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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: dieterthomashack am 07.03.2024 11:13
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Hallo zusammen,
wenn man einen Vertrag zum 01.04. unterschrieben hat.
Mit welcher Frist muss man diesen Vertrag kündigen bzw. kann man ihn widerrufen ?
Oder muss man zum 01.04. anfangen und dann mit 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen.
Viele Grüße
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Die Kündigungsfrist vor Arbeitsbeginn entspricht der Kündigungsfrist in der Probezeit, es sei denn es wurde im Vertrag eine Kündigungn vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen