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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julia02 am 16.01.2023 15:32

Titel: Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Julia02 am 16.01.2023 15:32
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an Euch:

Ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde und bekam heute den Anruf, dass man mich gerne einstellen würde. Top! Hatte mich als Vollzeitkraft beworben, die Stelle war VZ/TZ ausgeschrieben. Nun sagte man mir, dass eine weitere Bewerberin mit gleicher Punktzahl ebenfalls eine Zusage erhält, und ich somit zwar eingestellt werden könnte, aaaber nur mit 19.5 Stunden (50 Prozent), damit die andere Bewerberin, die nur Teilzeit möchte, ebenfalls eingestellt werden kann. Das ist für mich natürlich rein wirtschaftlich nicht machbar, aber ich frage mich, ob das wirklich sein kann, dass ich quasi zurückstecken muss und schlechter gestellt werde, damit die andere Bewerberin eingestellt werden kann?

Nicht falsch verstehen, ich freue mich für die andere Dame und hätte mich gefreut, wenn dies damals schon so gehandhabt worden wäre, als mein Sohn  kleiner war und ich nur TZ hätte arbeiten können. Aber so werde ich ja quasi "diskriminiert"?

Ich hätte die Stelle sehr gerne gehabt, echt schade, wenn dem so ist. Oder lohnt sich da ein Einspruch? Bin momentan nicht im ÖD beschäftigt.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Johann am 16.01.2023 15:51
Als Bewerber würde ich vorschlagen, dass man sich in dem Fall außertariflich einigt und man dir die Vergütung der Stelle in Vollzeit zuspricht, während du lediglich die 19,5 Stunden ableisten musst.

Würde mich interessieren, ob die Stelle als Voll- oder Teilzeitstelle ausgeschrieben war. Wenn als Voll-/Teilzeit, lohnt sich der Aufwand wohl weniger, wenn ausschließlich als Vollzeitstelle, schon eher.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: E15TVL am 16.01.2023 16:04
Aber so werde ich ja quasi "diskriminiert"?
Schön die Opferrolle mimen. Du weißt doch überhaupt nicht, welche Gründe der AG hat auch die andere Bewerberin zu berücksichtigen. Vielleicht ist die andere Bewerberin ja bereits Angestellte dieses AG mit einer 50%-Stelle und bekommt jetzt so die Möglichkeit auf 100% aufzustocken? Die würde sich doch bei Ablehnung genauso "diskriminiert" fühlen.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Schokobon am 16.01.2023 16:12
Wie dem auch sei: Dem AG netterweise eine Absage erteilen und weiter suchen.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Carla am 16.01.2023 18:34
Nun ja, die Teilzeitkandidatin hat in jedem Fall eine höhere Punktzahl gehabt als Du, auch wenn es höflicherweise anders behauptet wurde. Nun muss ein Pendant zur anderen Dame gesucht werden. Definitiv keine Diskriminierung. Ich würde auch sagen "Weitersuchen!".
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.01.2023 19:01
Du könntest natürlich pokern und sagen, du kommst nur, wenn sie dir was in Vollzeit anbieten. Vielleicht haben sie ja ähnliche Stellen zu besetzten. Ansonsten: Das, was meine Vorredner gesagt haben.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: RsQ am 16.01.2023 19:23
Aber so werde ich ja quasi "diskriminiert"?
Nicht aufgeben - weitersuchen! Ich kenne das - als männlicher Bewerber im öD in einem Bereich, in dem übersteuerte Gleichstellung herrscht und zu faktisch 100 % nur Frauen eingestellt werden* (dass im Ausgangsposting von zwei Frauen als erfolgreichen Bewerbern (m/w/d) die Rede ist, ist sicher nur Zufall  8)).

* subjektive Erfahrung aus 39 Besetzungsverfahren in einem Themenfeld mit ~50/50 Bewerberverteilung: 38-mal wurde eine Frau eingestellt.  :-\  Das liegt weit jenseits statistisch erwartbarer Gleichverteilung.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: gerzeb am 17.01.2023 06:21
Aber so werde ich ja quasi "diskriminiert"?
Nicht aufgeben - weitersuchen! Ich kenne das - als männlicher Bewerber im öD in einem Bereich, in dem übersteuerte Gleichstellung herrscht und zu faktisch 100 % nur Frauen eingestellt werden* (dass im Ausgangsposting von zwei Frauen als erfolgreichen Bewerbern (m/w/d) die Rede ist, ist sicher nur Zufall  8)).

* subjektive Erfahrung aus 39 Besetzungsverfahren in einem Themenfeld mit ~50/50 Bewerberverteilung: 38-mal wurde eine Frau eingestellt.  :-\  Das liegt weit jenseits statistisch erwartbarer Gleichverteilung.

Dann probier es doch mal ab Sommer diesen Jahres, aber vorher mal eben dein Geschlecht in weiblich ändern lassen. Selbstbestimmungsgesetz macht es einfach  8)
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Coffee86 am 17.01.2023 06:47
[...]

Nicht falsch verstehen, ich freue mich für die andere Dame und hätte mich gefreut, wenn dies damals schon so gehandhabt worden wäre, als mein Sohn  kleiner war und ich nur TZ hätte arbeiten können. Aber so werde ich ja quasi "diskriminiert"?

[...]

Ich würde mit solchen Worten nicht einfach um mich werfen. Vielleicht ist die andere Dame auch einfach gleichgestellt/schwerbehindert und hat daher auch einen gewissen Vorrang & kann nur Teilzeit arbeiten. Dann wäre es eher Diskriminierung wenn man ihr absagt.

Einfach höflich absagen und schreiben das man sie gerne bei einer ähnlichen Stelle berücksichtigen könne und weiter suchen. Aber jetzt ein Fass aufmachen wo man gar nicht weiß woran es genau lag und sich für die Zukunft jegliche Chance bei der Behörde nehmen?
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2023 08:16
* subjektive Erfahrung aus 39 Besetzungsverfahren in einem Themenfeld mit ~50/50 Bewerberverteilung: 38-mal wurde eine Frau eingestellt.  :-\  Das liegt weit jenseits statistisch erwartbarer Gleichverteilung.
JA, wenn man davon ausgeht, dass es tatsächlich 50/50 war (wobei ich mich frage woher du diese Kenntnis hast) und man davon ausgeht, dass die Qualität der Bewerber ebenfalls geschlechtsneutral gleich verteilt ist (wobei ich mich frage woher du diese Kenntnis hast), dann gebe ich dir durchaus recht.

meine subjektive Erfahrung zeigt aber ein anderes Bild bei der Bewerber und Qualitätslage auf unterschiedlichsten Positionen (vom Hausmeister, Drucker etc.  über Verwaltungskräfte (EG3-EG9a) bis zum IT Bereich (EG8-EG14))
nirgends habe ich da eine statistische Gleichverteilung der Geschlechter erlebt noch eine Gleichverteilung bzgl. der Qualität der Bewerber in diesen beiden Gruppen.

Ansonsten kann ich Coffee86 nur zustimmen, freundlich darauf hinweisen, dass du für VZ gerne kommst und wenn sie dir das nicht anbieten können, können sie sich gerne melden, wenn sie es dir anbieten können.

Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.01.2023 08:57

meine subjektive Erfahrung zeigt aber ein anderes Bild bei der Bewerber und Qualitätslage auf unterschiedlichsten Positionen (vom Hausmeister, Drucker etc.  über Verwaltungskräfte (EG3-EG9a) bis zum IT Bereich (EG8-EG14))
nirgends habe ich da eine statistische Gleichverteilung der Geschlechter erlebt noch eine Gleichverteilung bzgl. der Qualität der Bewerber in diesen beiden Gruppen.

Kann da nur zustimmen. Gerade im "klassischen" Verwaltungsbereich EG5-9a/b/c in den letzten Jahren fast ausschließlich weibliche Bewerberinnen (80-90%).
Handwerk/Bauhhof 95% männliches Klientel
IT 95% Männliches Klientel
Verwaltung >EG 10 60%Weiblich/40% Männlich.
Dass jetzt nur in der Quantität.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: FGL am 17.01.2023 09:00
Vielleicht ist die andere Dame auch einfach gleichgestellt/schwerbehindert und hat daher auch einen gewissen Vorrang & kann nur Teilzeit arbeiten. Dann wäre es eher Diskriminierung wenn man ihr absagt.
Was wäre die rechtliche Grundlage für diesen Vorrang?
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.01.2023 09:13
Jede Gleichstellungsbeauftragte hat gerade vor Schreck ihren Kaffee über die Tastatur gespuckt. ;)


meine subjektive Erfahrung zeigt aber ein anderes Bild bei der Bewerber und Qualitätslage auf unterschiedlichsten Positionen (vom Hausmeister, Drucker etc.  über Verwaltungskräfte (EG3-EG9a) bis zum IT Bereich (EG8-EG14))
nirgends habe ich da eine statistische Gleichverteilung der Geschlechter erlebt noch eine Gleichverteilung bzgl. der Qualität der Bewerber in diesen beiden Gruppen.

Kann da nur zustimmen. Gerade im "klassischen" Verwaltungsbereich EG5-9a/b/c in den letzten Jahren fast ausschließlich weibliche Bewerberinnen (80-90%).
Handwerk/Bauhhof 95% männliches Klientel
IT 95% Männliches Klientel
Verwaltung >EG 10 60%Weiblich/40% Männlich.
Dass jetzt nur in der Quantität.

Zumal das gelebte Realitäten sind, die wahrscheinlich die meisten von uns so ähnlich wahrnehmen können. Oder gibt es jemanden, dem Gegenbeispiele bekannt sind, die deutlich abweichen?   
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: BAT am 17.01.2023 09:17
Warum wird eigentlich immer noch nach Geschlechtern unterschieden und warum zwei?
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.01.2023 09:23
...
Zumal das gelebte Realitäten sind, die wahrscheinlich die meisten von uns so ähnlich wahrnehmen können. Oder gibt es jemanden, dem Gegenbeispiele bekannt sind, die deutlich abweichen?
Ich spreche mal für unser Kommune im "Ländchen", bei den umliegenden ist's ähnlich.
Mag sich für Bundesbehörden/-ministerien ggf. anders verhalten, da fehlt mir die Kenntnis (und auch das Interesse das jetzt rauszusuchen)
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Flying am 17.01.2023 13:23
Vermutlich wollte man die andere Bewerberin unbedingt haben und du bist quasi die Zweitbesetzung und erhälst den Stundenrest, der übrig geblieben ist.

Diskriminierend ist da nichts, auch wenn es für dich vermutlich heißt: Weitersuchen.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: tv-landschaft am 17.01.2023 20:35
oder man erhofft sich davon, dass bei Urlaub/Krankheit noch der Hauptteil trotzdem erledigt wird und sich beide auf die 19,5h einlassen. Würde freundlich absagen mit dem Hinweis, dass du Vollzeit suchst. Vielleicht können wie dir ja doch noch etwas anbieten.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: NWB am 17.01.2023 20:55
Immer wieder faszinierend, was das für Stilblüten treibt.
Titel: Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 10:54
Aber jetzt ein Fass aufmachen wo man gar nicht weiß woran es genau lag und sich für die Zukunft jegliche Chance bei der Behörde nehmen?
Woran es lag, lässt sich ja leicht herausfinden. Julia hat im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs gem. Art. 33 Abs. 2 GG die Möglichkeit, Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen der Auswahlkommission zu nehmen.

Erst dann kann sie entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte. Ist doch kleines Verwaltungseinmaleins:
- Sachverhalt ermitteln
- prüfen und subsumieren
- entscheiden.