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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: josefp92 am 19.05.2020 06:44

Titel: Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: josefp92 am 19.05.2020 06:44
Hallo,


die Sonderzahlungen sind bis Ende des Jahres bis zu 1500 EUR steuerfrei.  Bedeutet das, dass ein Teil der Sonderzahlungen, wie z.B. Jahressondererzahlung oder Urlaubsgeld, nur in Netto ausbezahlt wird, oder ist er nicht an den TVÖD angeschlossen?

In meinem TVÖD F erhalten wir Urlaubsgeld (Ertragsbeteiligung) im September und wie üblich die Jahressondererzahlung im November.  Das ist alles mit Lohn bezahlt und dann bleibt es viel weniger netto von brutto.
 
Ich würde mich freuen, wenn das richtig ist.

https://www.merkur.de/leben/geld/waehrend-coronakrise-sonderzahlungen-sind-ende-2020-steuerfrei-zr-13652148.amp.html
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Pepper2012 am 19.05.2020 06:57
Die hier in Rede stehenden Sonderzahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt werden, um steuerfrei zu sein. Reguläre Sonderzahlungen fallen also nicht unter diese Vorschrift!
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Carnie am 19.05.2020 07:12
Wie schaut es da mit LOB aus? Das schuldet der Arbeitgeber ja aufgrund der erbrachten Leistung. Genau darauf zielt das Gesetzt ab.  Andererseits bezieht LOB sich in der Regel auf eine Leistung im Vorjahr und nicht im Rahmen von Corona.

Ok hab es gefunden..nein gilt nicht.

"Leistungen des Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, die vor dem 1. März 2020 getroffen wurden, können nicht als steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen im Sinne des BMF-Schreibens gewährt werden.."
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 07:42
Also die zugrundeliegende DV/BV kündigen und flugs eine neue abschließen.
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Kaiser80 am 19.05.2020 08:39
Ist die LOB nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu zahlen?
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Schmitti am 19.05.2020 08:49
Schon, aber die Höhe hängt ja dann doch davon ab, ob eine DV besteht, oder nicht.
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 09:16
Ist die LOB nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu zahlen?

Der individuelle Anspruch entsteht in der konkreten Höhe ja erst durch die DV/BV.
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Kaiser80 am 19.05.2020 10:29
Klar, aber dennoch wird sie unabhängig von der Höhe ja aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (aus)gezahlt.
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 10:38
Die tarifvertragliche Regelung bestimmt lediglich ein Auszahlungsvolumen für die AN des AG insgesamt. Sie begründet keinen individuellen Anspruch, es sei denn, es existierte keine DV/BV. Besteht eine DV/BV, ergibt sich der individuelle Anspruch allein aus dieser.
Titel: Antw:Sonderzahlungen in TVöD
Beitrag von: Kaiser80 am 19.05.2020 14:41
Das war mir so nicht klar. Ich interpretierte §18 so, dass ein grundsätzlicher Zugang und mithin rechtsverbindlicher Anspruch auf LOB besteht und die DV lediglich objektivierbare Kriterien zur Verteilung des Volumens auf die einzelnen MA regelt. Diese Kriterien können dann eben zu 0€ bis x€ führen.

Wieder was gelernt...