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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pseudonym am 30.11.2018 16:14

Titel: Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Pseudonym am 30.11.2018 16:14
Hallo,

folgender Sachverhalt: Kollege ist eingruppiert in E9, aktuell Stufe 3, Vorweggewährung nach §16(5) von einer Stufe. Bemessunggrundlage fürs Weihnachtsgeld lt. Abrechnung Stufe 3, ohne auf die Vorweggewährung einzugehen.

Lt. §20(3) TV-L bleiben  Leistungszulagen,  sowie Leistungs- und  Erfolgsprämien unberücksichtigt. Ist 16(5) hier eine Leistungszulage und somit unbeachtlich oder wurde die Berechung falsch durchgeführt?
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Isie am 30.11.2018 18:52
Wurde die Vorweggewährung auch schon im Bemessungszeitraum gezahlt? Falls ja, einfach bei der Bezügestelle nachfragen, warum sie nicht berücksichtigt wurde.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Pseudonym am 30.11.2018 20:38
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: JC83 am 30.11.2018 20:50
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.

Dann liegt ein Fehler vor. Die Vorweggewährung zählt entsprechend mit.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Pseudonym am 30.11.2018 20:52
Dachte ich es mir doch - danke. Dann darf der Kollege mal reklamieren.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 13.12.2018 13:49
Hallo zusammen,

als Neuling habe ich mir diesen Betreff im Forum ausgesucht, in der Hoffnung dieser passt zu meinem Anliegen.

Hier scheinen viele Spezialisten unter euch zu sein, die mir sicherlich weiterhelfen können.

Zum Thema:
Wechsel des Arbeitsgebers im April 2018
Neuer und alter AG im TVL, E9k zu E9, beides Stufe 2

Soweit mir bekannt wäre es möglich gewesen meinen Urlaub aus dem vorherigen AV mit in den neuen zu nehmen, da beide TVL. (was ich leider erst im Nachhinein erfahren habe)

Wie ist das aber mit der Jahressonderzahlung? Da fallen dann die 3 Monate beim vorherigen AG weg oder hätte ich die irgendwie beantragen müssen?

Grüße!

Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Bastel am 13.12.2018 13:55
Fallen weg.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 13.12.2018 14:16
Fallen weg.

Und das steht wo? :-\
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Spid am 13.12.2018 14:18
Im TV-L
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 13.12.2018 14:23
Im TV-L

Lieber Spid, darf ich um eine genauere Angabe bitten?
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Lars73 am 13.12.2018 14:31
§ 20 TV-L
Erläutert wird es in dieser BAG Entscheidung (11.7.2012, 10 AZR 488/11).
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Spid am 13.12.2018 14:34
Hm, offenbar ist meine Erwartungshaltung, daß jemand mit einer Frage zur Jahressonderzahlung den Paragraphen, der mit Jahressonderzahlung überschrieben ist, findet, liest und versteht, zu hoch gesteckt.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 13.12.2018 14:48
Danke an Lars73 für den Hinweis der Erläuterung.


Und als Hinweis an Spid, ich habe einige Bemerkungen von dir in diesem Forum bereits gelesen. An dieser Stelle möchte ich dir gern mitteilen, dass ich ein solches Verhalten gern belächle. Ich erhoffe mir in einem solchem Forum Unterstützung. Vielleicht solltest du die Regeln des Forums noch einmal lesen.

Mit solchen Kommentaren von dir ist mir nicht geholfen, also kannst du diese gern in dein Tagebuch schreiben.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Dude23 am 13.12.2018 14:57
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 13.12.2018 15:22
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.

Hallo Dude23,
du weißt doch aber nicht, was ich bereits getan habe? Das ist eine Unterstellung deinerseits.

Meine Nachfrage kam dadurch zu stande, dass ich bei meinem neuen AG den alten Urlaub vom alten AG (beide TVL!!) hätte mitnehmen können. Und diese Frage wollte ich  - übertragen auf die Jahressondrezahlung - beantwortet haben.

Es wäre doch höflich gewesen, einfach wie Lars23 zu antworten. Oder zu sagen, schade, dass geht nicht und da kannst du leider auch keinen formlosen Antrag stellen o.ä., ggf. hätte man auch antworten können, dass dies im Ermessen des neuen AG liegt. Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung...

Nettiquette und so, man muss doch nicht immer gleich jemanden "Dummheit, Faulheit" in seinen Aussagen suggerieren.

Danke!
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: MoinMoin am 13.12.2018 15:38
Soweit mir bekannt wäre es möglich gewesen meinen Urlaub aus dem vorherigen AV mit in den neuen zu nehmen, da beide TVL. (was ich leider erst im Nachhinein erfahren habe)
Das wäre aber eine freiwillige Leistung des AGs gewesen.  (oder steht das irgendwo im TV-L?)

Das wurde bei mir auch schon gemacht, bei einem Wechsel von einem AV zum anderen, ohne das die die gleichen Tarifverträge hatte.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Spid am 13.12.2018 15:43
Nein, eine solche tarifliche Regelung existiert nicht.
Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Dude23 am 13.12.2018 16:26
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.

Hallo Dude23,
du weißt doch aber nicht, was ich bereits getan habe? Das ist eine Unterstellung deinerseits.

Meine Nachfrage kam dadurch zu stande, dass ich bei meinem neuen AG den alten Urlaub vom alten AG (beide TVL!!) hätte mitnehmen können. Und diese Frage wollte ich  - übertragen auf die Jahressondrezahlung - beantwortet haben.

Es wäre doch höflich gewesen, einfach wie Lars23 zu antworten. Oder zu sagen, schade, dass geht nicht und da kannst du leider auch keinen formlosen Antrag stellen o.ä., ggf. hätte man auch antworten können, dass dies im Ermessen des neuen AG liegt. Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung...

Nettiquette und so, man muss doch nicht immer gleich jemanden "Dummheit, Faulheit" in seinen Aussagen suggerieren.

Danke!

Ich wollte dir weder Faulheit, noch Dummheit unterstellen. Tut mir leid, falls du es so verstanden hast.

Wenn du aber eine Frage wegen einer Jahressonderzahlung hast, dir daraufhin geantwortet wird, dass dies im TV-L nachlesbar ist und du fragst "wo genau" - dann kann man im Hinblick darauf, dass der § 20 "Jahressonderzahlung" heißt, schon vermuten dürfen, dass du im TV-L nicht danach gesucht hast. Sonst wärst du ja binnen weniger Sekunden darauf gestoßen. Stattdessen erwartest du offenbar, dass das jemand anderes für dich erledigt. Das ist weder faul noch dumm, sondern einfach eine - in meinen Augen - falsche Erwartungshaltung. Über den Ton brauchen wir allerdings nicht sprechen, da bin ich ganz bei dir. Und ich glaube fast nach deinem zitierten Beitrag, dass es dir hauptsächlich darum ging.

Titel: Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.12.2018 11:48
jaja... aber der Satz mit: "schreib es in dein Tagebuch!" war gut. :-)

Beide haben recht, aber so sind die Leute; wer das nicht aushält, sollte nicht ständig in ein Forum schauen. Die meinen es nicht böse.