Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: MIAARTOS am 25.11.2019 16:27
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Hallo,
War bis zum 10.10.2019 in Elternzeit. Habe ich dann kein Anspruch auf die Weihnachtszulage?
MfG
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Kommt auf den Tarifvertrag, bzw. den einzelvertraglichen Regelungen an
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Wo bist du beschäftigt und nach welchem Tarifvertrag wird dort gezahlt? AVR, Caritas, TV-L, DivO?
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Ich arbeite als Reinigungskraft in einer Kinder und Jugendeinrichtung.
Werde nach Avr bezahlt
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Sofern du am 01.12. im Dienstverhältnis stehst, hast du Anspruch darauf. Elternzeit führt nicht zu einer Kürzung der Weihnachtszuwendung (Anlage 1, Abschnitt XIV, Buchstabe (e) Satz 3 AVR, vgl. hier (http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr-stand181231/avr-anlage01.htm#2)).
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Das sind die AVR der Caritas, was sagt Dir, daß es sich bei den AVR nicht um jene der Diakonie handelt?
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Folgendes:
Anmerkung 1
Der Tätigkeit im Bereich der katholischen Kirche steht gleich eine Tätigkeit in der evangelischen Kirche, in einem Diakonischen Werk oder in einer Einrichtung, die dem Diakonischen Werk angeschlossen ist.
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Inwiefern sollte das als Replik auf meine Frage taugen?
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Da aufgrund der Anmerkung 1, die AVR Caritas und Diakonie gleich gestellt sind.
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Nein, die Anmerkung sorgt lediglich für die Anerkennung bestimmter Zeiten u.a. in der Diakonie - ähnlich wie §34 Abs. 3 Satz 4 TVÖD/TV-L/TV-H. Dennoch sind die beiden AVR genau wie die genannten Tarifverträge völlig eigenständige Regelungswerke mit teils drastischen Unterschieden.
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Die AVR, finde ich, sind leider öffentlich schwer zugänglich, daher habe ich auf die verlinkte Website verwiesen.
Es ist schon klar, dass letztlich nur der einschlägige Tarifvertrag, auf den der Arbeitsvertrag rekurriert, die zutreffende Anspruchsnorm darstellt.
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Kommt auf den Tarifvertrag, bzw. den einzelvertraglichen Regelungen an
Das ist meine sWissens invidividuell geregelt - also es kommt auf deinen Vertrag drauf an.
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Die AVR, finde ich, sind leider öffentlich schwer zugänglich, daher habe ich auf die verlinkte Website verwiesen.
Es ist schon klar, dass letztlich nur der einschlägige Tarifvertrag, auf den der Arbeitsvertrag rekurriert, die zutreffende Anspruchsnorm darstellt.
Sind sie nicht. Diese sind, im Bereich der EKD, auf der Seite der ARK der jeweiligen Landeskirche veröffentlicht.