Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MitleserBW am 06.12.2023 08:40
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Hallo zusammen,
Hat die angekündigte Entlastung direkten Einfluss auf das monatliche Nettogehalt? Überall liest man nur, was es im Jahr ausmachen sollte, allerdings kann man das ja nicht direkt auf einen Beamten anwenden oder? :)
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
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Der Grundfreibetrag ist im Einkommensteuergesetz verankert. Dieser wird jährlich angepasst.
Beamte besteuern ihre Einnahmen genauso wie jeder andere und Zahlen dementsprechend die Steuern.
Der Grundfreibetrag wird von den Arbeitgebern für die Berechnung der Lohnsteuer (die auch Beamte genauso zahlen) berücksichtigt.
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Das Inflationsausgleichsgesetz wurde 2022 beschlossen. Dort wurde bereits für 2024 der Eingangssteuersatz auf 11.605 € und der Spitzensteuersatz auf 66.760 € angehoben. Die jetzt geplante weitere Erhöhung wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres greifen, dann aber rückwirkend. Wenn diese denn auch so beschlossen wird.
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Gibt es da einen verlässlichen Rechner, der das monatliche Plus anzeigt?
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Der Rechner hier kann es und ist genau.
Bei Steuerjahr einfach 2024 beta anklicken.
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Du zahlst genau so viele Steuern, wie Andere in den gleichen Umständen mit den anderen Steuerklassen.
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Wieder eine, die das Steuerrecht nicht verstanden hat.
Nach dem Lohnsteuerausgleich ist das für alle gleich.
Schon traurig diese Ahnungslosigkeit.
Die monatlichen Abzüge sind lediglich eine Vorausauszahlung. Die Steuerklasse regelt nur die Höhe dieser Vorauszahlung. Da bei der Kombi 3/5 die Vorauszahlung zu niedrig sein kann, besteht hier die Pflicht zum Lohnsteuerausgleich.
Bei Steuerklasse 1 und auch 4 kann diese Voraussetzung zu hoch sein, aber nicht zu niedrig. Deswegen besteht hier keine Pflicht zum Ausgleich. Der Staat hat hier bereits seine Kohle.
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Das kann man auch nett schreiben. ;)
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Das kann man auch nett schreiben. ;)
Muss man aber nicht. ;)
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Du zahlst genau so viele Steuern, wie Andere in den gleichen Umständen mit den anderen Steuerklassen.
Insbesondere zahlt sie den gleichen Steuersatz wie ihr Partner, der in Klasse 3 ist.
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Wieder eine, die das Steuerrecht nicht verstanden hat.
Nach dem Lohnsteuerausgleich ist das für alle gleich.
Schon traurig diese Ahnungslosigkeit.
Die monatlichen Abzüge sind lediglich eine Vorausauszahlung. Die Steuerklasse regelt nur die Höhe dieser Vorauszahlung. Da bei der Kombi 3/5 die Vorauszahlung zu niedrig sein kann, besteht hier die Pflicht zum Lohnsteuerausgleich.
Bei Steuerklasse 1 und auch 4 kann diese Voraussetzung zu hoch sein, aber nicht zu niedrig. Deswegen besteht hier keine Pflicht zum Ausgleich. Der Staat hat hier bereits seine Kohle.
Wenn man bei anderen die Ahnungslosigkeit kritisiert und selber von einem "Lohnsteuerausgleich" spricht. Kannste Dir auch nicht ausdenken.
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na klar hat das einen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt, auch für Beamte.
Beamte zahlen doch keine Einkommenssteuer ;D ;D
Lohnsteuer…wie alle anderen auch…ich zahle mit klasse 5 mehr als 30 %
Wieder eine, die das Steuerrecht nicht verstanden hat.
Nach dem Lohnsteuerausgleich ist das für alle gleich.
Schon traurig diese Ahnungslosigkeit.
Die monatlichen Abzüge sind lediglich eine Vorausauszahlung. Die Steuerklasse regelt nur die Höhe dieser Vorauszahlung. Da bei der Kombi 3/5 die Vorauszahlung zu niedrig sein kann, besteht hier die Pflicht zum Lohnsteuerausgleich.
Bei Steuerklasse 1 und auch 4 kann diese Voraussetzung zu hoch sein, aber nicht zu niedrig. Deswegen besteht hier keine Pflicht zum Ausgleich. Der Staat hat hier bereits seine Kohle.
Wenn man bei anderen die Ahnungslosigkeit kritisiert und selber von einem "Lohnsteuerausgleich" spricht. Kannste Dir auch nicht ausdenken.
Ach, dass kann ich mir sehr gut vorstellen. Es wurde ja verstanden, dass alles über die Einkommenssteuererklärung ausgeglichen wird. Dieses Deutsch verstehen halt nicht sehr viele. Bei mir in der Behörde ist die korrekte Bezeichnung wahrscheinlich jedem egal, zumal dort jeder auf seiner Bezügebescheinigung regelmäßig das Wort Lohnsteuer sieht.
Das Märchen, ich lege die Höhe der Steuer mit der Klasse fest, kommt auch bei mir in der Behörde vor. Erst vor einigen Monaten durften wir uns hier im Forum erst beschimpfen lassen. Wir wollten einfach nicht sehen, dass wir nur belogen werden und nur glauben, es wird etwas ausgeglichen.
Die nächste Stufe wäre dann: Beamte zahlen keine Steuern.
Ach ja. Bei der nächste Panne auf der Autobahn nicht auf dem Standstreifen stehen bleiben. Den gibt es auf keiner deutschen Autobahn. Versteht aber jeder.
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Inzwischen müsste ja jeder Beamte gesehen habe, wie viel es netto mehr aufs Konto gab, bedingt durch die neuen Freibeträge. :-)
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Nö, ich (Bundesbeamter) habe für 01/24 weniger auf dem Konto. Laut Entgeltbescheinigung ist die Lohnsteuer 18€ höher als in der Abrechnung 12/23.
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Dann machst du was falsch.
Ich habe 40 Euro mehr. Well done Christian
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Nö, ich (Bundesbeamter) habe für 01/24 weniger auf dem Konto. Laut Entgeltbescheinigung ist die Lohnsteuer 18€ höher als in der Abrechnung 12/23.
Irgendeinen Freibetrag (z. B. für PKV) für 2024 nicht beantragt?
Oder bist du in die Katholische Kirche eingetreten? :)
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Dann machst du was falsch.
Ich habe 40 Euro mehr. Well done Christian
Mutige Behauptung ohne Kenntnis der Umstände. Aber jetzt weiß ich wieder wieso du auf der Liste stehst.
Ansonsten: PKV Basisbetrag steht wie gehabt drin, Faktor ebenfalls. Da mich das nicht in den Hungertod treibt, werd ich es wohl überleben bis die Korrektur des BVA kommt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man nicht automatisch mehr netto Anfang 2024 hat.
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Bei mir wurde es auch noch nicht angepasst, ist der gleiche Auszahlungsbetrag wie gehabt. Sei´s drum, wird dann halt rückwirkend geändert, sterben werde ich davon nicht
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Bei mir (Landkreis in NRW) wurde für Januar 2024 der gleiche Betrag überwiesen, wie im vergangenen Jahr.
Die Anpassung in solchen Dingen erfolgt bei uns erfahrungsgemäß Ende Februar 2024 mit einer entsprechenden Rückrechnung für die betroffenen Monate.
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Liebe Admins, wann wird der Bezügerechner (Sachsen) mit den neuen Freibeträgen ab 2024 aktualisiert? Und gibt es auch die Möglichkeit, Amtszulagen im Rechner mit zu berücksichtigen?
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Geht mit dem 2023er Rechner. Einfach als Lohnsteuerjahr 2024-beta auswählen.
Zulagen kommen schon immer in „weitere monatliche Zulagen“.
Liebe Admins, wann wird der Bezügerechner (Sachsen) mit den neuen Freibeträgen ab 2024 aktualisiert? Und gibt es auch die Möglichkeit, Amtszulagen im Rechner mit zu berücksichtigen?