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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 07:31

Titel: Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 07:31
Guten Morgen,

ich habe mich heute morgen um 06.30 Uhr im HomeOffice eingeloggt und um 07.00 Uhr kam die Nachricht, dass unser Betrieb von verdi für einen Warnstreik ab heute 0:00 Uhr ausgesucht wurde.

Was sind jetzt meine Rechte und Pflichten?

Bleibe ich einfach eingestempelt und logge mich um 16.00 Uhr wieder aus und arbeite einfach nicht, oder muss ich andere Dinge berücksichtigen?

Gruß aus dem Warnstreik ...
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 07:45
Ein Streik ist eine Arbeitsniederlegung. Entweder Du folgst dem Streikaufruf und legst die Arbeit nieder oder Du tust das nicht.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 07:57
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: brian am 28.02.2023 07:59
Also wir müssen eingestempelt bleiben, aber in der Zeitkarte notieren, daß wir gestreikt haben. Wenn Du ausstempelst, hast Du ja Freizeit und streikst nicht.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:01
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 08:03
Also wir müssen eingestempelt bleiben, aber in der Zeitkarte notieren, daß wir gestreikt haben. Wenn Du ausstempelst, hast Du ja Freizeit und streikst nicht.

Was soll man denn anderes haben als Freizeit, wenn man seine Arbeit niederlegt? Gibt es mittlerweile eine hybride Zwischenform, die anderen verborgen ist?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:10
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Schmitti am 28.02.2023 08:37
muss ich andere Dinge berücksichtigen?
Ich denke, es ist unproblematisch, sich mit Warnweste und Fähnchen/Plakat aufs Sofa zu setzen. Stilvoller wäre es sicherlich, das im Rahmen einer stummgeschalteten Videokonferenz zu machen, dann kann sich der geneigte Arbeitgebervertreter auch ein Bild davon machen, dass tatsächlich gestreikt wird. Nicht bei allen Stellen ist ja sichergestellt, dass der AG das überhaupt mitbekommt, ob XY heute streikt oder normal gearbeitet hat. Beim Einsatz einer Trillerpfeife würde ich aber zunächst abwägen, ob das von der Nachbarschaft auch wahrgenommen wird, und ob dort zwischen Ruhestörung und HomeOffice-Streik differenziert wird.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Bernstein am 28.02.2023 08:45
muss ich andere Dinge berücksichtigen?
Ich denke, es ist unproblematisch, sich mit Warnweste und Fähnchen/Plakat aufs Sofa zu setzen. Stilvoller wäre es sicherlich, das im Rahmen einer stummgeschalteten Videokonferenz zu machen, dann kann sich der geneigte Arbeitgebervertreter auch ein Bild davon machen, dass tatsächlich gestreikt wird. Nicht bei allen Stellen ist ja sichergestellt, dass der AG das überhaupt mitbekommt, ob XY heute streikt oder normal gearbeitet hat. Beim Einsatz einer Trillerpfeife würde ich aber zunächst abwägen, ob das von der Nachbarschaft auch wahrgenommen wird, und ob dort zwischen Ruhestörung und HomeOffice-Streik differenziert wird.
Mir erschließt es sich gerade nicht, warum der/die Streikende daheim auf der Couch eine Warnweste tragen soll. Das mit dem Fähnchen geht klar, machen ja auch viele Fußballanhänger vor dem Fernseher daheim.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Keeper83 am 28.02.2023 08:55
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 09:01
Nein.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 09:02
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 09:02
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

Naja, scheint mir eher eine ausgeprägte Profilneurose auf Deiner Seite zu sein, aber egal ... tob Dich lieber bei anderen Forenbeiträgen aus ... Ich verzichte auf weitere Phrasen

Sofern irgendwer noch sinnreiche Beiträge zum Thema Gleitzeit, Zeiterfassung und Warnstreik hat wäre ich sehr dankbar.

Worauf Du verzichtest oder nicht verzichtest, ist belanglos.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 09:03
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?

Ja.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 28.02.2023 09:05
Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?
Der Arbeitgeber muss selbst herausfinden, wer streikt, wenn er die Bezüge entsprechend vermindern möchte. Wie er das insbesondere bei Homeoffice macht, ist sein Problem.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 09:13
Deshalb erschließt sich mir so gar nicht, warum man sich bei seiner Zeiterfassung anmelden soll.
Wenn der Betrieb bestreikt wird und der Beschäftigte hat sich weder AU noch tot oder bewusstlos o.ä. gemeldet, noch ist er arbeiten gegangen, dann wird er dem Steikaufruf gefolgt sein.

Ist vielleicht auch wieder eine sehr deutsche Ausprägung... ;)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 28.02.2023 09:15
Wenn man sich nicht einstempelt, streikt man auch nicht. Streik bedeutet, dass man die Arbeitsleistung für den Streikzeitraum unmittelbar schuldet (durch einstempeln dokumentiert), sie aber tatsächlich nicht erbringt.
Im Gegenzug hat der Arbeitgeber das Recht, die Bezüge für den entsprechenden Zeitraum zu kürzen.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Flying am 28.02.2023 09:52
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

Naja, scheint mir eher eine ausgeprägte Profilneurose auf Deiner Seite zu sein, aber egal ... tob Dich lieber bei anderen Forenbeiträgen aus ... Ich verzichte auf weitere Phrasen

Sofern irgendwer noch sinnreiche Beiträge zum Thema Gleitzeit, Zeiterfassung und Warnstreik hat wäre ich sehr dankbar.

Alles sinnvolle wurde gesagt.
Du legst deine Arbeit nieder und stempelst dich nicht aus.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Flying am 28.02.2023 09:54
Wenn man sich nicht einstempelt, streikt man auch nicht. Streik bedeutet, dass man die Arbeitsleistung für den Streikzeitraum unmittelbar schuldet (durch einstempeln dokumentiert), sie aber tatsächlich nicht erbringt.
Im Gegenzug hat der Arbeitgeber das Recht, die Bezüge für den entsprechenden Zeitraum zu kürzen.

Nur dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht rauszufinden, wer gestreikt hat.
Wenn ich mich nicht einstempel, muss ich im Nachgang den AG selbst über den Streik informieren und meine Zeit wird gutgeschrieben und ggf. das Geld gekürtzt.

So ist zumindest die Handhabe hier.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: MoinMoin am 28.02.2023 11:08
Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?
Der Arbeitgeber muss selbst herausfinden, wer streikt, wenn er die Bezüge entsprechend vermindern möchte. Wie er das insbesondere bei Homeoffice macht, ist sein Problem.
Sprich wenn jemand im HO ist, sich einstempelt, nix macht, dann kann der AG ihn abmahnen oder im das Geld kürzen, sofern er im Streik ist.
Oder es nicht bemerken, weil seine Führungskräfte zu dämlich sind und keine merkt das man streikte.
Oder?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 11:19
Nein. Inwiefern sollte die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik geeignet sein, den Arbeitnehmer abzumahnen? Der Arbeitnehmer muss nicht mitteilen, dass er streiken wird oder streikt. Er muss aber auf die Frage, ob er gestreikt hat, wahrheitsgemäß antworten. Und auf dieser Basis kann das Entgelt gekürzt werden. Irgendwelche aufgescheuchten Führungskräfte, die Büros oder Webcams begutachten, um eine Arbeitsniederlegung festzustellen, braucht es nicht.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: MoinMoin am 28.02.2023 11:38
Also Rundmail, haste gestreikt ja/nein und dann kein Geld, oder bei Nein und null Arbeitsleistung Abmahnung.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: ITheini am 28.02.2023 12:24
Moin,

die Arbeitgeberverbände sagen, dass Personen, die "eingestempelt" streiken über ihre Arbeitsleistung täuschen und damit arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

Dagegen ist die Meinung der Gewerkschaften die, dass der "Streik" in der "Privatzeit" den eigentlichen Sinn verfehlt. Von daher müssen sich Personen, die am Streik teilnehmen nicht abmelden beim Arbeitgeber. Aber einstempeln geht ja schon deswegen nicht, da man ja Streikgeld von der Gewerkschaft beziehen kann und "Streikgeld" plus "Lohn" geht ja nun mal auch nicht.

DENN:
Während des Streiks bekommt der Arbeitnehmer keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Das gilt auch für Urlaubsgeld, Feiertagszuschläge und für die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit.

Dennoch: Arbeitgeberverbände kommen zu dem Urteil "man müsse ausstempeln" und die Gewerkschaften sind der Meinung, dass man dies nicht müsse...

Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 28.02.2023 12:44
Es ist unerheblich, was Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften meinen. Viel interessanter ist, was das BAG hierzu ausführt:

„Es besteht auch keine Pflicht, beim Verlassen des Betriebes zum Zwecke der Streikbeteiligung gegebenenfalls dort vorhandene Zeiterfassungsgeräte zu bedienen. Aufgrund der Beteiligung am Streik ist die Pflicht zum Ausstempeln aufgehoben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligen sich an einem Streik, um dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zu entziehen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verlassen des Betriebs Ausstempeln können sie anschließend dem Arbeitgeber gegenüber die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr vorenthalten. Streiken während der Freizeit ist keine Streikteilnahme.“
(BAG 26.07.2005, Az 1 AZR 133/04)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 12:48
Eben. BAG Urteil v. 26.07.2005 - 1 AZR 133/04 führt sehr klar aus, dass man nur dann streiken kann, wenn man zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Beendet man seine Arbeitspflicht, bspw. indem man ausstempelt, streikt man nicht. Zudem wird durch die Suspendierung der wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis durch die Arbeitsniederlegung die geschuldete beiderseitige Leistungspflicht im selben Maße vermindert, also die Sollzeit und das Entgelt. Ein Ausstempeln hingegen vermindert die erbrachte Ist-Arbeitszeit. Es ist auch nicht dazu geeignet, dem Arbeitgeber durch konkludentes Handeln die Streikteilnahme zu signalisieren. Zuletzt ist der Arbeitnehmer durch seine Arbeitsniederlegung auch von der Pflicht befreit, den Arbeitgeber bei dessen Aufgabe der Erfassung der Arbeitszeit, die ja nach jüngster BAG-Rechtsprechung dessen alleinige Aufgabe ist und immer schon war, zu unterstützen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zwar zu seinem Gehilfen bei der Aufzeichnung der Arbeitszeit machen, das ist aber auch wieder Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer während der Streikteilnahme nicht verpflichtet ist. Also mit VKA-/KAV-Rundschreiben das machen, was man immer damit tun sollte: neben der Kloschüssel lagern, damit sie wenigstens einen Nutzen haben, falls mal die Rolle leer ist.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: brian am 28.02.2023 14:02
Ich habe noch nie gestreikt, deshalb weiß ich das nicht. Aber kann man beim Streik zu hause bleiben, in den Freizeitpark fahren oder sonstwas? Muss man nicht in sowas wie Streiklokal oder so?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: flip am 28.02.2023 14:23
Ich habe noch nie gestreikt, deshalb weiß ich das nicht. Aber kann man beim Streik zu hause bleiben, in den Freizeitpark fahren oder sonstwas? Muss man nicht in sowas wie Streiklokal oder so?
Falls du Mitglied in der Gewerkschaft bist, die zum Streik aufruft und diese auch bei Warnstreik Streikgeld zahlt, solltest du dich In der Regel im Streiklokal, als Streikender registrieren lassen. Frage nach, ob das bei Homeoffice auch online geht  ;D
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 28.02.2023 15:17
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Börnie am 28.02.2023 19:11
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.

In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis  gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 19:20
Offenbar gilt auch hier: Augen auf bei der Auswahl! Hier bei der Auswahl der Gewerkschaft, die Streik nicht mit Warnwestenfolklore verwechselt und das Streikgeld unbürokratisch auszahlt.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: ITheini am 01.03.2023 09:26
Also mit VKA-/KAV-Rundschreiben das machen, was man immer damit tun sollte: neben der Kloschüssel lagern, damit sie wenigstens einen Nutzen haben, falls mal die Rolle leer ist.

Es ist ja sehr schön, wenn man derlei Inhalte so dediziert analysieren kann wie Du es offenbar vermagst. Andere, auch ich, lesen solche Sätze wie "Diese von den Gewerkschaften vertretene Rechtsauffassung ist
unzutreffend. Das zitierte BAG-Urteil ist zu einer anderen Fragestellung ergangen und schlichtweg
nicht einschlägig." und können dann nicht beurteilen welche Rechtsmeinung nun eben "richtig ist". Wenn man nun in einem Betrieb sitzt in dem die Gewerkschaft nicht organisiert ist und damit quasi der einzige Streikende wäre, weiß man eben trotzdem nicht was man tun soll. Da helfen die Belehrungen hier nicht unbedingt weiter...
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 01.03.2023 10:03
Warum sollte man als Arbeitnehmer irgendwelchen Verlautbarungen der Koalition der Arbeitgeber Glauben oder gar Vertrauen schenken?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 01.03.2023 11:28
Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 01.03.2023 11:38
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.

In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis  gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Alien1973 am 01.03.2023 16:52
Bei uns gab es auch eine Sammel-E-Mail an alle. Wer bei irgendwelchen Streiks mitmachen will soll sich doch bitte beim Amtsleiter vorher melden, danach ausstempeln und die Amtsleiter mögen die Mitarbeiter doch bitte beim Personalamt melden, da ja keine Lohnzahlungen in der Zeit erfolgen.

Es gab darauf einen kleinen Shitstorm für das Personalamt. Passiert ist allerdings nichts, richtig gestellt wurde auch nichts.

In der E-Mail standen auch noch andere Dinge, einzig um die Mitarbeiter und Kollegen zu verunsichern und einzuschüchtern.

So läuft das in der Praxis ab....
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Sozialarbeiter am 01.03.2023 21:40
An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Britta2 am 02.03.2023 06:50
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

 8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: ITheini am 02.03.2023 10:49
Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.

Also auch die Gewerkschaften teilen explizit mit, dass "für die Teilnahme am Warnstreik, bei der es zu einer Arbeitsniederlegung der Tarifbeschäftigten kommt gilt: keine Arbeitsaufnahme, kein Ein- und Ausstempeln".

Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 02.03.2023 13:05
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 02.03.2023 13:15
Genau das ist ein regulärer Streik: man legt seine Arbeit nieder. Das war auch seit dem Bestehen der Bundesrepublik nie anders geregelt noch hätte man sich je dafür irgendwo versammeln müssen.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Flying am 02.03.2023 15:24
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.03.2023 20:12
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

 8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)
Tatsächlich nicht vor Corona und Homeoffice so gewesen. Manchmal frage ich mich auch, wer da wie schläft, dass es dazu kam.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: brian am 03.03.2023 11:23
Gab es bei uns auch schon. da hakte es aber wohl an der Kommunikation Jobcenter-Arbeitgeber Kommune.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Saggse am 03.03.2023 13:15
An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
Bei uns gibt es die allgemeine Aufforderung an alle Mitarbeiter, Zeiten, in denen man gestreikt hat, im Anschluss zu melden. Ich denke mal, damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite:

- Der Arbeitgeber erfährt (im Nachgang) zuverlässig, wer wann wie lange gestreikt hat, ohne sich selbst weiter bemühen zu müssen.
- Der Arbeitnehmer ist wirksam(?) verpflichtet, Zeiten, in denen er gestreikt hat, zu melden.

Zitat
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
Mein subjektives Rechtsempfinden sagt mir, dass das irgendwie rechtswidrig sein müsste, aber ich kann mir vorstellen, dass es Konstellationen gibt, in denen das tatsächlich nicht der Fall ist... ;-)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 17:16
Wenn sich die Gewerkschaft die Gehaltskürzung nachweisen lässt, kann das
eigentlich
nicht passieren.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Börnie am 10.03.2023 02:44
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.

In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis  gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.

Das ist Bullshit. Auch bei Nutzung des digitalen Streikausweises von verdi wird verlangt, dass dieser durch eine Streikleitung ( durch scannen des QR Codes) bestätigt wird. Und diese Bestätigung erfolgt nur, wenn man als Mitglied zu der auf dem Streikaufruf genannten Kundgebung oder dem auf dem Streikaufruf genannten Streiklokal am Streiktag persönlich erscheint. Ich zitiere die verdi Seite zum digitalen Streikausweis:

Zitat
Digitale Streikunterstützung über meine ver.di

Über meine ver.di kann die Beantragung von Streikunterstützung digital durchgeführt werden. Dazu bekommen Mitglieder eines Betriebs, der bestreikt wird, einen Hinweis durch ver.di-Kolleg*innen. Sie müssen dann den Antrag auf Streikunterstützung für eine Streikwoche ausfüllen und mit dem daraus erstellten QR-Code ihre Anwesenheit beim Streik vor Ort bestätigen. Der QR-Code gilt jeweils für eine ganze Streikwoche, wobei die Anwesenheit beim Streik täglich bestätigt werden muss.

Auch die dbb Gewerkschaften Verfahren ähnlich.
Also nix mit "ich bleibe einfach zuhause und weise nachher meinen Abzug nach"...
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 06:31
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 07:00
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.

Also brauchte man sich (zumindest früher) nicht bei der Gewerkschaft melden - sich in die Streikliste einzuschreiben, um Streikgeld zu erhalten.   Interessant.   Und vermutlich durfte damals auch jeder streiken, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft und niemand hat seinen Job verloren, wenn er/sie/es ohne Mitgliedsbuch gestreikt hat.  Na, dann war ja alles schon damals gut.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 07:06
Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 07:07
Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Und Geld hat auch jeder bekommen.  Genau.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 07:09
Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 07:14
Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.

Hatte auch keiner behauptet, dass nur die Mitgliedschaft das Streikrecht begründet.
Ich zielte auf die Bezahlung ab, denn wer keine Bezahlung bekommen hat, hat wohl eher weniger gestreikt. Das formale Recht hilft dann auch nicht sehr.
Imk Übrigen gilt:  Die Beteiligung an einem nicht von einer Gewerkschaft durchgeführten Streik kann Schadensersatz­forderungen auslösen und/oder als Kündigungs­grund dienen.   Auch das zeigt, welche wichtige Position die Gewerkschaften haben.    Natürlich kann man als Mitläufer sich den Beitrag sparen...  aber solche Kollegen braucht man nicht wirklich.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 08:18
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 08:56
Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: MoinMoin am 10.03.2023 09:08
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:25
Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon.

Es hat niemand behauptet, man brauche keine Gewerkschaft, um zum Streik aufzurufen. Ob man dessen (und Gewerkschaften) überhaupt braucht, ist eine Frage der eigenen Qualität und des eigenen Marktwerts.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 09:33
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: brian am 10.03.2023 09:37
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Bei der Argumentation (man hat ja mehr als genug geld gespart) ist die ganze VErhandlung obsolet. Man hat ja genug Geld dass man sogar sparen kann.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:39
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Natürlich kann Streiken ohne Gewerkschaft ein völlig regulärer Streik sein. Zum Streiken braucht man, wie MoinMoin zutreffend ausführt, keine Gewerkschaft. Es muß nur im Vorhinein eine Gewerkschaft dazu aufrufen. Das hat MoinMoin mit seinem ersten Satz zutreffend abgebildet.
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Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:41
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Bei der Argumentation (man hat ja mehr als genug geld gespart) ist die ganze VErhandlung obsolet. Man hat ja genug Geld dass man sogar sparen kann.

Also sind für Dich Verhandlungen obsolet, sobald der lebensnotwendige Konsum mit dem Entgelt bestritten werden kann? Oder inwiefern wäre das ansonsten ein zulässiger Schluß?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 09:43
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Natürlich kann Streiken ohne Gewerkschaft ein völlig regulärer Streik sein. Zum Streiken braucht man, wie MoinMoin zutreffend ausführt, keine Gewerkschaft. Es muß nur im Vorhinein eine Gewerkschaft dazu aufrufen. Das hat MoinMoin mit seinem ersten Satz zutreffend abgebildet.

Vielleicht sollte ich in einer Sprache schreiben, die man hier versteht.   
Also nochmal gaaanz langsam:  "Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik." bedeutet --> Zum Streik muss durch Gewerkschaft aufgerufen werden, sonst halt wohl eher unünstig.
(NEIN, mann muss nicht Mitglied sein, richtig. Nur, wenn man Streikgeld haben will.) 
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Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:45
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.
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Beitrag von: Börnie am 10.03.2023 09:47
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.
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Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 09:52
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.   
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Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:53
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.
Und warum schreibt man nicht, was gemeint ist, sondern etwas völlig anderes? Muss so ein Gewerkschafterproblem sein…
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:54
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.

Da ich explizit auf MoinMoin inhaltlich Betug genommen habe, erschließt sich Deine Vorbringung nicht.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 10:06
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.

Da ich explizit auf MoinMoin inhaltlich Betug genommen habe, erschließt sich Deine Vorbringung nicht.


und wieder:  gaanz langsam geschrieben, ehrlich:    Er hatte sich entgegen Deines Rates unklar ausgedrückt und ich habe darauf reagiert.   Du hast dann aber meine Reaktion nicht verstanden, weil Du scheinbar seinen Text richtig verstanden hast, bzw. anders verstanden hast.   Objektiv könnte man auch sagen:  Ich habe unklar auf eine unklare Aussage reagiert und Du hast meine unklare Aussage dann unklar bewertet.   Greift man meinen Text zusammenhangslos heraus - hättest DU recht.   

Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 10:22
Entgegen Deiner Aussage ist jene von MoinMoin aber nicht unklar, weder für sich alleine stehend noch und schon gar nicht im Kontext der übrigen Beiträge in diesem Thread.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 10:32
Das ist hier zwar kein Alleinstellungsmerkmal diese Forums aber dennoch nicht richtig.

Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Und im Übrigen hast Du auch nicht gesehen, worauf er reagiert hatte.

Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   Ich sagte doch schon: Beachte den Zusammenhang, die Kausalität, die Reihenfolge.    Reaktionen bauen auf Aktionen auf.   Man kann natürlich immer alles auch absichtlich falsch verstehen, klar. Bin ja nicht ganz neu hier ;)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: StefanF am 10.03.2023 10:36
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 10:39
Das ist hier zwar kein Alleinstellungsmerkmal diese Forums aber dennoch nicht richtig.

Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Und im Übrigen hast Du auch nicht gesehen, worauf er reagiert hatte.

Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   Ich sagte doch schon: Beachte den Zusammenhang, die Kausalität, die Reihenfolge.    Reaktionen bauen auf Aktionen auf.   Man kann natürlich immer alles auch absichtlich falsch verstehen, klar. Bin ja nicht ganz neu hier ;)
Du sagst und schreibst aber nicht, dass Du etwas unklar gefunden hättest, sondern dass es unklar sei. Es war also nicht unklar, es war Dir unklar. Etwas, das Du in einer gewissen Exklusivität für Dich beanspruchen können wirst, eben gerade aufgrund des Kontextes des Beitrags.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 10:41
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Das ist der dümmste Scheiß, den ich jüngst gelesen habe. Vorsichtiger und freundlicher kann man das nicht formulieren.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.03.2023 10:44
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Welche Norm würde derlei festlegen?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: CoTrainer am 10.03.2023 10:48
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Steile These und schlicht falsch. Siehe u.a.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/warnstreik-was-streikende-jetzt-wissen-muessen/details/anzeige/
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Carnie am 10.03.2023 11:29
Ich versuch mal eine Zusammenfassung da ich das Spielchen mit meinem Chef auch durch habe.

Zum Streik rechtsverbindlich aufrufen darf nur eine Gewerkschaft. Teilnehmen darf dann jeder der direkt betroffen ist vom Aufruf (also nein die Kita Mami kann nicht weil die Kita zu ist bei ihrem nicht betroffenen Job streiken).
Streik ist das fernbleiben von der Arbeit bzw. nicht erledigen der Arbeit. Die Kundgebungen sind lediglich Werbung für die Gewerkschaft, so das man auch einfach zu Hause bleiben kann oder den Tag nutzen wie man will.  Der Arbeitgeber streicht falls man nicht arbeiten geht (im Streikfall) den Lohn. Gewerkschaftsmitglieder bekommen den in der Regel von der Gewerkstatt erstattet. Im Gegenzug möchte die Gewerkschaft dafür die Teilnahme an den Kundgebungen und verbindet das mit der Erfassung. Wer Streikgeld kassiert und arbeitet wird dafür in den meisten  Fällen zumindest  gegen die  Regeln der Gewerkschaft verstossen. Das muss jeder mit sich ausmachen. Den Arbeitgeber wird es nicht stören, man hat ja seine Arbeit erbracht.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 11:40
Die Streikunterstützung ersetzt nur einen Teil des Verdienstausfalles. Bei 3000 € Brutto gibt es bei Verdi bspw. ca. 9,62 € Streikgeld, während der Verdienstausfall Netto (LStKl. 1, Standardwerte im Rechner auf Rechner24.info) ca. 11,67 € pro Stunde beträgt.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Flying am 10.03.2023 12:37
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

So ein Humbug.. Dafür hätte ich jetzt wirklich gerne mal eine Quelle
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: MoinMoin am 10.03.2023 13:05
Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Korrekt.
Zitat
Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   
Absolut falsch, ich habe nichts falsch verstanden, du hast mich falsch verstanden.

Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Was ich geschrieben habe war: Ohne Gewerkschaft also keine Streik umformuliert Kein Streik ohne Gewerkschaft.
Also wenn Streik, dann nur durch Gewerkschaft. Eine klare Prämisse!
Wenn mein Betrieb bestreikt wird, dann kann ich streiken, egal ob ich in der Gewerkschaft bin oder nicht.
Frage:  Wenn mein Betrieb nicht bestreikt wird, dann kann ich nicht streiken, egal ob ich in der Gewerkschaft bin oder nicht. Korrekt?
Oder darf ich streiken, obwohl die Gewerkschaft mein Betrieb nicht bestreikt?

Also klar ist: Niemand kann ohne Gewerkschaft streiken! Das sagte ja mein erster Satz schon deutlichste.
Das war weder unklar noch unscharf formuliert, finde ich.

Denn es ist Sonnenklar: Streik ohne Gewerkschaftsaufruf zum Streik, ist es kein Streik.
Wenn ich der Arbeit fernbleibe, dann hat das nichts mit Streik zu tun, denn inoffizielle Streiks gibt es logischerweise nicht.

Und: Zum streiken (also es auch machen, die Handlung, nicht der Aufruf) braucht jedoch keine Gewerkschaft, denn dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Also wenn es ein Streik (in meinem Betrieb gibt) dann kann ich ohne Gewerkschaft streiken.
Und im übrigen, wenn es Streik gibt (den die Gewerkschaft ausgerufen hat) dann ist es trotzdem ein Streik, auch wenn alle weiterhin zur Arbeit gehen und keiner die Arbeit niederlegt.


Oder in kürze: Die Gewerkschaft erschafft den Streik und sehe am Anfang war der Streik und dann kann jederman streiken.  8)
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Börnie am 10.03.2023 14:48
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.
Und warum schreibt man nicht, was gemeint ist, sondern etwas völlig anderes? Muss so ein Gewerkschafterproblem sein…

Da musst die ver.dianer fragen. Ich würde das auch anders formulieren.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 15:30
@MoinMoin
Deine letzter Text beinhaltet schon wieder an mehreren Stellen Aussagen, die man herausgreifen könnte und die dann schlichtweg falsch wären.  Aber, wie ich selbst ja schrieb, muss man schon den Zusammenhang und auch ältere Texte des Autors berücksichtigen, um den aktuellen Text richtig einordnen zu können.

Es denke, dass öfters einfach Formulierung nicht eindeutig sind, zumindest auf Empfängerseite.   Jeder kennt das auch privat:  Du hast einen Sachverhalt im Kopf und sagst danach etwas.  Der Empfänger hört nur deine Aussage und verbindet sie dann vielleicht mit seinen eigenen Gedanken, die du widerum nicht kennst.   Das ist ein einfacher Beispiel aber, dass die Kommunikation nicht immer einfach ist, wird wohl selbst hier im Forum niemand bestreiten wollen.   
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: MoinMoin am 10.03.2023 16:44
@MoinMoin
Deine letzter Text beinhaltet schon wieder an mehreren Stellen Aussagen, die man herausgreifen könnte und die dann schlichtweg falsch wären.
Natürlich kann man logische aufeinander aufbauende Sätze zusammenhangslos verwürfeln.
Interessehalber: Welcher Satz von mir wäre den schlichtweg falsch, wenn man ihn herausgreift?

Denn auch der Satz "Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will." den du möglicherweise falsch gedeutet hast, ist auch wenn er alleine steht, korrekt.
Sofern man sich weiß, dass streiken nur möglich ist, wenn die betroffene Gewerkschaft zu einem Streik aufgerufen hat, was vielen nicht klar ist, daher hatte ich ja auch einen Satz dem vorangestellt.

Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: brian am 15.03.2023 12:40
Gerade eben kam eine e-mail von unserem Personalrat bezüglich des Streiks. Da wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß NICHT ausgestempelt werden darf. Wer ausstempelt ist in der Freizeit. Diejenigen, die bei uns streiken, stempeln sich ein bzw. tragen sich ein mit dem Zusatz "Streik". DAs, was in den Arbeitskampfhinweisen steht ist Humbug.
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: tina92 am 15.03.2023 16:29
Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?
Titel: Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Beitrag von: flip am 15.03.2023 17:16
Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?
Das zu ermitteln ist Aufgabe des AG und nicht des AN.