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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tiger am 15.04.2020 18:39

Titel: Kinderbetreuung
Beitrag von: tiger am 15.04.2020 18:39
Wie ist bei euch die Kinderbetreuung geregelt? Was ist, wenn die Kitas oder Grundschulen die nächsten 2/3 Monate zu haben (müssen), oder sogar bis Ende der Sommerferien? Kommt mir bitte nicht mit Überstunden oder Urlaub nehmen. Soviel Tage hat man gar nicht, und einen Teil vom Urlaub braucht man zur Sicherheit, falls in Laufe des Jahres dringende Termine wahrgenommen werden müssten. Wir haben gerade mal Mitte April. Das macht doch kein AG mit - vor allem nicht in der privaten Wirtschaft.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kaiser80 am 15.04.2020 20:47
Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 15.04.2020 20:53
Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: tiger am 15.04.2020 21:04
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 21:23
Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
Flexibilisierung der Arbeitszeiten, dh. da wo 2 Menschen für ein Kind sich verantwortlich zeigen, ist es (mehr oder weniger) möglich ohne Kita/Grundschule die Kinderbetreuung zu organisieren. Da muss man dann halt im "Schichtbetrieb" arbeiten.
Problematisch wird es wo jemand als Alleinerziehender daher kommt, ohne soziale Infrastruktur ist.
Bei uns in der Nachbarschaft wird wechselseitig auf die Kinder aufgepasst.
Alternativ: Nachtarbeit, wenn Kind im Bett, als Homeoffice (das wird dann auch noch kommen, ging zu Großmudderns Zeiten auch)
Oder eine Notversorgung für diese Fälle, oder diese Menschen müssen solange sich die Betreuungszeit er"schleichen" bis sie gefeuert werden.

um auf Tigers Frage zu antworten: Uns Arbeitgeber regelt nichts bzgl. der Kinderbetreuung, hat er noch nie wird er auch nicht.
Er ist nur flexibel um den MA Lösungen anzubieten:
Teilzeit
Partnerschichtbetrieb
Homeoffice
Arbeitszeit ist von nicht mehr von 6-19
Funktionszeit aufgeweicht
(noch) große Toleranz was die Erreichbarkeit angeht
stundenweise Freistellungen, dort wo er als AG versagt bzgl. Homeoffice (sprich Technik noch nicht da...)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 15.04.2020 21:29
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

Was Dir alles egal ist, ist unbeachtlich. Ohne Rechtsanspruch kein - Überraschung! - Anspruch. Den AG müssen Deine persönlichen Probleme nicht interessieren. Allenfalls besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nach §275 Abs. 3 BGB. Dann entfällt aber auch der Entgeltanspruch.

Einen Kita-Platz hat Dein Kind doch wohl - sonst wäre Dein von nur leidlicher Affektkontrolle geprägter Auftritt ein anderer.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Pseudonym am 15.04.2020 21:37
Als selbst Betroffener: ich finde die Leistung der Arbeitgeber derzeit auch recht bis sehr kulant. In der Tat ist es nicht das Problem des AGs, wenn seine AN der Kinder wegen nicht zum Dienst erscheinen können.

Viele werden bei vollem Gehalt freigestellt, dürfen Heimarbeit erbringen oder sind sonst wie flexibilisiert worden. Wenn ein Entgeltverzicht zu existenziellen Problemen führt, könntest Du die 10 Tage - Kinderkrank vom Kinderarzt in Anspruch nehmen. Du selbst wirst derzeit wegen eines Schnupfens telefonisch für zwei Wochen vom Arzt krankgeschrieben.

In Ordnung ist das selbstverständlich nicht. Aber bevor die eigene Existenz den Bach hinunter geht, wie bei vielen alleinerziehenden Müttern z.B., würde ich das als Notsituation wohl anerkennen.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kryne am 15.04.2020 23:07


Viele werden bei vollem Gehalt freigestellt, dürfen Heimarbeit erbringen oder sind sonst wie flexibilisiert worden. Wenn ein Entgeltverzicht zu existenziellen Problemen führt, könntest Du die 10 Tage - Kinderkrank vom Kinderarzt in Anspruch nehmen. Du selbst wirst derzeit wegen eines Schnupfens telefonisch für zwei Wochen vom Arzt krankgeschrieben.




Also das Jemand bei vollem Gehalt freigestellt wird um seine Kinder zu betreuen ist für mich als kinderloser eine riesen Sauerei und würde es das bei uns geben wäre ich auf 180. Nur weil jemand die Betreuung nicht geregelt bekommt, sollen die anderen Kollegen jetzt die Arbeit mitmachen oder was ?

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Ganz ehrlich... über sowas sollte bzw. muss man sich Gedanken BEVOR man Kinder in die Welt setzt. Wenn man einen Lebensstandard hat, der 100% Gehalt jeden Monat ohne Rücklagenbildung erfordert, dann darf man kein Kind bekommen. Es kann immer dazu kommen, dass die Kita mal für ein paar Wochen oder gar Monate zu macht und für so einen Fall muss man sich eben was überlegen. Das kann man jetzt mögen oder nicht.

Am besten kann man Heute halt Kinder bekommen, wenn man auf Kosten des Staates lebt und einfach garnicht arbeitet. Dann hat man auch keine Probleme und bekommt immer alles finanziert.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 00:02
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 00:22
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Wasserkopp am 16.04.2020 05:23
Ich sehe es auch so,  dass Kinderbetreuung ein privates Problem ist.

Aktuell sind viele öffentliche Arbeitgeber sehr kulant, aber am Ende ist doch die Frage: Warum wollen wir, dass die Arbeitgeber unser Privatleben geregelt bekommen.

Daher haben meine Frau und ich unser Leben so kalkuliert, dass ein Einkommen reicht und wenn es passt, dass der andere arbeitet und wenn nicht, dann nicht (so wie aktuell).
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: gerzeb am 16.04.2020 06:48
Bei uns ist es so geregelt, dass (wo möglich)Homeoffice angeboten wird, zusätzlich kann man sich für 10 Arbeitsage bezahlt freistellen lassen zwecks Kinderbetreuung. Ebenso wurden die Kernarbeitszeiten komplett aufgehoben.



Ganz ehrlich... über sowas sollte bzw. muss man sich Gedanken BEVOR man Kinder in die Welt setzt. Wenn man einen Lebensstandard hat, der 100% Gehalt jeden Monat ohne Rücklagenbildung erfordert, dann darf man kein Kind bekommen. Es kann immer dazu kommen, dass die Kita mal für ein paar Wochen oder gar Monate zu macht und für so einen Fall muss man sich eben was überlegen. Das kann man jetzt mögen oder nicht.


Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.

Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

Wie gesagt bin ich als Vater von 2 Kita Kindern selber betroffen, dennoch finde ich es richtig das die Kitas geschlossen bleiben! Was bringt es, wenn sich die Kinder dann potenziell gegenseitig und dadurch auch das Umfeld anstecken? Sorry, aber sowas ist für mich vollkommen unverständlich... Als Eltern sollte man doch zusehen, wie man sein Kind bestmöglichst beschützen kann?!

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kat am 16.04.2020 07:00
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 07:03
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.
Nein, muss man nicht. Oder macht man plötzlich 18h pro Tag? Oder arbeitet plötzlich doppelt so schnell?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kaiser80 am 16.04.2020 07:04
Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.
Völlig klar. Ü-Std oder gar Gleitzeitabbau bei bestehenden Dienstvereinbarungen oder Verzicht auf AU Bescheinigung sind ja auch ein Entgegenkommen des AN. Es ist aus AN, auch ohne betreuungspflichtige Kinder, und AG Sicht halt 'ne außergewöhnliche Situation die individueller Lösungen vor Ort bedarf.

Edit: Insofern begrüße ich, wie bereits erwähnt, den VKA Beschluss vom 16.03. und die Umsetzung seitens des KAV NW (-> übertarifliche Lösung zu §29 Abs.3 TVÖD).
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kaiser80 am 16.04.2020 07:10

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Dieser Betrug findet, wie ich bereits in einem andern Thread erwähnt, leider beidseitig statt. Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen, möglichkeiten zur Abstandswahrung(Großraumbüros, möglichkeiten mobiles Arbeiten), Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften einzuhalten. Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt.   
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Schmitti am 16.04.2020 09:12
Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen...
Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt
Hat mein AG auch gemacht, aus einem bestimmten Grund: Wie definiert sich denn überhaupt die Zugehörigkeit zur Risikogruppe?
Für die einen ist es ab 50, für andere ab 60, für manche "mit Vorerkrankung", für andere "mit Vorerkrankungen", die Bausteine wild zusammengewürfelt, und am Ende weiß der Mitarbeiter selber nicht mehr, ob er zu irgendeiner Risikogruppe gehört oder nicht.
Hat allerdings auch nicht in allen Fällen was genutzt, denn auch nicht alle Docs sehen sich imstande, einen Risikogruppenfall zu bescheinigen.  ::)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 09:17
Woraus leitet sich ab, daß der AG irgendwelche diffusen „Risikogruppen“ anders behandeln müsse? Aus der Fürsorgepflicht jedenfalls nicht, da das Infektionsrisiko zum normalen Lebensrisiko gehört.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Schmitti am 16.04.2020 09:22
Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kaiser80 am 16.04.2020 09:35
Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.
Na ja, ob derzeit alle AG im ÖD in der Lage sind ein belastbare Beurteilung der Arbeitsbedingungen abzugeben? Ausschließlich rein politischer Wille ist das nicht.
Das Leistungsverweigerungsrecht kann unter Umständen in Betracht kommen, gerade dann, wenn durch die Art der Arbeit ein Kontakt mit Infizierten sehr wahrscheinlich ist und mögliche und zumutbare Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber nicht ergriffen werden oder nicht ausreichend sind.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Feidl am 16.04.2020 09:39
Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen...
Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt
Hat mein AG auch gemacht, aus einem bestimmten Grund: Wie definiert sich denn überhaupt die Zugehörigkeit zur Risikogruppe?
Für die einen ist es ab 50, für andere ab 60, für manche "mit Vorerkrankung", für andere "mit Vorerkrankungen", die Bausteine wild zusammengewürfelt, und am Ende weiß der Mitarbeiter selber nicht mehr, ob er zu irgendeiner Risikogruppe gehört oder nicht.
Mitarbeiter muss nur darauf achten, ob der zu Gruppe gehört, die sein AG festlegt. Bei uns wurde ganze Reihe von Gruppen festgelegt, die jetzt aber zu Home-Office führen (was mehr oder weniger möglich ist), nicht zu Freistellung.
Ich jammer jetzt aber nicht rum, dass bis zu 3/4 meiner Kollegen schön ausschlafen können, während ich weiter früh zur Arbeit geh, weil ich zu keiner der Gruppen gehöre.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 09:40
Da es sich um ein normales Lebensrisiko handelt, bedarf es für „Risikogruppen“ keiner besonderen Maßnahmen, vergleichbar mit der Gefahr, sich an Papier zu schneiden. Auch hier bedarf es keiner besonderen Maßnahmen für Bluter.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 10:09
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
AG trauert um den Verstorbene, sieht aber weiterhin keine besonderen Maßnahmen für die Mitarbeiter vor.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 10:15
Oder die Schlagzeile: "Überaltete Verwaltung besteht nur aus Risikogruppe: Sämtliche Verwaltungsleistungen eingestellt"
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Schmitti am 16.04.2020 10:21
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
Und bei anderen AG sitzen gleichzeitig schon die 50jährigen bei vollen Bezügen nicht im publikumsgesperrten Rathaus, sondern ohne Arbeitsleistung daheim auf dem Sofa, weil diese AG beim RKI gelesen haben "schwere Verläufe werden ab ca. 50 bis 60 Jahren wahrscheinlicher" und sich ihre Kein-Bock-Schlagzeile dementsprechend abgewandelt vorstellen. Menschlich/Politisch nachvollziehbar, aber wir reden auch da, wie bei den Eltern die ihre 12jährigen nicht nen halben Tag unbeaufsichtigt lassen können (meine Erfahrungen mit entsprechenden HomeOffice-Kollegen habe ich die Tage hier im Forum mal geschildert), über Personalkosten der öffentlichen Hand, mit denen ein geregelter Umgang vielleicht nicht die schlechteste Idee ist. Am Ende sind da Schlagzeilen denkbar, die der AG vielleicht auch so nicht unbedingt haben will.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 10:28
Oder die Schlagzeile: "Überaltete Verwaltung besteht nur aus Risikogruppe: Sämtliche Verwaltungsleistungen eingestellt"
Halt, nein nicht sämtliche Verwaltungsleistungen! Die jungen Auszubildenden bearbeiten weiter die Strafzettel der Ordnungsämter. ;D
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 10:31
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
Und bei anderen AG sitzen gleichzeitig schon die 50jährigen bei vollen Bezügen nicht im publikumsgesperrten Rathaus, sondern ohne Arbeitsleistung daheim auf dem Sofa,
und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)

Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 10:34
Zwischen 6 und 21 Uhr wäre schlauer.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Schmitti am 16.04.2020 10:47
und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)
Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.
Dieses Forum existiert in weiten Teilen dadurch, dass a) im öD nicht viele AGs ganz klug sind, b) viele AN mit selbst organisieren etwas überfordert sind und c) Findigkeiten und Absprachen nur bedingt funktionieren ;-)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: mj23 am 16.04.2020 11:25
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

Wenn die ganzen freiwilligen Angebote des Arbeitgebers nicht ausreichen, besteht doch mittlerweile ein Entschädigungsanspruch aus dem IfSG §56 Abs 1a.

(1a) Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern [...] vorübergehend geschlossen [...] und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern[...] in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld. [...] Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.


Also im Zweifel Sonderurlaub (ohne Entgelt) für die Betreuungszeit und dann für 6 Wochen Entschädigung in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts erhalten und danach immerhin noch 67%.

Aus meiner Sicht müsste diese Regelung doch zutreffen, oder nicht? Wurde ja ganz schnell ins Gesetz aufgenommen, weil die Politik Angst vor den Eltern hatte...

Man müsste natürlich nachweisen können, dass keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit vorliegt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 11:43
Zwischen 6 und 21 Uhr wäre schlauer.
das haben ja schon diverse Häuser.
Aber interessant, weil?
Ich persönlich fände 0-24h praktisch.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 11:58
Nachtzuschläge
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kat am 16.04.2020 12:03

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Dieser Betrug findet, wie ich bereits in einem andern Thread erwähnt, leider beidseitig statt. Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen, möglichkeiten zur Abstandswahrung(Großraumbüros, möglichkeiten mobiles Arbeiten), Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften einzuhalten. Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt.

Das geht aber auch nur 6 Wochen, dann gibts ein Problem. Gibt es nicht sowas wie Beschäftigungsverbot wie bei Schwangeren? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Schwangere in Risikobereichen bekommmen Beschäftigungsverbot. Sowas muß es für andere Risikoleute doch auch geben, nicht nur bei Schwangerschaft.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 12:04
Nachtzuschläge
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 12:06
Das geht aber auch nur 6 Wochen, dann gibts ein Problem. Gibt es nicht sowas wie Beschäftigungsverbot wie bei Schwangeren? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Schwangere in Risikobereichen bekommmen Beschäftigungsverbot. Sowas muß es für andere Risikoleute doch auch geben, nicht nur bei Schwangerschaft.
Wann ist denn ein Büro ein Risikobereich?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kat am 16.04.2020 12:07
Jobcenter, Sozialarbeiter in Jugendämtern, die alle kriegen ein Beschäftigungsverbot wenn sie schwanger sind. Ist so, hab ich mir nicht ausgedacht.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 12:12
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 12:13
Das wird dann ja auch demnächst auf Schule und Kindergärten zutreffen.
Da laufen ja Horden von Bazillen- und Virenschleudern rum. ::)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 12:46
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.
Da man ohnehin für acht Stunden bezahlt wird, kann man in dieser Zeit auch für andere mitarbeiten, soweit sich das ermöglichen lässt. Und wenn man mal ne Stunde länger macht, bricht man sich sicherlich auch keinen Zacken aus der Krone.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Organisator am 16.04.2020 12:57
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 13:08
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 13:20
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.
Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.
Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?
Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 13:25
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

"Anpassung entsprechender Richtlinien" ist doch "Entscheidung des AG" - und der öffentliche AG hat kein Schindluder mit den öffentlichen Geldern zu betreiben, im Gegensatz zum privaten AG, der das mit sich selbst den Umgang mit seinen Miteln ausmachen muß. Er hat also aus meiner Sicht zunächst alles übrige auszuschöpfen: der AN muß seinen gesamten Erholungsurlaub eingebracht haben, er muß ein vorhandenes Arbeitszeitkonto geleert haben und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind Minusstunden zu vereinbaren, er muß seine finanziellen Reserven durch unbezahlte Freistellung erschöpft haben, zudem sind sämtliche anderen Möglichkeiten einer alternativen Leistungserbringung durch den AN auszuschöpfen. Dann und nur dann halte ich es für gerechtfertigt, wenn der öffentliche AG den AN bezahlt zur Kinderbetreuung freistellt. Wie ich nichts davon halte, wenn der AG sein unternehmerisches Risiko in die Sphäre des AN verlagert, halte ich auch nichts davon, individuelle private Risiken zu vergemeinschaften.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 13:36
Deinen Punkt sehe ich durchaus, aber ist Dein Eindruck nicht auch, dass die "Haushaltsgesetzgeber" (auf allen Ebenen) eine möglichst großzügige Vorgehensweise erwarten; jedenfalls dort, wo es so gehandhabt wird und für motivierende Maßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?

Im Lichte der derzeitigen Umstände halte ich es für legitim, von  sonst gültigen Prinzipien abzuweichen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 13:46
Es sind aber keine "motivierenden Mittel" oder gar "Personalbindungsmaßnahmen", dazu sind sie zu unbestimmt. Es handelt sich um schnell gestrickte Maßnahmen, die individuelle Probleme unzulässig vergemeinschaften und die notwendige Härte gegen die eigenen Beschäftigten - wie so oft - vermissen läßt. Wenn die Haushaltsgesetzgeber allgemein entlasten möchten, können Sie das ja tun. Ich habe mal gehört, allgemeine Gesetze seien genau dazu da, um allgemeine Regelungen zu treffen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Organisator am 16.04.2020 13:57
Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.

Was bei der Vielzahl der Tarifverträge viel Aufwand bedeutet und aus Sicht der Gewerkschaften die Rechte der Arbeitnehmer übermäßig einschränken würde ("Du wirst doch sicherlich freiwillig nachts arbeiten, oder?")

Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?

Arbeitszeitgesetz

Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.

Den Kern teile ich mit Dir und jedem mündigen, selbstbestimmten Arbeitnehmer.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Kryne am 16.04.2020 14:04

Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.



Das ist natürlich der idealfall, wenn man alles mit einem Gehalt abdecken kann.

Ist aber Heute halt leider eine absolute Ausnahme. Gerade die letzten paar Jahre haben so einige Trottel dank niedrigzinsen ihre Häuser finanziert und dafür vermutlich sogar noch einen Teil der Rente von der Oma für ihre Tilgung einkalkuliert. Die stehen jetzt teilweise sicher blöd da, in Kurzarbeit oder ohne Kinderbetreuung.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 14:12
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

Einzelvertraglich können neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile pauschaliert werden. Eine solche einzelvertragliche Pauschalierung vereinbaren wir mit jedem der knapp 130 Beschäftigten, die Vertrauensarbeitszeit haben, damit diese Freiheit nicht zur Entgeltoptimierung verkommt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 14:13
Es sind aber keine "motivierenden Mittel"
Es hat bei mit "mitigierende Maßnahmen" (in Bezug auf die Abfederung der Pandemie-Folgen) heißen sollen, aber da kam mir offenbar die Autokorrektur dazwischen.

Im Ergebnis gebe ich Dir Recht: Eine allgemeine Regelung wäre hier wünschenswert. Nichtsdestotrotz: die fahren, auch in Parlamenten, alle auf Sicht. Übermäßiger Strenge oder Härte Bedarf es m. E  momentan nicht. In vier bis sechs Wochen wird sich wieder ein Normalzustand einpendeln. Dass man die Zeit bis dahin mitunter mal händsärmelig überbrückt, halte ich grds. nicht für kritikwürdig. Leben und leben lassen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 14:20
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems. Bis in die 90er Jahre hinein gab es bestens gepflegte Krisenvorsorge auf allen Ebenen, noch bis weit in die 80er hinein kamen die Länder ihren KatS-Verpflichtungen umfassend nach - um danach auf das Konzept "erst kommen blaue, dann grüne Autos zur Rettung, was soll ich mir Gedanken machen" umzustellen. Ich sehe nicht, wie Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Vergangenheit ständig als Entschuldigung herangezogen werden könnten, daß man zu ordentlichen Lösungen nicht in der Lage sei.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: BATKFMaui am 16.04.2020 14:33
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?


Ich könnte niederknien !

 ;D
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: BATKFMaui am 16.04.2020 14:36
In Ordnung ist das selbstverständlich nicht. Aber bevor die eigene Existenz den Bach hinunter geht, wie bei vielen alleinerziehenden Müttern z.B., würde ich das als Notsituation wohl anerkennen.

Und Alleinerziehende Männer / Väter!

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/318160/umfrage/alleinerziehende-in-deutschland-nach-geschlecht/
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: mj23 am 16.04.2020 14:49
Es sind aber keine "motivierenden Mittel"
Es hat bei mit "mitigierende Maßnahmen" (in Bezug auf die Abfederung der Pandemie-Folgen) heißen sollen, aber da kam mir offenbar die Autokorrektur dazwischen.

Ich glaube nicht, dass diese Freistellungen ein richtiger Schritt zur Abfederung der Pandemie-Folgen sind. Dafür war die neue Regelung aus dem IfSG eher passender.
Ich sehe bei mir in der Verwaltung eher, dass das Anspruchsdenken noch weiter steigt. Der AG soll für jedes Risiko zuständig sein.
Bei uns gab es zunächst 10 Tage bezahlt für die Kinderbetreuung, danach sollte erst der Resturlaub (nicht der aktuelle!) aufgebraucht werden.
Der Aufschrei war groß... "Ich war letztes Jahr vier Monate krank und habe noch meinen ganzen Urlaub 2019. Und nun soll ich den jetzt einfach nehmen!? Das kann doch nicht sein...")

Viele nehmen das Ausmaß der Großzügigkeit gar nicht wahr, jedenfalls ist das mein Eindruck.
Ein bisschen mehr Eigenverantwortung würde aus meiner Sicht zielführender sein als großzügige Regelungen für persönliche Risiken.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 14:59
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems. Bis in die 90er Jahre hinein gab es bestens gepflegte Krisenvorsorge auf allen Ebenen, noch bis weit in die 80er hinein kamen die Länder ihren KatS-Verpflichtungen umfassend nach - um danach auf das Konzept "erst kommen blaue, dann grüne Autos zur Rettung, was soll ich mir Gedanken machen" umzustellen. Ich sehe nicht, wie Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Vergangenheit ständig als Entschuldigung herangezogen werden könnten, daß man zu ordentlichen Lösungen nicht in der Lage sei.

Alles unbestritten. Dass man im Zusammenhang mit und in Folge der Wiedervereinigung Fehlentscheidungen getroffen hat und diese bis heute nicht korrigiert, ist zu bedauern, hilft aber in der derzeit akuten Lage aber ja auch nicht weiter. Irgendwie müssen die Leute ihre privaten Verpflichtungen ja erfüllen. Die sind ja so unverschuldet in diese Situation geraten, wie die Arbeitgeber. Dem kulanten Umgang kann ich hier viel abgewinnen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 15:05
Ich glaube nicht, dass diese Freistellungen ein richtiger Schritt zur Abfederung der Pandemie-Folgen sind. Dafür war die neue Regelung aus dem IfSG eher passender.
Ich sehe bei mir in der Verwaltung eher, dass das Anspruchsdenken noch weiter steigt. Der AG soll für jedes Risiko zuständig sein.
Bei uns gab es zunächst 10 Tage bezahlt für die Kinderbetreuung, danach sollte erst der Resturlaub (nicht der aktuelle!) aufgebraucht werden.
Der Aufschrei war groß... "Ich war letztes Jahr vier Monate krank und habe noch meinen ganzen Urlaub 2019. Und nun soll ich den jetzt einfach nehmen!? Das kann doch nicht sein...")

Viele nehmen das Ausmaß der Großzügigkeit gar nicht wahr, jedenfalls ist das mein Eindruck.
Ein bisschen mehr Eigenverantwortung würde aus meiner Sicht zielführender sein als großzügige Regelungen für persönliche Risiken.
Mich nervt das Genöle der Kollegen auch. Das tut es aber auch sonst. Sehe da dennoch keinen Grund zur Missgunst. Hätte ich Familie, wäre ich dankbar für so viel Entgegenkommen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 15:08
Es sind aber nunmal private Probleme. Kulanz ist dann angebracht, wenn alle übrigen Mittel ausgeschöpft sind - welche das sind, habe ich ausgeführt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: tiger am 16.04.2020 15:12
@Spid

das stimmt so nicht. Lies mal das: https://www.dgb.de/themen/++co++2334fcfe-7023-11ea-8667-52540088cada

Da heißt es klipp und klar, dass Urlaub nur genommen werden muss, wenn Kitas in den Ferien zu sind. Der restl. Urlaub ist ERHOHLUNGSURLAUB, und dient NICHT zur Kinderbetreuung. Das PDF ist ganz aktuell.

Also der NEUE Urlaub.

Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Schmitti am 16.04.2020 15:13
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems.
Es hat auch den Anschein, als wolle man an dieser Fahrweise strikt festhalten. Manches von dem, was in der letzten Zeit hemdsärmelig bearbeitet wurde, wird uns noch länger begleiten, und manches ist auch bei Corona nun schon weiter vorhersehbar. Bestrebungen, hier wieder vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sehe ich allerdings noch keine, obwohl die Gesetz- bzw. Verordnungsgeber ja auch nicht wirklich im kompletten Stillstand laufen.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 15:26
@Spid

das stimmt so nicht. Lies mal das: https://www.dgb.de/themen/++co++2334fcfe-7023-11ea-8667-52540088cada

Da heißt es klipp und klar, dass Urlaub nur genommen werden muss, wenn Kitas in den Ferien zu sind. Der restl. Urlaub ist ERHOHLUNGSURLAUB, und dient NICHT zur Kinderbetreuung. Das PDF ist ganz aktuell.

Also der NEUE Urlaub.

Ich klicke bestimmt nicht auf irgendwas von den Antifa-Freunden.

Da es hier um ein Entgegenkommen des AG ohne Rechtsanspruch geht, kann der DGB radschlagend auf einem Einrad fahren, es hätte die gleiche Bedeutung und Wirkung.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 15:40
Den Kern teile ich mit Dir und jedem mündigen, selbstbestimmten Arbeitnehmer.
und die anderen dürfen dann halt, trotz Korona und Kinder zu hause aufgefordert werden zur Arbeit zu kommen und wenn sie nicht wollen dann halt unbezahlt frei bekommen.
oder aber halt ohne Aufschlag von 4-8 oder von 16-22 Uhr arbeiten.
Je nachdem wann wie und wo sie ihre Kinder unter bekommen.

Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 15:47
Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.
Tinder?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Organisator am 16.04.2020 15:56
Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.
Tinder?

Da findet man den Partner fürs Leben der einen bei der Kinderbetreuung unterstützt?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 16:12
Primär ging es ja darum, der sozialen Vereinsamung vorzubeugen. Die Langfristperspektive hast Du eingebracht ;-)
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: tiger am 16.04.2020 16:28
Antifa? Wie kommt man auf sowas? Was hat damit zu tun? Teilst du wohl auch Facebook-Videos über Corona- (Verschwörungen), wo der Kanalinhaber u.a. Videos über "die Erde ist eine Scheibe" hat?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 16:30
Zu dieser Art von Medium gehört doch die Internetpräsenz des DGB...
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: mj23 am 16.04.2020 17:38
Zitat
Mich nervt das Genöle der Kollegen auch. Das tut es aber auch sonst. Sehe da dennoch keinen Grund zur Missgunst. Hätte ich Familie, wäre ich dankbar für so viel Entgegenkommen.

Klar würde ich das Entgegenkommen genauso annehmen, wenn ich es nutzen könnte. Dennoch sehe ich es auch so, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Arbeitgeber ist, das Steuergeld so "herauszugeben". Vor allem wenn es sogar eine Regel im IfSG gibt, die von der Höhe her vergleichbar mit dem Krankengeld ist. Zwar ist dies auch Steuergeld, jedoch weniger als volle Lohnfortzahlung inkl. allem dazugehörigen.

Würde das nicht bereits reichen?
Dadurch, dass es auch nicht nur eine "bleib einfach zu Hause, Gehalt kommt weiter"-Regelung ist, wäre die Hemmschwelle vielleicht auch ein bisschen größer. Vielleicht würden sich dann einige doch selbst bemühen, die Betreuung sicherzustellen. Und wenn es nicht klappt, gibt es zumindest noch ausreichend Geld ohne Gegenleistung.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: 2strong am 16.04.2020 17:44
Ich kann nicht ermessen, ob es sich hier um einnMassenphänomen handelt. Mur selbst sind nur Fälle von Homeoffice aus persönlicher Anschauung bekannt. Aber in manch kleiner Kommune, wo die Ausstattung mager ist, mag es tatsächlich zu vereinzelten Freistellungen kommen, jedenfalls lese ich hier davon.
Wenn die Arbeitskraft derer entbehrlich ist, stört mich deren Freistellung nicht (mehr, als mich deren offenbar ohnehin überflüssige Beschäftigung stört).
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Dienstbeflissen am 16.04.2020 20:36
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?
...schon mal an einen Sitz im Ethikrat gedacht?
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Dienstbeflissen am 16.04.2020 20:49
Natürlich verbleibt die grundsätzliche Aufgabe, die Betreuung sicherzustellen bei den Erziehungsberechtigten.
Gleichwohl erkennt der gewöhnliche Arbeitgeber die bisher einzigartige Situation an und unterstützt im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Bei uns insbesondere, dass mobiles Arbeiten, Telearbeit, der Einsatz von Gleitzeitguthabe.

Klar ist auch, dass im Homeoffice oft nicht die gleiche Produktivität, insbesondere bei gleichzeitiger Kinderbetreuung erbracht werden kann. Dies gilt ebenso, wenn die Arbeitszeit in die frühen morgen- resp. späten Abenstunden verlegt wird und dazwischen Kinder betreut werden müssen.

So eine Situation wie aktuell ist nicht vorgesehen, und quasi alle sind davon betroffen insofern kommt es auf ein Aufeinanderzugehen an.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 20:58
Es ist und bleibt ein Entgegenkommen des AG. Dagegen ist auch grundsätzlich bei öffentlichen AG nichts einzuwenden, wenn es aber um die bezahlte Freistellung zur Kinderbetreuung geht, gilt:
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

"Anpassung entsprechender Richtlinien" ist doch "Entscheidung des AG" - und der öffentliche AG hat kein Schindluder mit den öffentlichen Geldern zu betreiben, im Gegensatz zum privaten AG, der das mit sich selbst den Umgang mit seinen Miteln ausmachen muß. Er hat also aus meiner Sicht zunächst alles übrige auszuschöpfen: der AN muß seinen gesamten Erholungsurlaub eingebracht haben, er muß ein vorhandenes Arbeitszeitkonto geleert haben und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind Minusstunden zu vereinbaren, er muß seine finanziellen Reserven durch unbezahlte Freistellung erschöpft haben, zudem sind sämtliche anderen Möglichkeiten einer alternativen Leistungserbringung durch den AN auszuschöpfen. Dann und nur dann halte ich es für gerechtfertigt, wenn der öffentliche AG den AN bezahlt zur Kinderbetreuung freistellt. Wie ich nichts davon halte, wenn der AG sein unternehmerisches Risiko in die Sphäre des AN verlagert, halte ich auch nichts davon, individuelle private Risiken zu vergemeinschaften.
Titel: Antw:Kinderbetreuung
Beitrag von: Dienstbeflissen am 16.04.2020 21:20
Bezahlte Freisstellung für die Kinderbetreuung halte ich auch für unangebracht bei öffentliche  Arbeitgebern.

Nachsicht bei Homeoffice mit gleichzeitiger Kinderbetreuung aber schon. Volle Leistungsfähigkeit ist da nicht möglich und wird auch nicht erwartet.

Mein Chef erwartet das von mir aktuell nicht und ich auch nicht von meinen Mitarbeitern.

Für viele AN wäre indess natürlich auch ein leichtes sich AU schreiben zu lassen. Wären sie bei voller Leistungsabforderung und Kinderbetreuung wahrscheinlich nach kurzer Zeit auch tatsächlich...