Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Johanna87 am 26.06.2022 20:29
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Hallo,
ich bin Sozialpädagogin in der stationären Altenhilfe (Caritas) und beende gerade meinen Master. Habe ich Anspruch auf eine andere Eingruppierung? Bisher (seit dem Bachelorabschluss) war ich im AVR in S11b eingruppiert.
Danke :-)
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Nein, die Eingruppierung erfolgt aus den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen. Sofern sich deine Aufgaben mit Abschluss des Masters nicht ändern, besteht auch kein Anlass zur Annahme, dass du anders eingruppiert bist.
Nachtrag: Anscheinend sind dir bereits relativ hochwertige Aufgaben übertragen. Bei uns sind die Sozialpädagogen niedriger eingruppiert.
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Nein, die Eingruppierung erfolgt aus den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen. Sofern sich deine Aufgaben mit Abschluss des Masters nicht ändern, besteht auch kein Anlass zur Annahme, dass du anders eingruppiert bist.
Nachtrag: Anscheinend sind dir bereits relativ hochwertige Aufgaben übertragen. Bei uns sind die Sozialpädagogen niedriger eingruppiert.
Niedriger als S11b ( nicht E11 ) ? da kommen Sie in den Bereich der Erzieher!
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Nachtrag: Anscheinend sind dir bereits relativ hochwertige Aufgaben übertragen. Bei uns sind die Sozialpädagogen niedriger eingruppiert.
Hoffentlich stimmt das nicht..
11b ist schon so ziemlich die niedrigste Stufe für Sozialpädagogen
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Die S 11b ist - ähnlich wie im TVöD oder TV-L - die Einstiegsentgeltgruppe für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, d. h. diese Entgeltgruppe stellt auf die Regeltätigkeit eines Sozialpädagogen ab, der ein entsprechendes Studium absolviert hat.
Dass du einen Masterabschluss hast, ändert an deinen auszuübenden Tätigkeiten nichts. Du wirst nicht nach deinem Abschluss bezahlt, sondern nach den auszuübenden Tätigkeiten.
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vielen Dank für die Antworten :-)