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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mario Nette am 06.03.2022 17:31

Titel: Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
Beitrag von: Mario Nette am 06.03.2022 17:31
Hallo!

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag (kein Tariv; es geltigen die gesetzlichen Fristen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das wäre dann zum 15.04.2022, was auf einen Karfreitag fällt. Spielt das für die 28 Tage-Frist eine Rolle?

Wenn ich meine Kündigung am 17.03. abgebe, sollt es doch auseichend sein?

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Antw:Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 17:45
Nein. Ja.
Titel: Antw:Kündigungsfrist wegen Osterfeiertage
Beitrag von: Kaiser80 am 07.03.2022 13:15
... es geltigen die gesetzlichen Fristen

Schöner Neologismus. Ist gespeichert!