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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sandinho am 10.01.2021 20:16
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Hallo :)
Ich habe wohl nun das Glück von meiner EG9a Stufe 4 in die EG10 zu kommen.
Im Sommer würde ich sonst in die Stufe 5 kommen.
Ich befürchte nun, dass ich in einer niedrigeren Stufe kommen werde und dann weniger hätte als ab dem Sommer in der EG9 Stufe 5.
Weiß jemand, ob man sowas auch verhandeln kann?
Danke
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Eine Höhergruppierung von E9a/4 in E10 führt in Stufe 2. eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung, so daß sich bspw. der Zeitpunkt verhandeln läßt.
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Danke für die schnelle Anntwort.
Das ja Mist..dh es wäre ja fast besser bis zum Sommer zu warten um dann zumindest in die EG10 Stufe 3 zu rutschen.
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Solange nichts unterschrieben ist, kann man ja immer noch versuchen Einfluss darauf zu nehmen
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Der Sachverhalt gibt nicht her, ob es sich um eine Korrektur oder um neu übertragene Tätigkeiten handelt. im ersteren Fall hat man keinen Einfluß darauf.
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Dort sthet "nun" - eine Korrektur wäre ja etwas, was zur Vergangenheit hin erfolgen müßte.
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meine Tätigkeiten bleiben eigentlich die gleichen.
Mache höherwertige Tätigkeiten aber aufgrund der Fachinformatiker Ausbildung bin ich in der EG9a.
Dies soll mit der Anpassung der IT nun angepasst werden.
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Maßgeblich ist nicht, was man macht, sondern was man zu machen hat - es geht um die auszuübende Tätigkeit.
Die Änderung der EGO erfolgte zum 01.01.21, mithin ist die jeweilige Wirkung bereits gezeitigt.
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Darf man nach dem Bundesland fragen?
In Bayern zickt man da ja bisher ziemlich rum mit >= E10 ohne Studium.
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das ist in MeckPomm. Bin auch gespannt, ob es wirklich so klappt.
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das ist in MeckPomm. Bin auch gespannt, ob es wirklich so klappt.
Danke.
Es ist wohl alles besser als Bayern (Söder allem voran).