Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Enskie1985 am 24.01.2022 19:01
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Hallo! Ich bin gerade etwas ratlos. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und erhalte eine Vergütung in E12 Stufe 3, in die Stufe 4 komme ich im Oktober diesen Jahre. Ich habe nun die Möglichkeit, dass ich ggf. in E13 höhergruppiert werde. Wie verhält es sich hier mit den Erfahrungsstufen? Beginne ich neu in Stufe 1 oder komm ich hier ebenfalls in Stufe 3 an und wechsle ab Oktober in Stufe 4?
Vielen Dank!
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Stufe bleibt, Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
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Vielen herzlichen Dank!
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Gerade hier in der Kombi dran denken, dass die E13 betragsmäßig kaum höher ausfällt und die Jahressonderzahlung wesentlich niedriger liegt.
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Sinnvoll wäre hier wohl, die nicht nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und somit die Höhergruppierung in Absprache mit dem Arbeitgeber auf Oktober (EG 13/4) zu verschieben.