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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: xprx am 08.10.2020 07:33
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Hallo,
woran kann es liegen, dass die Lohnsteuer meiner Abrechnung um 150 Euro höher liegt als die Rechner, die es so gibt, auswerfen? 1233 € geben die Rechner an, 1338 € meine Abrechnung. Die Parameter wie Brutto, Steuerklasse etc. sind eigentlich alle identisch.
Danke vorab!
Zur Ergänzung, falls relevant: Entgeltgruppe E 13, Stufe 5, 2 Kinder, keine Kirche, 100 % Arbeitszeit..
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Der TV-L/TV-H trifft zu steuerrechtlichen Abzügen keine Regelung.
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Stimmt auch gar nicht, hab mich verguckt. Sind nur irgendwo zwischen 80 und 50 Euro. Wundere mich nur, warum das Netto ca. 85 Euro niedriger ist als das, was der TV-L Rechner ausspuckt. Verstehe ich nicht.
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Hast du alle Parameter berücksichtig? Auch eventuellen VL-Abzug oder Bruttoentgeltumwandlung?
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Ich meine ja, ich habe aber auch ehrlich gesagt keine Ahnung. Entgeltumwandlung gibt's keine. VL mir nichts bekannt. Auf der Abrechnung sehe ich dazu auch nichts.
Könnte hier mal die Werte aus der Abrechnung einstellen, falls jemand sich dem annehmen würde...
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Stelle doch deine Abrechnung hier mal als Foto rein, dann kann man es ja mal versuchen nachzubilden im öD Rechner. bzw. dir sagen wo es klemmt
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Hier die Abrechnung. Danke vorab!
(https://i.ibb.co/7KtSNN1/a.png)
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Nix zu sehen.
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ZV-Steuer-Hinz-Betrag
Diese Zeile wird dann auf der Abrechnung ausgewiesen, sobald der steuerliche Arbeitnehmerfreibetrag für
die Arbeitgeberumlage ausgeschöpft ist. Dieser Betrag ist Bestandteil des steuerpflichtigen Entgelts. (Steuer-
Brutto).
Die Lohnsteuervorauszahlung wird aus dem Steuer-Brutto berechnet und abgeführt.
Das Steuer-Brutto ist bei dieser LA um den ZV-Steuer-Hinz-Betrag höher als im Rechner berücksichtigt wird.
Deshalb unterscheiden sich die Angaben.
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Der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für den VBL-Arbeitgeberanteil wird nach dem Aufzehrmodell berücksichtigt. Im Rechner wird dagegen das Verteilmodell angewandt.
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Hab kaum ein Wort verstanden. Soll heißen, dass der Freibetrag für dieses Jahr bereits aufgebraucht ist.. und sich z.B. Anfang des Jahres das Netto womöglich ändern wird? Danke auf jeden Fall für die Untersuchung der Abrechnung :)
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Ab Januar wird der Freibetrag in Höhe des monatlichen VBL-Arbeitgeberanteils berücksichtigt, bis der Freibetrag aufgebraucht ist. Der VBL-Arbeitgeberanteil ist danach in voller Höhe steuerpflichtig. Der Arbeitgeber übernimmt aber die Pauschalsteuer für bis zu 92,03 EUR, deshalb ist der VBL-AG-Anteil für dich nur nach Abzug der 92,03 EUR monatlich steuerpflichtig.