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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: hoboboy am 25.10.2020 13:39

Titel: Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 25.10.2020 13:39
Fange bald im ÖF Dienst an und habe nun die Einladung zur Unterschrift des Arbeitsvertrags bekommen mit der Aufforderung ein "paar" Unterlagen mitzubringen.

Diese Aufzählung der Unterlagen geht ob ihr es glaubt oder nicht über 2 komplette DINA 4 Seiten. Diese Unterlagen muss ich nun innerhalb von 3 Tagen zusammenhaben. Dazu gehören Unterlagen wo ich nicht mal verstehe was da überhaupt von mir verlangt wird. Eine komplette Aufzählung meines Lebens inklusive Tagesaktueller Datumsangabe. Da wirds schon schwer. Und wozu ist das wichtig???? Alles relevante steht doch auf meinem Lebenslauf. Führungszeugnis innerhalb von 3 Tagen wird schwer. Sozialversicherungsausweis gibt es meiner Meinung nach garnicht mehr. Versicherungsbescheinigung.......hat man die immer auf Vorrat? Muss ich auch erst beantragen.

Dazu die Tatsache das ich überhaupt dahin muss um den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und mir quasi über die Schulter gucken lassen muss wenn ich den durchlese. Auch ein Unding.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 25.10.2020 13:43
Man kann AG, die überzogene Forderungen stellen, auch einfach absagen und sich für einen anderen AG entscheiden.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Isie am 25.10.2020 14:54
Führungszeugnis, Mitgliedsbescheinigung und Sozialversicherungsausweis sind völlig normal. An die Stelle des ggf. nicht ausgestellten Sozialversicherungsausweises tritt das Schreiben der DRV, mit dem die SV-Nummer mitgeteilt wurde.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: RsQ am 25.10.2020 15:03
Bzgl. Führungszeugnis: Dass das nicht innerhalb von drei Tagen beschaffbar ist, sollte doch inzwischen Allgemeinwissen sein. Das kann man doch sicher nachreichen?! (Im Zweifel erfolgt die Einstellung halt unter Vorbehalt.)
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 25.10.2020 17:52
Wenn ich nicht auf den Job angewiesen wäre, würde ich die echt fragen ob die mich veräppeln wollen. Hier die Liste

- Personalbogen mit Taggenauer angabe der Ausbildungszeiten und werdegang (Taggenau schonmal unmöglich, und wozu zur Hölle brauchen die mehr als meine Adresse und Personaldaten? Mein Werdegang steht im Lebenslauf punkt)
- Urlaubsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers (Gibt es nicht, mein Vertrag war aber befristet bis August und dementsprechend auch nur anteilig Urlaubstage, dafür braucht es keine Bescheinigung)
- Anzeige zur Sperrung von Kundendaten
- Nachweis Beschäftigungszeiten Taggenau (Was soll das sein?????? Meine Arbeitszeugnisse sind bereits in der Bewerbung)
- sonstige Prüfungszeugnisse
- Nachweis über Dauer und Abschluss des Studiums (Für eine Stelle für die eine Ausbildung vorgeschrieben ist und auch danach eingruppiert ist...........wozu Studiumabschlüsse?????? Und vor allem.......hat die niemand in der Bewerbung gesehen??????)
- Erklärung Mitwirkung Leistungsangelegenheiten
- Erklärung Verzicht Schadensersatz
- Erklärung Vorstrafen7
- Erklärung private Nutzung Telefon und Internet (WTF????)
- Erklärung Hinweise Korruption
- Antrag vermögenswirksame Leistungen (Wie zur Hölle soll ich jetzt schon den Antrag stellen)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (WTF??? Werd ich als Kanzler eingestellt??? Und nein, ich habe meine Geburtsurkunde nicht bei mir rumfliegen)
- Berufsausbildungszeugniss
- Nachweise Beschäftugungszeugnisse
- Schulabgangszeugniss
- Nachweis steuerliche Identifikationsnummer
- Mitgliedsbescheingung Versicherung
- Sozialversicherungsausweis (Hähhhhhh? Den gibt es nicht mehr sondern nur noch die bereits oben genannte Identifikationsnummer)
- Nachweis über Elterneigenschaft
- Personalbogen
- Lohnsteuerabzugsmerkmale

Und das natürlich alles im Original.
Ich werde mich also mit einem riesigen Koffer indem die Originale der wichtigsten Unterlagen die man haben kann reingequetscht sind, zu denen begeben in der Hoffnung das ich auch alle wieder ungeknickt zurückbekomme. Eigentlich würd ich echt lieber Hartz4 beziehen und denen Absagen und die mal drauf hinweisen was das alles für ein absolut lächerlicher Mist ist.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Max am 25.10.2020 18:09
Vieles auf der Liste erscheint mir normal. Natürlich möchte man Originale sehen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 25.10.2020 18:17
Vieles auf der Liste erscheint mir normal. Natürlich möchte man Originale sehen.

Joa wie man es nimmt.

Sozialversicherungsausweis gibt es seit 2011 nicht mehr, zumal der Nachweis der Steueridentifikationsnummer genau diesen Zweck erfüllt. Behörde will beides sehen.....logik. Urlaubsbescheinigung gibt es nicht. Geburtsurkunde gibt es nicht. Führungszeugniss habe ich nicht immer zu jeder Zeit grade Griffbereit......und mein Bachelor und Masterzeugniss geht denen nichts an wenn sie für diesen Job lediglich eine Ausbildung vorschreiben........Was passiert wenn ich die nicht vorlege? Nicht eingestellt weil........ja warum eigentlich?

Ich werde definitiv auch mein Seepferdchen mitnehmen. Auch meine Abschlusszeugniss der Bundesjugendspiele 1998 könnten noch verlangt werden. Nehme ich vorsichtshalber mit.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: RsQ am 25.10.2020 18:30
Sicher, dass Sozialversicherungsnummer/-ausweis im gleichen Kontext stehen wie die Steuer-ID? Allein aus der Begrifflichkeit ergeben sich zwei verschiedene Kontexte ...

Bei einigen Dingen hätte ich hier allerdings auch Probleme, bspw.

Zitat
Nachweis über Dauer und Abschluss des Studiums

Das Ende kann man ja typischerweise mit dem Abschlusszeugnis beweisen - aber den Anfang? Wer hebt schon alle Semesterausweise auf? Ich hätte hier auch nichts mehr da. Und mit gewissem Abstand dürfte es für die berufliche Eignung schlicht irrelevant sein ...
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 25.10.2020 18:37
Sicher, dass Sozialversicherungsnummer/-ausweis im gleichen Kontext stehen wie die Steuer-ID? Allein aus der Begrifflichkeit ergeben sich zwei verschiedene Kontexte ...

Bei einigen Dingen hätte ich hier allerdings auch Probleme, bspw.

Zitat
Nachweis über Dauer und Abschluss des Studiums

Das Ende kann man ja typischerweise mit dem Abschlusszeugnis beweisen - aber den Anfang? Wer hebt schon alle Semesterausweise auf? Ich hätte hier auch nichts mehr da. Und mit gewissem Abstand dürfte es für die berufliche Eignung schlicht irrelevant sein ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherungsausweis

"Seit Januar 2011 ist der Ausweis in der früheren Form entfallen. An seine Stelle tritt ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird"

Wie gesagt, zu meinem Studium werde ich garnix mitbringen. Was soll das? Warum ist das für diesen Job relevant? Ich werde meine Seepferdchen Bescheinigung und meinen Impfpass echt mitnehmen. Vielleicht kann ich denen so durch die Blume klarmachen das hier was falsch läuft.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: RsQ am 25.10.2020 20:07
"Seit Januar 2011 ist der Ausweis in der früheren Form entfallen. An seine Stelle tritt ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird"
Ja, aber diese(s) hat, wie oben m. E. formuliert, nichts mit der Steuer-ID zu tun.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 25.10.2020 20:15
"Seit Januar 2011 ist der Ausweis in der früheren Form entfallen. An seine Stelle tritt ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird"
Ja, aber diese(s) hat, wie oben m. E. formuliert, nichts mit der Steuer-ID zu tun.

ah jo verwechselt, ja gut hab ich nicht und bekomm ich auch nicht in 2 tagen, einstellung unmöglich
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Max am 25.10.2020 20:26
Du übertreibst hier maßlos mit deiner vorgegaukelten "Empörung" über Kleinigkeiten.

Was wird wohl passieren, wenn du dann dort auftrittst wie hier vorgegeben? Entweder man schickt dich ohne Vertragsunterschrift wieder nach Hause, schließt einen Vertrag unter aufschiebender Bedingung (wird Dokument bis Datum x nicht beigebracht, wird der Vertrag nichtig), oder der/die Sachbearbeiter/in geht darüber hinweg. Man kann nur hoffen, dass der Sachbearbeiter deinem direkten Vorgesetzten mitteilt was hier für ein Typ kommt, der  in der Probezeit besser genauestens unter die Lupe genommen werden sollte.

Zitat
Wie gesagt, zu meinem Studium werde ich garnix mitbringen. Was soll das? Warum ist das für diesen Job relevant? Ich werde meine Seepferdchen Bescheinigung und meinen Impfpass echt mitnehmen. Vielleicht kann ich denen so durch die Blume klarmachen das hier was falsch läuft.
Eine vollständige Personalakte könnte auch zukünftig in deinem eigenen Interesse sein.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Rene am 26.10.2020 08:30
Wenn ich nicht auf den Job angewiesen wäre, würde ich die echt fragen ob die mich veräppeln wollen. Hier die Liste

- Personalbogen mit Taggenauer angabe der Ausbildungszeiten und werdegang (Taggenau schonmal unmöglich, und wozu zur Hölle brauchen die mehr als meine Adresse und Personaldaten? Mein Werdegang steht im Lebenslauf punkt) wird wohl vor Ort ausgefüllt, um in der Akte zu haben, wen man da eingestellt hat. Den Bogen würdest du ja sicherlich gar nicht mitbringen können, da er ein internes Formblatt ist.
- Urlaubsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers (Gibt es nicht, mein Vertrag war aber befristet bis August und dementsprechend auch nur anteilig Urlaubstage, dafür braucht es keine Bescheinigung) Standard, neuer Arbeitgeber hat sicher zu stellen, dass du den Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage Woche) innerhalb eines Jahres hast und es gibt Leute die nehmen den zustehenden kompletten Jahresurlaub in der alten Firma und lassen sich die anteiligen Urlaubstage in der neuen Firma ebenfalls gewähren
- Anzeige zur Sperrung von Kundendaten hört sich nach Formblatt des zukünftigen Arbeitgebers an
- Nachweis Beschäftigungszeiten Taggenau (Was soll das sein?????? Meine Arbeitszeugnisse sind bereits in der Bewerbung) Taggenau wird in der Praxis wohl monatsgenau werden (Ausbildung August 2000 bis Januar 2003, o.ä.), im Gegensatz zum Jahrzehntegenau (in den 80ern und 90ern war ich meistens bei verschiedenen Handwerkerfirmen und hab da irgendwas handwerkliches gemacht), wird dir die freundliche Person von der Personalabteilung, sicherlich behilflich sein, wenn du denn ansatzweise weißt, was du so arbeitstechnisch getrieben hast....vielleicht den Lebenslauf nochmal mitbringen
- sonstige Prüfungszeugnisse Standard, nicht vergessen, das Einladungsschreiben ist ebenfalls ein Formblatt...ist schon ganz nett, wenn die Firma beispielsweise die Prüfungsbescheinigung von zur Ausübung der Tätigkeit vorgeschriebenen Abschlüssen (Ausbildereignung, Angestelltenlehrgänge etc pp) vorliegen hat
- Nachweis über Dauer und Abschluss des Studiums (Für eine Stelle für die eine Ausbildung vorgeschrieben ist und auch danach eingruppiert ist...........wozu Studiumabschlüsse?????? Und vor allem.......hat die niemand in der Bewerbung gesehen??????)Formblatt
- Erklärung Mitwirkung Leistungsangelegenheiten wirst du wohl nicht mitbringen können, da die Erklärung von der Personalabteilung zur Unterschrift vorlegt werden müsste
- Erklärung Verzicht Schadensersatz s.o.
- Erklärung Vorstrafen7 s.o.
- Erklärung private Nutzung Telefon und Internet (WTF????) s.o.
- Erklärung Hinweise Korruption s.o.
- Antrag vermögenswirksame Leistungen (Wie zur Hölle soll ich jetzt schon den Antrag stellen)wann zur Hölle, wenn nicht jetzt?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (WTF??? Werd ich als Kanzler eingestellt??? Und nein, ich habe meine Geburtsurkunde nicht bei mir rumfliegen) solltest du aber. Und selbstverständlich will der Arbeitgeber sicherstellen, dass Du du bist
- Berufsausbildungszeugniss macht ja Sinn
- Nachweise Beschäftugungszeugnisse da sehe ich tatsächlich keinen Sinn drin.
- Schulabgangszeugniss Formschreiben halt, hab noch keinen >10 Jahre im Berufsleben stehenden Mitarbeiter getroffen, von dem das gefordert wurde. Bei Azubis oder 2-3 Jahre im Berufsleben stehenden, könnte es schon mehr Sinn machen. Wird dir aber sicher das Personalabteilungsetwas mitteilen
- Nachweis steuerliche Identifikationsnummerlogisch
- Mitgliedsbescheingung Versicherung logisch
- Sozialversicherungsausweis (Hähhhhhh? Den gibt es nicht mehr sondern nur noch die bereits oben genannte Identifikationsnummer)
- Nachweis über Elterneigenschaft logisch
- Personalbogen wird wohl auch dort vorliegen
- Lohnsteuerabzugsmerkmale logisch

Und das natürlich alles im Original.
Ich werde mich also mit einem riesigen Koffer indem die Originale der wichtigsten Unterlagen die man haben kann reingequetscht sind, zu denen begeben in der Hoffnung das ich auch alle wieder ungeknickt zurückbekomme. Eigentlich würd ich echt lieber Hartz4 beziehen und denen Absagen und die mal drauf hinweisen was das alles für ein absolut lächerlicher Mist ist.

Bekommst kein Hartz4, wenn du absagst. Mit persönlich tut die Firma jetzt schon leid.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: bijou1 am 26.10.2020 09:15
Ich würde da einfach mal anrufen und höflich nachfragen, bzw. erklären, was geht und was nicht.
Ich denke, man wird bei vielen Sachen sagen "ist ein Standardschreiben, benötigen wir nicht"
Oder eben, das es nachgereicht werden kann.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 26.10.2020 09:45
Wenn ich nicht auf den Job angewiesen wäre, würde ich die echt fragen ob die mich veräppeln wollen. Hier die Liste

- Personalbogen mit Taggenauer angabe der Ausbildungszeiten und werdegang (Taggenau schonmal unmöglich, und wozu zur Hölle brauchen die mehr als meine Adresse und Personaldaten? Mein Werdegang steht im Lebenslauf punkt) wird wohl vor Ort ausgefüllt, um in der Akte zu haben, wen man da eingestellt hat. Den Bogen würdest du ja sicherlich gar nicht mitbringen können, da er ein internes Formblatt ist.
- Urlaubsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers (Gibt es nicht, mein Vertrag war aber befristet bis August und dementsprechend auch nur anteilig Urlaubstage, dafür braucht es keine Bescheinigung) Standard, neuer Arbeitgeber hat sicher zu stellen, dass du den Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage Woche) innerhalb eines Jahres hast und es gibt Leute die nehmen den zustehenden kompletten Jahresurlaub in der alten Firma und lassen sich die anteiligen Urlaubstage in der neuen Firma ebenfalls gewähren
- Anzeige zur Sperrung von Kundendaten hört sich nach Formblatt des zukünftigen Arbeitgebers an
- Nachweis Beschäftigungszeiten Taggenau (Was soll das sein?????? Meine Arbeitszeugnisse sind bereits in der Bewerbung) Taggenau wird in der Praxis wohl monatsgenau werden (Ausbildung August 2000 bis Januar 2003, o.ä.), im Gegensatz zum Jahrzehntegenau (in den 80ern und 90ern war ich meistens bei verschiedenen Handwerkerfirmen und hab da irgendwas handwerkliches gemacht), wird dir die freundliche Person von der Personalabteilung, sicherlich behilflich sein, wenn du denn ansatzweise weißt, was du so arbeitstechnisch getrieben hast....vielleicht den Lebenslauf nochmal mitbringen
- sonstige Prüfungszeugnisse Standard, nicht vergessen, das Einladungsschreiben ist ebenfalls ein Formblatt...ist schon ganz nett, wenn die Firma beispielsweise die Prüfungsbescheinigung von zur Ausübung der Tätigkeit vorgeschriebenen Abschlüssen (Ausbildereignung, Angestelltenlehrgänge etc pp) vorliegen hat
- Nachweis über Dauer und Abschluss des Studiums (Für eine Stelle für die eine Ausbildung vorgeschrieben ist und auch danach eingruppiert ist...........wozu Studiumabschlüsse?????? Und vor allem.......hat die niemand in der Bewerbung gesehen??????)Formblatt
- Erklärung Mitwirkung Leistungsangelegenheiten wirst du wohl nicht mitbringen können, da die Erklärung von der Personalabteilung zur Unterschrift vorlegt werden müsste
- Erklärung Verzicht Schadensersatz s.o.
- Erklärung Vorstrafen7 s.o.
- Erklärung private Nutzung Telefon und Internet (WTF????) s.o.
- Erklärung Hinweise Korruption s.o.
- Antrag vermögenswirksame Leistungen (Wie zur Hölle soll ich jetzt schon den Antrag stellen)wann zur Hölle, wenn nicht jetzt?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (WTF??? Werd ich als Kanzler eingestellt??? Und nein, ich habe meine Geburtsurkunde nicht bei mir rumfliegen) solltest du aber. Und selbstverständlich will der Arbeitgeber sicherstellen, dass Du du bist
- Berufsausbildungszeugniss macht ja Sinn
- Nachweise Beschäftugungszeugnisse da sehe ich tatsächlich keinen Sinn drin.
- Schulabgangszeugniss Formschreiben halt, hab noch keinen >10 Jahre im Berufsleben stehenden Mitarbeiter getroffen, von dem das gefordert wurde. Bei Azubis oder 2-3 Jahre im Berufsleben stehenden, könnte es schon mehr Sinn machen. Wird dir aber sicher das Personalabteilungsetwas mitteilen
- Nachweis steuerliche Identifikationsnummerlogisch
- Mitgliedsbescheingung Versicherung logisch
- Sozialversicherungsausweis (Hähhhhhh? Den gibt es nicht mehr sondern nur noch die bereits oben genannte Identifikationsnummer)
- Nachweis über Elterneigenschaft logisch
- Personalbogen wird wohl auch dort vorliegen
- Lohnsteuerabzugsmerkmale logisch

Und das natürlich alles im Original.
Ich werde mich also mit einem riesigen Koffer indem die Originale der wichtigsten Unterlagen die man haben kann reingequetscht sind, zu denen begeben in der Hoffnung das ich auch alle wieder ungeknickt zurückbekomme. Eigentlich würd ich echt lieber Hartz4 beziehen und denen Absagen und die mal drauf hinweisen was das alles für ein absolut lächerlicher Mist ist.

Bekommst kein Hartz4, wenn du absagst. Mit persönlich tut die Firma jetzt schon leid.


Wenn ich in der Vorbeschäftigung nur einen befristeten Vertrag bis August (Was der neue Arbeitgeber ja durch die 46 Nachweise sieht) dann weiß er auch das ich nur anteilig Urlaubsanrecht habe. Und wenn ich keine Bescheinigung vorlege das ich nicht meinen Anspruch genommen habe, ist klar das ich noch anteilig für dieses Jahr Urlaub habe. Was genau anderes sagt eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers aus?

Wie gesagt, Studienabschlüsse unrelevant für einen Job der eine Ausbildung erfordert.

Geburtsurkunde um sicher zu stellen das ich der bin der ich angebe? Hmmm musste ich in meinem Leben noch nie vorlegen. Selbst beim Beantragen eines Reisepass wollte anscheinend niemand wissen ob ich wirklich der bin.......

VL Leistungen. Äh wie soll ich einen Antrag stellen wenn ich nicht weiß wo ich die VL abschließe. Und wie soll ich die VL abschließen wenn ich weder Arbeitsvertrag, Personalnummer noch sonst irgendwelche festen Infos habe.....?

Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 26.10.2020 09:52
Natürlich muss man auch in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber nachweisen das man seinen Urlaubsanspruch noch nicht genommen hat.

Zitat
Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für diese Fälle ergibt sich aus § 5 Abs. I c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die 1/12-Regelung zur anteiligen Urlaubsberechnung gilt nach der Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen ausdrücklich nicht, vgl. auch BAG 9 AZR 179/15. Die Gefahr eines doppelten Urlaubsanspruchs besteht hier schon deshalb nicht, weil die Dauer von sechs Monaten Wartezeit überschritten ist und deswegen in diesem Jahr nicht noch ein zweites Mal sechs Monate Wartezeit erreicht werden können.

https://www.ahs-kanzlei.de/2016-04-bag9azr17915-urlaubsanspruch



Zitat
Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann.

Mit der Einstellung ist das definitiv der Fall... ::)

Mal so als Idee: Warum nicht zuerst mit den Personalern reden?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: The Witch am 26.10.2020 09:52
Der TE wird nach eigener Auskunft bei der BA eingestellt. Die Liste enthält einige BA-spezifische Punkte wie z. B. die Erklärungen zur Sperrung der eigenen Kundendaten, zur Korruption, zur Nutzung von Internet und Telefon etc. Das Führungszeugnis ist eins zur Vorlage bei einer Behörde und wird direkt versandt, bei der Beantragung erhält man i. d. R. eine Bescheinigung - die reicht aus. Die Unterlagen zum Studium würde ich unbedingt mit einreichen, wenn ich an Aufstiegsmöglichkeiten interessiert wäre. Mal abgesen davon, dass sie die Lückenlosigkeit des Lebenslaufes belegen.

Zur Sozialversicherungsnummer: Angeblich liegt ein Berufsabschluss vor - dann muss es auch eine entsprechende Nummer geben oder wie wurde der Abschluss erworben wenn nicht in einer Ausbildung?

Zum Krankenversicherungsnachweis: Den erhält man sofort, wenn man eine entsprechende Geschäftsstelle aufsucht.

(Und Geburtsurkunden sollte man in der Tat immer vorliegen haben.)
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Rene am 26.10.2020 10:00
Wenn ich in der Vorbeschäftigung nur einen befristeten Vertrag bis August (Was der neue Arbeitgeber ja durch die 46 Nachweise sieht) dann weiß er auch das ich nur anteilig Urlaubsanrecht habe. Und wenn ich keine Bescheinigung vorlege das ich nicht meinen Anspruch genommen habe, ist klar das ich noch anteilig für dieses Jahr Urlaub habe. Was genau anderes sagt eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers aus?Welchen Buchstaben von "Standard" hast du überlesen? Jeder neu anfangene Mitarbeiter wird zur Klärung, der im laufenden Jahr, genommen oder nicht genommen Urlaubstage befragt. Die, deinen Einstellungsvorgang bearbeitende, Person muss nicht zwangsläufig bereits über deinen nur zum August laufenden Zeitvertrag informiert sein.

Wie gesagt, Studienabschlüsse unrelevant für einen Job der eine Ausbildung erfordert. wie gesagt, du hast das gleiche Anschreiben bekommen, wie der neue Ausbilder im technischen Bereich, der neue Auszubildende, der neue wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungslabor und unter Umständen sogar der neue Geschäftsführer

Geburtsurkunde um sicher zu stellen das ich der bin der ich angebe? Hmmm musste ich in meinem Leben noch nie vorlegen. Selbst beim Beantragen eines Reisepass wollte anscheinend niemand wissen ob ich wirklich der bin.......

VL Leistungen. Äh wie soll ich einen Antrag stellen wenn ich nicht weiß wo ich die VL abschließe. Und wie soll ich die VL abschließen wenn ich weder Arbeitsvertrag, Personalnummer noch sonst irgendwelche festen Infos habe.....?vielleicht gibt es ja Menschen, die wissen, dass sie es wollen und haben womöglich sogar schon die Daten dafür?

Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann. Da hat ja jemand Glück gehabt.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 26.10.2020 10:02
Natürlich muss man auch in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber nachweisen das man seinen Urlaubsanspruch noch nicht genommen hat.

Zitat
Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für diese Fälle ergibt sich aus § 5 Abs. I c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die 1/12-Regelung zur anteiligen Urlaubsberechnung gilt nach der Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen ausdrücklich nicht, vgl. auch BAG 9 AZR 179/15. Die Gefahr eines doppelten Urlaubsanspruchs besteht hier schon deshalb nicht, weil die Dauer von sechs Monaten Wartezeit überschritten ist und deswegen in diesem Jahr nicht noch ein zweites Mal sechs Monate Wartezeit erreicht werden können.

https://www.ahs-kanzlei.de/2016-04-bag9azr17915-urlaubsanspruch



Zitat
Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann.

Mit der Einstellung ist das definitiv der Fall... ::)

Mal so als Idee: Warum nicht zuerst mit den Personalern reden?

Falsch. Das gilt für unbefristete Verträge oder Kündigungen. Wenn ein Vertrag bis Juli befristet ist und es klar ist das das Arbeitsverhältnis im Juli endet gibt es auch keine 30 Tage Urlaub.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 26.10.2020 10:07
Bitte nochmal die Seite durchlesen.

Die Überschrift lautet: Urlaubsanspruch bei Befristung

Zusätzlich sollte man sich mal drauf einigen wann das Arbeitsverhälntis endete.

Zuerst "bis August" jetzt "bis Juli"...

Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 26.10.2020 10:07
Wenn ich in der Vorbeschäftigung nur einen befristeten Vertrag bis August (Was der neue Arbeitgeber ja durch die 46 Nachweise sieht) dann weiß er auch das ich nur anteilig Urlaubsanrecht habe. Und wenn ich keine Bescheinigung vorlege das ich nicht meinen Anspruch genommen habe, ist klar das ich noch anteilig für dieses Jahr Urlaub habe. Was genau anderes sagt eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers aus?Welchen Buchstaben von "Standard" hast du überlesen? Jeder neu anfangene Mitarbeiter wird zur Klärung, der im laufenden Jahr, genommen oder nicht genommen Urlaubstage befragt. Die, deinen Einstellungsvorgang bearbeitende, Person muss nicht zwangsläufig bereits über deinen nur zum August laufenden Zeitvertrag informiert sein.

Wie gesagt, Studienabschlüsse unrelevant für einen Job der eine Ausbildung erfordert. wie gesagt, du hast das gleiche Anschreiben bekommen, wie der neue Ausbilder im technischen Bereich, der neue Auszubildende, der neue wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungslabor und unter Umständen sogar der neue Geschäftsführer

Geburtsurkunde um sicher zu stellen das ich der bin der ich angebe? Hmmm musste ich in meinem Leben noch nie vorlegen. Selbst beim Beantragen eines Reisepass wollte anscheinend niemand wissen ob ich wirklich der bin.......

VL Leistungen. Äh wie soll ich einen Antrag stellen wenn ich nicht weiß wo ich die VL abschließe. Und wie soll ich die VL abschließen wenn ich weder Arbeitsvertrag, Personalnummer noch sonst irgendwelche festen Infos habe.....?vielleicht gibt es ja Menschen, die wissen, dass sie es wollen und haben womöglich sogar schon die Daten dafür?

Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann. Da hat ja jemand Glück gehabt.

VL Leistungen. Ich bin einer dieser Menschen die weiß das ich es will und kann trotzdem keine Daten dafür liefern. Kannst ja mal testweise versuchen einen VL Vertrag abzuschließen.......funktioniert nicht ohne die Daten des Arbeitgebers.

Ich werde auch mein "Freunde Buch" aus der dritten Klasse mitnehmen. Ich denke da könnten auch noch relevanten Informationen versteckt sein. Meine Personalakte kann ich ja nicht komplett und lückenlose sein wenn die nicht wissen wer in der dritten Klasse mein bester Freund war.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Schokobon am 26.10.2020 10:16
Finds amüsant  ;D
Augen zu und durch

Hast du mal einen Immobilienkredit aufgenommen?
Du wirst dich umschauen  ;D
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Acrimony am 26.10.2020 11:41
Und woher soll der AG wissen, dass du nicht bereits einen VL-Vertrag besitzt, den du von einer anderen Arbeitsstelle mitnimmst? Natürlich kann man solche Unterlagen nachreichen. Bescheinigungen von der KK werden unter Angabe der AG-Adresse meistens auch direkt da hingesendet. Dass du deine Geburtsurkunde nicht zur Hand hast ist... naja, dein Versäumnis?!

Als jemand der mal bei der BA gearbeitet hat: Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben. Und da ist es keine Überraschung, dass der AG genau wissen will, wen er da an den PC setzt. Du kannst bei der BA sogar auf einer Registraturstelle ziemlichen Schaden anrichten., wenn Nachrichten der Kunden nicht an die Stellen kommen, wo sie hinsollen bzgl. Sperrzeitrelevanz.
Termine zum Vertragsunterschreiben war bei meiner Agentur üblich - viel gibts im Vertrag ja auch nicht zu lesen, da wird auf den Tarifvertrag abgestellt.

Ich hab mal ein Praktikum bei einer Einrichtung gemacht, die einer großen deutschen Bankenverbund gehört. Und da war die Liste bei Geburtsurkunde und Führungszeugnis noch lange nicht vorbei, da musste man erklären, dass man weder Sekten, noch terroristischen Organisationen noch anderen extremistischen Gruppen etc. angehört. Seitenweise. Als Praktikant für ein paar Groschen im Monat ohne irgendwelche Zugriffe auf bankrelevante Hauptdatenbanken.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Max am 26.10.2020 13:48
Acrimony,  wenn hoboboy noch nicht einmal professionell mit dieser Liste umgehen kann und so einen Zirkus veranstaltet sehe ich schwarz für:
Zitat
Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 26.10.2020 18:43
Und woher soll der AG wissen, dass du nicht bereits einen VL-Vertrag besitzt, den du von einer anderen Arbeitsstelle mitnimmst? Natürlich kann man solche Unterlagen nachreichen. Bescheinigungen von der KK werden unter Angabe der AG-Adresse meistens auch direkt da hingesendet. Dass du deine Geburtsurkunde nicht zur Hand hast ist... naja, dein Versäumnis?!

Als jemand der mal bei der BA gearbeitet hat: Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben. Und da ist es keine Überraschung, dass der AG genau wissen will, wen er da an den PC setzt. Du kannst bei der BA sogar auf einer Registraturstelle ziemlichen Schaden anrichten., wenn Nachrichten der Kunden nicht an die Stellen kommen, wo sie hinsollen bzgl. Sperrzeitrelevanz.
Termine zum Vertragsunterschreiben war bei meiner Agentur üblich - viel gibts im Vertrag ja auch nicht zu lesen, da wird auf den Tarifvertrag abgestellt.

Ich hab mal ein Praktikum bei einer Einrichtung gemacht, die einer großen deutschen Bankenverbund gehört. Und da war die Liste bei Geburtsurkunde und Führungszeugnis noch lange nicht vorbei, da musste man erklären, dass man weder Sekten, noch terroristischen Organisationen noch anderen extremistischen Gruppen etc. angehört. Seitenweise. Als Praktikant für ein paar Groschen im Monat ohne irgendwelche Zugriffe auf bankrelevante Hauptdatenbanken.

Mein Versäumnis? Ich habe die Geburtsurkunde seit 29 Jahren in meinem Leben für nix gebraucht.
Es ist komisch das selbst für die Beantragung des Reisepasses, den höchsten Pass den man haben kann, mit dem man durch Ländergrenzen kommt, selbst da wird keine Geburtsurkunde gebraucht. Aber für Job XY ist der, warum auch immer, unverzichtbar. Ich bin bin sicher wenn ich da nachfrage wissen die für die Hälfte der Bescheinigungen nicht mal wofür die die brauchen. Hauptsache Daten sammeln.

Die Bescheinigungen sind wichtig für meine Einstufung? Haha ernsthaft? Klar, es wird sich sicherlich später jemand nochmal all meine Bescheinigungen angucken um mich nicht in Stufe 1 einstufen zu müssen sondern höher.......jup realistisch......
Gut, dann sag ich ich will in die niedrigste Stufe 1. Dann sollten schonmal 20% der Bescheinigungen überflüssig werden.

Geburtsurkunde ist nun beantragt. Mehr kann ich nicht machen.
Bin gespannt wieviel von meinem ersten Gehalt für die Beantragung von 156 Bescheinigungen draufgehen.

Und das Nichterlauben des in Ruhe durchlesens des ARBEITSVERTRAG zuhause ist weiterhin ein absolutes Unding.

Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: ike am 26.10.2020 19:41
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Pakart am 26.10.2020 20:13
Bitte nochmal die Seite durchlesen.

Die Überschrift lautet: Urlaubsanspruch bei Befristung

Zusätzlich sollte man sich mal drauf einigen wann das Arbeitsverhälntis endete.

Zuerst "bis August" jetzt "bis Juli"...

Vielleicht sollte sich hoboboy einfach mal die §§ 4-6 des BUrlG lesen und den Hinweis dazu nehmen, dass dem BUrlG eine Befristung egal ist. Das bezuggenommene Urteil klärt die Auslegung des Wortes "nach" im § 4.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 26.10.2020 21:05
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.

Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Grumbakiechel am 27.10.2020 03:19
Du wirst Dich wundern, wie schnell Du Deinen Arbeitsvertrag durchgelesen hast. Der beruht im Wesentlichen auf dem Tarifvertrag und dort ist alles bestens geregelt.

Außerdem kenne ich keinen Arbeitgeber, der nicht alle beruflichen Abschlüsse haben will, unabhängig davon, ob sie relevant sind oder nicht.  Vor allem verstehe ich überhaupt nicht, worüber man sich da aufregen könnte. Du hast sicherlich in Deiner Bewerbung  und Deinem Lebenslauf Deinen Studienabschluss angegeben, oder? Dass der AG hierfür Belege will ist nachvollziehbar, sonst könnte jeder Hinz und Kunz behaupten, er oder sie sei Volljurist/in.

Auch die Vorlage einer Geburtsurkunde ist völlig normal.

Du behauptest, es konnte Dir noch niemand erläutern, wofür das alles gebraucht wird. Ich nehme an, eine Auskunft beim Personalamt dazu hast Du nicht eingeholt. Ob Dir das einleuchtet, spielt keine Rolle.

Eine VL kann man abschließen, muss man aber nicht. Und dazu brauchst Du nicht mal einen Arbeitgeber, dan  hast Du eben nur keinen Zuschuss vom AG. Den Vertrag schließt man ab, dann gibt es eine Bescheinigung, die reicht man beim AG ein und fertig.

Offenbar von gar nichts irgendeine Ahnung, aber nur am Pöbeln. Deine neuen Kollegen können sich schon mal freuen. Und vergiss bitte nicht, den Nachweis vom Seepferdchen mit abzugeben, der scheint Dir ja besonders am Herzen zu liegen.

Hoffentlich kommst Du nicht auf einen Arbeitsplatz mit Publikum....
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 06:33
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal? Das habe weder ich jemals von jemandem verlangt, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen, noch hätte es jemals jemand von mir für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses verlangt.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: gerzeb am 27.10.2020 07:16
Scheinst ein richtig sympathisches Kerlchen zu sein  :)
Mach weiter so, bleib wie du bist, dann kannst du demnächst auf der andere Seite des Tisches sitzen  ;)
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Texter am 27.10.2020 08:30
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal?

Die mir bekannten AG (Kommunen + Land) arbeiten mit Vordrucken, die sie vermultich von Rehm beziehen. In diesen Vordrucken wird um Vorlage einer Geburtsurkunde gebeten. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Vorlage "völlig normal" ist.

Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 08:34
Es ist vielleicht gewöhnlich, normal ist das nicht.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 08:36
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.

Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.

Nur weil etwas "völlig normal" ist heißt das nicht das es auch irgendeinen Sinn ergibt. Ich kann also die wichtigsten Pässe ja sogar ganze Staatsangehörigkeiten beantragen mit meinem Ausweis. Aber für den Job als Sachbearbeiter XY ist urplötzlich ein Personausweis oder Reisepass nicht ausreichend. Ganz einfache Frage...........welchen Mehrwert bietet die Geburtsurkunde? Wird mir wohl niemand erklären können.
VL Vertrag ohne die Angabe der Personaldaten kann man nicht abschließen. Dir ist bewusst das der AG den Betrag überweist und nicht du selber?

Na wenn das so ist muss ich wohl auch nochmal mein Kindergarten nach einer Bescheinigung fragen. Könnte ja jeder sagen er war im Kindergarten.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 08:49
So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: ike am 27.10.2020 10:23
So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.

Ob er den Termin überlebt hat?
Das Gebäude der BA in Nürnberg, soweit es dort sein sollte, ist ja doch recht groß und es könnte schon mal jemand dort verloren gehen, auch für Jahre...
Vorteil wäre, dass der Rest der Welt dann seine Ruhe vor ihm hätte.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 10:36
Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 10:38
Ich finde die Liste aber auch ein wenig befremdlich - zumal grundsätzlich Personalausweis, Steuer-ID, SV-Nummer und ggfs. PKV-Bescheinigung genügen.

Hinsichtlich des Führungszeugnisses wäre ja noch interessant, inwiefern Eintragungen darin im öD relevant für die Begründung des Arbeitsverhältnisses sein könnten, denn das wäre ja nur der Fall, wenn im Anforderungsprofil Unbestraftheit o.ä. gefordert worden wäre.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 10:53
Ja, die Liste ist ebenso übertrieben wie die Empörung/Empfindlichkeit des TE...

Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 10:58
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:12
Dieses AV oder eines im öD?

Mir fiel da Bundeskinderschutzgesetz in Bezug auf öffentliche Kinder- und Jugendhilfe ein=Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte; nachweis nür über erweitertes Führungszeugnis. Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 27.10.2020 11:14
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:21
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 11:23
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.
Die Anforderungen, anhand derer jemand geeignet oder ungeeignet ist, ergeben sich im öD doch aus dem Anforderungsprofil, das allein zur Personalauswahl herangezogen werden darf. Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 11:24
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Nicht nur dürfte/könnte - man müßte, wenn es nicht im Anforderungsprofil steht!
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 27.10.2020 11:30
Demnach könnte jemand der eine Stellenzusage bekommt und dann ein Führungszeugnis mit einschlägigen Vorstrafen vorlegt und deswegen den Arbeitsvertrag nicht bekommt die Behörde in Regress nehmen?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2020 11:35
Ja, die Liste ist ebenso übertrieben wie die Empörung/Empfindlichkeit des TE...
+1
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 11:38
Demnach könnte jemand der eine Stellenzusage bekommt und dann ein Führungszeugnis mit einschlägigen Vorstrafen vorlegt und deswegen den Arbeitsvertrag nicht bekommt die Behörde in Regress nehmen?

Ob Regress möglich ist, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls das gleiche, als wenn man ihn aus einer anderen sachfremden Erwägung zurückgewiesen hätte.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:48
Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?
Ich bin da juristisch/fachlich nicht wirklich drin im Thema, aber selbst wenn nicht explizit im Anforderungsprofil genannt würde ich den Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte (grad gegoogelt §72a SGBVIII) als Grund für die nichtberücksichtigung sehen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 12:00
Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?
Ich bin da juristisch/fachlich nicht wirklich drin im Thema, aber selbst wenn nicht explizit im Anforderungsprofil genannt würde ich den Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte (grad gegoogelt §72a SGBVIII) als Grund für die nichtberücksichtigung sehen.

Ich auch nicht. Möglicherweise reicht in diesen sehr speziellen Fällen die Nennung im Gesetz. Die BA ist aber nun eher kein Träger der Kinder- und Jugendhilfe - und auch ca. 97% der im öD dürften von der Regelung nicht betroffen sein.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 12:04

Die BA ist aber nun eher kein Träger der Kinder- und Jugendhilfe - und auch ca. 97% der im öD dürften von der Regelung nicht betroffen sein.
Dieses AV oder eines im öD?
Deshalb meine Frage...

Ohne zu recherchieren könnte ich mir noch "vorstellen" dass es TB im Beireich Verfassungschutz oder der Polizeibehörden  "treffen" könnte
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 12:04
Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...

Also ist das Geschlecht bei Ausstellung eines Passes eines Antrags einer neues Staatsbürgerschaft oder jedem anderen Bereichnicht relevant und wird nicht überprüft?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 12:06
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 27.10.2020 12:17
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 12:23
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 12:39
Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

Nein, dann erhältst du eine Absage.

Man kann sich natürlich auch vor einer Antwort drücken. Die Tatsache das ich mir letzte Woche ein Eis gekauft habe ist für diesen Job genauso relevant wie meine Studienabschlüsse.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: AndreasG am 27.10.2020 12:43
Nein.

Denn der Studienabschluss stellt dich als Bewerber auf eine Stelle für die man nur eine Ausbildung braucht nunmal von der Qualifikation über die anderen Bewerber die nur eine Ausbildung haben.

Es kann also sein das das angegebene Studium ausschlaggebend für die Entscheidung zu deinen Gunsten war.

Und natürlich will ein Arbeitgeber dann auch wissen ob der neue Mitarbeiter auch tatsächlich ein Studium hat.

Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 13:02

Die BA ist aber nun eher kein Träger der Kinder- und Jugendhilfe - und auch ca. 97% der im öD dürften von der Regelung nicht betroffen sein.
Dieses AV oder eines im öD?
Deshalb meine Frage...

Ohne zu recherchieren könnte ich mir noch "vorstellen" dass es TB im Beireich Verfassungschutz oder der Polizeibehörden  "treffen" könnte

Sicher. Mir ging es insbesondere um die Absurdität, die sich ergibt. Was macht der AG des öD, der einen Bewerber (die genannten gesetzlichen Ausnahmen mal außen vor) anhand des Anforderungsprofils ausgewählt hat, in diesem keine (einschlägige) Unbestraftheit forderte, zur Einstellung ein Führungszeugnis verlangt, in dem Eintragungen nicht unerheblicher Natur sind - und die der Bewerber nicht aktiv verschwiegen hat, sondern er wurde einfach nicht gefragt. Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Falke007 am 27.10.2020 13:16
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Hast du denn deinen AG vielleicht mal gefragt was er damit will?
Meistens sind sowas doch irgendwelche Vordrucke, die an jeden rausgegeben werden, aber nicht auf jeden zutreffen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Pakart am 27.10.2020 13:19
Hat der TE denn überhaupt eine der Stelle entsprechende Ausbildung abgeschlossen?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 13:26
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: FGL am 27.10.2020 13:29
Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach.
Den wiederholt geäußerten - und naheliegenden - Vorschlag, dies einfach mal bei Deinem zukünftigen Arbeitgeber zu erfragen, ignorierst Du mit beeindruckender Vehemenz. Das Problem zu lösen scheint nicht so wichtig zu sein wie sich über das Problem wortgewaltig aufzuregen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 13:34
Das Problem zu lösen scheint nicht so wichtig zu sein wie sich über das Problem wortgewaltig aufzuregen.

Bingo... Deshalb @TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 13:51
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...

Endlich ein Profi im Bürgeramt
 - Schilda. Wie heute das Arbeitsgericht entschieden hat, hat die Stadtverwaltung den mehrfach verurteilten Paßfälscher Knack I. in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt und die erteilte Einstellungszusage rechtswidrig gebrochen, weil sie ihn nicht beschäftigt habe, obwohl er sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hatte. Erst bei Vertragsunterzeichnung fiel mit Vorlage des Führungszeugnisses auf, daß I. mehrfach einschlägig vorbestraft war. Eine Unbestraftheit war im Anforderungsprofil der Stelle jedoch nicht vorgesehen. Die Bürger von Schilda können sich über einen echten Profi freuen, der auch mal selbst Hand anlegen kann, wenn auf die Schnelle ein Ausweisdokument benötigt wird.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: yamato am 27.10.2020 14:14


Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Die Bundesagentur für Arbeit (sofern dies der zukünftige Ag ist)ist ein Koloss mit über 100.000 Mitarbeitern, der auch noch grundsätzlich alles zentral aus Nürnberg zu regeln versucht. Im Egebnis werden dann halt den täglich hunderten dort abgeschlossenen Arbeitsverträgen im voraus solche Merkblätter verteilt, die versuchen jede Möglichkeit abzudecken. Meinst Du wirklich die haben Zeit und Lust jeder möglichen Neueinstellung eine individuelle Liste zukommen zu lassen.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: gerzeb am 27.10.2020 14:28
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Samoht Flodur am 27.10.2020 14:31
Der ist doch nur dahingegangen "wegen Stempel vom Amt" dass da wirklich was draus werden könnte hat der "Hobo" nicht auf dem Zettel gehabt.

Ist doch ganz einfach: Mach es oder lasse es....!
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: hoboboy am 27.10.2020 14:33
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???

Und einfach Fragen ausweichen weil du keine Antwort weißt macht es besser. Nochmal....ziemlich einfache Frage: Inwiefern ist mein Studienabschluss für diese Job relevanter als die Tatsache das ich letzte Woche Eis gegessen hab?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 14:51
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...

Endlich ein Profi im Bürgeramt
 - Schilda. Wie heute das Arbeitsgericht entschieden hat, hat die Stadtverwaltung den mehrfach verurteilten Paßfälscher Knack I. in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt und die erteilte Einstellungszusage rechtswidrig gebrochen, weil sie ihn nicht beschäftigt habe, obwohl er sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hatte. Erst bei Vertragsunterzeichnung fiel mit Vorlage des Führungszeugnisses auf, daß I. mehrfach einschlägig vorbestraft war. Eine Unbestraftheit war im Anforderungsprofil der Stelle jedoch nicht vorgesehen. Die Bürger von Schilda können sich über einen echten Profi freuen, der auch mal selbst Hand anlegen kann, wenn auf die Schnelle ein Ausweisdokument benötigt wird.

Ja gut, wenn im Anforderungsprofil "Hands-on-Mentalität" und "Flexibilität" gefordert waren: Passt!
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: gerzeb am 28.10.2020 07:51
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???

Und einfach Fragen ausweichen weil du keine Antwort weißt macht es besser. Nochmal....ziemlich einfache Frage: Inwiefern ist mein Studienabschluss für diese Job relevanter als die Tatsache das ich letzte Woche Eis gegessen hab?

Nochmal, ziemlich einfache Frage: Warum fragst du nicht einfach bei der Personalabteilung nach? Deine Frage wurde schon mehrfach mit verschiedenen Begründungen beantwortet.

Nein.

Denn der Studienabschluss stellt dich als Bewerber auf eine Stelle für die man nur eine Ausbildung braucht nunmal von der Qualifikation über die anderen Bewerber die nur eine Ausbildung haben.

Es kann also sein das das angegebene Studium ausschlaggebend für die Entscheidung zu deinen Gunsten war.

Und natürlich will ein Arbeitgeber dann auch wissen ob der neue Mitarbeiter auch tatsächlich ein Studium hat.







Die Bundesagentur für Arbeit (sofern dies der zukünftige Ag ist)ist ein Koloss mit über 100.000 Mitarbeitern, der auch noch grundsätzlich alles zentral aus Nürnberg zu regeln versucht. Im Egebnis werden dann halt den täglich hunderten dort abgeschlossenen Arbeitsverträgen im voraus solche Merkblätter verteilt, die versuchen jede Möglichkeit abzudecken. Meinst Du wirklich die haben Zeit und Lust jeder möglichen Neueinstellung eine individuelle Liste zukommen zu lassen.


Heute ist der Tag der Vertragsunterschrift, ich bin gespannt. Bitte berichte uns von deinem Erlebnis.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Wdd3 am 28.10.2020 09:06
Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...

Eine Gender Geburtsurkunde? Meines Erachtens ist diese nur ein Nachweis für die Existenz der eingetragenen Person. Da ist ein Personalausweis doch viel aktueller.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 09:11
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Falke007 am 28.10.2020 09:22
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Wdd3 am 28.10.2020 09:25
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.
Kaiser80 hatte die Vermutung neben m/w auch d in der Geburtsurkunde zu finden. Dem wollte ich widersprechen.
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Eben
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 28.10.2020 09:38

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Dann bleib nur noch:
@TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 09:42
Divers war doch eindeutig gekennzeichnet durch ein leeres Feld.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Falke007 am 29.10.2020 09:32

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Dann bleib nur noch:
@TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.

Nicht zwangsläufig.
Einen Wechsel des Geschlechts kann man meines Wissens auch ohne Genitaloperation beantragen ;)

Manchmal hilft einfach Fragen ;)
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 29.10.2020 19:09
So hoboboy, alle Unterlagen zusammen oder musste das primäre Geschlechtsorgan vorgezeigt werden? Was war mit dem Seepferdchen? Und dem Elsa Glitzereinhorn Freundebuch?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Grumbakiechel am 30.10.2020 01:48
Tja, wie häufig AG Geburtsurkunden bei der Einstellung verlangen, weiß ich tatsächlich nicht. Vielleicht hätte ich es besser als nicht ungewöhnlich bezeichnen sollen. Ich habe bei bisher drei AG bei Einstellung die Urkunde vorlegen müssen.

Erstaunlicherweise hat mein derzeitiger AG als bisher einziger kein Führungszeugnis verlangt. Für mich hatte das bis dahin eigentlich zu den standardmäßigen Arbeitspapieren (im ÖD) gehört.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Wdd3 am 30.10.2020 07:47
Hat jemand eine ernsthafte Antwort auf die Frage aus welchem Grund die Geburtsurkunde vorgelegt werden soll? Welchen Nachweis kann man damit erbringen der nicht im Ausweis steht?
Wenn ich irgend etwas verheimlichen will ist die Fälschung der Geburtsurkunde doch auch sehr viel einfacher als die eines Ausweises.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Lars73 am 30.10.2020 09:02
Vermutlich weil man die als Kopie zur Personaöakte nehmen kann. Eine Kopie des Ausweises aber nicht. Ist natürlich kein echter Grund, da man weder das eine noch das andere in der Personalakte benötigt.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Texter am 30.10.2020 16:29
Eine Kopie des Ausweises aber nicht.

Warum nicht (oder stehe ich auf dem Schlauch)?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: RsQ am 30.10.2020 16:59
Ob hoboboy uns noch die "Auflösung" liefern wird, welche Unterlagen nun eigentlich wirklich erforderlich waren?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 17:07
Er ist noch damit beschäftigt zu verarbeiten, daß er aufgrund in seiner Person liegenden Gründen kein Home Office machen darf, obwohl Frau Merkel das doch empfohlen hätte.
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 02.11.2020 06:54
Junge Junge, ich bin grad erst über seinen Home-Office Thread gestolpert...

Was ist da in der Kindheit falsch gelaufen? Wie wird man so?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: ike am 02.11.2020 08:14
Junge Junge, ich bin grad erst über seinen Home-Office Thread gestolpert...

Was ist da in der Kindheit falsch gelaufen? Wie wird man so?

Welches Forum bitte oder kannst Du den Link einstellen?
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Kaiser80 am 02.11.2020 08:16
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114983.0.html

Auf eigene Gefahr...
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: ike am 02.11.2020 08:29
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114983.0.html

Auf eigene Gefahr...

Danke!
Ich dachte, die BA gehört zu TVöD Bund, deswegen hatte ich es nicht gefunden.
Ist als TV-BA o.ä.

8 (!) Seiten - wo nimmt Spid die Geduld her?

--

War nicht am Freitag Tag der Unterschrift?
Hat es Überlebende gegeben?
Stand was in der Zeitung dazu?

Zufall?
https://www.arcor.de/article/News-Regional-Bayern--Festnahmen-nach-Brandanschlag-auf-Bundesagentur-fuer-Arbeit/hub01-home-news-regional-bayern/9812561
Titel: Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Beitrag von: Leo85 am 05.11.2020 17:43
Eine Kopie des Ausweises aber nicht.

Warum nicht (oder stehe ich auf dem Schlauch)?

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