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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Petra1998 am 21.07.2019 16:30
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Guten Tag,
nach meiner Ausbildung habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Dieser läuft zum 31.07.2019 aus. Nun habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag zum 01.08. unterschrieben, beim gleichen Arbeitgeber. Persönlich bedingt habe ich mich wo anders beworben und eine Zusage bekommen.
Jetzt möchte ich bevor ich den Arbeitsantritt (01.08.) antrete den unbefristeten Vertrag kündigen. Hier steht mir laut TV-L eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzen zu.
Wann wäre somit mein letzter Arbeitstag? Ist dies der 31.08.2019 oder dann noch einen Monat drauf der 30.09.2019?
Viele Grüße aus Münster, Petra.
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Ersteres
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Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts :(
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Wie meinen?
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Guten Morgen,
besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?
Dann gilt die vertragliche Kündigungsfrist nicht.
So handhaben es beispielsweise die Berliner Lehrer TV-L, wenn sie bessere Angebote - z. B. Beamtenstatus im anderen Bundesland - erhalten.
Hoffe es hilft weiter?!
Viele Grüße nach Münster und toi toi toi
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besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?
Die besteht immer.
Allerdings nur einvernehmlich.
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Dann hilft nur § 34 TV-L weiter. Der gilt bei unbefristeten Verträgen.
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Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts :(
Hallo Petra,
du hattest den Passus doch selber im TV-l gefunden?
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Ja meiner Meinung nach zieht ja nicht § 34 TV-L weil der befristete Vertrag ja dann nicht mehr aktiv ist. (kann man das so sagen?)
Ich habe ja schon einen unbefristeten Vertrag unterschrieben der dann ab 01.08. gilt.
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Wie meinen? Was hat §34 TV-L mit befristeten Verträgen zu tun?