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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: masha am 17.01.2023 13:56

Titel: interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 17.01.2023 13:56
Hallo liebes Forum,
ich habe mich erfolgreich auf eine interne Stelle in einem anderen Bereich beworben.
Ich habe intern relevante Erfahrungen gesammelt, die jedoch leider nicht umfänglich in Arbeitszeugnissen stehen. Jedoch habe ich die Zusage für den neuen Job aufgrund meiner vielen Erfahrungen, die ich in fünf Jahren bei uns gemacht habe, bekommen.
Bisher hatte ich EG8 Stufe 5, nun will mich die Perso bei der neuen Stelle (E10) aber auf 2 runterstufen und hat lediglich alte Arbeitszeugnisse gesichtet.
Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Organisator am 17.01.2023 14:02
Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2023 14:03
Nachdem du von der Personalstelle (also deinem AG) die neuen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, bist du in der EG10 Stufe 5 eingruppiert.
Wenn man dir weniger bezahlt, dann kannst du sie freundlich auf diesen Irrtum hinweisen.
Wenn sie darauf nicht reagieren, dann kannst du freundlich ein ArbG um mithilfe bitten, das sie den Deppen aus der Personalabteilung beim verständigen Lesen helfen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2023 14:05
Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.
Selbst bei stufenungleiche rHG wäre die Stufe 3 die korrekte, also doppeltes Versagen der Personalversager.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 17.01.2023 14:12

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.

 :D
Meinst Du S 29. § 17 (5)?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 17.01.2023 14:16
Nachdem du von der Personalstelle (also deinem AG) die neuen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, bist du in der EG10 Stufe 5 eingruppiert.
Wenn man dir weniger bezahlt, dann kannst du sie freundlich auf diesen Irrtum hinweisen.
Wenn sie darauf nicht reagieren, dann kannst du freundlich ein ArbG um mithilfe bitten, das sie den Deppen aus der Personalabteilung beim verständigen Lesen helfen.
OK, Danke! :)
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Organisator am 17.01.2023 14:23

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.

 :D
Meinst Du S 29. § 17 (5)?

... jetzt muss ich doch noch nachschauen ;)

ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 17.01.2023 14:43


ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.
[/quote]

Danke! :D

Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns. Obwohl das so meiner Meinung nicht stimmt, da ich bereits Veranstaltungen erfolgreich organisiert habe, die Zielgruppe kenne und Vieles mehr. Wenn ich nicht so erfahren wäre, hätten die neuen Führungskräfte mich ja nicht ausgesucht für die neue Stelle. Wie kann ich meine Erfahrung denn beweisen, werden noch mehr Zeugnisse benötigt? Oder ist es wirklich einfach so im TVÖD geregelt und es gibt eigentlich keine Diskussion über Stufen? Gibt es irgendwo einen Haken den ich übersehe? Unterschrieben habe ich noch nichts, weil ich mir mit EG10 St2 schlichtweg eine Verschlechterung darstellt, da die neue Stelle auch nur 28 anstatt 35 Std. hat. Die Zeit für die Entscheidung drängt, den BR habe ich schon an meiner Seite.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 17.01.2023 14:47
Da Erfahrungen bei einer Höhergruppierung bar jeder Relevanz sind, gibt es auch keinen Anlass, sie zu belegen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2023 14:54
Du brauchst keine Zeugnisse oder irgendwas.
Das ist einfach nur BullShit, was die Deppen da schreiben.

Wenn der AG dir die neuen Tätigkeiten überträgt, dann ist der Rest Tarifautomatik.

Aber gerne kannst du lieb sein und freundlich die Deppen fragen, wo denn stehen würde, dass du Erfahrung haben müsstest für die EG10 Stelle?
Und wo denn tariflich geregelt wäre, dass man bei einer Höhergruppierung nicht stufengleich eingruppiert ist?

Fakt ist:
die Stufe steht nicht zur Disposition des AGs.
Du kannst also gerne irgendwas unterschreiben, in dem steht, dass du zum 1.x.23 die Tätigkeiten yy im Umfang von 28h übertragen bekommen wirst.
Wenn die Tätigkeiten zur EG10 führen, dann bist du auch n Stufe 5 egal welche Meinung der Depp hat.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Organisator am 17.01.2023 16:11


ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.

Danke! :D

Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns. Obwohl das so meiner Meinung nicht stimmt, da ich bereits Veranstaltungen erfolgreich organisiert habe, die Zielgruppe kenne und Vieles mehr. Wenn ich nicht so erfahren wäre, hätten die neuen Führungskräfte mich ja nicht ausgesucht für die neue Stelle. Wie kann ich meine Erfahrung denn beweisen, werden noch mehr Zeugnisse benötigt? Oder ist es wirklich einfach so im TVÖD geregelt und es gibt eigentlich keine Diskussion über Stufen? Gibt es irgendwo einen Haken den ich übersehe? Unterschrieben habe ich noch nichts, weil ich mir mit EG10 St2 schlichtweg eine Verschlechterung darstellt, da die neue Stelle auch nur 28 anstatt 35 Std. hat. Die Zeit für die Entscheidung drängt, den BR habe ich schon an meiner Seite.
[/quote]


... und dann kannst du die Perso auch mal fragen, wonach aus deren Sicht geregelt sein soll, dass bei Höhergruppierungen die "Erfahrung" Einfluss auf die Stufe hätte.  Wie die Vorposter zutreffenderweise schrieben, nämlich gar nicht.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: pommes am 17.01.2023 16:17
Da Erfahrungen bei einer Höhergruppierung bar jeder Relevanz sind, gibt es auch keinen Anlass, sie zu belegen.

Wenn Erfahrungen irrelevant sind, und es stufengleiche Höhergruppierung im TVÖD gibt, ist doch alles geregelt oder?
Offensichtlich hat die Personalabteilung einen Fehler gemacht.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 17.01.2023 18:38
Einschlägige Berufserfahrung spielt bei einer Neueinstellung eine Rolle. Möglicherweise geht deine Personalstelle irrigerweise davon aus, sie könnte anstelle einer Höhergruppierung eine Neueinstellung durchführen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.01.2023 19:42
In jedem Fall spricht es nicht für den Personaler. Entweder ist es böse Absicht, dann haue ihm auf die Finger oder es ist Unwissenheit. Dann haue ihm auf die Finger.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2023 22:56
In jedem Fall spricht es nicht für den Personaler. Entweder ist es böse Absicht, dann haue ihm auf die Finger oder es ist Unwissenheit. Dann haue ihm auf die Finger.
Wozu die Finger schmutzig machen, das können die in den Talaren doch viel besser.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 07:54
Letztendlich ja. Manchmal reicht aber der gezielte Hinweis, um die Denkmurmel ein wenig in Wallung zu bringen. Und die Rechtslage ist in diesem Fall unstrittig.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 08:08
Sicher, aber dann ändert sich nichts, weil die Leitungseben es nicht mitbekommt.
Ich habe bei uns einmal einen kräftigen Bums gemacht, der bis in die Leitung eskalierte, seitdem sind die Personaler kooperativ und fachlich verbessert unterwegs.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 08:34
Ja, manchmal braucht es die ganz große Bratpfanne, da geb ich dir recht.
Hier muss sich Masha eigentlich nur noch entscheiden, welche Pfanne sie nimmt und mit welchem Orchester sie zum Sturm bläst.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 18.01.2023 08:57
Ich danke Euch allen von Herzen! Eure Rückmeldungen sind wirklich eine große Hilfe für mich :) . Da ich davon ausgehen kann, dass sich eine Einigung mit der Perso noch etwas hinziehen wird, wäre es ein gutes Vorgehen, den neuen Vertrag mit der Stufe 2 zu unterschreiben und mir mein Recht im Nachgang zu holen? Damit mir die Stelle Oder wie würdet ihr es machen?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 18.01.2023 09:19
Korrektur: Damit mir die Stelle nicht verloren geht. Oder wie würdet ihr es machen?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 09:20
Ich würde die Stufe, sofern sie da drin steht (und höchstwahrscheinlich eh nur deklaratorisch ist) streichen.
und/oder ergänzen lassen, dass die Stufenzuordnung noch in Prüfung ist.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 10:34
Sieht der neue Vertrag wie eine Neueinstellung aus oder ist es - richtigerweise - nur eine Änderung der Entgeltgruppe? Bei einer Höhergruppierung ist es eigentlich nicht üblich, die Stufe im Änderungsvertrag anzugeben.

Falls der Vertrag wie eine Neueinstellung aussieht: Ist es tatsächlich derselbe Arbeitgeber wie in deinem bisherigen Arbeitsvertrag?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 18.01.2023 11:17
Sieht der neue Vertrag wie eine Neueinstellung aus oder ist es - richtigerweise - nur eine Änderung der Entgeltgruppe? Bei einer Höhergruppierung ist es eigentlich nicht üblich, die Stufe im Änderungsvertrag anzugeben.

Falls der Vertrag wie eine Neueinstellung aussieht: Ist es tatsächlich derselbe Arbeitgeber wie in deinem bisherigen Arbeitsvertrag?

Hallo Isie, danke Dir für die Frage :). Es ist der gleiche Arbeitgeber, aber die neue Stelle ist in einem anderen Bereich unserer Organisation mit einem anderen Aufgabenfeld als bisher. Einen Vertrag habe ich leider noch nicht vorliegen. Ich habe Rückmeldung von unserem BR, dass sie mich weiter unterstützen und auch noch einen Anwalt konsultieren wollen um sich abzusichern. Hast Du einen Tipp auf was bei der Vertragsgestaltung noch zu achten ist? Danke für die Hilfe!
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 11:47
Nimm dir doch jemanden mit (z.B. BR), dann hast du einen Zeugen, wenn dir wieder irgenwelche Geschichten aufgetischt werden.

Da sich die Stufe aus den rechtlichen Gegebenheiten ergibt, wüsste ich nicht, welche Bedeutung die Nennung einer falschen Stufe im AV hätte. Du müsstest dann drauf achten, dass die korrekte Stufe auch auf der Gehaltabrechnung zugrunde gelegt wurde. Und gegebenenfalls falsche Berechnungen korrigieren lassen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 12:03
Nimm dir doch jemanden mit (z.B. BR), dann hast du einen Zeugen, wenn dir wieder irgenwelche Geschichten aufgetischt werden.

Da sich die Stufe aus den rechtlichen Gegebenheiten ergibt, wüsste ich nicht, welche Bedeutung die Nennung einer falschen Stufe im AV hätte. Du müsstest dann drauf achten, dass die korrekte Stufe auch auf der Gehaltabrechnung zugrunde gelegt wurde. Und gegebenenfalls falsche Berechnungen korrigieren lassen.
Naja, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass du freiwillig auf deine Stufe verzichtest.....
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 12:31
Bei beidseitiger Tarifbindung kann man nicht auf eine zustehende Stufe verzichten.
Die Schilderung von masha klingt für mich ganz verdächtig nach den Modalitäten einer Neueinstellung.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 12:38
Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? Oder doch eher nur im Kopf der Personaleramöbe?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 12:44
Bei beidseitiger Tarifbindung kann man nicht auf eine zustehende Stufe verzichten.
Die Schilderung von masha klingt für mich ganz verdächtig nach den Modalitäten einer Neueinstellung.
Und wie zaubern sie da zusätzlich zu den von SVA genannten Dingen auch noch die Stufe 2 hin?
Aber ist ja eh nur theoretisieren, sind halt die üblichen PDeppen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 13:37
Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? ...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Komplettprogramm, sondern eine Schmalspurvariante. Aber wenn masha einen Neueinstellungsarbeitsvertrag unterschreibt, dann lässt sich der vermutlich nur durch eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht in eine Höhergruppierung während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses umdeuten.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Opa am 18.01.2023 14:25
Wieso sollte eine Umsetzung beim selben Arbeitgeber mittels Neueinstellung realisiert werden? Da der geschilderte Sachverhalt durch Direktionsrecht bzw. einvernehmliche Änderung der Vertragsbedingungen herbeigeführt wurde, sehe ich keinen Spielraum für eine Änderungskündigung. Und selbst dann- wie käme man auf Stufe 2?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 14:52
Entweder kennt die Personalstelle § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD nicht oder sie versucht ihn zu umgehen. Ein Umgehen könnte mit einer Neueinstellung funktionieren, wobei es durch Anerkennung förderlicher Zeiten doch unproblematisch wäre, die Stufe 2 anzubieten. Ich denke auch, dass eine Neueinstellung ziemlich abwegig ist. Die Frage ist nur, ob die Personalstelle das auch so sieht. Sobald  masha der Vertragsentwurf vorliegt, sollte klar sein, was die Personalstelle beabsichtigt.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 15:03
Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? ...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Komplettprogramm, sondern eine Schmalspurvariante. Aber wenn masha einen Neueinstellungsarbeitsvertrag unterschreibt, dann lässt sich der vermutlich nur durch eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht in eine Höhergruppierung während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses umdeuten.

Was ja jedenfalls dann kein Problem darstellt, wenn der Arbeitgeber sich eben nicht so verhält, als habe das vorherige Arbeitsverhältnis geendet. Es wird ja regelmäßig auch an einer entsprechenden Beendigungserklärung fehlen.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 15:03
Entweder kennt die Personalstelle § 17 Abs. 5 4 Satz 1 TVöD nicht oder sie versucht ihn zu umgehen. Ein Umgehen könnte mit einer Neueinstellung funktionieren, wobei es durch Anerkennung förderlicher Zeiten doch unproblematisch wäre, die Stufe 2 anzubieten.
Doch, sehr problematisch, da die Voraussetzung hierfür nicht gegeben ist.
Die Person ist schon da und kann einfach auf die Selle gesetzt werden, wie soll da also "zur Deckung des Personalbedarfs" begründet werden?

Also entweder ist es ein betrügerischer Personaler, der versucht masha zu betrügen.
Oder halt der zu erwartende Volldepp, der einfach keine Ahnung hat und nix von stufengleiche HG  weiß und auch nicht wie man früher (oder immer noch im TVL) die korrekte Stufe ermittelt, sondern einfach altes Gehalt und neue EG anschaut und  die niedrigste Stufe wählt, wo es noch mehr Geld gibt.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 15:04
@ masha: Der Vertrag sollte ausdrücklich als Änderungsvertrag bezeichnet sein. Der Inhalt sollte lediglich daraus bestehen, dass ab ... Entgeltgruppe .. durch Entgeltgruppe .. ersetzt wird.

Enthält dein bestehender Arbeitsvertrag die Passage, dass für das Arbeitsverhältnis der TVöD gilt? Oder gibt es Einschränkungen?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 15:22
@ WasDennNun: masha hat geschrieben: "Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns."
Wenn die Personalstelle geprüft hat, ob "erforderliche Erfahrung" vorliegt, handelt es sich offensichtlich nicht um die Prüfung der Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung. Wenn die Personalstelle so sehr neben der Spur ist, wer weiß, was ihr sonst noch einfällt.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 18.01.2023 17:33
@ masha: Der Vertrag sollte ausdrücklich als Änderungsvertrag bezeichnet sein. Der Inhalt sollte lediglich daraus bestehen, dass ab ... Entgeltgruppe .. durch Entgeltgruppe .. ersetzt wird.

Enthält dein bestehender Arbeitsvertrag die Passage, dass für das Arbeitsverhältnis der TVöD gilt? Oder gibt es Einschränkungen?

@Isie: Danke für den wichtigen Hinweis mit dem Änderungsvertrag. Was noch geändert werden müsste ist die Projektzugehörigkeit und Befristung zum Projektende.

Ich bin auch schon vom Glauben abgefallen und dachte eventuell gilt das alles für mich nicht
ABER in meinem Arbeitsvertrag steht:
§ 3Geltung von Tarifverträgen und Betriebsversammlungen
"Das Arbeitsverhälntnis bestimmt sich nach diesem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.09.2005 (Teil Bund) in den Bereichen Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub in der jeweils gültigen Fassung."
Im nächsten Parapgraphen steht:
§4 Vergütung
"Die Mitarbeiterin erhält eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 8, Stufe 5 gemäß §15 TVÖD"
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 17:42
Das ist keine vollinhaltliche Bezugnahme auf den TVöD, sondern es gelten nur bestimmte Bereiche. Welcher andere Tarifvertrag ist mit "diesem Tarifvertrag" gemeint?

Ist dein momentanes Arbeitsverhältnis befristet?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 17:49
Da steht „diesem Arbeitsvertrag“.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 18.01.2023 17:59
Das ist keine vollinhaltliche Bezugnahme auf den TVöD, sondern es gelten nur bestimmte Bereiche. Welcher andere Tarifvertrag ist mit "diesem Tarifvertrag" gemeint?

Ist dein momentanes Arbeitsverhältnis befristet?

Ja das stimmt, der AV gilt nur für die genannten Bereiche Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub.
Könnte hier der Haken sein?
Ja mein Arbeitsverhältnis ist immer wieder befristet -  Begründung: Projektgeschäft  :-X.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 18:43
Sorry, ich habe mich verlesen, dort steht natürlich " diesem Arbeitsvertrag". Danke für den Hinweis, SVA.
 
Ja, durch die Befristung stellt sich der Sachverhalt etwas anders dar. Du wirst möglicherweise tatsächlich neu eingestellt, so dass die für eine Höhergruppierung geltenden Vorschriften überhaupt nicht anzuwenden sind. Zu dieser Thematik hat SVA schon einige Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit tatsächlich wirksam ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 19:29
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, mit dem ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung. Du hast also keinen Anspruch darauf, dass du dieselbe Stufe wie in deiner jetzigen Entgeltgruppe bekommst. Du wirst vermutlich auch keine einschlägige Berufserfahrung haben, da Berufserfahrung in der Tätigkeit einer niedrigeren Entgeltgruppe nicht als einschlägig gilt. Aber du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Dafür müsste dein Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung ganz oder teilweise als förderlich anerkennen. Anscheinend tut er das teilweise schon, da er dich mit Stufe 2 einstellen will.

Wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat, könntest du hier im Forum einen neuen Thread eröffnen, in dem diejenigen, die sich mit der Thematik gut auskennen, ihre Meinung äußern könnten, ob tatsächlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2023 20:04
Mal eine Doofe Frage: läuft dein alter befristeter Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus und es ist eine regulärer neuer Vertrag?
Falls ja: Dann nehme ich alle Aussagen bezüglich der depperten Personaler zurück und beziehe die Deppen Aussage auf mich, weil ich nicht so klug war deine Aussagen nicht tief genug nachhaltig zu hinterfragen, was eigentlich der korrekte Sachverhalt ist, den du uns nicht beschrieben hast.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 20:38
Auch dann funktioniert die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn der Arbeitgeber sich so verhält, dass das alte geendet hat.

Ob das angesichts der begrenzten Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag der Fragestellerin hilft, bedürfte der näheren Ergründung des Willens der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 18.01.2023 21:06
@WasDennNun: Lücken in der Sachverhaltsschilderung gehen selbstverständlich zu Lasten des Threaderöffners.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 19.01.2023 09:01
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, mit dem ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung. Du hast also keinen Anspruch darauf, dass du dieselbe Stufe wie in deiner jetzigen Entgeltgruppe bekommst. Du wirst vermutlich auch keine einschlägige Berufserfahrung haben, da Berufserfahrung in der Tätigkeit einer niedrigeren Entgeltgruppe nicht als einschlägig gilt. Aber du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Dafür müsste dein Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung ganz oder teilweise als förderlich anerkennen. Anscheinend tut er das teilweise schon, da er dich mit Stufe 2 einstellen will.

Wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat, könntest du hier im Forum einen neuen Thread eröffnen, in dem diejenigen, die sich mit der Thematik gut auskennen, ihre Meinung äußern könnten, ob tatsächlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.

Ok, Danke für die Einschätzung, Isie. Wie schade.  :(
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 19.01.2023 09:06
@ Alle. Entschuldigt bitte, dass ich die Info von der Befristung meines nicht zur Eröffnung geschrieben habe. Wenn ich nur gewusst hätte, dass das alles ändert, hätte ich es natürlich getan. Als Projektmitarbeiterin mit Befristung hat man also nicht die gleichen Rechte wie jemand mit einer Festanstellung. Das ist wirklich sehr frustrierend. Trotzdem bin ich Euch sehr dankbar, dass der Haken an der Sache nun gefunden wurde. Danke für Eure Hilfe, Zeit und Kommentare.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 19.01.2023 09:08
Mal eine Doofe Frage: läuft dein alter befristeter Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus und es ist eine regulärer neuer Vertrag?
Falls ja: Dann nehme ich alle Aussagen bezüglich der depperten Personaler zurück und beziehe die Deppen Aussage auf mich, weil ich nicht so klug war deine Aussagen nicht tief genug nachhaltig zu hinterfragen, was eigentlich der korrekte Sachverhalt ist, den du uns nicht beschrieben hast.

Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft Ende 24 aus. Ich habe ihn erst Ende 22 unterschrieben.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 09:23
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Isie am 19.01.2023 09:45
Ja, das denke ich auch. Aber es dürfte inzwischen klar sein, dass der Arbeitgeber von einer Neueinstellung ausgeht. Der neue Arbeitsvertrag wird aber höchstwahrscheinlich eine Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses beinhalten.

Ich habe masha so verstanden, dass sie die ausgeschriebene Stelle antreten möchte. Sie muss sich also nur noch entscheiden, ob sie das tatsächlich unter den angebotenen Bedingungen möchte. Vielleicht lässt sich ja sogar noch eine höhere Stufe aushandeln, falls der Arbeitgeber sie unbedingt für die Stelle haben möchte.

Anschließend kann masha sich immer noch überlegen, ob sie das Arbeitsgericht einschaltet. Die sehr unvollständige Bezugnahme auf den TVöD im Arbeitsvertrag schaltet aber anscheinend genau die Vorschriften aus, die für die Stufenzuordnung hilfreich wären. Also bliebe nur die Frage, ob das alte Arbeitsverhältnis weiterbesteht oder ob ein neues begründet wurde. Dabei stellt sich möglicherweise auch die Frage, ob die Befristung wirksam ist.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 10:35
Welche Paragraphen gehören denn zu den "schwammigen" Begriff Bereiche Entgelt?
§15 ok,§16 wohl auch, heißt hat ja Entgelt im Titel? und §17 nicht? Und §18-24??

Kündigungsfristen wären in dem Fall ja nicht die aus dem TVöD, korrekt?

@masha ist die neue Stelle auch befristet?

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.
Würde aber bedeuten, dass man eine HG inkl. Stufe 5 erhält, allerdings nur befristet bis 2024, da sich dann alles im altem AV abspielt.
Oder?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 10:43
Warum das denn? Man kann höher-/herabgruppiert werden, Arbeitszeit verdoppeln, halbieren, befristen, entfristen und wieder befristen, Urlaubsansprüche verdoppeln oder halbieren… alles, ohne dass das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand berührt wird. Ob das Arbeitsverhältnis weiter Bestand hat oder nicht, berührt die Frage, ob es befristet ist oder nicht in keiner Weise.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 10:57
Ich wollte damit sage, dass wenn der AG jetzt die neuen Tätigkeiten überträgt und man korrekt in der Stufe 5 landet, dann ist man aber weiterhin befristet wie vorher auch.
oder?
Weil alles ohne Änderungsvertrag, also alter Vertrag läuft mit anderer EG.
Oder findet bei Zuweisung anderer Tätigkeiten überhaupt eine HG statt, da ja nicht Teil des AVs?

Wenn man jetzt einen Änderungsvertrag macht und Masha nicht in der Gewerkschaft ist (was sie ja mutmaßlich so sein muss, da ansonsten ja kein ausschließen von Teilen des TVöD möglich wäre, oder?), dann könnte eine Stufen Reduktion vereinbart werden (weil eben nicht beiderseitige Tarifbindung besteht) oder?

und wenn sie jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann kann da kein Gemauschel bei den Stufen mehr gemacht werden?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 11:00
Woraus schließt du, dass der Arbeitgeber tarifgebunden sei?
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 11:06
Ich wollte damit sage, dass wenn der AG jetzt die neuen Tätigkeiten überträgt und man korrekt in der Stufe 5 landet, dann ist man aber weiterhin befristet wie vorher auch.
oder?
Weil alles ohne Änderungsvertrag, also alter Vertrag läuft mit anderer EG.
Oder findet bei Zuweisung anderer Tätigkeiten überhaupt eine HG statt, da ja nicht Teil des AVs?

Wenn man jetzt einen Änderungsvertrag macht und Masha nicht in der Gewerkschaft ist (was sie ja mutmaßlich so sein muss, da ansonsten ja kein ausschließen von Teilen des TVöD möglich wäre, oder?), dann könnte eine Stufen Reduktion vereinbart werden (weil eben nicht beiderseitige Tarifbindung besteht) oder?

und wenn sie jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann kann da kein Gemauschel bei den Stufen mehr gemacht werden?

Der Arbeitsvertrag ändert sich durch übereinstimmende Willenserklärungen. Dazu braucht es keinen Änderungsvertrag noch wäre der Arbeitsvertrag zwingend oder auch nur meistens ein Dokument, das als Arbeitsvertrag bezeichnet ist. Ob eine andere Stufe als die sich tariflich ergebende wirksam vereinbart werden kann, ist auf Basis der gegebenen Informationen nicht beurteilbar.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: masha am 19.01.2023 11:15
Welche Paragraphen gehören denn zu den "schwammigen" Begriff Bereiche Entgelt?
§15 ok,§16 wohl auch, heißt hat ja Entgelt im Titel? und §17 nicht? Und §18-24??

Kündigungsfristen wären in dem Fall ja nicht die aus dem TVöD, korrekt?

@masha ist die neue Stelle auch befristet?

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.
Würde aber bedeuten, dass man eine HG inkl. Stufe 5 erhält, allerdings nur befristet bis 2024, da sich dann alles im altem AV abspielt.
Oder?

Ja, die neue Stelle wäre auch befristet bis Ende 2025.
Titel: Antw:interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 11:20
Woraus schließt du, dass der Arbeitgeber tarifgebunden sei?
stimmt, habe ich nicht bedacht.