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#1
Beamte der Länder / Aw: [HH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Schneewitchen - Heute um 19:49
Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 19:38Das ist auch nur eine Katzengejaule und viel zu schwach. Der BDK bewirft den Senat mit Wattebäusche.

Beispiel dieser Satz:
Verfassungstreue ist keine Einbahnstraße.

Besser wäre:
Wenn ihr euch nicht mehr an die Regeln haltet, dann halten sich die Beamten auch nicht mehr an die Regeln!





Wir sitzen im gleichen Boot. Aber genau diese oder eine ähnliche Drohung auszusprechen kanalisiert sicher den aufgestauten Frust, ist jedoch in der Sache wenig hilfreich und in der Umsetzung einer solchen Ankündigung, so man das denn praktizieren wollte, ggf. mit persönlichen Konsequenzen verbunden.

Wenn der DH geltendes Recht mit Füßen tritt, dann dürfen das seine Beamten noch lange nicht.....
#2
Kann jemand mitteilen, ob Bremen gleichsam wie Schleswig-Holstein kurz davor ist, ein Alimentationsgesetz zu verabschieden? Es sind schlussendlich alles Referenzen, an denen sich Mecklenburg-Vorpommern orientieren wird, oder?
#3
Was mir aber nicht so recht klarwerden will...
Partnereinkommen...noch nicht abschließend geklärt.
Bezug zu Steuerklasse 3...Auslegungssache.
Aber: Hinzuziehung Erhöhungsbetrag Kind 2...ganz klar unzulässig nach der Rechtsprechung des BVerfG.
Oder übersehe ich was? Interpretiere ich das Wort ,,unterschiedslos" falsch?
#4
Das ist auch nur eine Katzengejaule und viel zu schwach. Der BDK bewirft den Senat mit Wattebäusche.

Beispiel dieser Satz:
Verfassungstreue ist keine Einbahnstraße.

Besser wäre:
Wenn ihr euch nicht mehr an die Regeln haltet, dann halten sich die Beamten auch nicht mehr an die Regeln!



#5
Zitat von: RichterBW84 in Heute um 18:50Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, war es das. Der Entwurf rechnet anhand der Parameter nach, dass die Besoldung in Baden-Württemberg, wie sie sich aktuell darstellt, amtsangemessen sei. Im Entwurf ist auch kein Hinweis darauf enthalten, dass man in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Parameter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesondert umsetzen möchte.

Zumindest sind wesentliche Elemente des Koalitionsvertrags in Bezug auf die Besoldung nicht übernommen worden. Mag sein, dass da noch was kommt, vielleicht im nächsten Jahr. Könnten mir aber vorstellen, dass man angesichts der Haushaltslage (es soll ja 5 Milliarden € fehlen, wirtschaftliche Aussichten wenig rosig) alles nicht zwingend notwendige zurückgestellt hat.

Das würde ich dann gerne mal schriftlich bekommen, dass ein verfassungsmäßiger Anspruch als nicht zwingend notwendig bewertet wird.....😡
#6
Wahnsinn wie wir im gD und hD nach unten durchgereicht werden 🤬

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/3/

Dabei haben wir landesweit das zweithöchste MÄE 😳
#7
Beamte der Länder / Aw: [HH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Schneewitchen - Heute um 19:32
Zitat von: Profii in Heute um 15:09Statement vom BDK zum Gesetzentwurf

Sehr schön und plastisch geschrieben. Insbesondere die Darstellung mit Fundament und Fassade.....!
#8
Es kann nicht gewollt sein (auch nicht stillschweigend), dass A11 über Jahrzehnte die Beamten mehr Verantwortung usw. hatten und am Ende das gleiche bekommen, wie ein A3 und beide durchgängig WS eingelegt haben. Für die höheren Besoldungsgruppen dann eben für ein paar Kröten mehr, ganze Behörden geführt haben.

Nicht das ich dem A3 nicht die Besoldung gönne ............ aber wenn das so kommt, dann Zweifel ich ganz gewaltig ......

Man muss sich ja vor Augen halten, dass wir nicht über zwei oder drei Monate sprechen (was die Einordnung nicht ändern würde), sondern im Extremfall das halbe Berufsleben es egal gewesen wäre als Bote rumzulaufen oder ein schwieriges Sachgebiet mit hoher Verantwortung zu führen.
#9
TV-L / Aw: Vertretung mit Höherwertig...
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 19:18
Was MoinMoin sagt stimmt wie üblich - nur noch die relevante Passage aus dem TV-L zur Referenz ergänzt, Hervorhebung von mir:

Zitat(1) Wird Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, und wurde diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.
#10
@Maximus, ich hoffe nicht, dass Du recht hast, nicht nur deswegen, weil ich persönlich nur für die ersten Jahre eine Nachzahlung bekommen würde.

Ich sehe den Rechtsfrieden auch empfindlich gestört, wenn durch Nachzahlungen rechnerisch fast alle Beamte das Gleiche bekommen