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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fragmon am 19.08.2021 09:15
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Hallöchen,
wie seht ihr das:
Aufgrund einer Vorbeschäftigung kann mit einer Person keine sachgrundlose Befristung abgeschlossen werden.
Um eine Vollzeitstelle zu ermöglichen sollen zwei Arbeitsverträge mit Sachgrundbefristung (Vertretung) beim selben Arbeitgeber geschlossen werden:
Die beiden Stellen stehen in keinem Sachzusammenhang.
Organisationseinheit A 20 Std. befristet bis 12/22
Organisationseinheit B 20 Std. befristet bis 12/22
Gibt es dort rechtliche Probleme bezüglich der rechtmäßigen Befristung bzw. kann das Arbeitsverhältnis als ein Arbeitsverhältnis für die steuerliche Berücksichtigung gelten
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Steuer- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich ohnehin um ein Arbeitsverhältnis. Das berührt aber die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten nicht. Sofern keine Rechtsfehler bei den Befristungen begangen werden, sehe ich keine Probleme.
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Mir ging es zunächst darum, dass der Beschäftigte keine Nachteile erfährt. Allein betrachtet sind die Vertretungsbefristungen sauber. Ich war mir nur nicht sicher, ob dies bei auch in Kombination noch funktioniert. Würdest du zwei befristete Arbeitsverträge schließen oder einen Arbeitsvertrag mit der Begründung
zur Vertretung
von Person X im Referat X und
von Person Y im Referat Y
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Zwei, wegen der getrennten Kündigungsmöglichkeit.