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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: brave am 30.01.2021 23:32

Titel: Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: brave am 30.01.2021 23:32
Hallo,

ich wollte am Montag meinen Onkelz-Pullover an der Arbeit anziehen. Mama meinte, dass das sicherlich nicht ok ist und mein Arbeitgeber verbieten kann.

Es gibt im Hause nur eine Dienstanweisung, in der steht, dass man auch im Hochsommer nicht mit kurzen Hosen und, oder Flippies/Sandalen rumlaufen darf.

Ich durchlaufen grad unser Bürgeramt und hab täglich persönliche Bürgerkontakte.

Dürfte mir mein AG oder meine Vorgesetzte am Montag sagen, dass ich nach Hause fahren muss, um ein anderes Oberteil anzuziehen?

Dankeschön.

Gruß
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 31.01.2021 00:43
Jup, kann passieren. Im Rahmen des Weisungsrecht kannst du aufgefordert werden dich entsprechend zu kleiden. Das Beispiel mit den bedeckten Beinen und Füßen hast du ja schon genannt. Dein Arbeitgeber kann dich auch dazu auffordern "neutral" gekleidet zu erscheinen  und auf wild bedruckte Pullover/Shirts zu verzichten.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: RsQ am 31.01.2021 16:39
Ich bin ganz bestimmt nicht spießig (und auch selbst absolut kein Fan von Anzug/Hemd/Krawatte/...). Aber wenn mir im Bürgeramt jemand im Onkelz-Pullover gegenüber sitzen würde, hätte ich mindestens Zweifel an dessen professioneller Einstellung zur Arbeit.

Einen Hauch neutraler/seriöser(!) geht es doch bestimmt?!?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: brave am 31.01.2021 17:21
Frei.Wild
Rammstein
?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 31.01.2021 17:43
Burzum?

Skrewdriver?

Vielleicht östlich der Elbe  ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: carriegross am 31.01.2021 20:09
Man kann die Kirche auch im Dorfe lassen!

Von allen genannten Bands ist tatsächlich nur die Erstgenannte am Neutralsten und Seriösesten!
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wasserkopp am 01.02.2021 06:58
oder man akzeptiert einfach, dass man das Risiko eingeht nach Hause geschickt zu werden.

Könnte auch mit einem kunterbunten Einhorn-Pullover passieren.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 01.02.2021 07:08
...ich würds durchziehen...allerdings erst nach Beendigung der Ausbildung mit Festanstellung 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BStromberg am 01.02.2021 08:10
Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".

Wenn dir der Dienstvorgesetzte auch das als Kleidungsstück im Bürgerverkehr versagen sollte, hast du einen guten Anhaltspunkt, dass das ausgesprochene Trageverbot einen nachvollziehbaren Sachgrund hat und mit gleichem Maß gemessen wird.

Meist stehen in den butterweich ausformulierten "Diensthinweisen" zu diesen Utensilien so lapidare Sachen bzw. Aufzählungen wie ("keine Kleidung mit nach außen hin erkennbarer Sympathie zu einem gewissen Sportclub, einer Musikgruppe" etc. bla bla).

Persönlich finde ich, dass diese "Statement-Klamotten" eher nicht in die Amtsstuben gehören.

Ich will zum Beispiel gar nicht wissen, ob die Tante von der Führerscheinstelle Helene Fischer Ultra ist oder den Tennisclub 1986 Düdinghausen abfeiert.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 01.02.2021 08:32
Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".


Sehr schöne Idee.

Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 01.02.2021 08:34
Man kann die Kirche auch im Dorfe lassen!

Von allen genannten Bands ist tatsächlich nur die Erstgenannte am Neutralsten und Seriösesten!
Ähhh, du meinst jetzt Onkelz??? Also ich hab schon immer Onkelz gehört... Ich fand die selten seriös oder neutral...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 01.02.2021 08:38
Welche Musik wäre denn seriös und neutral?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 01.02.2021 08:51
Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...jedes halbwegs normale T-Shirt hat heute eine Aussage oder zumindest einen Werbeaufdruck...ob da nun "BöhseOnkelz" drauf steht oder beim rosa Hoodie irgendein "CampDavid" Shit...ich sehe da keinen großen Unterschied...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...

...und Kollegen, die einem Bekleidungsvorschriften machen wollen?..ha, ha,ha...ok...wenn jemand penetrant stinkt oder dreckig rumläuft, würde ich es auch sagen 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kommunalgenie am 01.02.2021 09:07
Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...jedes halbwegs normale T-Shirt hat heute eine Aussage oder zumindest einen Werbeaufdruck...ob da nun "BöhseOnkelz" drauf steht oder beim rosa Hoodie irgendein "CampDavid" Shit...ich sehe da keinen großen Unterschied...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...

...und Kollegen, die einem Bekleidungsvorschriften machen wollen?..ha, ha,ha...ok...wenn jemand penetrant stinkt oder dreckig rumläuft, würde ich es auch sagen 8)

Nein. Es gibt doch unzählige Shirts/ Pullis die keinen Aufdruck haben.

Natürlich nicht. Das hat der Vorgesetzte zu machen. Mindestens sollte man in einer Behörde ein Hemd und Jeans tragen. Da kann man auch selbst drauf kommen. Es sei denn man mag es zum Pöbel zu gehören....
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: FGL am 01.02.2021 09:11
Burzum?
Das würde die Frage aufwerfen, ob der Träger des Shirts über eine fragwürdige politische Überzeugung oder exzellenten Musikgeschmack - oder beides - verfügt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 01.02.2021 09:12
Mindestens sollte man in einer Behörde ein Hemd und Jeans tragen. Da kann man auch selbst drauf kommen. Es sei denn man mag es zum Pöbel zu gehören....

...dann gehöre ich heute zum Pöbel :D :D :D ...

...aber zum Glück bin ich der Vogesetzte 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 01.02.2021 09:16
im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...


Mir ist auch grds egal wer sich wie lächerlich macht. Aber nicht im Bürgerkontakt oder in politischen Gremien... Mein Favorit war (ich musste ein wenig schmunzeln) ein Maiden Shirt "No Prayer for the dying" bei der Vorstellung eines ERP Systems u.a. für Friedhofsgebühren...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 01.02.2021 09:46
Welche Musik wäre denn seriös und neutral?

Eben. Keine. Von daher ist Kleidung die den Eindruck erweckt nicht neutral oder seriös zu sein, zu vermeiden. Erst recht im Kundenkontakt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: WasDennNun am 01.02.2021 10:42
im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...


Mir ist auch grds egal wer sich wie lächerlich macht. Aber nicht im Bürgerkontakt oder in politischen Gremien... Mein Favorit war (ich musste ein wenig schmunzeln) ein Maiden Shirt "No Prayer for the dying" bei der Vorstellung eines ERP Systems u.a. für Friedhofsgebühren...
;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 01.02.2021 10:42
Wir hatten mal einen Kollegen, der durchgängig nur T-Shirts mit grenzwertigem Humor trug, der hatte auch reichlich Publikumsverkehr. Wurde abgemahnt und dann hat sich das geändert.

Das waren dann so Sachen wie Jesus am Kreuz mit der Beschriftung "einfach mal abhängen" - und das in unserem katholischen Landstrich. ::)

Na ja, ist doch nicht so schwierig, neutral durch die Gegend zu laufen. Auch wenn ich zu Hause fast nur Metal-Shirts trage, bei der Arbeit nie. "When in Sodom..." ist da meine Lieblingsaufschrift ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: wedo am 01.02.2021 11:49
Wir hatten einen Kollegen der einer Ehrung ein T-Shirt mit der Aufschrift trug: "Ich möchte einmal mit Profis arbeiten". Das Bild mit dem Chef war der Renner in der Zeitung.

 
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: FGL am 01.02.2021 12:43
Gut, dass Personal in ärztlichen Praxen je nach Funktion uniforme Dienstkleidung hat. In einer frauenärztlichen Praxis käme ein Bandshirt von Dying Fetus wahrscheinlich ziemlich gut an...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 01.02.2021 12:55
Wir hatten einen Kollegen der einer Ehrung ein T-Shirt mit der Aufschrift trug: "Ich möchte einmal mit Profis arbeiten". Das Bild mit dem Chef war der Renner in der Zeitung.

 ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 01.02.2021 16:31
Gut, dass Personal in ärztlichen Praxen je nach Funktion uniforme Dienstkleidung hat. In einer frauenärztlichen Praxis käme ein Bandshirt von Dying Fetus wahrscheinlich ziemlich gut an...

Habe ich 2019 auf dem RUDE noch gesehen, sehr gut. Mir aber im Grunde zu technisch.

Jetzt kommen ja Kadaverficker aus D vielleicht groß raus ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Ytsejam am 02.02.2021 07:15
Gut, dass Personal in ärztlichen Praxen je nach Funktion uniforme Dienstkleidung hat. In einer frauenärztlichen Praxis käme ein Bandshirt von Dying Fetus wahrscheinlich ziemlich gut an...

Habe ich 2019 auf dem RUDE noch gesehen, sehr gut. Mir aber im Grunde zu technisch.

Jetzt kommen ja Kadaverficker aus D vielleicht groß raus ;D

Ich trage als "Chef" selbst öfter Metalshirts, achte dabei aber zumindest darauf dass jetzt nicht gerade Anstößiges bebildert ist. Schriftzüge nordischer Bands, die sowieso kein Mensch entziffern kann, eignen sich dafür hervorragend :-D

Bei Kadaverficker würde aber selbst ich was zu meinem Kollegen sagen ;-)

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 08:12


Ich trage als "Chef" selbst öfter Metalshirts, achte dabei aber zumindest darauf dass jetzt nicht gerade Anstößiges bebildert ist. Schriftzüge nordischer Bands, die sowieso kein Mensch entziffern kann, eignen sich dafür hervorragend :-D

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)

Da braucht es konsequente Mitarbeiter und Chefs, die die Diversität auch mit kurzen Hosen nach innen und außen signalisieren.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: veeam am 02.02.2021 08:37
Ich kenne auch Klärwerksleiter die im Sommer ein T-Shirt mit "Häufchen" und Toilettenpapierrolle als Aufdruck tragen, mit dem Schriftzug "Best Friends". Ist jetzt sicher nicht DIE Arbeitskleidung, allerdings kann man noch eine Nähe zum fachlichen Tätigkeitsgebiet ableiten   :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 02.02.2021 09:08

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)

Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)

Ich bleibe für mich dabei, daß Kleidung in Behörden schon sehr neutral sein sollte.

Kurze Hosen bei Männern sind mir aber optisch ein Gräuel. Ich habe aber auch bei 40 Grad kein Wärmeproblem an den Beinen, sondern eher am Oberkörper, also sollte ich jetzt...?  ;) :o
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: FGL am 02.02.2021 09:15
Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)
Zieht die woke Stadt nicht in Betracht, dass der Mann eine Transfrau oder genderfluid sein könnte? Diese Transfeindlichkeit im Jahre 2021 ist unerträglich. I'm literally shaking right now. *enters safe space*

[...]
Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)
I see you're a man of culture as well.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 09:17

Ich bleibe für mich dabei, daß Kleidung in Behörden schon sehr neutral sein sollte.

Kurze Hosen bei Männern sind mir aber optisch ein Gräuel. Ich habe aber auch bei 40 Grad kein Wärmeproblem an den Beinen, sondern eher am Oberkörper, also sollte ich jetzt...?  ;) :o
...jedem sein Pläsierchen...

Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 09:42
Man muß aber auch mal gönnen können. So habe ich bereits letztes Jahr verlautbart, daß ich bei kalter und/oder nasser Witterung auch Stiefeletten mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder als Schuhe mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder im Sinne der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsverhältnis betrachten würde.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 02.02.2021 10:35
Ich bin zufrieden, dass es bei uns keine Kleiderordnung gibt. Wir müssen nur angezogen sein.  ;)
Es ist zwar nicht schön anzusehen, wenn die Männer im Sommer halblange Hosen tragen, aber wir haben 28°C im Büro und da sind die Chefs wohl froh, dass wir überhaupt da sind.
Als Frau trage ich auch mal Bandshirts und im Sommer halblange Hosen und Flippis. Niemand meckert.
Mir gefällt allerdings gar nicht, wenn Damen, vor allem die Älteren, in solch Blusen rumlaufen, wo ich den BH genau sehen kann. Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Unterwäsche sollte nicht zu sehen sein.
Ich hoffe, bei Spid ist es auch gestattet, gelbe oder rote Stiefeletten zu tragen. Das sieht im Winter schöner aus.  ;)
Und "was_guckst_du": Kommt drauf an, wie dein Oberkörper aussieht.... Ich meine: Kennt ihr noch die Cola-Werbung, wo der schicke Typ mittags mit der Lieferung ankam und alle Mädels zum schauen bereit standen?  ;D
Aber zu "brave" möchte ich anmerken, dass ich anfangs doch erstmal neutral auftreten würde.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dean am 02.02.2021 10:53
...
Und "was_guckst_du": Kommt drauf an, wie dein Oberkörper aussieht.... Ich meine: Kennt ihr noch die Cola-Werbung, wo der schicke Typ mittags mit der Lieferung ankam und alle Mädels zum schauen bereit standen?  ;D
...

Ja, so schaut er aus. Meistens trägt er dazu auch noch einen Baumstamm auf der Schulter durch die Gegend :)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.02.2021 10:53
Mir gefällt allerdings gar nicht, wenn Damen, vor allem die Älteren, in solch Blusen rumlaufen, wo ich den BH genau sehen kann. Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Unterwäsche sollte nicht zu sehen sein.
Schön wärs... Gibt ja auch Kolleginnen, die auf den BH verzichten
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: yamato am 02.02.2021 11:17

Und "was_guckst_du": Kommt drauf an, wie dein Oberkörper aussieht.... Ich meine: Kennt ihr noch die Cola-Werbung, wo der schicke Typ mittags mit der Lieferung ankam und alle Mädels zum schauen bereit standen?  ;D
Aber zu "brave" möchte ich anmerken, dass ich anfangs doch erstmal neutral auftreten würde.

Lachhaft, der Typ hatte ja nur ein Sixpack, ich hab ein ganzes Fass....

Ok ich werde weiterhin Oberhemd und lange Hose tragen :-)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Schokobon am 02.02.2021 11:18
Mir gefällt allerdings gar nicht, wenn Damen, vor allem die Älteren, in solch Blusen rumlaufen, wo ich den BH genau sehen kann. Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Unterwäsche sollte nicht zu sehen sein.
Im Sinne der Gleichbehandlung gegenüber jungen ansehnlichen Exemplaren müssen wir die von dir genannten Fälle wohl oder übel mittragen.

Es reicht, wenn Kleiderordnungen für Frauen im Allgemeinen nicht gelten. Man kann nicht innerhalb der Gruppe "Frauen" nochmals unterteilen  ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 12:02

Und "was_guckst_du": Kommt drauf an, wie dein Oberkörper aussieht.... Ich meine: Kennt ihr noch die Cola-Werbung, wo der schicke Typ mittags mit der Lieferung ankam und alle Mädels zum schauen bereit standen?  ;D
Aber zu "brave" möchte ich anmerken, dass ich anfangs doch erstmal neutral auftreten würde.
..ist zwar schon ein paar Jährchen her, seit ich als Leistungssportler unterwegs war, aber mein Körper ist immer noch T-Shirt konform... 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 12:12
Es kommt weniger auf den Körper an, ob man T-Shirt der kurze Hosen tragen kann, sondern vielmehr darauf, ob man Schwimmmeistergehilfe oder Hausboy ist oder einen richtigen Job hat.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kommunalgenie am 02.02.2021 12:18

Und "was_guckst_du": Kommt drauf an, wie dein Oberkörper aussieht.... Ich meine: Kennt ihr noch die Cola-Werbung, wo der schicke Typ mittags mit der Lieferung ankam und alle Mädels zum schauen bereit standen?  ;D
Aber zu "brave" möchte ich anmerken, dass ich anfangs doch erstmal neutral auftreten würde.
..ist zwar schon ein paar Jährchen her, seit ich als Leistungssportler unterwegs war, aber mein Körper ist immer noch T-Shirt konform... 8)

Es kommt eben nicht darauf an was man auf der Bank drücken kann, sondern was man davon abheben kann :)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 12:23
Es kommt weniger auf den Körper an, ob man T-Shirt der kurze Hosen tragen kann, sondern vielmehr darauf, ob man Schwimmmeistergehilfe oder Hausboy ist oder einen richtigen Job hat.
...sagte Messi im Spaß zu seinem Vereinskollegen und unterzeichnete den Vertrag, der ihm Einnahmen von 555 Mio. einbringen sollte... 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 02.02.2021 12:30

Es kommt eben nicht darauf an was man auf der Bank drücken kann, sondern was man davon abheben kann :)

"Ich habe drei Kinder und kein Geld, warum habe ich nicht kein Kind und drei Geld!"  ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 12:35
Es kommt weniger auf den Körper an, ob man T-Shirt der kurze Hosen tragen kann, sondern vielmehr darauf, ob man Schwimmmeistergehilfe oder Hausboy ist oder einen richtigen Job hat.
...sagte Messi im Spaß zu seinem Vereinskollegen und unterzeichnete den Vertrag, der ihm Einnahmen von 555 Mio. einbringen sollte... 8)

Gigolos und Mätressen sollen auch ein recht einträgliches Gewerbe betreiben, richtige Jobs sind es nicht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: MalZu am 02.02.2021 12:55



Es kommt eben nicht darauf an was man auf der Bank drücken kann, sondern was man davon abheben kann :)
[/quote]

 ;D 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 12:59
...richtiger Job ist der, den ich freiwillig mache und der mir ein adäqutes Einkommen ermöglicht, aus dem ich mein perönliches Leben möglichst angenehm gestalten kann...ob ich dabei eine Badehose, Fussballtrikot, Anzug oder ein Negligé als "Berufskleidung" trage ist vollkommen unerheblich..

...die Einstellung ala "Kleider machen Leute" ist was für Kleingeister und für Menschen, denen es an Selbstbewusstsein fehlt..
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 13:13
Nö, irgendwas, was jeder Depp in den Sommer- oder Semesterferien erledigen kann, ist kein richtiger Job. „Kleider machen Leute“ hast kleingeistigerweise Du eingebracht. Davon war zuvor nicht die Rede. Ob Du bei irgendeinem Hippiearbeitgeber ein Negligé tragen darfst, während Du arbeitest, ist mir gleich - hier kleidet man sich adäquat oder geht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 13:36
hier kleidet man sich adäquat oder geht.

Genau, im Sommer bei 32 Grad Bürotemperatur sind kurze Hosen absolut adäquat. Oder sinkt dadurch die Arbeitsleistung?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 13:39
Da zur Arbeitsleistung eine Repräsentation nach Außen gehört, sinkt sie sehr wohl - und wir haben solche Temperaturen nicht, es sei denn, jemand bevorzugt sie und führt sie entsprechend herbei.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 14:12
Wenn es um Repräsentation nach außen geht, gebe ich dir Recht. Wenn der Arbeitgeber für angenehme Bürotemperaturen sorgt, kann er auch gerne - ohne Publikumsverkehr / Repräsentationsaufgaben - auf lange Hosen wert legen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 14:20
- und wir haben solche Temperaturen nicht, es sei denn, jemand bevorzugt sie und führt sie entsprechend herbei.

ok...wir konnten ja nicht wissen, dass du bei der Tönnies Holding Schweinehälften im Kühlraum stapelst...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 14:26
- und wir haben solche Temperaturen nicht, es sei denn, jemand bevorzugt sie und führt sie entsprechend herbei.

ok...wir konnten ja nicht wissen, dass du bei der Tönnies Holding Schweinehälften im Kühlraum stapelst...

Ich bin mir sicher, dass da schon aus Arbeitsschutzgründen eine bestimmte Kleidung vorgeschrieben ist. Und zur Verfügung gestellt wird ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 14:30
Wir haben keinen Arbeitsplatz, auf den die ArbStättV Anwendung findet, der zu Zeiten, in denen er in Anspruch genommen wird, eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius aufweist - es sei denn, jemand möchte diesen Zustand herbeiführen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dean am 02.02.2021 14:37
Spid, ich mach mir Sorgen. Alles in Ordnung? Du sprichst in der "Wir"-Form
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 14:39
Wenn es uns beliebt, er sollte uns jedenfalls gebührend adressieren.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 14:39
- und wir haben solche Temperaturen nicht, es sei denn, jemand bevorzugt sie und führt sie entsprechend herbei.

ok...wir konnten ja nicht wissen, dass du bei der Tönnies Holding Schweinehälften im Kühlraum stapelst...

Ich bin mir sicher, dass da schon aus Arbeitsschutzgründen eine bestimmte Kleidung vorgeschrieben ist. Und zur Verfügung gestellt wird ;)

...daher auch die - verständliche - Abneigung gegen kurze Hosen 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 14:41
Wenn es uns beliebt, er sollte uns jedenfalls gebührend adressieren.

...zumindest sollte er es nicht wagen,vor Euch im kurzen Gewand zu erscheinen...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dean am 02.02.2021 14:41
Schon besser, dann kann ich jetzt beruhigt meinen Tee einnehmen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 14:45
Wir haben keinen Arbeitsplatz, auf den die ArbStättV Anwendung findet, der zu Zeiten, in denen er in Anspruch genommen wird, eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius aufweist - es sei denn, jemand möchte diesen Zustand herbeiführen.

Na wenn der Arbeitgeber für angemessen temperierte Räume sorgt, kann er mir auch gerne lange Hosen vorschreiben.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 14:46
Eben.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 14:51
..selbst dann wäre ich rebellisch...nicht, weil ich so gerne kurze Hosen trage, sondern weil ich mir ungern dort etwas vorschreiben lasse, wo es meine individuelle Entscheidungsfreiheit betrifft...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 14:53
Du hattest die Freiheit zur Entscheidung, bei Vertragsschluß die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen oder einen anderen AG zu wählen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 14:53
...ich habe überhaupt keinen Arbeitsvertrag unterschtrieben... 8)

...für die freiheitlich demokratische Grundordnung kann ich auch in kurzen Hosen eintreten...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 14:57
Du hattest die Freiheit zur Entscheidung, bei Vertragsschluß die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen oder einen anderen AG zu wählen.

Was beinhaltet denn diese Zusatzvereinbarung genau?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 14:58
...ich habe überhaupt keinen Arbeitsvertrag unterschtrieben... 8)

...für die freiheitlich demokratische Grundordnung kann ich auch in kurzen Hosen eintreten...

Dann hättest du ja gar keine Verhandlungsgrundlage, wenn dein Dienstherr dir lange Hosen vorschreibt...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 14:58
Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 15:02
...ich habe überhaupt keinen Arbeitsvertrag unterschtrieben... 8)

...für die freiheitlich demokratische Grundordnung kann ich auch in kurzen Hosen eintreten...

Dann hättest du ja gar keine Verhandlungsgrundlage, wenn dein Dienstherr dir lange Hosen vorschreibt...

...mein Dienstherr aber auch nicht...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 02.02.2021 16:17

Dann hättest du ja gar keine Verhandlungsgrundlage, wenn dein Dienstherr dir lange Hosen vorschreibt...

...mein Dienstherr aber auch nicht...

So wie ich das Dienst- und Treueverhältnis verstehe, braucht er sich auch nicht. Er ordnet einfach an ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.02.2021 17:20
..ich sehe den Beamten nicht als von Grundrechten befreiten Sklaven...

...außerdem arbeite ich nicht bei einer Sparkasse...Bekleidungsvorschriften gibt es in meiner Behörde nicht...hier regiert eher der gesunde Menschenverstand...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 02.02.2021 18:15
Wir haben keinen Arbeitsplatz, auf den die ArbStättV Anwendung findet, der zu Zeiten, in denen er in Anspruch genommen wird, eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius aufweist - es sei denn, jemand möchte diesen Zustand herbeiführen.

Und wir haben sehr wohl Arbeitsplätze mit 27-30°C und dabei handelt es sich nicht um eine Hochofenhalle, sondern ein ganz normales Bürogebäude. Zur Abkühlung gibt es Lüfter.  :-[ Und wer gegen Mittag abklappt, bleibt einfach liegen. Allerdings sind dann am Morgen noch immer 27°C drin. Also ist es in Ordnung, dass es keine Kleiderordnung gibt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 18:18
Tja, es gibt halt immer irgendwo AG mit erbärmlicher Infrastruktur und defizitärem Arbeitsschutz. Die sind aber kein Maßstab.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: WasDennNun am 02.02.2021 19:30
Sind 27 Grad schon außerhalb des Rahmens?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 19:46
Tatsächlich ja.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: WasDennNun am 02.02.2021 19:48
Oha, da hatte ich mal einen Prof, der unter 26 Grad sein Büro nicht betreten hat.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Ytsejam am 03.02.2021 06:42

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)

Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)


Zumindest war ich das mal, aber den Nick hab ich behalten ;-)

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)
Zieht die woke Stadt nicht in Betracht, dass der Mann eine Transfrau oder genderfluid sein könnte? Diese Transfeindlichkeit im Jahre 2021 ist unerträglich. I'm literally shaking right now. *enters safe space*

[...]
Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)
I see you're a man of culture as well.

Uh, endlich mal jemand der meine Sprache spricht. :-D

Ich warte eigentlich nur noch auf den Lottogewinn, dann werde ich mich als genderfluid bezeichnen und gerade im Sommer meine weibliche Seite stärker rauskommen lassen. Etwas dagegen zu sagen wäre ja diskriminierend...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 03.02.2021 08:21
...außerdem arbeite ich nicht bei einer Sparkasse...Bekleidungsvorschriften gibt es in meiner Behörde nicht...hier regiert eher der gesunde Menschenverstand...

Das ist auch die beste Herangehensweise. Schließlich erwartet man professionelle Mitarbeiter, die sich dann auch entsprechend der Situation kleiden. Dazu gehört adressatenorientiertes Auftreten gegenüber den Kunden genauso wie kurze Hose und Flipflops im Büro über 30 °.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BStromberg am 03.02.2021 10:32
..ich sehe den Beamten nicht als von Grundrechten befreiten Sklaven...

Diese Rechtsauffassung teile ich uneingeschränkt!

...Bekleidungsvorschriften gibt es in meiner Behörde nicht...hier regiert eher der gesunde Menschenverstand...

In meiner Behörde gibt es weder das eine, noch das andere!  ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BATKFMaui am 03.02.2021 11:25

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)

Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)


Zumindest war ich das mal, aber den Nick hab ich behalten ;-)

Bzgl. der Sommerkleidungsdiskussion bekomme ich regelmäßig einen mittelschweren Blutsturz. Meine Stadt gendert mit Sternchen nach außen, will überall Diversität und sonstige Modewörter signalisieren - Aber wehe ein Mann trägt wie eine Frau im Sommer bei 35 Grad im nichtklimatisierten Büro kurze Chinos, wo er eh den ganzen Tag hinterm Schreibtisch sitzt, das widerspricht dem Wertekodex... ::)
Zieht die woke Stadt nicht in Betracht, dass der Mann eine Transfrau oder genderfluid sein könnte? Diese Transfeindlichkeit im Jahre 2021 ist unerträglich. I'm literally shaking right now. *enters safe space*

[...]
Bist Du eigentlich ein Palindrom? Zumindest großer DT - Anhänger ;)
I see you're a man of culture as well.

Uh, endlich mal jemand der meine Sprache spricht. :-D

Ich warte eigentlich nur noch auf den Lottogewinn, dann werde ich mich als genderfluid bezeichnen und gerade im Sommer meine weibliche Seite stärker rauskommen lassen. Etwas dagegen zu sagen wäre ja diskriminierend...

Darauf achten, dass es kein "Systematic Chaos" ergibt!

Grüße!
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kryne am 09.02.2021 11:26


Nein. Es gibt doch unzählige Shirts/ Pullis die keinen Aufdruck haben.

Natürlich nicht. Das hat der Vorgesetzte zu machen. Mindestens sollte man in einer Behörde ein Hemd und Jeans tragen. Da kann man auch selbst drauf kommen. Es sei denn man mag es zum Pöbel zu gehören....

Also ich trage im Winter inzwischen keine Hemden mehr. In unserem uralt Rathaus zieht es wie sau und wenn ich im Winter nicht jede Woche Rückenschmerzen oder ne Erkältung haben will, muss ich mir einfach nen warmen Pullover / Hoodie anziehen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 09.02.2021 16:11
Bin heute aufgrund der schlechten Schneeräumung mit Stahlkappen - Bauschuhen im Büro.  :P

Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 09.02.2021 19:55
Bin aufgrund der Witterung (30-40 cm Schnee) gar nicht im Büro. Im Homeoffice trage ich T-Shirt+Jogginghose. Jogging ist allerdings nicht notwendig, weil ich draußen den Schnee bis zu 1,50 m hoch auftürme. Draußen trage ich Skihose+Skianorack+gefütterte Gummistiefel. Ich denke, das ist akzeptabel. Sollte die Heizung wegen der angesagten -20°C ausfallen, trage ich auch drin die Skibekleidung.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 10.02.2021 08:39
...ich gehe demnächst mit Helm ins Büro, damit antqiuerte Bekleidungsvorstellungen an mir abprallen können... :D

...wer aber gerne gestriegelt im Büro sitzen möchte, kann das von mir aus gerne tun...

...da fällt mir ein Großonkel von mir ein, von dem ich als Kind immer dachte, der wäre "ein großes Tier"...ich kannte ihn nur in Anzug, weißem Hemd und Krawatte und mit schwarzer Lederaktentasche unterm Arm...so ging er auch immer zur Arbeit...dass er dort in einen "Blaumann" wechselte, habe ich erst viel später erfahren ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Schokobon am 10.02.2021 08:46
Als ich in meiner ersten Besprechung mit den hiesigen "hohen Tieren" saß war ich ganz erstaunt, dass in den ominösen Lederaktentaschen nur leere Schreibblöcke und Schokoriegel verstaut waren.
Als es dann tatsächlich was zum Mitschreiben gab hat der Kollege gemerkt, dass der Kugelschreiber aus der Tasche schon längst vertrocknet war  ;D

Es ist halt alles nur Fassade :D
Besonders im öD...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 10.02.2021 09:23
nö, diese Fassade ist übergreifend siehe den Kommentar von was_guckst_du
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BStromberg am 11.02.2021 07:31
...da fällt mir ein Großonkel von mir ein, von dem ich als Kind immer dachte, der wäre "ein großes Tier"...ich kannte ihn nur in Anzug, weißem Hemd und Krawatte und mit schwarzer Lederaktentasche unterm Arm...so ging er auch immer zur Arbeit...dass er dort in einen "Blaumann" wechselte, habe ich erst viel später erfahren ;D

Ja sach' ma Froindchen... jetzt hackt's aber!
ICH und Blaumann...?


 ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Besserwisser am 11.02.2021 23:01
Burzum?

Skrewdriver?

Vielleicht östlich der Elbe  ;)
Oder Sleipnir, Stahlgewitter, Lunikoff Verschwörung, Oidoxie, Kategorie C ...................
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 13.02.2021 10:10
Bei uns in der Behörde (sehr IT lastig) ist die Kleiderordnung für Beschäftigte ohne Kundenkontakt komplett egal, es sei denn man hat noch einen Referatsleiter, der das anders sieht. Es gibt hier sogar B besoldete Abteilungsleiter, die im Sommer in kurzer Hose und Nerd T-Shirt in die Arbeit kommen. Natürlich hängt ein Anzug im Schrank, falls man doch kurzfristig mal einen Termin mit Externen hat.

Genauso hatte ich aber auch schon Termine mit einer Big Four Wirtschaftsberatung, wo die Junior Consultants alle in schlecht sitzenden Anzügen mit Krawatte da saßen und der anwesende Partner zwar einen perfekt sitzenden Anzug (ohne Krawatte) anhatte, zu diesem aber Neongrelle Laufschuhe getragen hat. Er konnte es sich halt leisten, sich an keine Konvention mehr halten zu müssen. Seine inhaltliche Arbeit überzeugte halt und ich bezahle ja die inhaltliche Arbeit, nicht die Optik.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 13.02.2021 10:13
Sind 27 Grad schon außerhalb des Rahmens?
Jein.
Arbeiten musst du auch in einem 27 Grad heißen Büro.
Arbeitgeber sind angehalten, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreiten, geeignete Maßnahmen zur Abkühlung umzusetzen. Dies kann schon die Bereitstellung eines Ventilators sein.
Aber erst, sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf ein Büro ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden.
Die Herausforderung haben wir hier an einem Standort. Da gibt es eine "umweltoptimierte" Klimaanlage. Die kühlt maximal 5° C unter Außentemperatur. Ist natürlich super an den Extremtagen im Sommer, wo draußen >35 ° C sind.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Yvonne am 13.02.2021 22:59
Man muß aber auch mal gönnen können. So habe ich bereits letztes Jahr verlautbart, daß ich bei kalter und/oder nasser Witterung auch Stiefeletten mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder als Schuhe mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder im Sinne der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsverhältnis betrachten würde.
Ich müsste bei Euch unterschreiben, dass ich keine Wildleder-Stiefeletten trage? Und sonst auch nur Schuhe mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 14.02.2021 06:51
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 14.02.2021 12:33
...steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt...

 ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: carriegross am 14.02.2021 12:39
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Jeder = Masochist
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 14.02.2021 12:47
Nö, eher Menschen, die keine versifften Alt-68er-Späthippies sind.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: carriegross am 14.02.2021 13:23
Aber dafür mit Opium vollgepumpte 86er-Punks.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 14.02.2021 13:25
Nein, Dich würde ich nicht einstellen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: carriegross am 14.02.2021 13:40
Wenn man anderen Leuten den Spiegel vorhält, kommt eben selten an. ;-)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 14.02.2021 13:47
Nein, Aluhutträger mit dümmlichem Geblubber kommen nicht an - also troll Dich.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: carriegross am 14.02.2021 13:50
https://giphy.com/gifs/facepalm-mcMNAiDvn9tTO
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Elur am 14.02.2021 22:26
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?

In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Mask am 15.02.2021 06:59
Ich bin nur in einer oberen Behörde tätig, aber regelgemäß in unserem Ministerium unterwegs. Hier ist es durchaus üblich aufzustehen, wenn jemand ab B-Besoldung den Raum betritt
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 07:08
...na kein Wunder, dass da nix klappt...die, die die Arbeit machen, sind vom vielen Aufstehen/Hinsetzen total erschöpft und unkonzentriert... ;D ;D ;D

...ich hätte nicht gedacht, dass es sowas heutzutage noch gibt 8) ::)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2021 07:27

...ich hätte nicht gedacht, dass es sowas heutzutage noch gibt 8) ::)

Warum? Sobald bei mir jemand ausserhalb meiner Organisationseinheit reinkommt stehe ich auf, ich halte dass für völlig normal... Wie der besoldet oder vergütet wird spielt bei mir keine Rolle.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 07:38
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?

Du kommst nicht viel vor die Tür, was? Oder irrst Du vielleicht über die Bedeutung des Begriffs Oberbekleidung?

Zitat
In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?

Das ist kein Wunschdenken, es passiert - und ist eine simple Form der Höflichkeit, die bei Hippiebehörden sicherlich verloren gegangen ist.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: WasDennNun am 15.02.2021 08:15

...ich hätte nicht gedacht, dass es sowas heutzutage noch gibt 8) ::)

Warum? Sobald bei mir jemand ausserhalb meiner Organisationseinheit reinkommt stehe ich auf, ich halte dass für völlig normal... Wie der besoldet oder vergütet wird spielt bei mir keine Rolle.
Und früher (vor Corona) hatte man denen ja auch im stehen die Hand gegeben.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2021 08:27
Fast jedem, ja.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 08:29
Mindestens bei der ersten Begegnung am Tage empfange ich andere auch stehend in meinem Büro. Das ist ein selbstverständlicher Akt der Höflichkeit, so zumindest mein normativer Anspruch. Das Erfordernis, derlei in einer Zusatzvereinbarung festzuhalten, ergibt sich aus der Abweichung von ebendiesem normativen Anspruch - wie ja auch einige Kommentare hier im Thread zeigen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Keeper83 am 15.02.2021 09:29
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Hier tauen gerade 30 cm Schnee.
Ich muss das jetzt einfach fragen. Trägst du Galoschen?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 09:40
Wenn das erforderlich ist, tue ich das - derzeit besteht dazu kein Anlaß. Ich bin trockenen Fußes ins Büro gekommen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 15.02.2021 12:43


Hier tauen gerade 30 cm Schnee.
Ich muss das jetzt einfach fragen. Trägst du Galoschen?

Ich habe mir (aus gesundheitlichen Gründen) angewöhnt mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Ich sitze dann aber nicht, je nach Wetterlage, anschließend mit kurzer Radlerhose  oder Regencape am Schreibtisch.
Somit besteht, wenn es notwendig ist, auch bei einsetzendem Tauwetter die Möglichkeit in Galoschen im Büro zu arbeiten. ;)

Auch die üblichen Akte der Höflichkeit die in diesem Strang von Kaiser80 und Spid vertreten werden sollten eben das sein: üblich. Leider sind sie nicht mehr überall selbstverständlich.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 12:51
...ich weiß ja nicht, wo ihr unterwegs seid, aber in den Kommunen ist legere (nicht unpassende) Kleidung seit langem en vogue...Kravattenträger sieht man (zumindest in meiner Behörde) sehr selten...eigentlich läuft damit nur noch der Behördenleiter (und der auch nicht immer) durch die Gegend...

...NRW, Kommunalverwaltung, 1.500 Beschäftigte...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 12:54
Kommunen sind weder ein Maßstab noch mein Anspruch.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 12:58
..hat ja auch keiner von dir verlangt... :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:00
Kommunen sind weder ein Maßstab
..übrigens genau wie dein Arbeitgeber und deine Vorstellungen von adäquater Kleidung..
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 13:02
Hier sind sie es - und andere Auffassungen dazu interessieren mich nicht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kommunalgenie am 15.02.2021 13:21
...ich weiß ja nicht, wo ihr unterwegs seid, aber in den Kommunen ist legere (nicht unpassende) Kleidung seit langem en vogue...Kravattenträger sieht man (zumindest in meiner Behörde) sehr selten...eigentlich läuft damit nur noch der Behördenleiter (und der auch nicht immer) durch die Gegend...

...NRW, Kommunalverwaltung, 1.500 Beschäftigte...

Also wenn ich mir unsere Kommune angucke, wundert mich das auch nicht. Die meisten hier sind gescheiterte DDR Existenzen, welche irgendwo zwischen 5 und 9a pendeln und sich des Lebens über den Verdienst freuen. Unsere FDLer sind zwar alle studiert, aber auch alle überaltert. Neumodische Digitalisierungsmaßnahmen gibt es nur, wenn Sie gesetzlich vorgeschrieben sind und selbst dann wird jede Frist ausgereizt um es zu verzögern. Männer gibt es (außer mir  ;)) keine in der Führung. Ein einziger veralterter Hühnerstall sag ich euch.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:23
Hier sind sie es - und andere Auffassungen dazu interessieren mich nicht.
...dann sind wir mal froh darüber, dass sie es nicht nach "draussen" schaffen.. 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 15.02.2021 13:26
...ich weiß ja nicht, wo ihr unterwegs seid, aber in den Kommunen ist legere (nicht unpassende) Kleidung seit langem en vogue...Kravattenträger sieht man (zumindest in meiner Behörde) sehr selten...eigentlich läuft damit nur noch der Behördenleiter (und der auch nicht immer) durch die Gegend...

...NRW, Kommunalverwaltung, 1.500 Beschäftigte...

Krawatten- und Kostümträger sind das eine. Ich halte es nicht für notwendig mit Stahlkappen- Bauschuhen im Büro zu arbeiten nur weil schlecht geräumt ist oder eben mit dem Regencape weil es draußen nass ist.
Zumindest bei und sind die Büros weder mit Schnee belastet noch ungeheizt oder nass. Daher ist es viel angenehmen die Kleidung zumindest in Teilen zu wechseln.
Ebenso hätte ich ein befremdliches Gefühl wenn ich ein Aufgebot bestellen möchte und der Standesbeamte sizt da mit einem Shirt mit der Aufschrift: Nach der Hochzeit ist der € nur noch 50 ct wert....
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 13:28
Hier sind sie es - und andere Auffassungen dazu interessieren mich nicht.
...dann sind wir mal froh darüber, dass sie es nicht nach "draussen" schaffen.. 8)

Eben, warum sollte sich irgendwo jemand für andere Auffassungen interessieren, wenn er auch meiner folgen kann.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:31
...manchmal habe ich den Eindruck, dass bei Euch Anstaltskleidung getragen werden muss... :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 15.02.2021 13:35
 ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 13:37
Ja, diese „alle sind verrückt, außer mir“-Attitüde habe ich bei Dir schon festgestellt. Zum Glück schützen Dich die hohen Mauern vor all den Verrückten da draußen...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:38
...wenigstens lassen sich mich hier an den PC vom Direktor... :P
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2021 13:43
...wenigstens lassen sich mich hier an den PC vom Direktor... :P
Selbst Hannibal Lecter hatte Privilegien...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:55
...und eines Tages stehe ich gestriegelt vor Spid, unterschreibe die Zusatzvereinbarung zur Kleiderordnung und ziehe ihm dann langsam aber durchaus schmerzvoll dass Fell über die Ohren... ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 13:57
Das würde gegen die Zusatzvereinbarung verstoßen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2021 13:59
..diesen Humor mag ich... :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 15.02.2021 14:16

Krawatten- und Kostümträger sind das eine. Ich halte es nicht für notwendig mit Stahlkappen- Bauschuhen im Büro zu arbeiten nur weil schlecht geräumt ist oder eben mit dem Regencape weil es draußen nass ist.
Zumindest bei und sind die Büros weder mit Schnee belastet noch ungeheizt oder nass. Daher ist es viel angenehmen die Kleidung zumindest in Teilen zu wechseln.


Abgesehen davon, daß dieses angenehme Gefühl sehr subjektiv ist, gibt es Verwaltungen, die nicht nur aus einem Gebäude bestehen ;)

Aber Wochenend- und Nachtarbeit macht der Hausmeister halt nicht im Gegensatz zum nichttechnischen Verwaltungsdienst :o
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 15.02.2021 14:17
Das würde gegen die Zusatzvereinbarung verstoßen.
Ach, gibt es neben der Zusatzvereinbarung für Kleidungs- und Benimmregelungen auch noch eine für Umgangsformen mit dem Chef inklusive Züchtigungsverbot?
 ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2021 14:18
Das würde gegen die Zusatzvereinbarung verstoßen.
Ach, gibt es neben der Zusatzvereinbarung für Kleidungs- und Benimmregelungen auch noch eine für Umgangsformen mit dem Chef inklusive Züchtigungsverbot?
 ;D ;D ;D
Neun, weil er kein Fell tragen darf!
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 14:24
Und man andere grundsätzlich nicht anfassen darf.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 15.02.2021 14:34
Spaß muss sein :)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 15.02.2021 15:06
Das mit der legeren Kleidung kommt doch, zumindest bei uns, auch dem Arbeitsklima zu Gute. Wieso sollen Spezialisten, die den ganzen Tag, ohne Kundenkontakt, am PC arbeiten ein Hemd, Krawatte und Lackschuhe tragen müssen?
Die können auch im T-Shirt arbeiten und tun das auch bevorzugt. Deswegen kommt hier noch lange keiner in Trägerunterhemden oder die Frauen in Leggins in die Arbeit. Bei Kontakten mit Externen ist es aber auch hier selbstverständlich, dass man mindestens ein Hemd trägt.

Zeiten ändern sich halt. Einfach mal die Filme um die vorletzte Jahrhundertwende schauen. Da haben selbst die Tagelöhner auf dem Bau oder die Kohlekumpel auf dem Weg zur Arbeit einen Anzug getragen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 15:15
Ich sehe nicht, daß ich meine Ansprüche am Zeitgeist ausrichten müßte. Dann würde ich beim Sprechen auch ständig Deppenpausen machen und müßte mir fette Frauen in Leggings und Männer, die zu dämlich sind, die korrekte Hosengröße zu wählen, antun. Mache ich alles nicht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 15.02.2021 15:26
Es ist immer noch ein großer Unterschied zwischen Zeitgeist und unangemessen gekleidet. Ohne Zeitgeist gäbe es auch gar nicht die Krawatte in der heutigen Form als Langbinder, sondern man würde sich noch immer Halsbinde und Schleife tragen.
Inzwischen gibt es in vielen Großunternehmen und selbst in Banken keine Krawattenpflicht mehr.
Ich zitiere mal den späteren Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Anfang der 80er folgenden Satz sagte, als er die erste Rede im Bundestag ohne eine Krawatte hielt und darauf hingewiesen wurde:
"Ihr Verständnis von Würde ist ein Verständnis, das sich auf die Form bezieht. Unser Verständnis von Würde des Parlamentes ist ein Verständnis, das sich auf Inhalte bezieht."
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 15:32
Was interessiert mich das Gewäsch von jemandem, der in Inhalt und Form die Würde des Parlaments beschädigt hat?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Texter am 15.02.2021 21:09
Wie hast Du das mit den Alltagsmasken geregelt? Durfte jeder einen lustigen Print darauf haben oder hast du da etwas vorgegeben?

Sind sichtbare Tätowierungen erlaubt?

Gibt es einen Haar- und Barterlass?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BAT am 15.02.2021 21:10


Gibt es einen Haar- und Barterlass?

Nur für diejenigen, die den Herrn auf der Sänfte tragen.  ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 21:55
Wie hast Du das mit den Alltagsmasken geregelt? Durfte jeder einen lustigen Print darauf haben oder hast du da etwas vorgegeben?

Sind sichtbare Tätowierungen erlaubt?

Gibt es einen Haar- und Barterlass?

Die AN haben vom AG bereitgestellte Arbeitsschutzausstattung zu nutzen. Das ist übrigens völlig unabhängig von mir. Mithin hatten die AN die bereitgestellten Masken zu tragen. Die waren zunächst neutral und später in unserem CD.

Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.

Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden. Man setzt sich ggfs. meinem Spott aus. Das 70er-Cop-Bärtchen war recht zügig wieder verschwunden.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Elur am 15.02.2021 22:13
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?

Du kommst nicht viel vor die Tür, was? Oder irrst Du vielleicht über die Bedeutung des Begriffs Oberbekleidung?

Ja, ich hab tatsächlich geirrt, was Oberbekleidung betrifft.

Zitat
In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?

Das ist kein Wunschdenken, es passiert - und ist eine simple Form der Höflichkeit, die bei Hippiebehörden sicherlich verloren gegangen ist.

Ich habe in mehreren obersten Bundesbehörden, u.a. Deutscher Bundetag und -rat, in einem Bundesministerium, in Landesbehörden gearbeitet und  bin inzwischen bei einer oberen Bundebehörde. Wenn das Hippiebehörden sind...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 22:39
Offenkundig sind sie es - wobei weder der Deutsche Bundestag noch der Bundesrat oberste Bundesbehörden oder überhaupt Behörden sind. Oberste Bundesbehörden wären vielmehr die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 07:13
...ich denke, deine Art hier zu antworten, ist im weiteren Sinne auch deine Art, dich über die anderen Teilnehmer lustig zu machen..

...nur damit kann ich mir dein "Auftreten" oftmals erklären...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 07:23
Was ist mit meinem Auftreten?

Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Texter am 16.02.2021 07:29
Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.

Also reicht ein großes Pflaster über den Handrücken, um die Rose abzudecken? Das fände ich doch bemerkenswert.

Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden.

Das hätte ich nicht gedacht. Hier wird es doch vermutlich auch eine Grenze geben oder darf man auch mit  pinken Haaren erscheinen?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 07:35
Ein hautfarbenes Pflaster oder Make-up genügen. Haar- und Barttracht dürfen vom AG nicht vorgegeben werden, es sei denn, der Arbeitsschutz würde dadurch berührt - also wird es hier auch nicht gemacht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 08:21
Was ist mit meinem Auftreten?

Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.
...meine Einlassung war nicht auf deine vorangegangene Antwort bezogen sondern allgemein gemeint...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 08:30
Und was ist nun mit meinem Auftreten?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 08:54
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Keeper83 am 16.02.2021 09:03
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...


Weiß es denn jemand besser? Ein Beispiel? Die immer wiederkehrenden kläglichen Versuche es besser zu wissen enden mitunter recht amüsant. Mehr kann ich da leider nicht erkennen. 
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 09:08
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: FGL am 16.02.2021 09:13
Ich habe in mehreren obersten Bundesbehörden, u.a. Deutscher Bundetag und -rat, in einem Bundesministerium, in Landesbehörden gearbeitet und  bin inzwischen bei einer oberen Bundebehörde. Wenn das Hippiebehörden sind...
Der "Marsch durch die Institutionen" hat Früchte getragen.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Sjuda am 16.02.2021 09:18
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...

Diese Wirkung kann sich nur bei Menschen einstellen, die ihre Emotionen nicht im Griff haben. Spid argumentiert ausnahmslos sachlich und liegt rechtlich betrachtet so gut wie immer richtig. Das Problem ist nur, dass viele Fragesteller und Diskussionsteilnehmer sachlich zutreffende Antworten nicht akzeptieren wollen, weil sie in Wirklichkeit gar nicht an der objektiv richtigen Lösung interessiert sind, sondern vielmehr ihre gefühlte Wahrheit bestätigt haben möchten. Letztlich läuft es oft darauf hinaus, dass einfach nur Frust abgelassen wird. Und wenn es "Gefühlchen" geht, ist Spid vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner. In allen anderen Fällen schon.  So platt es auch klingen mag: das hier ist nun aber wirklich nicht das Brigitte-Forum. Hier geht es um rechtliche Fragestellungen, die Spid ein ums andere Mal zutreffend und abschließend beantwortet. Wir sollten dankbar sein, dass er seine Expertise hier kostenlos einbringt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2021 09:33
Und wenn es "Gefühlchen" geht, ist Spid vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner.

"Er war stets bemüht selbst die -unbeachtlichen- Gefühlchen der übrigen Forenteilnehmer zu berücksichtigen"
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Schmitti am 16.02.2021 09:54
Spid argumentiert ausnahmslos sachlich und liegt rechtlich betrachtet so gut wie immer richtig.
:o
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 11:12
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird.

...ok...diese Antwort kann ich akzeptieren, selbst wenn auch sie wieder in ein bestimmtes Raster fällt...

...bei allen anderen Steigbügelhaltern, die sich aufgerufen fühlten, für Spid in die Bresche zu springen (das hat er nun wirklich nicht nötig), mache ich mir mal die spid`sche Grundverachtung zu eigen... :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 16.02.2021 11:51


...bei allen anderen Steigbügelhaltern, die sich aufgerufen fühlten, für Spid in die Bresche zu springen (das hat er nun wirklich nicht nötig), mache ich mir mal die spid`sche Grundverachtung zu eigen... :D

 :) :D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: JC83 am 16.02.2021 13:43
Welche Musik wäre denn seriös und neutral?

"Die Amigos" z.B.  8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 13:45
Und was ist mit der Amigo-Affäre?!?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Keeper83 am 16.02.2021 13:52
...deine Art des Auftretens ist manchmal - um es mal vorsichtig auszudrücken - geprägt von Attitüden wie "ich weiß es sowieso am Besten und meine Meinung ist die einzig wahre und deshalb zählt nur diese und alle Anderen können - wenn sie  in überhaupt intellektuell dazu in der Lage sind - nur von mir profitieren"...

...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...
Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird.

...ok...diese Antwort kann ich akzeptieren, selbst wenn auch sie wieder in ein bestimmtes Raster fällt...

...bei allen anderen Steigbügelhaltern, die sich aufgerufen fühlten, für Spid in die Bresche zu springen (das hat er nun wirklich nicht nötig), mache ich mir mal die spid`sche Grundverachtung zu eigen... :D

Kritisieren darf man ihn, unterstützen nicht. Alles klar, habs verstanden.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Yvonne am 16.02.2021 13:55
Pro-Tipp: Wer am Stehpult arbeitet, braucht nicht aufzustehen, wenn der allwissende Misanthrop Vorgesetzte den Raum betritt.  8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: JC83 am 16.02.2021 14:00
Eine ordentliche Vollverschleierung scheint mir bei einigen meiner Kolleginnen sehr angebracht. Vor allem im Sommer.

Daher hoffe ich auf die Migrantenquote.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 14:17
Kritisieren darf man ihn, unterstützen nicht. Alles klar, habs verstanden.

...du fühlst dich also als Steigbügelhalter angesprochen?... :D

...also ich hätte mich jetzt nicht auch noch selbst geoutet... 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Keeper83 am 16.02.2021 14:29
Kritisieren darf man ihn, unterstützen nicht. Alles klar, habs verstanden.

...du fühlst dich also als Steigbügelhalter angesprochen?... :D

...also ich hätte mich jetzt nicht auch noch geoutet... 8)

Du kritisierst ihn, ich unterstütze ihn. Wo ist das Problem? 
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2021 14:32
Und was ist mit der Amigo-Affäre?!?
Oh Gott, die zwei hatten auch damit zu tun? :o

Aber wie man bei uns im Rheinland weiss: Ohne Klüngel wäre Demokratie kaum machbar!
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2021 14:37
@Keeper83

...also wenn ich das Auftreten von Spid beschreibe, ist das eine Feststellung und keine Kritik...

...und wenn Spid selbst dann bestätigt:  "Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird."...braucht er keine Unterstützer...

...wenn sich dann doch ein oder zwei User dazu berufen fühlen, sind sie eben nichts anderes als Steigbügelhalter...

...ansonsten gebe ich dir Recht...es ist kein Problem....jedenfalls nicht meins ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 16.02.2021 16:10
z. T. erinnern mich die "Steigbügelhalter" doch sehr an Bram Stoker´s Renfield. ???
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Keeper83 am 16.02.2021 16:20
@Keeper83

...also wenn ich das Auftreten von Spid beschreibe, ist das eine Feststellung und keine Kritik...

...und wenn Spid selbst dann bestätigt:  "Aber so ist es doch nunmal - wobei ich ohnehin eine gewisse Grundverachtung für andere Menschen habe, bis sie ihren Wert bewiesen haben, dazu muß man keine falsche Auffassung vertreten. Zudem sind nur meine normativen Auffassungen unumstößlich - denn sie sind es, an denen die Welt und alles, was darin ist, gemessen wird."...braucht er keine Unterstützer...

...wenn sich dann doch ein oder zwei User dazu berufen fühlen, sind sie eben nichts anderes als Steigbügelhalter...

...ansonsten gebe ich dir Recht...es ist kein Problem....jedenfalls nicht meins ;)


Folgendes gilt dann wohl auch für dich:



...und wer deiner unumstößlichen Auffassung nicht folgt, ist nur verachtenswert...

Wenn du sagst:

@Keeper83

...also wenn ich das Auftreten von Spid beschreibe, ist das eine Feststellung und keine Kritik...



Ich kann deiner "Feststellung" leider nicht folgen und werde das auch weiterhin äußern. Genauso wie du deine Meinung. Der Unterschied ist nur, dass ich mir deswegen nicht irgendwelche Bezeichnungen für dich ausdenke, sondern dir diese Meinung selbstverständlich zugestehe.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: mj23 am 16.02.2021 16:47
Ich finde es gut, wenn es festgelegte Verhaltensregeln gibt.

Ich war als PR-Vertreter schon in mehreren Vorstellungsgesprächen einer Kommune mit ca. 1.000 MA. Es ist immer wieder befremdlich wenn ich dann manchmal der einzige bin, der zur Begrüßung kurz aufsteht, wenn der Bewerber in den Raum geholt wird. Diese einfachen Gesten der Höflichkeit sind anscheinend echt nicht mehr selbstverständlich. Mir ist das jedenfalls immer unangenehm, wenn mein Arbeitgeber/Dienstherr sich so präsentiert.
Dabei würde ich mich noch nicht mal bei den "Alten" einordnen, bei denen "früher noch alles besser war".

In Sachen Kleidervorschriften nutze ich natürlich das Legere aus, vor allem wenn in meinem Büro im Sommer 29-35° zu finden sind. Dennoch muss man sagen, dass dann von kurzer "Baggishorts" bis Flipflops auf einmal alles im Amt dabei ist (auch mit Kundenkontakt!). Eine Vorschrift würde hier auf jeden Fall eine bessere Außenwirkung schaffen.

@Spid: Könntest Du mal Deine wesentlichen Punkte der Bekleidungs- und Verhaltensvereinbarung posten? Würde mich einfach mal interessieren.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 17:41
Es handelt sich um ein umfangreicheres Dokument, das insbesondere abgestufte Bekleidungsregeln nach Funktionsbereichen und Hierarchieebenen mit Erleichterungen für Räume ohne Publikumsverkehr, besondere Bekleidungsregeln für die Öffentlichkeitsarbeit und für Dienstreisen, Verpflichtungen des AG zur Bereitstellung von bestimmten Bekleidungsstücken in einem gewissen Umfang, deren bedarfsgerechten Ersatz sowie zur Sicherstellung bestimmter Arbeitsbedingungen, Verhaltensregeln (Umgang mit Untergebenen, Gleichgestellten, Vorgesetzten, Kunden, Partnern und Stakeholdern vom Empfang im eigenen Büro über die Begegnung bis zum Aufsuchen im anderen Büro, Kommunikationsregeln, Anreden, Grußformeln, Hausrechtschreibung, Konfliktlösung, Linienorganisation), Verpflichtung des AG zu einem abgestuften Schulungsangebot und Verpflichtung des AN zur Teilnahme enthält.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: IGL am 16.02.2021 19:08
Es handelt sich um ein umfangreicheres Dokument, das insbesondere abgestufte Bekleidungsregeln nach Funktionsbereichen und Hierarchieebenen mit Erleichterungen für Räume ohne Publikumsverkehr, besondere Bekleidungsregeln für die Öffentlichkeitsarbeit und für Dienstreisen, Verpflichtungen des AG zur Bereitstellung von bestimmten Bekleidungsstücken in einem gewissen Umfang, deren bedarfsgerechten Ersatz sowie zur Sicherstellung bestimmter Arbeitsbedingungen, Verhaltensregeln (Umgang mit Untergebenen, Gleichgestellten, Vorgesetzten, Kunden, Partnern und Stakeholdern vom Empfang im eigenen Büro über die Begegnung bis zum Aufsuchen im anderen Büro, Kommunikationsregeln, Anreden, Grußformeln, Hausrechtschreibung, Konfliktlösung, Linienorganisation), Verpflichtung des AG zu einem abgestuften Schulungsangebot und Verpflichtung des AN zur Teilnahme enthält.

Jesses! Wie lange benötigen neue Mitarbeiter, bis sie diese umfangreichen Bestimmungen und Verordnungen durchdrungen haben und im Alltag anwenden können? Und was ist unter "Hausrechtschreibung" zu verstehen - ist das eine Ergänzung zur deutschen Standardsprache, wird bei Euch Dialekt gesprochen/geschrieben oder wie kann man sich das vorstellen?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 19:20
Es ist eher selten, daß während des Arbeitsverhältnisses steuernd eingegriffen werden muß. Dafür gibt es die Vereinbarung. Sie ist einfach, klar und eindeutig.

Es gibt keine allgemeinverbindlichen Regelungen zur Rechtschreibung. Es bedarf mithin Vorgaben, wenn nicht jeder schreiben soll, wie er mag. Hier ist es der Duden in seiner 20. Auflage.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Yvonne am 16.02.2021 20:59
Und man andere grundsätzlich nicht anfassen darf.
Aber ausnahmsweise schon? Hände werden aktuell wegen Viren nicht geschüttelt oder generell nicht? Keine Umarmung zum Geburtstag für Kolleg*innen, mit denen man sich gut versteht?

Auch mich würde der Volltext der Bestimmungen sehr interessieren, ich schwanke immer noch zwischen Bewunderung und einem gewissen Schaudern...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 21:07
Selbstverständlich ausnahmsweise schon - denn sonst hätte ich nicht „grundsätzlich“ sondern „stets“ geschrieben. Ausnahmen sind bspw. lebensrettende Maßnahmen und - unter gewöhnlichen Umständen - Händeschütteln. Umarmungen gehören nicht dazu.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 17.02.2021 06:41
Hier ist es der Duden in seiner 20. Auflage.

Das ist aber ganz schön veraltet.  ;)
Ich vermute, dass die Probezeit vorbei ist, wenn der neue Mitarbeiter alle Vorschriften gelesen hat.
Da mag ich es hier lieber, denn wir machen was wir wollen... außer, es ist verboten.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 07:03
Was sollte daran veraltet sein?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2021 07:04
...also braucht man, wenn man am Tag verschiedene Termine mit verschiedenen Personenegruppen hat, ggfls. 3-5 Outfits täglich... ;D

...aber egal, teilweise werden die ja vom AG bereitgestellt...

...da wäre es vielleicht einfacher, eine "Dienstuniform" bereit zu stellen, die alle Alternativen abdeckt...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2021 07:05
...ist eigentlich auch geregelt, wie oft man zur Toilette darf und wie lange man dort bleiben kann?..und gibt es hierzu noch besondere Hygienevorschriften (diese fände ich persönlich am sinnvollsten)??
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: yamato am 17.02.2021 07:26
Das ist aber ganz schön veraltet.  ;)
Ich vermute, dass die Probezeit vorbei ist, wenn der neue Mitarbeiter alle Vorschriften gelesen hat.
Da mag ich es hier lieber, denn wir machen was wir wollen... außer, es ist verboten.

Wenn man den aktuellen Duden (28.Auflage) sieht, ist es verständlich, dass man sich auf eine ältere Auflage bezieht. Der Duden sollte sich zwar auch den Veränderungen des Sprachgebrauchs nicht verschliessen. Der aktuelle Genderquatsch hat aber mit dem Sprachgebrauch nichts zu tun.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2021 07:28
..ist doch egal...die Gleichstellungsbeauftragte hat die Vereinbarung doch auch unterschrieben... 8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 07:40
...also braucht man, wenn man am Tag verschiedene Termine mit verschiedenen Personenegruppen hat, ggfls. 3-5 Outfits täglich... ;D

...aber egal, teilweise werden die ja vom AG bereitgestellt...

...da wäre es vielleicht einfacher, eine "Dienstuniform" bereit zu stellen, die alle Alternativen abdeckt...

Die Regelungen wurden ja nicht von der TdL erstellt - weshalb es nicht zu dysfunktionalen Verwerfungen kommt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Texter am 17.02.2021 07:48
Du schriebst zu Beginn, dass es sich um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsverhältnis handelt, die vermutlich vor Beginn unterschrieben wird?

Ist eine solche Regelung nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt und könnte auch einseitig angeordnet werden?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 08:05
Die Vereinbarung wird bei Einstellungen zeitlich zusammen mit dem Arbeitsvertrag geschlossen. Bei Bestandsmitarbeitern wurden die Vereinbarungen im bestehenden Arbeitsverhältnis geschlossen. Die Masse des Inhalts könnte auch einseitig angeordnet werden, aber eben nicht alles. Zudem bestehen aufgrund der Vereinbarung ja auch Verpflichtungen des AG. Eine Vereinbarung hat zudem den Vorteil, daß man von vornherein weiß, worauf man sich einläßt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: mj23 am 17.02.2021 08:44
Es handelt sich um ein umfangreicheres Dokument, [...]

Danke Spid!
Mit der Aufnahme einer "Hausrechtschreibung" auf Basis des äteren Duden punktet die Vereinbarung bei mir gleich.

Das klingt natürlich alles sehr komplex, auf der anderen Seite ist es doch aber für die Außenwirkung und das Miteinander gut, wenn man weiß, was gewünscht ist und was man nicht tun soll. Mir würden bei meinem Dienstherren aber schon Basisregeln reichen, wie z. B. das aufstehen zur Begrüßung. Aber es ist eigentlich auch lächerlich, dass man das festschreiben müsste, damit es gemacht wird.

Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.02.2021 09:49
Aber es ist eigentlich auch lächerlich, dass man das festschreiben müsste, damit es gemacht wird.

Nein. Regeln schreibt man fest. Und damit ist dann auch behördenintern abschließend alles geklärt. Ich erwarte nicht, dass jemand aufsteht oder mir zur Begrüßung die Hand schüttelt, aber was ich von dem/derjenigen halte ist ja dann meine Sache. Ich tue es, ist halt meine "Haltung".
Ich würde mir bei solch einem Umfang wie bei Spids DV vermutlich einen neuen AG suchen, dass wäre mir zu viel. Aber ich wüsste genau woran ich gebunden wäre und es Gäbe schlicht keine unnötigen Diskussionen. Was sich bei uns stellenweise das maul zerissen wird, wenn die Azubine ein zu tiefes Dekollte hat, man selbst aber im Katzenmotivpulli rumläuft oder sich über das Sprachniveau der Bauhofmitarbeiter aufregt aber selbst lila Zwinkersmileys in dienstlichen mails verwendet treibt mir nahezu täglich die Schamesröte ins Gesicht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2021 13:07
Das ist doch sicher die Bundeswehr bei der Spid arbeitet.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 13:12
Mir wäre neu, daß die Bundeswehr Zuwendungen erhielte - oder "hohe Vergütung für kleine Bereiche" zahlte.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2021 13:16
Das mag so sein, ist aber nur eine ausweichende Antwort auf meine Spekulation.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 13:18
Nein, es ist für jeden, der auch nur ein bisschen denken kann, eine eindeutige Antwort.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2021 13:19
...bitte kein PingPonG... ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2021 13:26
Nein, es ist für jeden, der auch nur ein bisschen denken kann, eine eindeutige Antwort.

Es mag eine Verwechslung vorliegen, aber bist du nicht derjenige welcher niemals eine brauchbare Antwort auf Fragen gibt die Spielraum zu Spekulationen hat?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kommunalgenie am 17.02.2021 14:05
Aber es ist eigentlich auch lächerlich, dass man das festschreiben müsste, damit es gemacht wird.

Nein. Regeln schreibt man fest. Und damit ist dann auch behördenintern abschließend alles geklärt. Ich erwarte nicht, dass jemand aufsteht oder mir zur Begrüßung die Hand schüttelt, aber was ich von dem/derjenigen halte ist ja dann meine Sache. Ich tue es, ist halt meine "Haltung".
Ich würde mir bei solch einem Umfang wie bei Spids DV vermutlich einen neuen AG suchen, dass wäre mir zu viel. Aber ich wüsste genau woran ich gebunden wäre und es Gäbe schlicht keine unnötigen Diskussionen. Was sich bei uns stellenweise das maul zerissen wird, wenn die Azubine ein zu tiefes Dekollte hat, man selbst aber im Katzenmotivpulli rumläuft oder sich über das Sprachniveau der Bauhofmitarbeiter aufregt aber selbst lila Zwinkersmileys in dienstlichen mails verwendet treibt mir nahezu täglich die Schamesröte ins Gesicht.

Das würde ich aber auch konsequent monieren, wenn sich jemand über ein zu großes Dekollete aufregt!  ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: FGL am 17.02.2021 14:13
Was sich bei uns stellenweise das maul zerissen wird, wenn die Azubine ein zu tiefes Dekollte hat, man selbst aber im Katzenmotivpulli rumläuft oder sich über das Sprachniveau der Bauhofmitarbeiter aufregt aber selbst lila Zwinkersmileys in dienstlichen mails verwendet treibt mir nahezu täglich die Schamesröte ins Gesicht.

Das würde ich aber auch konsequent monieren, wenn sich jemand über ein zu großes Dekollete aufregt!  ;)
Kommt drauf an, ob die Azubine tageslichttauglich ist oder nicht. #lookism
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 14:21
Nein, es ist für jeden, der auch nur ein bisschen denken kann, eine eindeutige Antwort.

Es mag eine Verwechslung vorliegen, aber bist du nicht derjenige welcher niemals eine brauchbare Antwort auf Fragen gibt die Spielraum zu Spekulationen hat?

Nein. Bist Du derjenige, der zu hohl ist, um den relativ simplen Umstand zu begreifen, daß die Bundeswehr kein Zuwendungsempfänger ist?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.02.2021 14:34
Das Absurde ist, sich über andere zu echauffieren und selbst rumzulaufen wie die Vorsitzende der Vereinigung der deutschen Fliesentischbesitzer... Solange jeder machen kann was er will und sich niemand zuständig fühlt sind dies eben die Resultate. Mit klaren Regeln passiert sowas nicht.

Ja, die Azubiene war durchaus vorzeigbar. Ich als DV/AG hätte ihr aber mindestens nahegelegt das zu unterlassen. Genau darauf ist sie bedauerlicherweise Ihre gesamte Ausbildungsdauer reduziert worden -> Wurde nicht ernstgenommen und nicht angeleitet, die Fachbereiche während Ihrer Ausbildung wurden ausnahmslos von Frauen geleitet. Hat den AL1 in der Nachprüfung bestanden und "durfte" uns unmittelbar danach verlassen. Ist jetzt müßig darüber Nachzudenken ob ein Kodex da geholfen hätte. Verschlimmert hätte er es sicher nicht...
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 17.02.2021 16:01
Ist jetzt müßig darüber Nachzudenken ob ein Kodex da geholfen hätte. Verschlimmert hätte er es sicher nicht...

Ein Kodex ändert aber nicht die innere Haltung sondern sorgt nur für eine Anpassung nach außen. Geeigntete Mitarbeiter glänzen aber durch professionelles Verhalten; wer das nicht an den Tag legt, ist wohl nicht geeignet.

Im konkreten Beispiel war es der Azubine wohl wichtiger sich individuell zu kleiden, als ernst genommen zu werden. Trotzdem es ihr wohl mehrfach gesagt wurde. Da ist dann ein anderer Arbeitgeber wohl zielführender.

Ansonsten hast du nur verkleidete Amateure.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.02.2021 21:36
@Organisator: Glaube du hast mich nicht richtig verstanden.
1. Mit ner klaren Regelung in der DV a la "Brüste raus läuft hier nicht" wäre die Azubine nach drei Wochen weg gewesen.
2.  Mit ner klaren Regelung in der DV a la "Brüste raus läuft hier nicht" wäre der ein oder anderen Kollegin der Spott weniger leicht über die Lippen gekommen
3. Die verschi...en Hund/Mond/Katzen/Wolf Motiv Pullover wären endlich weg...

Du tauschst in einer Orga Einheit ja auch nicht von heute auf morgen die FBL-Ebene komplett aus.
Aber: Irgendwann haust du das kopflose Totholz weg, und je eher für alle verbindliche Regeln gelten, steigt m.E. die gegenseitige Akzeptanz
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 17.02.2021 22:29
Äußere Form formt auch mentale Disziplin. Nahezu alle staatlichen Streitkräfte machen sich diese Wirkung insbesondere im Rahmen des Formaldienstes zunutze - aber eben auch in anderen Formalien. Es kommt zwar immer auch auf das Menschenmaterial an, das man der Form unterwirft, denn die Steigerungsmöglichkeit ist naturgemäß begrenzt, aber wenn man nicht mit Elektroschocks oder in Wuxia dargestellten (und in Kill Bill persiflierten) Methoden arbeiten möchte/kann/darf, stellt mentale Disziplin durch äußere Form eine der wirkungsvolleren Möglichkeiten dar.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 18.02.2021 07:27
Äußere Form formt auch mentale Disziplin.

Das sehe ich anders, denn ich kann mental diszipliniert sein, egal ob ich kurze Hose und Flippies oder schicke Hose/Bluse/schicke Schuhe o. ä. trage. Meine mentale Disziplin ist, wie der Begriff sagt, in mir drin, nicht in meinen Klamotten. Ich habe einige Lowperformer im Umfeld, die arbeiten weder mit Anzug noch mit Strandklamotten gut.
Und jemand der Uniform trägt, ist nicht automatisch diszipliniert.
Ist es nicht wichtiger, dass der Mitarbeiter seine Arbeit prima erledigt, egal, was er für Kleidung trägt?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: BStromberg am 18.02.2021 07:30
Hat hier einer Brüste gesagt  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 07:40
Äußere Form formt auch mentale Disziplin.

Das sehe ich anders, denn ich kann mental diszipliniert sein, egal ob ich kurze Hose und Flippies oder schicke Hose/Bluse/schicke Schuhe o. ä. trage. Meine mentale Disziplin ist, wie der Begriff sagt, in mir drin, nicht in meinen Klamotten. Ich habe einige Lowperformer im Umfeld, die arbeiten weder mit Anzug noch mit Strandklamotten gut.
Und jemand der Uniform trägt, ist nicht automatisch diszipliniert.
Ist es nicht wichtiger, dass der Mitarbeiter seine Arbeit prima erledigt, egal, was er für Kleidung trägt?

Es geht nicht um den Zustand mentaler Disziplin, sondern um deren Steigerung.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 18.02.2021 08:20
Wer in der Verwaltung Mitarbeiter einstellt, deren mentale Disziplin einer Steigerung durch Vorschriften über die äußere Form bedarf, hat bei der Personalauswahl versagt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 08:24
Eine Steigerung mentaler Disziplin ist jedenfalls wünschenswert, unabhängig vom ursprünglichen Level.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Schokobon am 18.02.2021 08:28
Das sind ja hochtrabene Gedanken, die ihr da vortragt.
Bei vielen Sozialleistungsbehörden weißt du nicht wer Kundschaft und wer Behördenmitarbeitender ist.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 18.02.2021 08:37
...das wiederum liegt an den zu niedrigen Gehältern dort, die sich in der Höhe nicht großartig von den Zuwendungen der Hilfeempfänger unterscheiden... 8) :D
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 18.02.2021 09:01
Nein, es ist für jeden, der auch nur ein bisschen denken kann, eine eindeutige Antwort.

Es mag eine Verwechslung vorliegen, aber bist du nicht derjenige welcher niemals eine brauchbare Antwort auf Fragen gibt die Spielraum zu Spekulationen hat?

Nein. Bist Du derjenige, der zu hohl ist, um den relativ simplen Umstand zu begreifen, daß die Bundeswehr kein Zuwendungsempfänger ist?

Aus welchem Grund bist du eigentlich der Einzige hier der Beleidigungen aussprechen darf ohne auch nur einmal ermahnt zu werden? Sobald du dein Wissen über den TVöD nicht teilen kannst sinkt dein Niveau gleichmäßig zur steigenden Arroganz. 4/5 meiner Spekulationen ignorierst du damit liege ich demnach richtig.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 09:04
Du kannst gerne weiter Beiträge schreiben, in denen Du Dein Unvermögen in ganz vielen Dingen zur Schau stellst, hier war es Logik. Es ändert nichts in der Sache, sondern vervollständigt lediglich das Bild, das Du hier im Forum von Dir vermittelst.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Wdd3 am 18.02.2021 10:17
Wie immer stapfst du mit den Füßchen und wirst bockig ebenso gut kannst du auch gleich "selber, selber" schreiben.
Dabei habe ich dir dein blaues Bauklötzchen doch nicht weggenommen sondern dir nur gesagt das du 4 andere liegengelassen hast.
Logik erschließt sich dir als Frau leider nicht. 
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 18.02.2021 10:32
(A) Spid ist Geschäftsführer eines großen Zuwendungsempfänger des Bundes.
(B) Die Bundeswehr ist kein Zuwendungsempfänger.

(P) Das ist doch sicher die Bundeswehr bei der Spid arbeitet.

(A) und (B) sind gegeben. Die Annahme (P) ist zu verwerfen, weil sie aufgrund von (B) nicht zutreffen kann. Weiterer Prüfungen bedarf es nicht.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Dakmer am 18.02.2021 10:55
Spid ist ein weiblicher BOT, die das Forum gleichzeitig mit Fachwissen und hilflosen bissigen Bemerkungen unterwandert.  ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Bob Kelso am 18.02.2021 21:07
Das sind ja hochtrabene Gedanken, die ihr da vortragt.
Bei vielen Sozialleistungsbehörden weißt du nicht wer Kundschaft und wer Behördenmitarbeitender ist.

Unweit unserer Dienststelle residiert ein kirchlicher Dienst! Wir wünschen uns, dass für die dort Beschäftigen ( besonders für die Frauen) es eine Kleider und Frisur-Ordnung geben würde.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Yvonne am 19.02.2021 11:12
Unweit unserer Dienststelle residiert ein kirchlicher Dienst! Wir wünschen uns, dass für die dort Beschäftigen ( besonders für die Frauen) es eine Kleider und Frisur-Ordnung geben würde.
;D Oh je, was stimmt mit denen denn nicht?
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 19.02.2021 11:14
...wahrscheinlich zu bunt und zu schlabberig und mit leuchtenden Haarfarben...

...also sozialpädagogischer Style.. ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Feidl am 19.02.2021 13:09
Mindestens sollte man in einer Behörde ein Hemd und Jeans tragen. Da kann man auch selbst drauf kommen. Es sei denn man mag es zum Pöbel zu gehören....
In meiner aktuellen Behörde habe ich genau 2 mal ein Hemd getragen ;D zum Vorstellungsgespräch, und zur Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit. Ja, ich habe eine große Abneigung gegenüber Hemden. :P

Wesentlich öfters habe ich hingegen schon Rammsteinkapuzenpullover und -shirts getragen.
Wirklichen Publikumsverkehr haben wir zwar nicht, kann aber schon passieren, dass, wenn nicht gerade Corona ist, mal spontan Bürger vorbei kommt, er mir dann im Büro gegenüber sitzt und auf meiner Keidung "Hilf mir" oder "Ein Weg. Ein Ziel. Ein Kollektiv." liest. 8)


Ich habe mir (aus gesundheitlichen Gründen) angewöhnt mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Ich sitze dann aber nicht, je nach Wetterlage, anschließend mit kurzer Radlerhose  oder Regencape am Schreibtisch.
In meiner vorherigen Behörde war tatsächlich im Sommer öfter mal eine Kollegin, die mit Rad 20km zur Arbeit fährt, dann mit Radlerkleidung ganzen Tag im Amt unterwegs. Gestört hat es meines Wissens niemand.


Die Herausforderung haben wir hier an einem Standort. Da gibt es eine "umweltoptimierte" Klimaanlage. Die kühlt maximal 5° C unter Außentemperatur. Ist natürlich super an den Extremtagen im Sommer, wo draußen >35 ° C sind.
Wir wären schon froh, überhaupt mal sowas, wie eine Klimaanlage zu haben.  :(
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Yvonne am 19.02.2021 15:12
Wir wären schon froh, überhaupt mal sowas, wie eine Klimaanlage zu haben.  :(
Hier ebenso. Ist für mich auch ein zentraler Punkt in dieser Debatte.
Im Hochsommer bei 32 Grad im Büro lasse ich mir sicher keinen Kleidungsstil vorschreiben, wie bei einem großen Zuwendungsempfänger des Bundes.  8)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 19.02.2021 15:16
Da wir solche Arbeitsstätten minderer Güte nicht im Bestand haben, ficht uns diese Problematik nicht an.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Organisator am 19.02.2021 16:08
Wir haben keinen Arbeitsplatz, auf den die ArbStättV Anwendung findet, der zu Zeiten, in denen er in Anspruch genommen wird, eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius aufweist - es sei denn, jemand möchte diesen Zustand herbeiführen.

Na wenn der Arbeitgeber für angemessen temperierte Räume sorgt, kann er mir auch gerne lange Hosen vorschreiben.

@ Yvo: Hatten wir schon ;)
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Elur am 19.02.2021 23:15
Logik erschließt sich dir als Frau leider nicht.

Ich hab mir Spid immer als Mann - zugegeben als äußerst unsympathischen Mann - vorgestellt.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: was_guckst_du am 20.02.2021 09:44
...da Spid Mitglied einer schlagenden bVerbindung ist, kann davon ausgegangen werden, dass er männlich ist.. :-X
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 20.02.2021 16:10
Äußere Form formt auch mentale Disziplin. Nahezu alle staatlichen Streitkräfte machen sich diese Wirkung insbesondere im Rahmen des Formaldienstes zunutze...
Das mag maximal für Bereiche mit mental nicht fordernder und eintönige Arbeit, wie in vielen Verwendungen bei den Streitkräften üblich, gelten. Ansonsten hätte sich doch eine einheitliche äußere Form vor allem dort durchgesetzt, wo täglich mentale Höchstleistungen abgerufen werden, wie im Wissenschafts- oder Forschungsbetrieb. Ein Blick dort zeigt aber, dass gerade in diesem Bereich ein absolut individueller Wildwuchs an Bekleidung vorherrscht und Business Dress, wie Lederschuhe, Anzug und Krawatte oftmals noch nicht mal bei externen Terminen getragen werden.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 16:14
Inwiefern wäre zu erwarten, daß sich unter der genannten Prämisse derlei durchgesetzt hätte? Und ein Blick auf den deutschen Wissenschafts- und Forschungsbetrieb zeigt auch eher, daß "mentale Höchstleistungen" auch eher ausnahmsweise abgerufen werden.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: CmdrMichael am 20.02.2021 16:27
Weil, wenn der Satz "Äußere Form formt auch mentale Disziplin" mehr wie eine Bauernregel wäre, hätte man bei den beschriebenen Tätigkeiten wo mentale Disziplin für die geistige Arbeit essenziell ist, diese entweder vom Arbeitgeber vorgeschrieben oder die hochgebildeten würden sich doch sicherlich von alleine daran halten.
Titel: Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 16:38
Das halte ich angesichts der Qualität der meisten AG wie des meisten wissenschaftlichen Personals für eine recht abenteuerliche Annahme.