Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lizbeth am 15.10.2020 16:01

Titel: Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 15.10.2020 16:01
Schönen guten Tag zusammen,

ich wollte morgen meine Tochter bei mir mit Wohnsitz im Meldeamt anmelden. Ihren Personalausweis habe ich. Die vier Jungs von nebenan sagten, dass das geht. Die haben eine WG und wohnten vorher schon zusammen in einer anderen Stadt in einer WG. Da hat einer von denen die anderen drei auch angemeldet und musste nur die anderen drei Personalausweise vorlegen, ohne Vollmachten. Meine Tochter hat allerdings nicht direkt vorher auch mit mir zusammengewohnt, sondern für ein paar Wochen bei ihrem Freund, was aber nichts geworden ist. Eine Vollmacht hsbe ich von ihr nicht. Sie ist jetzt auch auf Geschäftsreise und ich kann sie so gut, wie gar nicht erreichen und da sie eine vielbeschäftigte Frau ist, hat sie mich mit der Anmeldung betraut. Kann ich sie anmelden? Finde leider nichts im Bundesmeldegesetz. Lieben Dank.

Mit freundlichsten Grüßen
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Mask am 15.10.2020 17:33
Ist möglich, setzt aber eine Vollmacht der Tochter voraus (oder ein bereits im Vorfeld von der Tochter ausgefülltes und unterschriebenes Formular, nur mit Ausweis geht es nicht).

Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 15.10.2020 17:38
Ruf im Meldeamt an und frag nach.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 15.10.2020 17:58
Ich muss präzisieren: wir wohnten schon zusammen und zogen gemeinsam von A nach B, dann zog sie nach C und jetzt will sie wieder zu B
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 15.10.2020 18:39
Warum muss mir meine Tochter eine Vollmacht erteilen und die drei Jungs dem einen nicht?
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 15.10.2020 18:59
Hängt vielleicht vom Einwohnermeldeamt und der Nase, die da sitzt ab?
Ich weiß von Fällen wo eine Ummeldung nur per Briefmitteilung und beigelegter Kopie der Personalausweise erfolgte und niemand persönlich anwesend war...
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 15.10.2020 19:03
Das hab ich mir auch schon gedacht. ;-) Bei uns sitzen da echt ein paar weibliche Nasen! ;-)

Aber wie sieht das rechtlich aus? Es gibt ja sicherlich richtig und falsch?
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Wdd3 am 16.10.2020 06:37
Schau dir nochmal die erste Antwort von Sozialarbeiter an. Am einfachsten und schnellsten bekommst du die Antwort durch ein Telefongespräch mit dem Amt.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.10.2020 07:36
Musste aber Glück haben, dass auch jemand da ist. In den Meldeämtern schmeissen die mit BV nur so um sich
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114862.0.html
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Wdd3 am 16.10.2020 07:43
Bei und musst du dich telefonisch anmelden und einen Termin machen sonst kommst du erst gar nicht ins Rathaus. Wenn ich eine Frage hätte würde ich die bei der Gelegenheit aussprechen.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lars73 am 16.10.2020 07:49
Das man ohne Vollmacht nicht für Dritte handeln darf ist normal. (Wenn man mal von minderjährigen Kindern absieht.) Ob man die Vollmacht durch Vorlage des Ausweises und des Mietvertrages glaubhaft machen kann hängt halt vom Bearbeiter ab.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Wdd3 am 16.10.2020 07:57
Wenn die Tochter ihren Personalausweis trotz Geschäftsreise bei ihrer Mutter lassen kann hätte sie doch auch einen Zettel mit der Vollmacht beilegen können. Wozu macht man so eine Aufwand für nichts? Meine Frau hat mich schon 2x umgemeldet. Ein Einzeiler mit Unterschrift ist völlig ausreichend und kann auch nach Abschluss der Geschäftsreise ausgestellt werden. Dann wird sie halt erst nächste Woche umgemeldet.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 16.10.2020 09:01
Wie hatten uns auf die Aussage der Jungs verlassen.

Heute Morgen aufm Amt gewesen. Die etwas schroffe junge Dame vom Meldeamt sagte mir, dass ich meine Tochter nur unter Vorlage ihres Personalausweises nicht ummelden kann, ich bräuchte eine Vollmacht. Da erwähnte ich die vier Jungs, von denen ich die Namen nennen durfte und fragte nach, warum das bei denen ohne Vollmacht ging und ich bräuchte eine. Es war sogar dieselbe Sachbearbeiterin, wie bei den Jungs. Die antwortete dann nur, dass die das so auf einer Schulung gelernt hat. Mir erschließt sich das nicht. Vier volljährige Jungs, die miteiander nicht verwandt oder verschwägert sind, dürfen sich gegenseitig anmelden ohne Vollmacht und deren Personalaisweise reichen und ich darf meine leibliche Tochter nicht ohne Vollmacht anmelden.

Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lars73 am 16.10.2020 09:05
Die Vollmacht ist notwendig. Darüber ob es korrekt war im anderen Fall darauf zu verzichten kann man streiten. Wie schon geschrieben macht es ggf. einen Unterschied wenn ein aktueller gemeinsamer Mietvertrag mit Unterschriften der WG-Mitglieder vorgelegt wird.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 16.10.2020 09:07
Aber auch aus einem Mietvertrag ergibt sich doch melderechtlich kein Anspruch. Es liegt dann wohl eher an der Laune des Sachbearbeiters?
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: AndreasG am 16.10.2020 09:13
Letztlich egal.

Das Vorgehen bezüglich der Meldung deiner Tochter ist korrekt.

Das damals bei der Meldung der Jungs nicht korrekt vorgegangen wurde hat damit nichts zu tun.
Vielleicht hat der Abteilungsleiter zwischenzeitlich seine Sachbearbeiter nochmal darauf hingewiesen sich an die Vorschriften zu halten. Wer weis.

Aus dem falschen Vorgehen in der Vergangenheit kann man allerdings keinen Anspruch ableiten das erneut falsch vorgegangen wird.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Lizbeth am 16.10.2020 10:27
Das meint ich ja. Kam vielleicht nicht so rüber!? Damals wars falsch und es gab und gibt auch keine rechtliche Handhabe dafür, dass es damals korrekt war?
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: AndreasG am 16.10.2020 10:32
Ja.

Das Vorzeigen des Personalausweises einer anderen Person berechtigt definitiv nicht dazu eine Anmeldung im Namen der anderen Person durchzuführen noch zu irgendeiner anderen wie auch immer gearteten Willenserklärung im Namen der anderen Person.

Dazu ist zwingend eine Vollmacht nötig.

Warum der Sachbearbeiter das damals gemacht hat... darüber kann man nur spekulieren. Korrekt war es nicht.
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: gerzeb am 16.10.2020 12:42
Wo ist das Problem? Dann soll die Tochter eine Vollmacht schreiben, abfotografieren und per Whatsapp, E-Mail oder sonst was senden. Das Foto wird dann ausgedruckt und die Diskussion ist beendet. Kann doch so schwer nicht sein...
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 16.10.2020 13:13
Hängt vielleicht vom Einwohnermeldeamt und der Nase, die da sitzt ab?
:)
Titel: Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
Beitrag von: Ytsejam am 19.10.2020 15:08
Die entsprechende Rechtsgrundlage ist hier § 23 Absatz 5 BMG:

Zitat
(5) Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung nach den Absätzen 1 und 2 durch eine der meldepflichtigen Personen.

Heißt, die Ummeldung der WGler war nicht korrekt, da nicht verwandt.

Die Tochter hätte man ohne Vollmacht mit Perso mit ummelden können, wenn man vorher eine gemeinsame Wohnung hatte. Da das hier nicht der Fall war war die Verweigerung Ummeldung der Tochter also korrekt.