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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Tinim am 19.11.2022 13:28
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Hallo Zusammen,
im TVÖD ist eine Unkündbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen (Alter, Betriebszugehörigkeit). Ist dies auch verhandelbar für Betriebszugehörige, die die notwendige Betriebszugörigkeit noch nicht erreicht haben?
Sozusagen für besondere Leistungen oder i. S. einer Prämie?
Für Eure Einschätzungen und Tipps danke ich Euch schon einmal.
VG, Tinim
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Es ist alles verhandelbar, auch das doppelte Gehalt.
Nur warum sollte ein AG das machen?
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Zudem gibt es keine Unkündbarkeit.
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
VG, Tinim
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Zudem gibt es keine Unkündbarkeit.
Wortklauberei :D am Ende bedeutet es, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind und nur eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommt. Wer nicht mehr ordentlich, also im Rahmen der Kündigungsfristen, gekündigt werden kann gilt als Unkündbar.
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Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich. Wird bei einem VErwaltungsmenschen eher nicht vorkommen. ABer z.B. einer Krankenschwester (also FAchpersonal) kann durchaus betriebsbedingt gekündigt werden, wenn das Krankenhaus geschlossen wird . Oder einem Koch, wenn die Kantine geschlossen wird.
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Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich. Wird bei einem VErwaltungsmenschen eher nicht vorkommen. ABer z.B. einer Krankenschwester (also FAchpersonal) kann durchaus betriebsbedingt gekündigt werden, wenn das Krankenhaus geschlossen wird . Oder einem Koch, wenn die Kantine geschlossen wird.
Letzteres ist doch massenhaft in Kliniken passiert.
Outsourcing, Angebot der Übernahme zum neuen Betreiber oder tschüß.
Super Unkündbarkeit!!