Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Heisenberg am 26.07.2019 08:27
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Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???
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Und wenn die Personalakte weitergegeben wird ist Ihr Problem dann genau was?
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Habe ich da etwas falsch formuliert? Ich habe kein Problem damit, ich wollte nur wissen ob die Akte weitergegeben wird. Vielleicht weiß noch jemand die Grundlage, falls das so gehandhabt werden muss.
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§ 106 ff. BBG
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Danke, mmp! Aber so wirklich konkret steht das da (§§106-115) aber jetzt nicht drin.
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§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG?
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§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG - hat damit nicht wirklich etwas zu tun!
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Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???
Verlass' dich einfach drauf. Die Personalakte wird in seiner Gesamtheit an den neuen Dienstherren übersandt.
Gängige Praxis, von der ich in 25 Jahren keine Abweichung erlebt habe.
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Wobei es ja beim Wechsel innerhalb des Bundes kein neuer Dienstherr ist. Dann wird die Akte natürlich weitergeführt.
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Lars und Slider, danke für die Antwort!
Dachte mir schon, dass das so sein wird, ist ja auch die praktischste Lösung, wenn es denn mal daran geht, dass die Versorgungsberechnung ansteht....
Die Personalabteilungen werden schon Bescheid wissen!
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und wenn man es ganz korrekt machen will, lässt man sich das gegen zeichnen.
Davon abgesehen musst du über die Weitergabe personenbezogener Daten informiert werden.
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Im Sachverhalt findet doch überhaupt keine Weitergabe an Dritte statt.
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Erste und Zweite sind, Betroffener und Personalstelle der entsprechenden Dienststelle, andere Dienststelle ggf, andere führende Personalstelle, sprich Weitergabe der Daten an Dritte.
Mitteilung nach Artikel 13 DSGVO an den Betroffenen.
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...Dritte i.S. des Datenschutz können auch der Vierte, Fünfte oder Sechste sein... ;D