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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: officebuyman am 26.07.2021 09:55
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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Stufenlaufzeit und Höhergruppierung.
Ich bin in der Stufe 4 und komme im Juli 2022 in die Stufe 5. Ich soll im Herbst neue Aufgaben übertragen bekommen und in diesem Zuge höhergruppiert werden. Wenn das vor Juli passieren sollte, verliere ich die kompletten 4 Jahre Stufenlaufzeit? Falls ja, wie könnte man es in Rücksprache mit dem Vorgesetzten am geschicktesten lösen? Wenn es zu einem Änderungsvertrag kommt, das Datum auf August oder später setzen lassen?
Liebe Grüße und vielen Dank
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Richtig, einfach der Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten erst ab Juli 2022 zustimmen.
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D. H. frühestens ab Juli, der Herbst fängt (meines Wissens ;) ;D) erst im September an.
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Allerdings fängt der Herbst 2021 vor dem Juli 2022 an.
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sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
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sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Da der einfache temporale Zusammenhang in der SV gegeben ist, hat es für jemanden der des verständigen Lesens mächtig ist nicht einer Jahreszahl bedurft.
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sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Da der einfache temporale Zusammenhang in der SV gegeben ist, hat es für jemanden der des verständigen Lesens mächtig ist nicht einer Jahreszahl bedurft.
Genau, eigentlich logisch. Aber Logik ist eben kein Kriterium bei der Ausführung von Jobs im ö.D..
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sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Also ich finde logisches Denken und verständiges Lesen schon üblich.
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Meinen Fehler habe ich eingeräumt, das ist schon mal eine Fähigkeit die in diesem Forum unüblich ist.
Worauf ich mit der darauf folgenden Bemerkung angespielt habe ist jedem der hier schon mehr als 2 Strängen gefolgt ist und der des verstehenden Lesens mächtig ist bekannt. 8)
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Herrlich. Der TE hätte mit Leichtigkeit aufklären können, was er gemeint hat. Aber der hat nichts mehr von sich hören lassen.
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Herrlich. Der TE hätte mit Leichtigkeit aufklären können, was er gemeint hat. Aber der hat nichts mehr von sich hören lassen.
???
sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Da der einfache temporale Zusammenhang in der SV gegeben ist, hat es für jemanden der des verständigen Lesens mächtig ist nicht einer Jahreszahl bedurft.
Genau, eigentlich logisch. Aber Logik ist eben kein Kriterium bei der Ausführung von Jobs im ö.D..
!!!
ich gehe mal davon aus, dass du das übersehen hast, ansonsten wäre es ja ein weiterer Fall von fehlenden verständigem Lesens. ;)
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Wer, Sir? Ich, Sir? Nein, Sir, du, Sir! Oder wer auch immer sich angesprochen fühlt.
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Guten Abend zusammen, vllt. kann mir jemand von euch weiterhelfen 😊 Für meine Abteilung in der ich tätig bin wurde letztes Jahr am 31.08.20 ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Es geht hierbei um die EG 9. Letztes Jahr am Tag der Antragstellung war ich noch in der EG 8/4. Ab August diesen Jahres bin ich aber in der EG 8/5. Bedeutet es tatsächlich das ich in die 9/3 (8/4 und 9/3 haben das gleiche Gehalt) zurück gestuft werde? Kann ich dann beantragen, dass ich erst ab August diesen Jahres berücksichtigt werden möchte, falls die EG 9 durchgesetzt wird. Meine Tätigkeiten haben sich nicht wirklich geändert und die Beantragung hätte schon einige Jahre vorher stattfinden sollen. Vielen Dank vorab 😊
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Ein Antrag auf Höhergruppierung setzt eine persönliche Willenserklärung des TB voraus.
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Wir Mitarbeiter haben alle unterschrieben und es ins Rollen gebracht. Es wird ja dann für mich von Nachteil sein, wenn ich es richtig verstehe. Vorallem von aktuell 8/5 auf 9/3 ist ja schon ärgerlich.
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Was habt Ihr alle unterschrieben und ins Rollen gebracht? Ein Antrag auf Höhergruppierung ist eine einseitige Willenserklärung des TB, konnte in einigen Fällen 2020 gestellt werden und wirkte stets auf den 01.01.20 zurück.
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Ihr habt sicher den AG aufgefordert sich eine aktuelle Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung zu bilden. Sofern sich die auszuführenden Tätigkeiten nicht verändert haben und diese tatsächlich zu einer E9 führen warst du schon immer in E9 eingruppiert.
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Wir Mitarbeiter haben den Antrag auf Höhergruppierung nach Rücksprache mit dem Chef gestellt. Meine Frage ist, wenn dem Antrag stattgegeben wird, würde ich automatisch in die 9/3 eingestuft werden richtig?
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Eine Eingruppierung in E9 halte ich für ausgeschlossen. Zur Wirkung des Antrags auf Höhergruppierung habe ich bereits ausgeführt.
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Haben sich deine auszuübenden, also die dir wirksam und nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeiten geändert?
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Das hört sich ja dann gut an, wenn ich dann schon immer in der EG 9 war. Dann hätte es ja nur Vorteile 😊
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Dazu gibt es jedoch die bittere Erkenntnis jahrelang zu wenig Entgelt bezogen zu haben.
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Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.
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Vor dem 01.01.2019 aber nicht.
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Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊
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Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.
Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...
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Vor dem 01.01.2019 aber nicht.
Das ist zutreffend. Aber wir haben weder jetzt noch zum Antragszeitpunkt noch zu dessen Wirkungszeitpunkt vor dem 01.01.19.
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Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊
Ein Antrag auf Höhergruppierung entfaltete seine Wirkung unmittelbar, dem AG kam keine Entscheidung zu.
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Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊
Dem AG steht keine Entscheidung zu. Er gruppiert auch nicht ein. Eingruppierung ist. Der AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung.
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Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.
Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...
Es gibt keine E9. Mithin kann man auch nicht in E9 eingruppiert sein.
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Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.
Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...
Es gibt keine E9. Mithin kann man auch nicht in E9 eingruppiert sein.
Es geht - wie du wenigstens ahnst - nicht um den tatsächlich existierenden Antrag auf Höhergruppierung, sondern ganz offenbar um eine Aufforderung an den AG sich eine aktuelle Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, umgangssprachlich nennen dies halt einige Antrag auf Höhergruppierung. Der TE führ die Tätigkeiten schon mehrer Jahre aus, also gut möglich dass seine Tätigkeiten damals E9 wohl mit verlängerter Stufenlaufzeot waren und nun eben E9a
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Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.
Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...
Ich würde Dir noch raten den Differenzbetrag aus E8-E9a geltend zu machen und den AG zur Zahlung aufzufordern um die Ausschlussfrist zu unterbrechen. Theoretisch müsste der AG nämlich aktuell gar nichts machen.
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Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.
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Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.
Ist ja bekannt, das du so tickst und auch irgendwie bewundernswert. Aber Dir muss ja kalt sein, das nicht alle so sind, sonst kämest du wohl kaum zurecht und könntest es nicht entsprechend ausnutzen.
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Man kommt bestens zurecht, wenn man seinen Wertmaßstab an alle übrigen anlegt und diese daran mißt.
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Eine klarstellende Frage an dem TE ob a oder b gemeint ist würde ja helfen und hätte den gleichen belehrenden Charakter, macht die nur wohl weniger Spaß. Vielleicht kommt das ja noch, wenn du altersmilde wirst.
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Ja klar meinte ich die E9 a. Sry, dass a habe ich vergessen beizufügen. Danke für deinen Rat😊
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sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Da der einfache temporale Zusammenhang in der SV gegeben ist, hat es für jemanden der des verständigen Lesens mächtig ist nicht einer Jahreszahl bedurft.
Genau, eigentlich logisch. Aber Logik ist eben kein Kriterium bei der Ausführung von Jobs im ö.D..
Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.
:o
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Sehr gut. Meine Ausführung ist nämlich ein hervorragendes Beispiel für die unmittelbare Anwendung der Grundsätze der Logik.
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Ja, ...so steht es da. Oder ist ein Post erst dann legitimiert wenn du ihn bestätigst?
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Du hast gerade Dein Leckerli bekommen. Die Kombination aus negativen und positiven Sanktionen ist deutlich wirkungsvoller als die Beschränkung auf eines von beidem.
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!!1!elf!!!11 :o >:( 8) ;D
Dein Wertemaßstab ist offensichtlich an den eines Maquereau angepasst, also wie alles von dir was sich im Umgang untereinander abspielt vollkommen unbeachtlich.
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Du meinst also, das Leckerli hättest Du überhaupt nicht verdient?