Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Schussel am 29.01.2021 10:13
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Guten Tag
Ich habe an Heiligabend (Allgemeine Dienstbefreiung), frei genommen.
Da es ja fürs ganze Ministerium gegolten hat.
Nun soll ich für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen, wenn nicht wird mir es vom Saldo abgezogen!
Den Dienst, hat unser Dienstleister übernommen.
Ist das so richtig mit dem Urlaub?
Gruß Schussel
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Nein, siehe §6 Abs. 3 TVÖD.
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Danke für die schnelle Antwort @Spid
Das habe ich meinen Kollegen von der Zeiterfassung gesagt, aber er meinte auch,deshalb bekommen wir die Zusatzurlaubstage ( Wechselschicht ), um sowas aufzufangen.
Laut Dienstplan hätte ich Dienst gehabt, bin aber zu Hause geblieben.
Gruß
Schussel
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Die Zusatzurlaubstage dienen des Ausgleichs der besonderen Belastungen durch Wechselschichtarbeit.
Du warst also nicht von der Arbeit freigestellt und bist dieser einfach ferngeblieben?
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Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt, unserer Chefin hat den Dienstplan abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).
Das der Dienstleister den Dienst übernimmt.
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Der letzte Satz ergibt keinen Sinn.
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Der Dienstposten (Objektsicherung) ist 24/7 Tage zu besetzen, da wir nur 2 Dienstgruppen sind, können wir nicht alle Dienste machen und eine Dienstleister übernimmt die übrigen Dienste.
Und unser Dienstplan hat einen Rhytmus :
7 Tage Früh ab Mittwoch, 7 Tage Nacht ab Freitag, 5 Tage Spät Montag, 3 Tage T( 24 Std muss)Di-Do. dann wieder ab Mittwoch Früh usw.
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Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?
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War unser Vorschlag mit dem Gedanken, das die Dienstbefreiung zutrifft.
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Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?
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Wurde von mir so in den Dienstplan eingetragen(abgesprochen mit dem Kollege)und der Dienstleister hat den Dienst übernommen.
Chefin wurde informiert, was der Dienstleister übernehmen muß.
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Du hast also den zwischen AG und AN vereinbarten Dienstplan einseitig geändert?
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Nicht ganz so, ich Informiere immer vorher meine Chefin und wenn Sie ihr OK gibt, wird der Dienstplan dann am 15. für den folge Monat raus gegeben.
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Du hast doch ausgeführt:
Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt, unserer Chefin hat den Dienstplan abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).
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Danke für die Info
Also ist es rechtens , da ich den Dienstplan ( in Zukunft nicht ) schreibe.
Und ich einen Urlaubstag einreichen muß, oder es vom Saldo abgezogen wird.
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Wir haben noch nicht geklärt, ob Du überhaupt freigestellt warst.
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Achso
Das ist die entscheidene Frage, die Freistellung.
Sollte dann mal die Chefin fragen, geht im moment nicht, sie ist im Urlaub.
Muß ich klären erstmal.
Aber trotzdem erstmal , danke und ein schönes Wochenende.
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Hallo @Spid
Habe heute erfahren, es gab/gibt keine Freistellung.
Gruß Schussel