Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Meliosa am 03.03.2020 11:50

Titel: Fragen zum TVöD -P
Beitrag von: Meliosa am 03.03.2020 11:50
Hallo,

Ich hätt ne Frage zum Tvöd.
Und zwar werde ich dieses Jahr mein Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin absolvieren und möchte im Abschluss die Ausbildung zur OTA machen.


Zählt das dann in der Entgeldgruppe wie eine Weiterbildung oder werde ich dann nur als OTA eingestuft
Viele dank schonmal für die Antworten

Liebe Grüße
Titel: Antw:Fragen zum TVöD -P
Beitrag von: BorisTBear am 04.03.2020 07:48
OTA ist ja ein eigenständiger Ausbildungsberuf, ergo auch keine Weiterbildung.
Je nachdem, als was Du dich auf eine Stelle  bewirbst (GuKpf oder OTA) wirst Du Tätigkeiten übertragen bekommen und entsprechend eingruppiert.

Von dem abgesehen: Sowohl OTA als auch GuKpf finden sich im TVöD-K in der P7 oder P8 wieder.
Ob eine OTA-Ausbildung bei vorhandenem GuKpf-Abschluss als Weiterbildung angesehen wird und somit zu einer Eingruppierung in P9 führt kann wohl am besten der Arbeitgeber oder die DKG sagen.

P9 steht zumindest erstmal GuKpfl mit DKG-empfohlener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit zu (also auch Pflege im Operationsdienst), zunächst nicht jedoch OTAs.