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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Juhu am 29.06.2019 23:02

Titel: [NW] Frage Anrecht Familienzuschlag
Beitrag von: Juhu am 29.06.2019 23:02
Guten Abend, ich wende mich an alle diejenigen, die schlauer sind als ich und Paragraphendeutsch entschlüsseln können....
Ich selber bin Beamtin des Landes NRW, mein Ehegatte ist Angestellter in einem Kindergarten einer örtlichen Kirchengemeinde. Er wird bezahlt nach Tarif KaVo. Ich erhalte Bezüge vom LBV.
Bisher sind wir davon ausgegangen dass mein Mann nicht im öffentlichen Dienst ist und ich somit Anspruch auf den vollen Familienzuschlag habe....jetzt sind wir uns nicht so ganz sicher.

Kann jemand das Rätsel für uns lösen?

Vielen Dank für schnelle Antworten.
Titel: Antw:Frage Anrecht Familienzuschlag
Beitrag von: mecki111 am 02.07.2019 14:58
Bei dem Kindergarten handelt es sich um öffentlichen Dienst, da die Kommune Zuschüsse leistet und den Kindergarten somit refinanziert (§ 43 Abs. 6 LBesG  NRW). Ob die aber auch Auswirkungen auf den Familienzuschlag hat, hängt davon ab, ob eine entsprechende Leistung seitens des Trägers des Kindergartens gezahlt wird.