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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: sisch am 18.09.2019 08:36
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Hallo.
Die Kündigungsfrist eines befristeten Vertrags ändert sich ja mit der Beschäftigungszeit.
Wie ist es im konkreten Fall, wenn der Vertrag am 01.10.2018 begonnen hat und der Vertrag zum 31.10.2019 beendet werden soll? Sofern ich noch im September kündige, habe ich dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Monatsende? Zum Zeitpunkt der Kündigung wäre die Beschäftigungszeit ja <1 Jahr aber zum Zeitpunkt des Austritts bereits >1 Jahr.
Oder bezieht sich die Kündigungsfrist auf die vertraglich festgelegte Beschäftigungszeit?
Würde mich freuen, wenn hier jemand helfen kann.
Vielen Dank
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Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist
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4 Wochen zum Monatsende, maßgeblich ist die Beschäftigungszeit beim selben AG.
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Vielen Dank für eure Antworten. Das Bedeutet also, dass die Kündigung bis zum 30.09.2019 eingegangen sein muss, oder?
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ja
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@sisch
Nein. Denn 4 Wochen entsprechen keine Monatsfrist. 2. Oktober wäre noch rechtzeitig.
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Dann wäre aber ihre Kündigungsfrist bereits länger.
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Dann wäre aber ihre Kündigungsfrist bereits länger.
hihi böse Falle 8)