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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Summa summarum am 04.09.2020 09:15

Titel: Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Summa summarum am 04.09.2020 09:15
Ein Hallo in die Runde,

ich bin auf kommunaler Ebene im öD eingestellt. Mein Tätigkeitsbereich sind Vergaben im VOB, VOL, UVgO oder VgV-Bereich. Meine Stelle ist eine Stabsstelle und nur der Geschäftsleitung unterstellt. Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.
Ich bereite Vergaben vor, erstelle Leistungsverzeichnisse (LVs), definiere Vertragshinhalte, erstelle Zeitschienen (Terminketten), prüfe LVs von IBs, prüfe nach Plausibilität, erstelle Bekanntmachung, prüfe die vergaberechtlichen Einhaltungen von Fördermittelbescheiden leite Submissionen, prüfe und werte Angebote, betrachte die Wirtschaftlichkeit, Entscheide über Ausschluss von Bieter, erstelle Beschlussvorlagen, ich habe fundiertes Fachwissen, besuche weiterhin Seminare & Schulungen, erstelle Statistiken, erstelle Vergabevorschläge, bin Admin der Vergabesoftware und vieles mehr.

Leider finde ich bisher noch keine ähnliche Stelle. Nun geht es um die Eingruppierung meiner Tätigkeiten. Dabei bitte ich um Mithilfe.

Viele Grüße und einen baldigen Start ins WE... :)...
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: drwatson am 04.09.2020 09:27
Wie groß ist die Kommune bzw. Einrichtung?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 04.09.2020 09:31
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden. Es bestehen also mutmaßlich mehrere Arbeitsvorgänge, deren zeitlicher Umfang nicht bestimmt ist. Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung. Bei den geschilderten Tätigkeiten ist von solchen, die gFk, gvFk und guFk sowie teils sL erfordern, auszugehen. Sofern das Merkmal der bvT zu prüfen wäre, wäre es mutmaßlich zu bejahen. Anhaltspunkte für eine besondere Schwierigkeit sehe ich aus der Schilderung heraus nicht. Ohne weitere Angaben kann je nach zeitlichem Zuschnitt der Arbeitsvorgänge E5-E9c zutreffend sein.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Summa summarum am 04.09.2020 09:34
Es handelt sich um einer Verbandsgemeinde betsehen aus 7 Gemeinde mit deren Ortteilen und ca. 16.000 Einwohnern.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Summa summarum am 04.09.2020 09:41
Können Sie bitte die Abkürzungen gFk, gvFk, guFk, sL und bvT auschreiben?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Lars73 am 04.09.2020 09:48
Einfach in die Entgeltordnung schauen. Da erschließen sich die Abkürzungen von alleine. Sind jeweils die Heraushebungsmerkmale im allgemeinen Teil.

Bzw. entsprechend der Reinfolge sind es:
gründliche Fachkenntnisse
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
gründliche, umfassende Fachkenntnisse
selbständige Leistungen
besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Erläuterungen der Begriffe finden sich z.B. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/20150722_Definitionskatalog_TV_EntgO_Bund.pdf
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: RsQ am 04.09.2020 10:13
Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.

Wie "leitet" man eine Stelle, deren einziger Mitarbeiter man ist?

Das erinnert mich an die 1-Personen-Schlecker-Filialen, in denen sich die Mitarbeiter stets "Filialleiter" nennen durften ...  8)
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Schokobon am 04.09.2020 10:16
Damit ist wohl gemeint, dass ihm keiner Vorgaben macht bzw. seine Arbeit in irgendeiner Form strukturiert.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Buschi am 04.09.2020 21:59
Welche Arbeitsvorgänge könnten hier vorliegen? Die Trennung nach VOL, VOB etc.?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: bactho am 05.09.2020 19:03
Zitat
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 05.09.2020 19:48
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: bactho am 06.09.2020 18:55
Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.

Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.

Zitat
Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.

Da ich noch andere Lebensinhalte habe und nicht den ganzen Tag dieses Forum mit irgendwelchen Eitelkeiten und Weisheiten volltexten muss, kenne ich mich mit der technischen Handhabung nicht so gut aus wie Du...
Und warum überhaupt so dünnhäutig?
Lies Dir einfach mal die folgenden BAG-Urteile durch:
4AZR935/95
4AZR413/94 bzw. 4AZR685/94
4AZR32/81
4AZR139/88
4AZR762/79
4AZR322/84
4AZR666/96
4AZR497/77
dann wirst Du vielleicht verstehen was ich meinte. Die Bildung von nur einem AV kann sich auch aus der auf dem Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeit ergeben, Stichwort: Funktionscharakter!!!
Ohne hier die im einzelnen auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann man auch keine Aussage zur Bildung der AV machen. Hier ist es also durchaus möglich, dass nur ein AV zu bilden ist.


Weiterhin finde ich es zumindest abenteuerlich, hier Aussagen zu evtl. erfüllten Tätigkeitsmerkmalen zu machen.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 06.09.2020 19:06
Ich bin nicht dünnhäutig und ich brauche nicht zu lesen, was mir bereits bekannt ist. Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei, eine Unterstellung aber die Voraussetzung für eine Leitungsfunktion ist und eben eine solche entscheidenden Einfluß auf die Bildung von Arbeitsvorgängen hat.

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: bactho am 07.09.2020 10:09
Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.

Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei
Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

Sag ich ja - dünnhäutig....



Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 07.09.2020 10:16
Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.

Was er meinte, ist unbeachtlich. Eine Leitungsfunktion habe ich ja aufgrund der Schilderung der tatsächlichen Umstände verneint.

Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei
Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?

Nein. Das wäre aber auch kein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen.

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

Sag ich ja - dünnhäutig....

Nein, eine Feststellung mit wertendem Charakter.

Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???

Durchaus.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Summa summarum am 07.09.2020 12:15
Hallo,
genau wie Schokobon es schreibt, ich bekommen keine Vorgaben und bin verantwortlich, dass die Vergaben laufen. Ich lerne nach jetzigem Stand niemanden an bzw. haben unterstellte Mitarbeiter. Für meine Tätigkeit sind gründliche und umfassende Fachkenntnisse nötig. Ich arbeite auch selbstständig. Weiterhin ist die Arbeit besonders wertvoll nach meiner Auffassung, da gerade bei Maßnahmen mit Fördermittel diese durch Vergabefehler gekürzt werden.

Die einzelenen Arbeitsvorgänge sind Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Submission, Auswertung und die Vergabe nach VOB, VOL, Planungsleistungen, UVgO und VgV. Die genannten Arbeitsvorgänge sind aber wieder in kleiner Vorgänge unterteilt.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Meteor am 07.09.2020 21:03
Ein Hallo in die Runde,

ich bin auf kommunaler Ebene im öD eingestellt. Mein Tätigkeitsbereich sind Vergaben im VOB, VOL, UVgO oder VgV-Bereich. Meine Stelle ist eine Stabsstelle und nur der Geschäftsleitung unterstellt. Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.
Ich bereite Vergaben vor, erstelle Leistungsverzeichnisse (LVs), definiere Vertragshinhalte, erstelle Zeitschienen (Terminketten), prüfe LVs von IBs, prüfe nach Plausibilität, erstelle Bekanntmachung, prüfe die vergaberechtlichen Einhaltungen von Fördermittelbescheiden leite Submissionen, prüfe und werte Angebote, betrachte die Wirtschaftlichkeit, Entscheide über Ausschluss von Bieter, erstelle Beschlussvorlagen, ich habe fundiertes Fachwissen, besuche weiterhin Seminare & Schulungen, erstelle Statistiken, erstelle Vergabevorschläge, bin Admin der Vergabesoftware und vieles mehr.

Leider finde ich bisher noch keine ähnliche Stelle. Nun geht es um die Eingruppierung meiner Tätigkeiten. Dabei bitte ich um Mithilfe.

Viele Grüße und einen baldigen Start ins WE... :)...

Auf jeden Fall ein interessanter Aufgabenmix. Ich bin zufällig auch schon seit einigen Jahren im Vergabewesen unterwegs. Höchstwahrscheinlich wird das Arbeitsaufkommen überschaubar bleiben, wenn eine Person das gesamte Portfolio allein abdecken muss und kann.

Für die reine Sachbearbeitung in der Vergabestelle, sprich vorgekaute Unterlagen Veröffentlichen, Submission durchführen, formelle Prüfung und Abschluss bewegen sich in der Regel zwischen 9a und 9c (TVöD) bzw. 9a und 9b (TV-L). Das Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Verträgen sowie die rechnerische/fachliche Prüfung der Angebote und Verhandlungsführung für alle Sparten der Vergabe, erfordert ein hohes Maß an brachenübergreifendem Fachwissen, besonders in der Bau- und IT-Branche. In meinem Einzugsgebiet (Norddeutschland) befinden sich solche Stellen meistens auf E10-, in seltenen Fällen auf E11-Niveau.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Kaiser80 am 08.09.2020 06:58
Die einzelenen Arbeitsvorgänge sind Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Submission, Auswertung und die Vergabe nach VOB, VOL, Planungsleistungen, UVgO und VgV. Die genannten Arbeitsvorgänge sind aber wieder in kleiner Vorgänge unterteilt.
Also ich  tu mir schwer einzuschätzen ob es sich hier um einen einzigen AV, nennen wir ihn mal "Vergabe", handelt aber ich tendiere zu nein. Wenn doch, wäre ich bei meiner Einschätzung bei 9c.
Wäre es nicht ein AV müssten man die Zeitanteile kennen. Ein Großteil der einzelnen AV dürfte gründliche, umfassende Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen erfordern. Da in einigen AV unmittelbare große (finanzelle) Auswirkung auf den AG zur besonders verantwortungsvolle Tätigkeit führen dürfte bei >50% auch die 9c zutreffend sein.

Noch ne off-topic Frage: Liegt beim BAG nicht derzeit ne Klage vor zur Bildung von AV? Ein mir bekannter Arbeitsrechtler meinte die Klage würde im September entschieden und könnte recht umfangreiche Auswirkung zur Bildung von AV haben. Jemandem was genaueres bekannt.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 07:53
Ich gehe ja auch von mehreren AV aus, und zwar mindestens parallel in unterschiedlicher Wertigkeit, je nach Ausgestaltung auch zeitlich nacheinander.

Wollte nicht die TdL die BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang vom BVerfG überprüfen lassen?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Kaiser80 am 08.09.2020 08:02

Wollte nicht die TdL die BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang vom BVerfG überprüfen lassen?
Kann auch sein.  ich sowohl beim BAG als auch beim  BVerfG auch nix gefunden... Frag den Kollegen noch mal.

@TE: sorry fürs off-topic
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Lars73 am 08.09.2020 08:30
@Kaiser80
Vermutlich ist dies Verfahren gemeint:
BAG, 4 AZR 195/20, Termin: 2020-09-09
Rechtsmittel zu LAG Berlin-Brandenburg (Urteile vom 12. Februar 2020 – CDR 15 Sa 1260-19)
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Kaiser80 am 08.09.2020 08:45
Danke. Hab ich letzte Woche nicht gesehen...
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Lars73 am 08.09.2020 13:50
Einige offene Verfahren werden hier genannt:
http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200717.pdf

Inzwischen gibt es zu ArbG Berlin (Urteil vom 8. Mai 2019 – 56 Ca 12834/18  eine LAG-Entscheiung (LAG LArbG Berlin-Brandenburg 21.7.2020; 8 Sa 317/20 nun anhängig beim BAG 4 AZR 325/20).
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 13:57
Ich rechne nicht mit einer Änderung der Senatsrechtsprechung vor 2026.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Lars73 am 08.09.2020 13:58
Wer scheidet dann als Richter aus?
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 14:01
Jürgen Treber.
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Summa summarum am 09.09.2020 09:54
So, ich habe mal eine Arbeitsplatzbeschreibung (wesentliche Tätigkeiten) gefasst. Vielleicht ist es nun einfacher einzugruppieren.

1) 5%
- eigenständige Prüfung von Zuwendungsbescheiden auf vergaberechtliche Vorgaben und Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Fördermittelrichtlinien
2) 10%
- eigenständige Planung, Koordinierung, Erstellung und Prüfung von Terminketten
- Festlegen und Entscheiden der Vergabeart (Wahl der Vergabeart, Anzeige beabsichtigter Ausschreibung, sofern erforderlich)
- eigenständige Kostenkontrolle (Haushalt; monetäres Beschaffungsvolumen)
3) 30 %
- eigenständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen mit vertragsrechtlichen Inhalten & Anforderungen an die Bieter
- eigenständige Planung des Ausschreibungsumfanges
- eigenständiges Erstellen der Verdingungsunterlagen
- eigenständiges Erstellen von Bekanntmachungen im e-Vergabeprotal
4) 20%
- eigenständige Prüfung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis aller Leistungen nach GWB, VgV, VOL, VOB, UVgO, die von den Fachämtern erarbeitet und übergeben worden sind
- Rücksprache mit den Fachämtern, Prüfung der Losaufteilung, Beachtung des Fördermittelrechts
5) 10%
- Führen der Angebotsphasen
- Überwachung und Dokumentation von Teilnehmeranträgen, Anonymisierung von Teilnehmer-/Bieteranfragen zur Weiterleitung an Bearbeiter/IB, Verteilung der Beantwortung an Teilnehmer
- eigenständige Bearbeitung von eingereichten Beanstandungen und Rüge;
- eigenständige Vorbereitung, Leitung und Durchführung der Submission, Verhandlungsleitung, Kennzeichnung der Angebote
6) 5%
- Führung und Protokollierung von Bietergesprächen, Nachverhandlungsverfahren
- eigenständiges Erstellen des Vergabevorschlages für die politischen Gremien
- Entscheidung über Aufhebung von Vergabeverfahren
- eigenständiges Erstellen der Beschlussvorlage
- Bekanntmachung der Zuschläge gemäß LVG LSA, VOB, VOL, VgV, UVgO, GWB
7) 20%
- eigenständige Durchführung der vierstufige Auswertung der Angebote; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Entscheidung des wirtschaftlichsten Bieters)
- eigenständige Erstellung und Prüfung von Vergabeempfehlungen
- Entscheidung über Aufhebung der Vergabeverfahren,
- eigenständiges Anlegen von Beschlüssen
- eigenständiges Erstellen der Absage- und Zuschlagsschreiben bzw. Verträge
- eigenständiges Dokumentation Erstellung der Vergabeakte
- eigenständige Erstellen der Vergabedatendank
- eigenständiges Verwalten der Vergabedatenbank

Danke vorab für eure Antworten hierzu.

Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Kaiser80 am 09.09.2020 10:07
besonders verantwortungsvolle Tätigkeit sehe ich (sofern "wir"   1-7 als jeweils separaten AV ansehen)  bei 3) + 7), was aber durchaus diskutabel ist, und mit viel Wohlwollen bei 5)(Rügen etc.). Gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen liegen in der Gesamtschau sicher >50% vor. Also ich leg mich mal fest 9b oder 9c
Titel: Antw:Eingruppierung Vergabestelle
Beitrag von: Meteor am 09.09.2020 22:03
In Ludwigsburg wird aktuell ein Sachbearbeiter für die Vergabestelle gesucht, mit folgender Stellenbeschreibung:

Durchführung rechtskonformer Vergabeverfahren (national und europaweit) von Lieferung- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen

Beratung der Fachbereiche im Vorfeld von anstehenden Vergabeverfahren zu vergaberechtlichen Fragen, zur Durchführung von Vergabeverfahren und zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen einschließlich Wertungskriterien, Vertragsbedingungen usw.

Klärung und Aufbereitung von Neuentwicklungen von vergaberechtlichen Einzelfragen und Beobachtung der allgemeinen Rechtsweiterentwicklung im Vergaberecht

Mitwirkung bei der Durchsetzung gesamtstädtischer Ziele im Vergabewesen (Nachhaltigkeitsziele, Haushaltsgrundsätze, usw.)

Entwicklung von Handlungsstrategien und Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses für Vergabeverfahren

Diese Stelle ist mit E11 TVöD ausgeschrieben... das entspricht etwa meinem Aufgabenprofil, nur das bei mir noch VOB-Ausschreibungen hinzukommen und ich bin nur auf einer E10 TVöD #littledepressednow :(