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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Astulae am 07.08.2019 13:14

Titel: [SH] Keine Heilfürsorge während Beurlaubung. Wie versichern?
Beitrag von: Astulae am 07.08.2019 13:14
Hallo!

Ich bin Beamter in SH und lasse mich 4 Monate ohne Dienstbezüge beurlauben.
Nun habe ich erfahren, dass dann kein Anspruch auf Heilfürsorge / Beihilfe besteht und ich meine Versicherungskarte für die Zeit abgeben muss.
Meine Frage: Wie kann/muss ich mich für diese 4 Monate krankenversichern?

Danke für die Hilfe :)
Titel: Antw:Keine Heilfürsorge während Beurlaubung. Wie versichern?
Beitrag von: RsQ am 07.08.2019 17:15
Wer hat diese Auskunft (= Versicherungskarte abgeben) erteilt?  (Davon mal abgesehen: Bei der Debeka hat man gar keine ...  8))

Die PKV sollte ja weiter bestehen - bei Ausfall der Beihilfe dürfte eben nur der selbst zu leistende Beitrag für diese Zeit auf 100% steigen ...?

Aber vielleicht weiß jemand fundiert mehr.
Titel: Antw:[SH] Keine Heilfürsorge während Beurlaubung. Wie versichern?
Beitrag von: Pepper2012 am 13.08.2019 10:52
Freie Heilfürsorge ≠ Beihilfe, bitte ordentlich formulieren  ;)
Titel: Antw:[SH] Keine Heilfürsorge während Beurlaubung. Wie versichern?
Beitrag von: Astulae am 14.08.2019 12:27
Danke für die Antworten!

Die ungenaue Formulierung tut mir leid, ich kenne mich nicht so gut aus.
Mir geht es in erster Linie darum, dass freie Heilfürsorge nicht in Anspruch genommen werden kann.

Dass die Versicherungskarte abgegeben werden muss, hat mir das LPA schriftlich mitgeteilt.
Ich habe jetzt bei meiner PKV nachgefragt, was ich nun machen sollte. Mal sehen, was die sagen. 
Titel: Antw:[SH] Keine Heilfürsorge während Beurlaubung. Wie versichern?
Beitrag von: Pepper2012 am 14.08.2019 13:09
Ok, also Du sagst Du hättest bereits eine PKV. Dann vermutlich als Ergänzungstarif für Aufwendungen, welche nicht durch die freie Heilfürsorge abgedeckt sind, oder es handelt sich um eine Anwartschaft für Zeiten, in denen keine freie Heilfürsorge besteht (z. B. jetzt die Beurlaubung oder später die Pensionierung). Oder beides  :)

Dann dürfte es kein Problem sein, dass Dir Deine PKV für die 4 Monate einen Basistarif strickt, um das Nötigste abzudecken.