Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Emmi87 am 07.04.2022 09:39

Titel: Übernahme Azubi AWO
Beitrag von: Emmi87 am 07.04.2022 09:39
Hallo zusammen,
eine Bekanntin von mir ist bei der AWO als Auszubildende und sie schließt ihre Ausbildung am 31.07.2022 ab. Auf ihrer Gehaltsabrechnung steht bei Austritt kein Datum. In den Tarifvertrag steht nun : Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis, soll er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitteilen.

Heißt das im Endeffekt das sie nach der Ausbildung automatisch übernommen wird ?
Und bis wann genau muss der Arbeitgeber dann es schriftlich mitteilen?
Titel: Antw:Übernahme Azubi AWO
Beitrag von: blondie am 07.04.2022 10:45
Wenn ein Auszubildender am Tag nach seiner bestandenen Prüfung zur Arbeit erscheint und er vom AG nicht an einer Arbeitsaufnahme gehindert wird, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet angenommen. So steht es bei vielen und auch bei der AWO im Tarifvertrag.
Das vorraussichtliche Ende der Ausbildungszeit ist eben der Tag der Prüfung und darum muss 3 Monate davor eine Mitteilung vorliegen.
Hilft dir das?
Titel: Antw:Übernahme Azubi AWO
Beitrag von: EiTee am 07.04.2022 13:01
Heißt das im Endeffekt das sie nach der Ausbildung automatisch übernommen wird ?
Nein.

Und bis wann genau muss der Arbeitgeber dann es schriftlich mitteilen?
Ungeachtet welche Pflichten der AG hat, sollte Die BekanntE einfach nachfragen.
Titel: Antw:Übernahme Azubi AWO
Beitrag von: clarion am 07.04.2022 20:11
"soll" heißt nicht "muss"