Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BaluPauli am 24.01.2019 13:48
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Hallo zusammen,
ich bin seit etwas über einem Jahr Angestellte in einer Gemeinde.
Nun habe ich erfahren, dass die leistungsorientierte Bezahlung hier abhängig von den Krankheitstagen ist. Ab Tag Nr. 19 ist man raus.
Ist das zulässig? Nach Durchsicht des § 18 TVöD bin ich nicht richtig schlau geworden. Ist so eine schriftliche Zielvereinbarung Pflicht?
Danke vorab!
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...ich würde einfach mal in Eure Dienstvereinbarung schauen....da wird sowas geregelt sein...
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Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Wir haben keinen Personalrat und so gibt es meines Wissens nach auch keine Dienstvereinbarung?
Viele Grüße
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..ohne Dienstvereinbarung oder entsprechende Regelung kein LOB...irgendwo müssen doch die "Fehltage" dokumentiert worden sein...
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Leider nicht, nach Rückfrage meinerseits gibt es keine Dienstvereinbarung dazu.
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Leider nicht, nach Rückfrage meinerseits gibt es keine Dienstvereinbarung dazu.
Wie ist die leistungsorientierte Bezahlung bei euch denn dann geregelt?
Meines Wissens nach gilt doch keine Dienstvereinbarung = keine LOB.
Irgendwo muss das doch niedergeschrieben stehen?
Eure Gemeinde würfelt die LOB doch sicher nicht aus?
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Meines Wissens nach gilt doch keine Dienstvereinbarung = keine LOB.
Hmm, da bin ich anderer Meinung. Die Protokollerklärungen zu §18 Abs. 4 und auch Abs. 6 sehen regelungen zur Auszahlung der LOB vor. Also gibt LOB grds auch ohne PR respektive DV.
...allerdings passt dies gar nicht zur Sachverhaltsschilderung á la "Ab Krankheitstag 19 biste raus".
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LOB gibt es nur aufgrund betrieblicher Vereinbarung. Ansonsten gibt es lediglich Regelungen über die Ausschüttung der für LOB vorgesehenen Mittel.
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D'accord, war dann von mir unsauber interpretiert.
Dennoch: Wie soll das Nichtvorhandensein einer DV oder eines PR mit der Aussage zu den Krankheitstagen konform gehen? Krieg ich nicht auf die Kette.
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Das sehe ich auch so.
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Dennoch: Wie soll das Nichtvorhandensein einer DV oder eines PR mit der Aussage zu den Krankheitstagen konform gehen? Krieg ich nicht auf die Kette.
Geht mir genauso.
"Nun habe ich erfahren" kann allerdings alles sein, von Flurfunk bis offiziellem Rundschreiben ist da alles drin.
Aber irgendwo muss es ja niedergeschrieben stehen.
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Dennoch: Wie soll das Nichtvorhandensein einer DV oder eines PR mit der Aussage zu den Krankheitstagen konform gehen? Krieg ich nicht auf die Kette.
Geht mir genauso.
"Nun habe ich erfahren" kann allerdings alles sein, von Flurfunk bis offiziellem Rundschreiben ist da alles drin.
Aber irgendwo muss es ja niedergeschrieben stehen.
Diese indirekte Frage kann ich gern beantworten. Das Personalamt kam direkt auf mich zu und teilte mir mit, dass ich die Auszahlung auf Grund Krankheitstag Nr. 20 nicht erhalte.
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...hat man die auf dem Flur erzählt oder wie?..
...normalerweise bekommt man sowas schriftlich mit Hinweis auf die rechtliche Grundlage...
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...dann geh du doch direkt auf das Personalamt zu und frag nach, wo das steht!... :)