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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thomas1212 am 03.03.2021 14:39
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Hallo liebes Forum,
ich (TB, Bayern) habe eine Nebentätigkeit angezeigt.
Die Personalabteilung will partout ein Nennung meiner erwarteten Vergütung.
Frage: Bin ich zum Umsatz der Nebentätigkeit auskunftspflichtig? M.E. nicht, da dies nur für Beamte greift.
Für Beamte sehe/kenne ich die Rechtsgrundlage dafür. Aber sowas gibt es doch nicht für TBs? Mein AV beinhaltet hierzu keine Regelung. Dem TV-L kann ich auch nix entnehmen.
Sehe ich es richtig, dass ich keine Auskunft erteilen muss?
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Wenn dein AG etwas von dir möchte, lass ihn doch einfach eine Rechtsgrundlage suchen und im Erfolgsfall nennen.
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Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.
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Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.
Danke @Spid.