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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: meerli98 am 01.09.2021 12:25
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Nach welcher Stufe ist die oben genannte Stelle im TV-L einzuordnen? In der Stellenausschreibung sind typische Verwaltungsaufgaben sowie Vereins- und Mitgliederservice, Erstellung von Rechnungen etc. aufgelistet.
Zu mir: Berufseinstieg, geprüfter Betriebswirt
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Stellen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand - und tariflich auch ansonsten unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu dieser wurden keine hinreichenden Angaben gemacht.
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Soll ich die Stellenausschreibung bzw Aufgaben genauer beschreiben?
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Wenn Du eine zumindest grobe Einschätzung der zu erwartenden Eingruppierung haben möchtest, wäre das geboten.
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Stellenausschreibung Sachbearbeitung
Aufgaben:
Bearbeitung aller anfallenden Sachbearbeitungs- und Organisationsaufgaben in der Geschäftsstelle
Mitglieder- und Vereinsservice
Vorbereitung und Unterstützung von Sitzungen und Arbeitstagungen
Unterstützung ehrenamtlich Engagierten im Verband
Lehrgangsabrechnungen und Rechnungsstellung
Erwartungen:
eine erfolgreich abgeschlossene Verwaltungsausbildung oder vergleichbares
Soll ich weitere Erwartungen und "Was wir bieten" auflisten?
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Je nach Zeitanteilen könnte das E3-E9a sein.
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Das wäre Vollzeit
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Nach dem Beschäftigungsumfang war nicht gefragt. Er ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
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Wobei ja sowieso fraglich ist ob wirklich nach TV-L eingruppiert wird, wenn da etwas von "TV-L angelehnte Vergütung" steht. Das kann alles mögliche bedeuten...
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Wo wäre derlei geschildert?
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In der Ausschreibung die man mit den Informationen finden kann...
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Ja da steht TV-L angelehnte Vergütung. Aber wenn ich eine 3 Jährige Berufsausbildung habe, dann kann es ja eigentlich ab E5 aufwärts gehen oder nicht?
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Du kannst fordern was du willst. Was der Verband bezahlt ist unklar. Soweit es Aufgaben nach E3 wären würde man im TV-L auch mit Ausbildung nur in E3 eingruppiert werden.
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Okay, dann werde ich mich da mal bewerben und mal nachfragen wie es aussieht. E3 ist recht wenig dafür, dass ich geprüfter Betriebswirt bin.
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Da eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung gefordert wird, wird sich die Bezahlung nach EG 5 und aufwärts richten.
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Sehr gut, also ab E5 bis E9a?
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Es kommt nicht darauf an was an Ausbildung gewünscht wird sondern was für die Tätigkeit nötig ist. Deshalb erlauben die Informationen keinen Eingrenzung auf E5-E9a. Es mag es wahrscheinlicher machen, dass der Verband zumindest E5 zahlen will. Aber die beschriebenen Tätigkeiten können auch E3 sein.
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Deshalb schrieb ich, dass sich vermutlich die Bezahlung hiernach richten wird und nicht, dass es sich um die entsprechende Eingruppierung handelt.