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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Iris am 20.04.2021 12:12

Titel: [Allg] Unterjährige Berechnung von Sonderurlaub zur Kinderbetreuung in Pandemie
Beitrag von: Iris am 20.04.2021 12:12
Hallo zusammen,

ich benötige mal eure Hilfe. Ich recherchiere derzeit, was mit dem Jahresanspruch für Sonderurlaub nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV geschieht, wenn z.B. das Kind im laufenden Kalenderjahr 12 wird, oder der Beamtenstatus mitten im Jahr begründet wird.

Die ursprüngliche Regelung für die Gewährung der Kinderkrankentage stammt ja auch § 45 SGB V und wird auf die beamtenrechtlichen Regelungen übertragen. Ist es zulässig, Kinderkrankentage anteilig für das Kalenderjahr zu berechnen?

Danke für eure Hilfe.

LG