Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 19:38Das ist auch nur eine Katzengejaule und viel zu schwach. Der BDK bewirft den Senat mit Wattebäusche.
Beispiel dieser Satz:
Verfassungstreue ist keine Einbahnstraße.
Besser wäre:
Wenn ihr euch nicht mehr an die Regeln haltet, dann halten sich die Beamten auch nicht mehr an die Regeln!
Zitat von: RichterBW84 in Heute um 18:50Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, war es das. Der Entwurf rechnet anhand der Parameter nach, dass die Besoldung in Baden-Württemberg, wie sie sich aktuell darstellt, amtsangemessen sei. Im Entwurf ist auch kein Hinweis darauf enthalten, dass man in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Parameter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesondert umsetzen möchte.
Zumindest sind wesentliche Elemente des Koalitionsvertrags in Bezug auf die Besoldung nicht übernommen worden. Mag sein, dass da noch was kommt, vielleicht im nächsten Jahr. Könnten mir aber vorstellen, dass man angesichts der Haushaltslage (es soll ja 5 Milliarden € fehlen, wirtschaftliche Aussichten wenig rosig) alles nicht zwingend notwendige zurückgestellt hat.
Zitat von: Profii in Heute um 15:09Statement vom BDK zum Gesetzentwurf
Zitat(1) Wird Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, und wurde diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.