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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: bsunti am 09.08.2021 14:04
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Hallo,
Bewerbung auf eine Stelle entsprechend der Eingruppierung E11.
Ich habe selbst nach der Ausbildung jetzt 7 Jahre (einschlägige) Berufserfahrung. Kürzlich (Ende 2020) ein Studium nebenberuflich abgeschlossen.
Es wird aber nur die Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums anerkannt, demnach würde ich mit Stufe 1 beginnen.
Meine Berufserfahrung ist einschlägig, zählt aber nicht, weil noch ohne Studium.
Ist das richtig so? So kommt die Stelle für mich nicht in Frage.
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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@bsunti
Wie definierst du einschlägige Berufserfahrung?
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TV-L.
Einschlägige Berufserfahrung definier ich in dem Sinne, dass die Arbeit bei dieser Stelle meiner Berufserfahrung entspricht.
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Dann war es inwiefern fernliegend, die Frage im entsprechenden Unterforum zu stellen?
Wurde die Erfahrung in einem der Tarifregime des öD erworben? Wenn ja, in welcher Entgeltgruppe wurde sie erworben?
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Wenn sie tatsächlich tariflichgesehen einschlägig ist, dann kannst du deine Stufe 3 einklagen.
Wenn du nur denkst das sie einschlägig ist (was nicht unwahrscheinlich ist), dann hast du darauf keinen Rechtsanspruch.
Allerdings, kannst du deinem zukünftigen AG auffordern - sofern du noch keinen AV unterschrieben hast- , dass er diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt und du nur unter dieser Bedingungen den Job annimmst.
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Hallo bsunti,
Akademiker erledigen idR höherwertige Arbeiten als Leute mit einem Ausbildungsabschluss. Es wäre nun an Dir, dass Du vorträgst warum Deine bisherige Beruafserfahrung trotz fehlenden Studienabschluss einschlägig ist. Bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten hat der AG noch Gestaltungsspielraum. Wenn nun ein Wille bestünde, Dich unbedingt an Bord holen zu wollen, ist der vielleicht willig bzgl den förderlcihen Zeiten nachzubessern.
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Eine Anschlussfrage dazu: als Tarifbeschäftigter erreichte ich Stufe 2 (weitere Zeiten aus der Privatwirtschaft blieben unberücksichtigt), bevor ich mit Stufe 5 verbeamtet wurde (jetzt unter Berücksichtigung aller einschlägigen Erfahrungszeiten).
Spricht die Annerkennung bei Verbeamtung für einen Fehler am Anfang?
Auch bei Kollegen wurde eigentlich erst ab Verbeamtung großzügig anerkannt. Ist das üblich?
Pech gehabt oder sind Ansprüche noch offen?
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Zwischen den tariflichen und beamtenrechtlichen Regelungen besteht keinerlei Zusammenhang.