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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Matt am 23.11.2021 09:16

Titel: Überleitung von der kleinen 9 in 9a
Beitrag von: Matt am 23.11.2021 09:16
Hallo zusammen,

ich war in der Vergangenheit in der kleinen EG 9 eingruppiert und wurde in die 9a übergeleitet.
Momentan befinde ich mich in der Stufe 5. Gibt es hier auf jeden Fall einen Aufstieg in die Erfahrungsstufe 6 oder kann auch hier bei Sufe 5 ende sein?

Danke vorab
Titel: Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
Beitrag von: XTinaG am 23.11.2021 09:38
Theoretisch erfolgt der Aufstieg in allen Entgeltgruppen ab Stufe 3 in Abhängigkeit der Leistung, praktisch hat die Regel aber so gut wie keine Relevanz.
Titel: Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
Beitrag von: Matt am 23.11.2021 10:13
meine Frage wäre nur: Kann der Arbeitgeber aufgrund früherer Eingruppierungsmerkmale (BAT) hier bei Stufe 5 den Aufstieg in Stufe 6 verneinen?
Titel: Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
Beitrag von: veeam am 23.11.2021 10:36
Nein.

Ist man früher aus der BAT IVb ohne Bewährungsaufstieg in die EG9 ohne Endstufe 6 übergeleitet worden, findet man sich nun in der EG9a wieder.

Mit Bewährungsaufstieg wäre man in die EG9 inkl. Endstufe 6 übergeleitet worden und fände sich nun in EG9b wieder.

Das Entgelt der EG9a Stufe 6 entspricht auch heute noch nahezu dem der EG9b Stufe 5. Mit Ablauf der 5 Jahre in der EG9a Stufe 5 wirst Du also in die Endstufe 6 gelangen, welcher der alten EG9 Stufe 5 bzw. der heutigen EG9b Stufe 5 entspricht. Am Ende hast Du also nicht mehr oder weniger.
Titel: Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
Beitrag von: Matt am 24.11.2021 07:22
Vielen Dank, dies wurde mir soeben vom AG bestätigt!!!