Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: clarion am 30.09.2020 20:34
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Heute wurde bei uns Coronakonform etagenweise eine Personalversammlung abgehalten und die neueste Erlasslage zu der Regelbeurteilungen 2020 bekannt gegeben. Es soll keine prägende Merkmale mehr geben. Alle Kriterien auch solche wie Genderkompetenz zählen zu einem Zehntel zu Gesamtnote. Die Palette B bis D soll ausgeschöpft werden, dieses Mal auch wirklich. A soll die Super Ausnahme bleiben und E wäre laut OTon aus dem Dienst zu entlassen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es im Zusammenspiel dieser Tatsachen zur Veränderung der Gesamtnote kommen kann. Offenbar gibt es teilweise auch widersprechen Erlasse zwischen MI und unserem Ministerium. Hat jemand nähere Hintergrundinfos?
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Wo werden denn bitte solche mittelalterlichen Methoden angewendet?
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Wie meinen?
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Alle Kriterien auch solche wie Genderkompetenz
Was ist das?
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Alle Kriterien auch solche wie Genderkompetenz
Was ist das?
Dazu gibt es naheligenderweise keine Reglung. 8)
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Entlassung aus dem Dienst wg. schlechter Beurteilung? Verstehe ich das richtig?
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Wenn die Palette von B bis D soll ausgeschöpft werden. D. h. es kann weder zu A noch zu E kommen. Allerdings würde in der pW C bereits ermahnt und D und E müssten nicht beurteilt werden da sie schon entlassen sind.
Im öD kann Nichtleistung durch Genderkompetenz ausgeglichen werden. :o