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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: konvergent am 03.12.2020 00:21

Titel: Wechselschichtzulage / Schichtzulage
Beitrag von: konvergent am 03.12.2020 00:21
Hallo zusammen,
ich arbeite nach einem monatlichen Dienstplan im Wechselschichtsystem. In meinem ersten Dienstmonat (August 2020) habe ich aufgrund von Einweisung in die neuen Aufgaben keinen Nachdienst absolviert. Dafür aber Früh- und Spätdienst und Arbeit am Wochenende.

Unstrittig ist, dass grundsätzlich die 105 EUR Wechselschichtzulage gezahlt wird, nur verweigert man mir diese für den ersten Monat ohne Nachtschicht.
Wie seht ihr das? Müsste dann nicht zumindest die Schichtzulage nach §8 Abs. 8 gezahlt werden?

Danke für eure Rückmeldung!
Titel: Antw:Wechselschichtzulage / Schichtzulage
Beitrag von: Spid am 03.12.2020 06:52
Wenn keine Nachtschichten geleistet werden, ist es keine Wechselschichtarbeit und es besteht kein Anspruch auf die entsprechende Zulage. Wenn die Voraussetzungen für Schichtarbeit vorliegen, besteht Anspruch auf die Schichtzulage.