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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: muhkuhöd am 21.07.2021 09:57

Titel: Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: muhkuhöd am 21.07.2021 09:57
Guten Tag,

meine Kollegen und ich stoßen immer wieder auf das gleiche Problem.. eigentlich ist unser Arbeitgeber bei Dienstreisen sehr entspannt. Urlaub hinten dran.. kein Problem.. wird halt alles erstattet wie es bei direkt zum Dienstgrund hin und zurück angefallen wäre.

Umso verwunderlicher finde ich den Passus
"Übernachten mehrere Reisende in einem Zimmer, so werden die Kosten bei der Abrechnung kopfzahlmäßig aufgeteilt. Dies gilt auch, der Dienstreisende eine nicht dienstlich beauftragte Begleitperson in seinem Zimmer übernachten lässt. Eine Erstattung des vollen Zimmerpreises bzw. die Erstattung anteiliger Kosten für ein Einzelzimmer ist gem. LRKG nicht möglich."

a.) Ich finde dazu nicht wirklich einen Ursprung im LRKG
b.) Es ist im BRKG auch ganz anders (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten-156-angemessene-uebernachtungskosten_idesk_PI13994_HI929641.html)
c.) Es ist nicht nachvollziehbar, dass man nicht nicht die Kosten die für ein Einzelzimmer angefallen wären erstattet bekommt.. gerade im Vergleich mit "noch ne Woche Urlaub hinten dran kein Problem". Vor allem da ja wirklich in soooo vielen Fällen Einzelzimmer für eine Person sogar inkl. Frühstück identisch ist mit den Kosten für zwei Personen inkl. Frühstück!
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Schokobon am 21.07.2021 10:06
Sauerei!!  ;)
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: 2strong am 21.07.2021 11:31
Lass Dir doch einfach ne Rechnung ausstellen, aus der die zweite Person nicht hervorgeht. Eine vollkommen übliche Serviceleistung für in der Beherbergung von Geschäftskunden routinierten Hotels.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: muhkuhöd am 21.07.2021 11:37
Lass Dir doch einfach ne Rechnung ausstellen, aus der die zweite Person nicht hervorgeht. Eine vollkommen übliche Serviceleistung für in der Beherbergung von Geschäftskunden routinierten Hotels.

Ja, aber natürlich
a.) nicht ganz legal.
b.) Sollte dann auch alles andere nicht auf Begleitung hinweisen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten bei einer Überseereise würde man natürlich gerne auf z. B. getrennte Flugticketsbuchungen verzichten.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Max am 21.07.2021 12:29
Flüge getrennt buchen. Dann Sitzplätze nebeneinander reservieren. Hotel buchen bei dem Kingbed Standard ist und die 2. Person separat gemeldet werden kann. Fertig.

Der Arbeitgeber soll sich nicht so anstellen.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Funker am 21.07.2021 13:49
Umso verwunderlicher finde ich den Passus
"Übernachten mehrere Reisende in einem Zimmer, so werden die Kosten bei der Abrechnung kopfzahlmäßig aufgeteilt. Dies gilt auch, der Dienstreisende eine nicht dienstlich beauftragte Begleitperson in seinem Zimmer übernachten lässt. Eine Erstattung des vollen Zimmerpreises bzw. die Erstattung anteiliger Kosten für ein Einzelzimmer ist gem. LRKG nicht möglich."

a.) Ich finde dazu nicht wirklich einen Ursprung im LRKG
b.) Es ist im BRKG auch ganz anders (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten-156-angemessene-uebernachtungskosten_idesk_PI13994_HI929641.html)

Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: muhkuhöd am 21.07.2021 13:58
Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.

Ja, es steht in den VV.

"Vollkommen egal" finde ich hier etwas schwierig.. Rechtsgrundlagen dürfen ja nicht willkürlich sein und da finde ich es schon schwierig, dass die beiden da so vollkommen gegenläufig sind.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Funker am 21.07.2021 14:25
Was soll da willkürlich sein? Nach Ihrer eigenen Darstellung gilt das LRKG. Ob in irgendeinem anderen Reiskostengesetz günstigere Regelungen sind, ist egal und keine Spur von Willkür. Man nennt das Föderalismus.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: WasDennNun am 21.07.2021 14:40
Evtl. steht das in den VV zum LRKG.
Wenn das LRKG gilt, ist es vollkommen egal, was im BRKG geregelt ist.

Ja, es steht in den VV.

"Vollkommen egal" finde ich hier etwas schwierig.. Rechtsgrundlagen dürfen ja nicht willkürlich sein und da finde ich es schon schwierig, dass die beiden da so vollkommen gegenläufig sind.
Was ist denn da gegenläufig?
Beide bezahlen dir deine entstanden Kosten.
Und wenn man sagt 2 Leute ein Zimmer: Erstattung = Kosten/2 dann ist da nichts dran zu bemäkeln.
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?

Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Jockel am 23.07.2021 08:09
Gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Untreuedelikte in deinem Bundesland ? Dann schick mir bitte mal die Adresse.  ;D
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: 2strong am 23.07.2021 09:31
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?
Das sind bei Euch ja Zustände wie auf ner Grundschulklassenfahrt  ;D
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Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:26
Oder sollen zwei Kollegen, die gemeinsam auf DR sind und sich ein Doppelzimmer teilen, jeweils die Kosten für ein Einzelzimmer erstattet bekommen?
Das sind bei Euch ja Zustände wie auf ner Grundschulklassenfahrt  ;D
Och, wenn man sich gut versteht und die Alternative ist, außerhalb vom Tagungsschloss in der Stadt ein Einzelzimmer zu nehmen, dann kann man das schon mal machen. 8)
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:29
Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:31
Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.
Dann wären es aber keine Zustände wie auf einer Grundschulklassenfahrt, sondern wie bei einer Abiabschlussfahrt.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: 2strong am 23.07.2021 16:56
Es ist ja auch nicht völlig unüblich, daß AN desselben AG oder gar unterschiedlicher AG sich auf Dienstreisen ein Zimmer teilen, um miteinander Unzucht zu treiben.
Uauch dann würde regelmäßig auf separate Rechnungsstellung Wert gelegt.
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 17:03
Nur wenn die Ehefrau in der Reisekostenstelle arbeitet…
Titel: Antw:Dienstreise nach LRKG Hotelübernachtung Ehemann im Zimmer Kostenerstattung
Beitrag von: 2strong am 23.07.2021 17:21
Ja, ansonsten würde man sich in Bezug auf uns wohl damit im Kreis der Kolleginnen brüsten.