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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43

Titel: Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43
Liebes Forum

Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.

Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter,  er sei fest versetzt worden. Und unser  Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.

Gruß

 
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Peter1970 am 30.06.2022 23:14
Ich bin kein Paragraphen Fuchs.
Aber ich verstehe es so, dass FB Leitung Unterstützung während der Abwesenheit des Mitarbeiters suchte (so dass sichergestellt wird, dass der erkrankte Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurück kann).

Ich denke der FB Leiter sollte hier aktiv werden, zumal seine Anforderung die Worte " während der Abwesenheit von" enthielt.

Was auch in diesem Zusammenhang interessant wäre, was wurde dem Personalrat durch die Verwaltung oder Vorgesetzten  mitgeteilt?

Ich weiß es werden sich hier einige schlaue Köpfe melden  und deshalb lese ich mit.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Mike Mod am 30.06.2022 23:46
Liebes Forum

Ich benötige Euer Wissen.
Ein Kollege erleidet einen Kreislauf Kollabs und muss ins künstliche Koma. Dass ist nunmehr 10 Monate her. Nun wird der Kollege wieder eingegliedert.

Fachbereichsleiter forderte eine Krankheitsvertretung während der Abwesenheit an, diese findet sich. Während des Frühstücks erwähnt der Vertreter/Mitarbeiter,  er sei fest versetzt worden. Und unser  Leiter kullert die Augen und sagte , es wäre etwas anderes vereinbart.

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ich weiß schräg, aber auch unfassbar. Mich würde es wirklich was Ihr dazu sagen würdet. Bis dato hat das Forum mir als stiller Mitleser immer sehr geholfen.

Gruß

Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:25
Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Und schon fliegt der erste Stein...
§14 regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Das kann zufällig mit einer Krankheitsvertretung in Zusammenhang stehen oder nicht.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 09:03
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)
Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 09:06
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was dann könnte das bei euch so passiert sein.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)
Ich will nicht konkret widersprechen, aber für die Schlussfolgerung is mir die SV-Schilderung ein bissl dünn
so besser?
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Peter1970 am 01.07.2022 10:35

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 10:39
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier dikutuert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 10:40

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

Danke.
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint? In der Regel lief es in unserer Behörde so, dass eine Erkrankter zeitlich vertreten wurde. Aktuell ähnlicher Fall in einer anderen Abteilung. Kollge krank, Krankheitsvertretung für 6 Monate festgelegt, da dann der erkrankte wieder da sein wird.

Fühl sich gerade sehr gegen seine Person gereichtet an und sehr unfair.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 10:43

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Das Gefühl lässt mich nicht los, dass hier durchgewunken wurde, da im Vorfeld eben nicht alle Beteiligten befragt wurden sind. Denn der Erkankte belibt auf der Strecke, bzw. wird versetzt, obwohl aktuell andere Erkrankte nicht durch diesem Mist müssen und Ihrem Platz zurückbekommen würde. Der AG würde nicht korrigieren, ansonsten würde er Fehler eingestehen und dass geht gar nicht. Ich denke AG hat PR informiert und da haben dann " Ja Ja Ja" gesagt. Vertreter wurde informiert und fertig.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 10:48
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier dikutuert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html

Diesen Fall habe ich gestern gelesen, ein sehr ähnlicher Fall. Unser PR ist aus meiner Sicht, sehr unter den Fittichen des AGs. Auf sein Recht bestehen ist nicht immer richtig, aber ich als Aussenstehender finde es schon sehr fragwürdig, gerade weil in den anderen Abteilungen eben kommunziert wurde, dass die Vertreter den Platz des Erkrankten räumen müssen, wenn er wieder einsteigt.

Ob der PR Beteilungspflichtig war, kann ich nicht sagen, dazu müsste der Kollege den PR fragen. Ich werde ihm dass mitteilen und mich wieder zurückmelden.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 10:55

Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint?
Nein, hier im Forum gängige Abkürzung Sachverhalt(schilderung)
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Mike Mod am 01.07.2022 10:55
Hat Dein Fb Leiter eine Vertretungsweise Übertragung beantragt? Bitte nicht steinigen, aber Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD klingt für mich plausibel, da wir ähnliches in unserer Abteilung hatten.
Und schon fliegt der erste Stein...
§14 regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Das kann zufällig mit einer Krankheitsvertretung in Zusammenhang stehen oder nicht.

Mea Culpa. Dass kommt davon, diese Themen so komplex. Zum Glück gibt es hier schlaue Köpfe, die so etwas super aufklären. Vielen Dank.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 10:56
Zunächst einmal muss man sich darüber klar werden, was der Begriff Versetzung tariflich bedeutet:
2. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Wenn jedoch innerhalb der Dienststelle jemand auf eine andere Arbeitsstelle "versetzt" wird, ist es tarif- und personalrechtlich keine Versetzung.
In NI ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig.
Alle Zuweisungen neuer Tätigkeiten die nicht eingruppierungsrelevant sind, die innerhalb der Dienststelle stattfinden, jedoch nicht.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 10:59

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.
Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 11:01

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

Danke.
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint? In der Regel lief es in unserer Behörde so, dass eine Erkrankter zeitlich vertreten wurde. Aktuell ähnlicher Fall in einer anderen Abteilung. Kollge krank, Krankheitsvertretung für 6 Monate festgelegt, da dann der erkrankte wieder da sein wird.

Fühl sich gerade sehr gegen seine Person gereichtet an und sehr unfair.
SV = Sachverhalt
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 11:01
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html
Jetzt mit deutschem Wort... dikutuert. Mei o Mei
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 11:04

Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint?
Nein, hier im Forum gängige Abkürzung Sachverhalt(schilderung)

Was ich sagen kann:
- Stelle E 9 eingruppiert
- Kollege erkrankt
-  ca 10 bis 11 Monate krank, Zustand bessert sich
- stetige Kommunikation, dass er zurückkehren wird
- Eingliederung wird mit Arzt besprochen.
- Während der Abwesenheit schafft das übrigens Team nicht alle Tätigkeiten aufzufangen
- Während Jour Fix wird dem FB Leiter gesagt, dass wir Unterstützung benötigen, bis der Kollege zurück ist
- FB Leiter fordert Unterstützung bei der Verwaltung an, mit der Bitte um Krankheitsvertretung wärend der Abwesenheit
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
- Erkrankte Kollege meldet sich und erklärt, dass er in 2 Wochen wieder da ist
- Verteter erklärt er sei aber fest versetzt
- Verwaltung und PR bestätigen Aussage

Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 11:19

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.
Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.

Unsere Behörde sitzt in Osnabrück Nds.
Vorsorglich möchte er seine Situation von einem Anwalt vorerst prüfen lassen. Quasi um vorab zu erfahren, ob es überhaupt Chancen gäbe,  die eine Rückkehr rechtfertigen
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 11:22
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Lennywhite am 01.07.2022 11:26
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Lennywhite am 01.07.2022 11:28
Es ist genau wie bei mir....heftig
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 11:30
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

So kann ich es bestätigen. Allerdings hat man den Personalrat bei uns hinzugezogen. 

Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Buttko567 am 01.07.2022 11:32
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Ich verstehe Eure Situation gut. Diese mangelnde Transparenz und von oben herab, macht Kollegen kaputt.

Hast Du einen Anwalt hinzugezogen?
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Kaiser80 am 01.07.2022 11:32
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Ich bin im LPVG NDS jetzt nicht so fit, aber sofern die Eingruppierung nicht betroffen ist der PR noch nicht  mal verpflichtend zu informieren.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Lennywhite am 01.07.2022 11:36
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Ich bin im LPVG NDS jetzt nicht so fit, aber sofern die Eingruppierung nicht betroffen ist der PR noch nicht  mal verpflichtend zu informieren.

Vielen Dank, ich sehe soviel Parallelen zu dem diesem Fall und auch viele Falschinformationen seitens der Behörde. Dass ich definitiv einen Anwalt hinzuziehen möchte, dass ist mir das Geld wert. Einfach um einmal alle Fakten prüfen zu lassen.

Vielen Dank für die Antwort.

@Buttko567

Anwalt wahrscheinlich nächste Woche. Ich werde berichten. Aktuell bin ich durcheinander, AG sGt dies, PR dass...schräg
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 11:41
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Der PR ist dann nicht in der Mitbestimmung und wurde "erfreulicherweise" im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert.
Aber auch dann hätte er entsprechende Gespräche führen sollen, wenn er den ein guter PR sein will.
Umgekehrt: Selbst wenn er in der Mitbestimmung gewesen wäre, wüsste ich nicht wie er diese Versetzung hätte rechtlich verhindern können. Denn wenn der PR nicht zustimmt, dann muss er etwas vorbringen können, warum diese Versetzung für den versetzten Kollegen nicht korrekt ist.
Ein "unfair gegenüber dem kranken Kollegen" reicht da nicht. Denn das ist ein anderer Verwaltungsakt und hat mit der Versetzung zunächst nichts zu tun.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 11:46
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Ich verstehe Eure Situation gut. Diese mangelnde Transparenz und von oben herab, macht Kollegen kaputt.

Hast Du einen Anwalt hinzugezogen?
Das traurige ist, dass der PR hinzugezogen wird, obwohl nicht notwendig, sprich die Dienststelle ja "überkorrekt", was die Formalie angeht, verhält.

Und der PR, da nicht die Mediationsrolle einnimmt wofür der eigentlich da ist, so sehe ich es zumindest.
Denn der PR ist rechtlich meist ein Zahnlosertiger und ich wüsste nicht was ein Anwalt da erreichen soll.

Es ist ein arschiges Verhalten der Dienststelle und
ein looser Verhalten des PRs das nicht so zu benennen und zu vermitteln unter allen Beteiligten.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2022 11:50
Ich bin im LPVG NDS jetzt nicht so fit, aber sofern die Eingruppierung nicht betroffen ist der PR noch nicht  mal verpflichtend zu informieren.
Richtig, der ist da raus und wurde wohl im Rahmen der VVZ informiert.
Titel: Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
Beitrag von: Lennywhite am 01.07.2022 11:56
Wisst Ihr wie ich über unseren PR denke?
Ein PR sollte die Unterschiede zwischen Versetzung,  Abordnung und Zuweisung kennen. Wie möchte so ein PR einem Mitarbeiter Hilfe leisten. Zum Glück seid Ihr hier.