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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Teekanne am 21.02.2019 14:51

Titel: Stufe bei Neueinstellung E9 klein
Beitrag von: Teekanne am 21.02.2019 14:51
Hallo,

ich habe eine Frage zu den Stufen bei Neueinstellung in TV-L E9 klein. Wie wird bei dieser Entgeltgruppe berechnet, in welche Stufe ich bei Neueinstellung komme? Ich wurde in Stufe 2 untergebracht.

Mein Hintergrund:
- 4 Jahre "einschlägige Berufserfahrung"
- Studium (Master, also 5 Jahre)

Zählt das Studium (zumindest der Bachelor) zur Erfahrung?

Bei der normalen E9 wäre ich mit 3 Jahren Berufserfahrung in Stufe 3 gelandet. Bin ich bei der kleinen E9 nicht direkt in Stufe 3, weil man erst nach 5 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommt, ich also 6 Jahre Berufserfahrung gebraucht hätte, um direkt in Stufe 3 zu kommen?

Danke vorab!

Titel: Antw:Stufe bei Neueinstellung E9 klein
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 14:54
§16 Abs. 2 TV-L

Nein.

Nein.
Titel: Antw:Stufe bei Neueinstellung E9 klein
Beitrag von: Teekanne am 21.02.2019 15:15
Zitat
Bin ich bei der kleinen E9 nicht direkt in Stufe 3, weil man erst nach 5 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommt, ich also 6 Jahre Berufserfahrung gebraucht hätte, um direkt in Stufe 3 zu kommen?
Zitat
Nein.

Heißt? Ich verstehe §16 Abs. 2 TV-L so, dass ich 6 Jahre Berufserfahrung gebraucht hätte:
"Sofern gemäß § 16 Absatz 3 Satz 2 für die Tätigkeit eine besondere Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 gilt, erfolgt in den Fällen des Satzes 3 die Einstellung in Stufe 3 bei Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren."
Titel: Antw:Stufe bei Neueinstellung E9 klein
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 15:21
Stimmt. Da gibt es offenbar eine neue Protokollerklärung zu §16 Abs. 2. Dann muß das letzte „nein“ ein „ja“ sein.