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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Neu1234 am 13.11.2022 09:47

Titel: Urlaubsberechnung
Beitrag von: Neu1234 am 13.11.2022 09:47
Hallo :)

Ich habe vor nach meiner Elternzeit, ab 2023 in TZ (50%) zu arbeiten. Ich werde 1 Woche in VZ, eine Woche frei, 1 Woche in VZ usw. arbeiten.

Jetzt frage ich mich, wie der Urlaub berechnet wird, wenn jede zweite Woche nicht gearbeitet wird?
Behandelt man das wie eine 5 Tage Woche, sprich 30 Tage Urlaub und dann einfach durch 2?🤷

Viele Grüße und vorab Danke.
Titel: Antw:Urlaubsberechnung
Beitrag von: WasDennNun am 13.11.2022 09:52
Das kommt darauf an wie die Soll Arbeitszeit verteilt wird.
Oftmals wird das alternierende Arbeiten ja via Gleitzeit gesteuert und nicht via Soll Zeit.
Allerdings sollte man sich die alternierende Arbeitszeit vertraglich zusichern lassen.