Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Bella1234 am 13.11.2021 12:38

Titel: [Allg] Entlassubg auf Antrag
Beitrag von: Bella1234 am 13.11.2021 12:38
Mal angenommen ein Beamter auf Widerruf möchte entlassen werden und hätte schon zum nächsten Monat einen Arbeitvertag. Könnte dieser nach Paragraphen 24 abs. 1 Nr.4 BeamtStG seine Entlassung beantragen, jedoch  kann der Dienstherr die Entlassung bis mindestens  3 Monate  hinausschieben damit die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß  erledigt werden können.

Welche Amtsgeschäfte wären dies z.b ? Geht diese Hinausschieben auch ohne weitere  Gründe?  Oder kann/muss damit der neue Arbeitsvertrag beginnen kann die Zeitpunkt entsprochen werden die der Beamte aufzeigt?

Mal angenommen es wäre ein Obersekretäranwärter.

Titel: Antw:Entlassubg auf Antrag
Beitrag von: PrinzP am 13.11.2021 21:56
Wenn man Hilfe bei anderen sucht, sollte man sich doch zumindest bemühen, die Frage vernünftig zu formulieren.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen kann die Entlassung nicht "bis mindestens 3 Monate" hinausgeschoben werden werden, sondern längstens. Da einem Beamten auf Widerruf (=Auszubildenden) aber keine Amtsgeschäfte übertragen worden sind, dürfte ein Hinausschieben der Entlassung nicht in Betracht kommen. Der Dienstherr wird die Entlassung also zum beantragten Zeitpunkt aussprechen. Damit das Ganze reibungslos abläuft, empfiehlt es sich, den Antrag nicht erst einen Tag vor der gewünschten Entlassungszeitpunkt zu stellen.