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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Kido2911 am 23.11.2021 08:13
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Hallo,
ich habe meines Erachtens meine Kündigung fristgereicht eingereicht - mein Vorgesetzter hat unterzeichnet und ich habe es dann auch gleich an die Personalabteilung mit Eingangsstempel weitergereicht.
Nun bekomme ich die Mitteilung, dass meine Kündigung nicht fristgerecht zum 31.12.21 gekündigt habe, sondern erst zum 31.3. 2022 gültig sei. Grund sind die Beschäftigungszeiten. Ich bin von meinem Arbeitsvertrag <5 Jahre ausgegangen. Die Personalabteilung rechnet aber alle Beschäftigungsverhältnisse aus den Jahren zusammen (mal 6 Monate, mal 1 Jahr): also sind das > 5 Jahre.
Was soll ich nun tun? Einen Auflösungsvertrag machen? Hat das rechtliche Folgen?
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Sofern der Arbeitgeber keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird Deine Kündigung zum 31.12.2021 wirksam.
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Einen Auflösungsvertrag machen?
Das wäre wohl das einfachste.
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Vielen Dank für die Information.
Der Personaler hat mir gesagt, dass ich falls ich das Arbeitsverhältnis dennoch zum 31.12. beenden möchte, einen Auflösungsvertrag einreichen müsse (Formular habe ich bekommen) und mein Vorgesetzter diesem zustimmen müsse.
Sorry, bin gerade voll aus dem Wind ....
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Einen Auflösungsvertrag machen?
Das wäre wohl das einfachste.
und hat keinerlei rechtlichen Folgen.
Ich habe mehrfach Auflösungsverträge mit AGs gemacht und bin sogar später sogar wieder mit offenen Armen empfangen worden.
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Vielen Dank für die Information.
Der Personaler hat mir gesagt, dass ich falls ich das Arbeitsverhältnis dennoch zum 31.12. beenden möchte, einen Auflösungsvertrag einreichen müsse (Formular habe ich bekommen) und mein Vorgesetzter diesem zustimmen müsse.
Sorry, bin gerade voll aus dem Wind ....
Wenn der Vorgesetzte nicht zustimmt, gilt immer noch das, was ich ausgeführt habe: ohne Kündigungsschutzklage wird die Kündigung zum 31.12. wirksam. Und selbst mit Kündigungsschutzklage kann der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht erzwingen.