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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: WasDennNun am 06.01.2020 17:02

Titel: Frist des AG zu Urlaubsantragsbewilligung
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2020 17:02
Moin,
Kann man irgendwoher eine Frist ableiten in der der AG einen schriftlich gestellten Urlaubsantrag zu bearbeiten und idR zu genehmigen hat?
Oder gibt es da Urteile zu.
Ich habe nur Chemnitz AZ 11 Ca 1751/17 gefunden, da wird von einem Monat gesprochen.
Titel: Antw:Frist des AG zu Urlaubsantragsbewilligung
Beitrag von: Spid am 06.01.2020 17:40
Nein, gibt es nicht. Die Annahme des AG Chemnitz, die auf einer alten Entscheidung des LAG Düsseldorf beruht, sieht auch keine Genehmigungsfrist, sondern bei einer frühzeitigen Urlaubsplanung und Eintrag in die Urlaubsübersicht eine Widerspruchsfrist gegen diesen Urlaubswunsch. Selbst wenn man der rechtsfehlerhaften Auffassung folgte, wäre es also etwas gänzlich anderes.

Der Urlaub läßt sich aber gerichtlich erzwingen, das nicht rechtswidrige Fernbleiben ist dem einstweiligen Rechtsschutz zugänglich, wenn die entsprechende Dringlichkeit besteht.