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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Admin am 22.07.2019 16:28

Titel: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Admin am 22.07.2019 16:28
Unter
  http://oeffentlicher-dienst.info/tv-autobahn/
ist nun ein Bereich für den Tarifvertrag TV-Autobahn eingerichtet.

Diskussionen hierzu bitte künftig im Bereich
  TVöD Bund
  https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/board,12.0.html
führen.

Die Wahlmöglichkeit, das 13. Monatsgehalt monatlich ausgezahlt zu bekommen, ist unter
  http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-autobahn?id=tv-autobahn-2019
  "Zulagen und Optionen"
möglich
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 22.07.2019 19:52
Von meiner Seite ganz vielen Dank für Eure tolle Arbeit, die man gar nicht genug würdigen kann.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 22.07.2019 20:29
Perfekt! Kompliment und herzlichen Dank für die Berechnungs- und Vergleichsmöglichkeit 8)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Admin am 22.07.2019 20:40
Perfekt! Kompliment und herzlichen Dank für die Berechnungs- und Vergleichsmöglichkeit 8)

Die Vergleichsmöglichkeit wird gerade noch verbessert. Bisher vergleichen wir in der Analyse stets 1/12 Jahresgehalt. In diesem Fall ist es aber sinnvoller, tatsächlich nur das Monatsgehalt ohne Berücksichtigung der Jahressonderzahlung/13. Monatsgehalt zu vergleichen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Admin am 23.07.2019 00:30
Jetzt gibt's beide Vergleichstabellen:

In
  http://oeffentlicher-dienst.info/tv-autobahn/a/2019/a/vergleich.tvoed-bund-2019.m.html
sieht man die Monatswerte ohne Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts. Die Entgeltabstände hier sind relevant für spätere Gehaltssteigerungen.

In
  http://oeffentlicher-dienst.info/tv-autobahn/a/2019/a/vergleich.tvoed-bund-2019.j.html
findet man die Jahresgehälter inkl. 13. Monatsgehalt bzw Jahressonderzahlung nach TVöD.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 23.07.2019 07:00
Wunderbar, vielen Dank für eure Arbeit aber macht euch nicht verrückt: momentan wartet man als "Wechselwilliger" noch auf seinen Verwendungszweck und vor allem den Eingruppierungsvorschlag bei der GmbH.
Im ersten Moment hören sich die 3,5% bzw. 2% plus 13. Monatsgehalt nicht schlecht an, wenn allerdings meine Gruppe/Stufe der TV-L Tabelle 2021 (die GmbH startet am 01.01.21, also sollte man die 2021'er und nicht die 2019'er zum Vergleich heranziehen?) mit der bei der GmbH vergleiche: für nicht mal 50.-€ netto mehr im Monat den Status des öffentlichen Dienstes aufgeben?  :o
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 07:10
Der „Status des öffentlichen Dienstes“ ist konkret mit welchen Vorteilen verbunden?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 23.07.2019 09:19
Der „Status des öffentlichen Dienstes“ ist konkret mit welchen Vorteilen verbunden?

Bei meiner Versicherung gibt es zb. günstigere Tarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: "Kleinvieh macht auch Mist"
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 09:31
Der Versicherung geht es nicht um den konkreten Status, der günstigere Tarif ergibt sich aus versicherungsmathematischen Erwägungen angesichts einer überwiegend risikoaversen Teilpopulation. Daran ändert die privatrechtliche Organisation des AG nichts, weshalb Versicherer bspw. auch den AN von BWI, HIL oder BDR die günstigeren ÖD-Tarife zugestehen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 23.07.2019 12:30
Was sind das für Abkürzungen "BWI", "HIL" oder "BDR"?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 12:33
Privatrechtliche Organisationen des Bundes: Heeresinstandsetzungslogistik, Bundesdruckerei und die BWI GmbH
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 23.07.2019 12:51
Aja ok, danke Spid.
Kollegen wurde zwar von ihren Versicherungsvertretern erzählt, dass die "öffentlicher Dienst"-Vergünstigung beim Wechsel zur ABG hinfällig ist, aber vielleicht hat sich der Vertreter einfach geirrt und/oder der Kollege hat die risikoaverse Teilpopulation der AGB nicht gut genug betont.
Meine Versicherungen werden bei einem Wechsel einfach weiterlaufen wie bisher, wie es bei einem Neuabschluss aussieht habe ich allerdings noch nicht nachgefragt.

Sonstige Vorteile des öffentlichen Dienstes, speziell beim TV-L-Bereich?
Gute Frage.. die VBL läuft scheinbar weiter:

  § 25 Betriebliche Altersversorgung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke
einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages
über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
(Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) in seiner geltenden Fassung.


und selbst die "Unkündbarkeit" wird übernommen:

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(2) Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.


Für einen Verbleib beim Land spricht vielleicht, dass eine Landesbehörde nicht so schnell geschlossen/verlagert wird, wie zb eine GmbH des Bundes Außenstelle, dessen Verwaltungswasserschädel in einem 500 km entfernten Headquarter residiert. Sicherlich kann man jede Behörde irgendwie schließen/ver- oder zusammenlegen wenn man denn will, eine Bundes GmbH kommt mir jedoch einfach weniger "bodenständig" vor.


§ 4 Versetzung

Beschäftigte können beim Vorliegen betrieblicher Erfordernisse versetzt werden. Sollen Beschäftigte
an einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu Absatz 1:
Versetzung ist die Zuweisung einer bestimmten vertragsmäßigen Beschäftigung in einem anderen
Betrieb des Arbeitgebers. § 95 Abs. 3 BetrVG ist zu beachten.


Ich hab jetzt allerdings auch keinen Schimmer inwiefern eine Versetzung, Abordnung im TV-L (besser?) geregelt ist.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 13:03
Für einen Verbleib beim Land spricht vielleicht, dass eine Landesbehörde nicht so schnell geschlossen/verlagert wird, wie zb eine GmbH des Bundes Außenstelle, dessen Verwaltungswasserschädel in einem 500 km entfernten Headquarter residiert. Sicherlich kann man jede Behörde irgendwie schließen/ver- oder zusammenlegen wenn man denn will, eine Bundes GmbH kommt mir jedoch einfach weniger "bodenständig" vor.


§ 4 Versetzung

Beschäftigte können beim Vorliegen betrieblicher Erfordernisse versetzt werden. Sollen Beschäftigte
an einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu Absatz 1:
Versetzung ist die Zuweisung einer bestimmten vertragsmäßigen Beschäftigung in einem anderen
Betrieb des Arbeitgebers. § 95 Abs. 3 BetrVG ist zu beachten.


Ich hab jetzt allerdings auch keinen Schimmer inwiefern eine Versetzung, Abordnung im TV-L (besser?) geregelt ist.

Der TV-L regelt dazu
Zitat
§ 4Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
(1)1Beschäftigte  können  aus  dienstlichen  oder  betrieblichen  Gründen  versetzt  oder  abgeordnet  werden.  2Sollen  Beschäftigte  an  eine  Dienststelle  oder  einen  Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich län-ger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1.    Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti-gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder  eines  anderen  Arbeitgebers  unter  Fortsetzung  des  bestehenden  Ar-beitsverhältnisses.
2.    Versetzung ist  die  vom  Arbeitgeber  veranlasste,  auf  Dauer  bestimmte  Be-schäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnis-ses.

(2)1Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem  Dritten  zugewiesen  werden.  2Die  Zustimmung  kann  nur  aus  wichtigem Grund  verweigert  werden.  3Die  Rechtsstellung  der  Beschäftigten  bleibt  unbe-rührt. 4Bezüge aus der Verwendung nach Satz 1 werden auf das Entgelt angerechnet.

Protokollerklärung zu § 4 Absatz 2: Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die vor-übergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der TV-L nicht zur Anwendung kommt.

(3)1Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsver-traglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). 2§613a BGB sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.Protokollerklärung zu § 4 Absatz 3:1Personalgestellung ist - unter  Fortsetzung  des  bestehenden  Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten ver-traglich geregelt.

Und somit ist egal, ob irgendeine Behörde geschlossen wird oder nicht - der AG kann Dich aus dienstlichen Gründen durchs Ländle versetzen wie er lustig ist.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 23.07.2019 17:16
Vielen Dank für den entsprechenden Auszug des TV-L @Spid. Mich und meine Kollegen betrifft
Zitat
(3)1Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsver-traglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). 2§613a BGB sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.Protokollerklärung zu § 4 Absatz 3:1Personalgestellung ist - unter  Fortsetzung  des  bestehenden  Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten ver-traglich geregelt.
da wir bereits zu 100% mit Autobahnaufgaben betraut sind und somit unser Wahlrecht nur darin besteht ob wir komplett mit neuen Arbeitsvertrag zur AGB wechseln und der TV-A Anwendung findet, oder beim Land bleiben, uns gestellen lassen und weiterhin nach TV-L entlohnt werden.

Zitat
der AG kann Dich aus dienstlichen Gründen durchs Ländle versetzen wie er lustig ist.
"Ländle" = bundesweit? Also angenommen ich bleibe Landesbediensteter, dann kann mich mein AG per Personalgestellung bundesweit an irgendeine eine Niederlassung der AGB versetzen?  :o
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 17:21
TB des jeweiligen Bundeslandes sind ohnehin landesweit versetzbar, Personalgestellung funktioniert ggfs. auch bundesweit.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Florian-Geyer am 24.07.2019 09:36
Alles klar, danke.
Ums kurz zu fassen: so wirkliche Vorteile existieren im öffentlichen Dienst eigentlich nicht und wenn's bescheiden läuft für den Laden oder man in Ungnade fällt/nicht gleicher wie gleich ist, finden sich wie überall Mittel und Wege sich jemanden durch die kalte Küche zu entledigen/an die Wand laufen zu lassen. Bleibt also alles wie bisher  8)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 24.07.2019 18:13
Letztendlich handelt es sich beim Status des Öffentlichen Dienstes zu einem nicht unerheblichen Teil auch um eine gefühlte Sicherheit. Mein Bruder ist im ÖD beschäftigt, und konnte krankheitsbedingt seine Arbeit in einem Labor nicht mehr ausführen. Rausgeschmissen haben sie ihn zwar nicht- aber er musste die Kröte schlucken, dass er zwei Entgeltgruppen zurückgestuft wurde, weil seine Tätigkeitsmerkmale nicht mehr adäquat zu seiner vormaligen Entgeltgruppe waren. Die Zeiten, in denen man krank wird, und dann mit EG11 als Bote durchs Haus geschickt wird, sind vorbei. Wie ich mich erinnere, ist der Berliner Senat seinerzeit auch sehr rigoros mit seinen Bediensteten umgegangen- selbst Beamte wurden dergestalt eingesetzt und mussten bei Zeitarbeitsfirmen niedere Dienste leisten, sodass viele freiwillig kündigten. Wenn wir per Überleitungs-TV unsere jetzigen Besitzstände garantiert bekommen UND noch mehr Geld bekommen- ja was wollen wir denn da noch mehr? Bei meiner Versicherung habe ich übrigens nachgefragt- für die ist die Autobahn-GmbH de facto Öffentlicher Dienst- ebenso wie beispielsweise die Post oder die Deutsche Bahn- aber auch viele Stadtwerke, die als GmbHs o.ä. geführt werden.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pampir am 31.07.2019 12:47
Hallo in die Runde,
hat eigentlich schon jemand mal die Entgeltordnung im TV-L mit der Entgeltordnung im TV-A im Bereich der Ingenieure verglichen. Wenn ich das richtig verstehe, führt dort in den meisten Fällen beim Wechsel zur AGB bei gleicher Tätigkeitseinordnung dies zu einer höheren Einstufung in der Entgeltgruppe.

TVL: E10 wird im TVA: E10 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten
TVL: E11, FG2 wird im TVA: E11 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten,1/3 bes. Leistungen
TVL: E11, FG1 wird im TVA: E12 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten,bes. Leistungen
TVL: E12, FG1 wird im TVA: E13 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten, langj. Erfahrung, bes. Schwierigkeit und Bedeutung
TVL: E13 wird im TVA: E14 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten, Maß der Verantwortung

Gibts hierzu in der Runde schon erste Erfahrungen oder Informationen der Gewerkschaften?
Bei der Werbeveranstaltung des H. Krüger wurde dies nämlich auch genauso propagiert.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 03.08.2019 12:37
Dazu müsste man erst einmal genauer wissen, wie "besondere Leistungen, Schwierigkeit und Bedeutung" definiert sind. Das sind alles Gummibandformulierungen. Ich gehe eher davon aus, dass für EG 11 und 12 alles beim Alten bleiben wird- und dass es eher auf Führungsebene Steigerungen geben wird- das war bis jetzt bei jeder Reform so!


Bei uns munkelt man zwar auch, dass angeblich alle Ingenieure! mindestens EG 12 bekommen sollen- aber in meinen Augen ist das Wunschdenken!


Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:40
Das sind mitnichten „Gummibandformulierungen“. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen - und diese bereits in jahrzehntelanger Rechtsprechung erfahren haben. Anhand dieser unbestimmter Rechtsbegriffe sind TB bereits seit Jahrzehnten absolut eindeutig eingruppiert.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 03.08.2019 14:45
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 14:50
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!
Mathematisch Scharf würde aber bedeuten, dass man mit jeden neuen (noch nicht absehbaren, weil noch nicht existierende) Arbeitsvorgänge die EGO neu schreiben müsste.

Viel Spaß!

Ach ja und mit der Zeit werden ja Arbeitsvorgänge die vor 10 Jahre noch eine Herausforderung waren durch Technik Einsatz pipi Kram und jeder Depp kann es.
also auch dann EGO umschreiben.

Und zu guter letzt, der noch: es müssten ALLE AV definiert werden, damit sie zur Menge der Eingangsdaten gehören, viel Spaß Spaß.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 14:56
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

Eine auszuübende Tätigkeit erfüllt immer die Tätigkeitsmerkmale für ganz genau eine Eingruppierung. Es handelt sich mithin um eine eindeutige Zuordnung, die zudem nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien abhängt.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 06.08.2019 17:12
Die, die von EG 11 in EG 12 kämen  ---> Glückwunsch !
Die, die von EG 12 in EG 13 kämen  --->  >:(
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV Sibe am 14.08.2019 13:08
Gibt es schon irgendwelche Information bezüglich des Überleitungsvertrag? Bis wann soll dieser stehen?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 14.08.2019 19:10
Die Verhandlungen für den Überleitungs-TV sollen Mitte Oktober abgeschlossen sein- im Anschluss soll es dann noch im November diesen Jahres Infoveranstaltungen durch die AGB geben.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Jean Paul Belmondo am 14.08.2019 20:04
Die Verhandlungen zum Überleitungstarifvertrag sind letzten Montag (12.08.19) gestartet.
Zur Info: Egal ob man zur Autobahn GmbH wechselt oder sich "gestellen" lässt, wenn man zu Strassen NRW zurück will, muss man sich neu bewerben. So sagen die verschiedenen Gewerkschaften.  ;)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 14.08.2019 21:41
Falls man zur AGB wechselt, und sich dann zu Strassen.NRW zurück bewirbt, wären dann aber wahrscheinlich sämtliche Besitzstände weg, und man würde als ordinärer TVLer dort wieder eingestellt. Man sollte sich das als TVÖDer also gut überlegen, wenn man mit dem Gedanken spielt, sich ggf. später wieder zurück zu bewerben.

Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Dieter75 am 16.08.2019 16:00
Hallo zusammen,

3 Fragen hätte ich hier mal:

1.Was kommt eigentlich alles in diesen Überleitungsvertrag rein?

2. Was passiert eigentlich wenn die Autobahn GmbH pleite geht? Soll ja in der Privatwirtschaft schon mal vorgekommen sein, das eine GmbH pleite geht. Füttert der Bund die GmbH durch, damit dies nicht geschieht?

3. Ab 01.01.2024 kann die GmbH dann ihren eigenen Haustarifvertrag ohne Verdi und ohne den Bund machen?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 17.08.2019 18:02
Zu 1. Die Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten von den Ländern in die Autobahn GmbH.

Zu 2. Die Autobahn GmbH ist eine bundeseigene GmbH, sprich sie wird vollständig vom Bund finanziert. Der Bund trägt das volle ökonomische Risiko.

Zu 3. Die Autobahn GmbH hat bereits einen separaten Tarifvertrag. Inwieweit dieser weiter ausgestaltet wird, wird die Zeit zeigen. Bei einem Haustarifvertrag wird Verdi kein Verhandlugnspartner sein, der Bund indirekt schon (siehe 2.).
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 17.08.2019 18:24
Ist es nicht Kennzeichen einer GmbH, daß der/die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften?

Und die Autobahn GmbH schließt ihren Haustarifvertrag dann mit welchen Gewerkschaften? Ich persönlich hielte es ja für gut, Verdi auszusperren...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 17.08.2019 21:11
Ist es nicht Kennzeichen einer GmbH, daß der/die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften?

Ja. Es steht allerdings anzunehmen, dass, falls die Autobahn GmbH in finanzielle Problemlagen gerät, der Bund steuerend eingreift; insoweit ist die Autobahn GmbH ja keine Philipp Holzmann AG.

Und die Autobahn GmbH schließt ihren Haustarifvertrag dann mit welchen Gewerkschaften? Ich persönlich hielte es ja für gut, Verdi auszusperren...

Ich warf Google an und Google teilte mir mit, dass Haustarifverträge durchaus nur zwischen Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung des Unternehmens geschlossen werden können. Träfe dies auch auf die Autobahn GmbH zu, müsste Verdi nicht mit an den Tisch.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 17.08.2019 21:29
Ist es nicht Kennzeichen einer GmbH, daß der/die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften?

Ja. Es steht allerdings anzunehmen, dass, falls die Autobahn GmbH in finanzielle Problemlagen gerät, der Bund steuerend eingreift; insoweit ist die Autobahn GmbH ja keine Philipp Holzmann AG.

Möglich. Dennoch ist es unzutreffend, daß der Bund das volle ökonomische Risiko trägt.

Zitat
Und die Autobahn GmbH schließt ihren Haustarifvertrag dann mit welchen Gewerkschaften? Ich persönlich hielte es ja für gut, Verdi auszusperren...

Ich warf Google an und Google teilte mir mit, dass Haustarifverträge durchaus nur zwischen Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung des Unternehmens geschlossen werden können. Träfe dies auch auf die Autobahn GmbH zu, müsste Verdi nicht mit an den Tisch.

Verdi muß auch nicht mit an den Tisch - man kann auch jede andere Gewerkschaft nehmen und den Haustarifvertrag abschließen, nicht jedoch mit der Arbeitnehmervertretung des Unternehmens, siehe §2 TVG.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 17.08.2019 21:36
Verdi muß auch nicht mit an den Tisch - man kann auch jede andere Gewerkschaft nehmen und den Haustarifvertrag abschließen, nicht jedoch mit der Arbeitnehmervertretung des Unternehmens, siehe §2 TVG.

Tja, anstatt Google zu fragen hätte ich mal lieber ins Gesetz geschaut.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 20.08.2019 17:39
Bin auch TV-A-Betroffener ab 01.01.2021. Bin mal gespannt, wann es endlich einen Überleitungsvertrag geben wird und was dieser dann regeln wird. Alleine im Gespräch mit einer Hand voll Kollegen sind solch unterschiedliche Alt- und Besitzstände zu Tage gekommen, dass ich mich echt frage, wie man das regeln möchte.

Mit wem wird denn im Einzelnen gesprochen werden, um o.g. zu regeln ??? Nur EG und Stufenzuordnung sind völlig unzureichend.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 18:55
Also ich denke da werden viele Alt- und Besitzstände unter den Tisch fallen, da ja man nicht gezwungen wird zu wechseln, oder? ::)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 21.08.2019 09:19
schaun wir mal.... ich denke einige Kollegen werden dann wohl nicht wechseln.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 21.08.2019 09:35
Eben, es wird ja auf freiwilliger Basis sein. Und die Altfälle "sterben" dann ja eh bald aus.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 21.08.2019 09:59
die "Altfälle" sind sehr erfahrene Hasen, auf die man unmöglich verzichten kann. Und diese "Altfälle" habven durchaus noch knapp 20 Berufsjahre vor sich. Ich würde das mal besser nicht zu überheblich angehen anstelle der Verantwortlichen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 10:02
Die kann man ja dann einfach nach §4 Abs. 3 TV-L/TVÖD gestellen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 21.08.2019 10:54
Genau - ganz einfach gestellen. Alles cool...  8)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 11:01
Wenn es an einer sinnvollen und entgeltgruppengerechten Beschäftigungsmöglichkeit fehlt und bei der Autobahngesellschaft Bedarf besteht, wird es wohl darauf hinauslaufen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Dieter75 am 26.08.2019 11:06
Hallo,

habt ihr vielleicht noch 2-3 Beispiele was in den Überleitungsvertrag reinkommt?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Dieter75 am 26.08.2019 11:13
Ich kenne solche Haustarifverträge aus der Industrie.
Hier kann der Arbeitgeber ohne Gewerkschaft seinen eigenen Vertrag machen - Zwar mehr Gehalt, aber z.B. weniger Urlaubstage, 5 Jahre z.B. keine Entgelderhöhung (weil es dem Betrieb ja so schlecht geht.....) usw.,usw.

Da kann auch der Personalrat oder eine x-beliebige Gewerkschaft nichts machen.... Entweder man akzeptiert dann die Bedingungen oder man verlässt den Arbeitgeber.

Was ab 2024 bei der Autobahn GmbH passiert, das kann natürlich keiner sagen.....
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 26.08.2019 11:21
Bullshit. Tarifverträge werden zwischen Tarifparteien geschlossen. Das gilt auch für Haustarifverträge.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Wastelandwarrior am 26.08.2019 11:39
Bisher haben alle Töchter GmbHs des Bundes ein "Besserstellungsverbot"... außer die Autobahn GmbH. Das wird hoffentlich noch laut beim Bund...  ;)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 26.08.2019 17:35
Interessanter Fall eines Kollegen einer anderen Organisationseinheit:
Er ist Angestellter des Landes Hessen (VZ 100%), sie ist Beamtin des Landes Hessen (TZ 80%), beide hätten Anspruch auf Kinderzulagen, sowohl nach TV-H als auch nach HBG. Nur einer kann die Zuschläge erhalten. Da sie als Beamtin deutlich höhere Zuschläge erhält, haben die beiden sich dafür entschieden, dass die Frau diese erhält. Nun kommt eine hesseninterne Regelung:
Arbeiten beide für das Land Hessen und haben dadurch beide einen Anspruch auf Kinderzulagen, so erhält man trotz Teilzeitverhältnis (ab >=50%) den vollen Kinderzuschlag. Das bedeutet, seine Frau erhält nicht 80% der Zuschläge sondern 100%.

Dieses würde ja dann wegfallen, wenn er wechselt, da die Autobahn GmbH ja keine KiZu zahlt. Das bedeutet, dass Familieneinkommen schmälert sich (in dem vorliegenden Fall wären das ca. 150,- € brutto), da sie fortan nur noch 80% der KiZu erhält anstatt vorher 100%.

Ist das nun eine tarifliche Regelung oder nicht ? Sollte die AGB hierauf mit einer Ausgleichszahlung (wegen der Besitzstandswahrung) reagieren ? Ich habe keine Idee.

Ich habe hierzu in TV-H §23a etwas gefunden, was da passen könnte. Dann sollte dies auch ein tariflicher Anspruch sein m.M.n.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 27.08.2019 11:11
Zu spezielle Fragestellung - auch für Tarifexperten ? Fehlen vermutlich Erfahrungswerte bei anderen ...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: MB0507077 am 29.08.2019 06:35
Hallo,

Da ich voraussichtlich auch zur Autobahn Gmbh wechseln muss/kann, stellt sich für mich soeben die Frage, ob sich dies für mich überhaupt lohnt da ich in EG 9a TVÖD eingruppiert bin und nach der Überleitung zum TV-Autobahn sogar weniger in EG 9a raus hätte....zumindest wenn ich nach der momentanen Berechnung der neuen Entgeltgruppe des TV-Autobahn gehe.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 29.08.2019 09:39
Weniger sollte doch eigentlich nicht sein oder ??? Hieß es nicht, die Tabelle TV-A sollte immer mindestens auf dem Niveau der TVöD Tabelle liegen. Hinzu käme ein 13. Gehalt (weiß jetzt allerdings nicht , was 9a im TVöD an JSZ bekommt)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 06.09.2019 11:56
Hat schon Jemand was von der VBL gehört, wie es dann für neue und alte Bundesländer gemeinsam geregelt wird?
Oder fällt die völlig raus, weil wir GmbH werden?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 06.09.2019 16:29
VBL soll wohl 1 zu 1 übernommen werden. Das ist wohl sicher, so wie ich es verstanden habe.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 09.09.2019 12:32
VBL soll wohl 1 zu 1 übernommen werden. Das ist wohl sicher, so wie ich es verstanden habe.

Also zwischen Ost und West bleibt der Unterschied?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.09.2019 13:39
sorry, den Unterschied kenne ich nicht. Kann ich nichts zu sagen...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 11.09.2019 09:09
VBL-Ost
4,25% Arbeitnehmer
2% Arbeitgeber

VBL-West
1,81% Arbeitnehmer
6,45% Arbeitgeber


Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 11.09.2019 09:21
Ist dies wirklich so ?  :o
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 09:32
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.

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Beitrag von: alterschlingel am 11.09.2019 15:52
@TV-Ler: Danke für diese Info. man lernt nie aus !
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Beitrag von: Pädi07 am 13.09.2019 11:44
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.

und wie sieht der steuerliche Unterschied genau aus?
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Beitrag von: suseliese am 17.09.2019 12:54
Im Detail kann ich es dir nicht sagen, ich wußte nur, das es Unterschiede gibt.
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Beitrag von: Bastel am 17.09.2019 13:08
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.

und wie sieht der steuerliche Unterschied genau aus?

Einfach mal:

Zusatzrente Kapitaldeckungsverfahren
Zusatzrente Umlageverfahren

googeln.

Das eine vermindert das steuerliche Brutto. Das andere erhöht es um einen Teil der AG Beiträge wenn ich mich nicht täusche.
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Beitrag von: TV-Ler am 17.09.2019 13:54
Wer das Ergebnis der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung auf Monatsbasis sehen will, der bemühe den Rechner auf https://oeffentlicher-dienst.info und stelle einmal unter Zusatzversorgung "VBL" ein und zum Vergleich "VBL-Ost" ...
... daran kann man den von @Bastel beschriebenen Effekt gut nachvollziehen.
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Beitrag von: Maximus2584 am 29.09.2019 15:04
Beim Wechsel von TV-L z.b. aus Berlin zu Autobahn GmbH beginnt neue Probezeit oder wird es Versetzungmöglichkeiten geben bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Danke für die Antwort!
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Beitrag von: suseliese am 30.09.2019 11:25
Es beginnt keine neue Probezeit, soweit ich es weiß.
Wir in Brandenburg haben in den kommenden Monaten ein Gespräch, bei dem uns wohl ein Arbeitsplatz/Gehaltsgruppe etc vorgeschlagen wird und wir aber auch noch sagen können, wo wir hinwollen.
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Beitrag von: Jean Paul Belmondo am 01.10.2019 11:48
https://bund-laender-nrw.verdi.de/land/strassen-nrw/++co++939f8da6-e388-11e9-b5c3-525400423e78
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Beitrag von: Pampir am 05.10.2019 09:53
Hallo Kollegen,
es ist erstaunlich ruhig im Autobahn-Forum. Seid ihr euch schon alle sicher ob ihr wechselt oder nicht? Der Tarifabschluss ist ja nicht gerade der Brüller. Die Ingenieure werden 1:1 übergeleitet und danach soll man - sofern man meint falsch eingruppiert zu sein - einen Höhergruppierungsantrag stellen. Mit welchem Ergebnis ist völlig offen. Die angeblich ach so wichtigen Ingenieure damit zu ködern, finde ich gelinde ausgedrückt seltsam. Bei uns findet demnächst die alles entscheidende Abfrage zur Wechselabsicht statt. Ist dies in anderen Bundesländern schon erfolgt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 10:51
Da bei Ingenieuren außer der E10 und den Drittelmerkmals-Fallgruppen der E11 eine Verbesserung um eine Entgeltgruppe ggü. den tariflichen Regelungen von TV-L und TVÖD erfolgt, erschließt sich mir das Gejammer nicht - ebenso nicht hinsichtlich des bewährten Modus der Höhergruppierung auf Antrag, bei der das Ergebnis des Antrages eben nicht völlig offen, sondern vielmehr bereits vor Antragstellung völlig eindeutig ist.
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Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 11:12
Bei uns in NRW soll die Abfrage nach den Info-Veranstaltungen kommen. Selbige sind für Anfang November anberaumt. Für TV-L-Beschäftigte finde ich den Tarifabschluss gar nicht so schlecht- wenn man alles zusammenzählt (volles 13. Monatsgehalt, 1h weniger Wochenarbeitszeit, höheres Tabellenentgelt, Bonuszahlung), dann komme ich für meine derzeitige Situation auf ein Mehr von ca. 10%.


Das wären gute Gründe für einen Wechsel,- anders sieht es bei Mitarbeitern aus, die bereits TVÖD haben- für die ist ein Wechsel meines Erachtens unattraktiv.

Über den vielbeschworenen "Status des Öffentlichen Dienstes", dessen man im Falle eines Wechsels verlustig wird, habe ich mich bei meinen Banken und Versicherungen erkundigt- die würden da keinen Unterschied machen. Mir fallen jetzt keine Anderen Situationen ein, in denen mir dieser Status zum Vorteil gereichen würde.

Etwas misstrauisch bin ich noch, weil explizit erwähnt wurde, dass "betriebsbedingte Kündigungen" nur bis zum 31.12.2025 ausgeschlossen werden. Ab 01.01.2026 wären sie mithin für die AGB anzuwenden. Welche Gefahren entstehen uns hieraus? Klar- sehr theoretisch gibt es die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch schon im ÖD- aber dort ist sie quasi nicht umsetzbar. Bei einer GmbH könnte das anders aussehen, wenn die Konjunktur den Bach herunter geht und das Geschäftsergebnis im roten Bereich liegt?!

Bei der VBL-Betriebsrente bin ich auch noch etwas misstrauisch- die Formulierung in der Pressemeldung ist mir etwas schwammig- dort steht, dass die AGB sich für eine Weiterführung der Betriebsrente in der bisherigen Form "einsetzt". Das ist Politiker-Sprech und lässt bei mir die Alarmglocken schrillen.

Erst wenn feststeht, dass die VBL tatsächlich dauerhaft in ihrer jetzigen Form zu 100% weitergeführt wird, kann die AGB mit meiner Unterschrift rechnen.

Im TV wurde zwar der Anspruch auf eine Betriebsrente manifestiert- das könnte aber theoretisch auch eine Betriebsrente sein, die schlechtere Konditionen liefert, als unsere derzeitige!

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Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 11:16
@Spid
""Da bei Ingenieuren außer der E10 und den Drittelmerkmals-Fallgruppen der E11 eine Verbesserung um eine Entgeltgruppe ggü. den tariflichen Regelungen von TV-L und TVÖD erfolgt, erschließt sich mir das Gejammer nicht"

Das erklär mir jetzt bitte einmal- ein 12er Ingenieur würde demnach automatisch in die 13 kommen? Woraus resultiert das?
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 11:28
Du mußt doch nur die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen in beiden Tarifwerken miteinander vergleichen.
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 11:50
Den Ausführungen von Pan Tau schließe ich mich mal an.
Als TVÖD´ler ist es nicht wirklich ein Angebot.
Knackpunkte sind:
a.) bisher keine VBL
b.) betriebsbedingte Kündigungen werden schon in einer Pressemitteilung zum ABSCHLUSS eines Vertrages genannt (schafft richtig vertrauen)
c.) Höhergruppierung nur auf Antrag (warum nicht automatisch??)
d.) möglicher Wegfall/Anrechnung von Zulagen bei einer Höhergruppierung (siehe Punkt c)
Gehaltstechnisch falle ich unter §25 habe also defakto null Vorteil.
Zusammen mit den vorgenannten Punkten bietet sich ein Wechsel zur Zeit nicht an.
Aber mal abwarten was auf den Veranstaltungen (Gewerkschaften/Arbeitgeber) noch so erläutert wird.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 12:00
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 12:11
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
Vermutlich falscher Ton.

Wenn Du eine Zulage bekommen würdest die wegfällt/angerechnet wird weil man erst später (auf Antrag) höhergruppiert wird,würdest du da auch anders drüber denken.
Das man einen Antrag stellen kann aber nicht muss ist doch jedem selbst überlassen.
Aber im Zusammenhang mit den tollen Angeboten relativiert sich das dann ganz schnell.
Mit einer automatischen Höhergruppierung würde es diese Probleme nicht geben.
Nicht mehr und nicht weniger war damit gemeint.
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Beitrag von: Bastel am 05.10.2019 12:11
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.

Vermutlich wäre den meisten eine Höhergruppierung ohne Verlust jeglicher Stufenlaufzeit am liebsten. Dann könnte Sie auch automatisch erfolgen.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 12:26
Der einzige Unterschied zwischen einer automatischen Höhergruppierung und einer Höhergruppierung auf Antrag ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, vulgo Antrag. Auch der Zeitpunkt ist derselbe.
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 12:32
Und die , vermutliche , Erhaltung der alten Zulagen.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 12:37
Nein. Die Regelungen zur Höhergruppierung auf Antrag verweisen auf die tariflichen Regelungen zur Höhergruppierung. Mithin ist die Wirkung der Höhergruppierung exakt dieselbe, egal ob sie auf Antrag oder automatisch erfolgt. Auch Die Besitzstandszulagen nach §6 EÜTV entfallen bei jeder Höhergruppierung.
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 12:44
Ich bin ja kein Vertragsrechtler und finde es gut hier fachkundig unterstützt zu werden.
Ich hatte das alles etwas anders verstanden.
Wenn ich übergeleitet werde entspricht das aus meiner Sicht einer Neueinstellung.
Zumindest habe ich einen neuen Arbeitsvertrag mit einem neuen AG.
Wenn der mich jetzt in einer neuen Gehaltstufe einstellt, entspricht das dann einer Höhergruppierung?
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 13:04
In §1 Abs. 1 EÜTV sind unterschiedliche Möglichkeiten des Wechsels zur Autobahn AG genannt. Je nach Anwendungsfall sind es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, jedoch mit annähernd gleichen Rechtsfolgen: der Überleitung nach EÜTV, hier insbesondere §§3, 4 EÜTV. Das ist keine Höhergruppierung, es ist die Überleitung. Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, erfolgt die Höhergruppierung auf Antrag aus dem Überleitungsergebnis heraus. Dabei ist es im Ergebnis völlig unerheblich, ob sie auf Antrag erfolgt oder nicht. Würde man im EÜTV die Worte „auf ihren Antrag“ streichen, würde sich am Ergebnis der Höhergruppierung nichts ändern.

Wenn Du Dein jetziges AV kündigtest und Dich als Externer bewürbest, würdest Du unmittelbar in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach TV-A ergibt, die Stufenzuordnung richtete sich allerdings nach §16 Abs. 2 i.V.m. §17 Abs. 1 ff. TV-A.
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 13:11
Also wäre die Zusicherung der Zulagen nur solange gewährleistet bis man einen Antrag stellt (vorrausgesetzt man hat Anspruch darauf)?
Da ja vermutlich viele diesen Antrag stellen können werden dementsprechend viele Zulagen wegfallen.
Scheint ja wieder ein voller Erfolg der Tarifparteien zu sein.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 13:45
Den Wegfall welcher Entgeltbestandteile befürchtest Du denn?
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Beitrag von: operator1 am 05.10.2019 14:05
Bei mir persönlich handelt es sich nur um die VBL alt Zulage, die aber wohl in §21,(2) geregelt ist.
(und auch so bestehen bleibt?)
Aber da man ja immer im Gespräch mit Arbeitskollegen ist kamen diese Fragen natürlich auf,
und nun kann man etwas besser diskutieren und erklären.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 14:09
Ja, die bleibt, unabhängig von der Höhergruppierung.
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Beitrag von: Jean Paul Belmondo am 05.10.2019 14:48
Hallo Leute. Nur mal so zur Info: Spid ist fast in jedem Forum vertreten. Was meint ihr wohl, warum sich so viele nicht mehr für dieses Forum interessieren? Da sollte sich jeder mal sein eigenes Bild von machen.  ;) ;) ;)
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Beitrag von: Bastel am 05.10.2019 14:57
Hallo Leute. Nur mal so zur Info: Spid ist fast in jedem Forum vertreten. Was meint ihr wohl, warum sich so viele nicht mehr für dieses Forum interessieren? Da sollte sich jeder mal sein eigenes Bild von machen.  ;) ;) ;)

Er ist wohl ziemlich die größte Kompetenz ihr im Forum.
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 15:02
Hallo Leute. Nur mal so zur Info: Spid ist fast in jedem Forum vertreten. Was meint ihr wohl, warum sich so viele nicht mehr für dieses Forum interessieren? Da sollte sich jeder mal sein eigenes Bild von machen.  ;) ;) ;)

Also ist Deine Schlußfolgerung, das Interesse an diesem Forum wäre geringer, weil ich in fast jedem Forum vertreten sei und dieses Forum sein Alleinstellungsmerkmal verloren hätte?
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Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 16:30
@Spid

Habe das mal gerade für mich durchkalkuliert. Offenbar bestünde die Möglichkeit, mich bei der AGB von 12 auf 13 per Antrag höhergruppieren zu lassen.

Da ich momentan 12/3 + Garantiebetrag bekomme, würde selbiger in der EG 13 entfallen.

Brutto bekäme ich bei der Höhergruppierung 130 Euro mehr- die Stufenlaufzeit würde dann aber in 13/3 erneut beginnen.

7 Monate nach Gründung der Autobahn-GmbH würde ich regulär in Stufe 12/4 kommen. Da scheint es mir taktisch klüger, bis zum Juli 2021 abzuwarten, und dann direkt in Stufe 13/4 zu kommen. Wäre das aus Deiner Sicht möglich- oder gibt es irgend welche Fristen, die einzuhalten sind, und nach deren fruchtlosen Verlauf ein Antrag auf Höhergruppierung nicht mehr gestellt werden kann?
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Beitrag von: Bastel am 05.10.2019 16:33
Es wird so gut wie immer Rückwirkend zum 1.1 gerechnet. Davon können dir einige vom TVÖD oder mittlerweile auch vom TVL ein Lied von singen.
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Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 16:42
Entwarnung...in §17 steht:

"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Die in der bisherigen Entgeltgruppe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird in der höheren Entgeltgruppe fortgesetzt"

also kann ich getrost am 01.01.2021 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen....
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 17:10
@Spid

Habe das mal gerade für mich durchkalkuliert. Offenbar bestünde die Möglichkeit, mich bei der AGB von 12 auf 13 per Antrag höhergruppieren zu lassen.

Da ich momentan 12/3 + Garantiebetrag bekomme, würde selbiger in der EG 13 entfallen.

Brutto bekäme ich bei der Höhergruppierung 130 Euro mehr- die Stufenlaufzeit würde dann aber in 13/3 erneut beginnen.

Wenn Du derzeit E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, wärest Du ja bereits in der E13, weil der Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, sondern anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusätzlich zum Tabellenentgelt der Entgeltgruppe und Stufe, aus der höhergruppiert wurde, zu zahlen ist. Höhergruppierungen funktionieren im TV-A etwas anders als in TV-L/TVÖD.

Zitat
7 Monate nach Gründung der Autobahn-GmbH würde ich regulär in Stufe 12/4 kommen. Da scheint es mir taktisch klüger, bis zum Juli 2021 abzuwarten, und dann direkt in Stufe 13/4 zu kommen. Wäre das aus Deiner Sicht möglich- oder gibt es irgend welche Fristen, die einzuhalten sind, und nach deren fruchtlosen Verlauf ein Antrag auf Höhergruppierung nicht mehr gestellt werden kann?

Tatsächlich wirkt jeder Antrag auf das Datum des Betriebsübergangs zurück, §5 Abs. 1 Satz 2 EÜTV.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 19:24
@Spid
Zitat
Wenn Du derzeit E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, wärest Du ja bereits in der E13, weil der Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, sondern anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusätzlich zum Tabellenentgelt der Entgeltgruppe und Stufe, aus der höhergruppiert wurde, zu zahlen ist. Höhergruppierungen funktionieren im TV-A etwas anders als in TV-L/TVÖD.

Da denkt man gerade, man habe etwas verstanden, und da wird es dann noch komplizierter. Habe Deine Ausführung Mehrmals gelesen, aber nicht ansatzweise verstanden. Was wäre denn jetzt die genaue Konsequenz für mich daraus?
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 19:49
Du hast ausgeführt, Du erhieltest das Entgelt der E12/3 plus Garantiebetrag. Das geht nur dann, wenn Du in E13 eingruppiert bist. Wenn der Garantiebetrag zusteht, wird er nicht zusätzlich zum Entgelt der neuen Entgeltgruppe/Stufe gezahlt, sondern zusätzlich zum Entgelt der alten Entgeltgruppe/Stufe. Wer Entgelt einer Stufe der E12 plus Garantiebetrag erhält, ist in E13 eingruppiert.
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Beitrag von: Pan Tau am 05.10.2019 20:05
@Spid
Ist jetzt aber schon ein wenig Korinthenkackerei- oder!?
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Beitrag von: TV-Ler am 05.10.2019 20:19
@Spid
Ist jetzt aber schon ein wenig Korinthenkackerei- oder!?
Nein, wenn du jetzt bereits in der EG13 wärst, dann stünde im TV-Autobahn ja die EG14 für dich in Aussicht ...
... da geht es also um mehr als Korinthen  8)
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Beitrag von: Spid am 05.10.2019 20:24
@Pan Tau: Wenn Du sagst „Asphalt oder Teer - egal, kennt eh keiner den Unterschied!“, bin ich bereit, meine Ausführungen als Korinthenkackerei zu charakterisieren.
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Beitrag von: Fristenfuchs am 07.10.2019 07:01
@Pan Tau: Wenn Du sagst „Asphalt oder Teer - egal, kennt eh keiner den Unterschied!“, bin ich bereit, meine Ausführungen als Korinthenkackerei zu charakterisieren.

Der war mal richtig gut....
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Beitrag von: Pan Tau am 07.10.2019 16:49
Mich dünkt, Herr Spid findet Gefallen daran, hier User mit allerlei Haarspalterei und Erbsenzählerei vorzuführen- kann man gut finden, muss man aber nicht!
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Beitrag von: Spid am 07.10.2019 16:59
Präzision ist unverzichtbar.
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Beitrag von: Keeper83 am 08.10.2019 09:58
Mich dünkt, Herr Spid findet Gefallen daran, hier User mit allerlei Haarspalterei und Erbsenzählerei vorzuführen- kann man gut finden, muss man aber nicht!

Ich sitze gerade an einer Ausschreibung in der Ausbau, Transport und Entsorgung sowohl von teerhaltigem Oberflächenmaterial, als auch von Asphalt vorkommt. Gucke ich da auf meine Kostenschätzung sind das schon ein paar Erbsen Unterschied.  ;)
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Beitrag von: Pan Tau am 08.10.2019 16:51
Aussage Pan Tau: "Ich bekomme 12/3 + den Garantiebetrag" 12/3=4288,02 Euro , Garantiebetrag=180 Euro

4288,02 Euro + 180 Euro =  4468,02 Euro

Aussage Spid: "Nee- Du bekommst 11/4 + den Garantiebetrag"  11/4=4288,02 Euro , Garantiebetrag=180 Euro

4288,02 Euro + 180 Euro =  4468,02 Euro

Also nix mit Asphalt oder Teer und so!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Lars73 am 08.10.2019 16:53
Auch wenn die Beträge zufällig identisch sind ändert dies nichts daran, dass es rechtlich so ist wie von Spid beschrieben.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 08.10.2019 17:07
Aussage PanTau: bekomme E12/3 plus Garantiebetrag, kann auf Antrag im TV-A in E13 höhergruppiert werden; Aussage Spid: Wenn Du E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, bist Du in E13 - was, wie TV-Ler zutreffend anmerkte, die Möglichkeit auf E14 auf Antrag eröffnet. E13 oder E14 macht einen enormen Unterschied - wie Asphalt oder Teer.
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Beitrag von: alterschlingel am 09.10.2019 19:53
Sorry, ich komme da nicht mit. Ich war in der gleichen Situation wie Pan Tau. Bin von 11/4 höhergruppiert worden in 12/3. Und da hier 0 Höhergruppierungsgewinn entsteht, bezahlte man mir 56,- (o. Ä.) dazu. Ist das dieser „Garantiebetrag“??? Wenn ja, verstehe ich nicht, weshalb von der EG 13 die Rede ist?
Und der zweite Punkt ist der mit der Höhergruppierung auf Antrag in der Autobahn GmbH. Wenn man mit einer 12 kommt- egal wie lange man diese hat- kann man in die 13 geschoben werden und genauso von der 13 in die 14? Auch wenn man erst seit einem Jahr z.B. In der höheren EG ist?
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Beitrag von: Bastel am 09.10.2019 19:55
Und der zweite Punkt ist der mit der Höhergruppierung auf Antrag in der Autobahn GmbH. Wenn man mit einer 12 kommt- egal wie lange man diese hat- kann man in die 13 geschoben werden und genauso von der 13 in die 14? Auch wenn man erst seit einem Jahr z.B. In der höheren EG ist?

Ja
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Beitrag von: Spid am 09.10.2019 20:18
Sorry, ich komme da nicht mit. Ich war in der gleichen Situation wie Pan Tau. Bin von 11/4 höhergruppiert worden in 12/3. Und da hier 0 Höhergruppierungsgewinn entsteht, bezahlte man mir 56,- (o. Ä.) dazu. Ist das dieser „Garantiebetrag“??? Wenn ja, verstehe ich nicht, weshalb von der EG 13 die Rede ist?

Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn, d.h. in Deinem Fall E11/4 plus Garantiebetrag. Wer Entgelt der E12 plus Garantiebetrag erhält, ist entsprechend in E13 eingruppiert.
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Beitrag von: alterschlingel am 09.10.2019 21:04
@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.

@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!
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Beitrag von: Spid am 09.10.2019 21:27
@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.

Ich habe auch nichts von „gleichzeitig“ geschrieben. Ich habe lediglich dargelegt, wie der Garantiebetrag funktioniert. Nach Deiner Höhergruppierung von E11/4 in E12/3 erhieltest Du für die Stufenlaufzeit der E12/3 das Entgelt der E11/4 plus Garantiebetrag, weil der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt wird, wenn dieser geringer als der Garantiebetrag ist.

Zitat
@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!

Ja. Es bleiben ja jeweils die selben Tätigkeitsmerkmale. Diese werden nur unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet.
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Beitrag von: alterschlingel am 09.10.2019 22:16
Danke spid
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Beitrag von: suseliese am 10.10.2019 10:20
Wir in Brandenburg bekommen VL 6,65 im Monat zusätzlich.
Ob das so bleibt oder ob es mehr wird?
Wie ist der derzeitige Stand in den anderen Bundesländern?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.10.2019 11:15
Verstehe noch nicht so ganz, weshalb ein 13er auf Antrag höhergruppiert werden kann. Warum in der Autobahn gmbh aus der 13 eine 14 wird? Dachte, die wollen einen so übernehmen, wie man eingruppiert ist. Mit Ausnahme der Strassenwärter und Einigen anderen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 11:28
Die Überleitung erfolgt entgeltgruppen- und stufengleich, ergibt sich eine höhere Eingruppierung, weil das Tätigkeitsmerkmal im TV-A einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist, ist man auf Antrag höhergruppiert
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 10.10.2019 15:40
@Alterschlingel

Ich versuche es mal zu erklären. Sowohl im TV-L, als auch im TV-A gibt es Anlagen zum Tarifvertrag, in denen die Tätigkeitsmerkmale für die jeweiligen Entgeltgruppen und Berufsgruppen definiert sind- ich stelle das hier mal gegenüber:

Entgeltgruppe 11 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Entgeltgruppe 11 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.


Daraus folgt, sofern ich Spids Andeutungen richtig interpretiere, dass alle TB, die sich beim Übergang zur AGB in der TV-L Fallgruppe 11-2 befinden, bei der Autobahn GmbH auch in selbiger verbleiben werden. Die Fallgruppe 11-1 gibt es im TV-A der Autobahn GmbH nicht mehr- sie findet sich nun in der EG 12, TV-A, daraus folgt, dass alle TB, die sich in EG11, Fallgruppe 1 befinden, bei der AGB auf Antrag die EG 12 erhalten:

Entgeltgruppe 12 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Beim TVL kommt dann ab EG 12 die Formulierung der langjährigen Berufserfahrung und der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der durch den TB betreuten Projekte ins Spiel:


Entgeltgruppe 12 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferisch


Diese Formulierungen finden sich beim TV-A erst in der EG13, weshalb alle Ingenieure, die sich derzeit in TV-L 12 befinden, bei der AGB auf Antrag nach EG 13 kommen können:

Entgeltgruppe 13 TV-A
1. Ingenieurinnen und Ingenieure mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 heraushebt.
2. Ingenieurinnen und Ingenieure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.






Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 15:43
Ja.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.10.2019 18:29
Wow, ist das kompliziert 😳
Bin mal gespannt. Bin damals vom BAT übergeleitet worden in die EG 11 TVH. Fallgruppe unbekannt, da es laut PA zu diesem Zeitpunkt noch keine EGO gab. Auch bei der Höhergruppierung Ende 2012 in EG 12 stand keine Fallgruppe dabei. Jedoch stand die Formulierung aus dem BAT dabei. „Besondere Schwierigkeit und langjährige Erfahrungen“ stand da (so ähnlich). Deshalb rechne ich mir am 1.1.2020 Chancen auf EG 13 in Hessen aus. In welcher Fallgruppe werde ich dann landen ?
Denn das wird ja dann 1 Jahr später wieder relevant sein bei der GmbH.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 10.10.2019 19:00
@alterschlingel

sofern ich es richtig verstanden habe, ist es irrelevant, in welcher Fallgruppe Du Dich innerhalb von TVL-12 befindest. Das Innehaben der EG 12 im TV-L, oder bei Dir TV-H führt auf Antrag zur EG 13 im TV-A.

Sofern Du sogar noch vor dem 01.01.2021 nach EG 13 kommst, wirst Du dann bei der AGB auf Antrag nach 14 kommen......so ein Glückspilz!

Falls das nicht den Tatsachen entspricht, wird Spid es sicher korrigieren!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 19:36
Der Nutzer @alterschlingel befindet sich aber nicht im TV-L, sondern im TV-H. Er wurde aus VGr III, Fg. 2 Teil I Anlage 1a zum BAT in E12 Fg. 1 TV-H übergeleitet. Dort sind Verbesserungen für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit vereinbart, die zu seiner Höhergruppierung auf Antrag in die E13 Fg. 2 führen. Die Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe entsprechen denen der E13 Fg. 1 im TV-A.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.10.2019 19:58
Um genau zu sein, wurde ich aus IVa, Fgr 10 Teil 1, 1a übergeleitet in die EG 11. Das war 2010. 2012 kam dann die Höhergruppierung in die 12 TVH.

Wenn ich spid richtig verstanden habe, ist mir die 14 nicht gegönnt. Oder habe ich dies falsch verstanden?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 20:08
Hattest Du nicht im anderen Thread was von VGr. III, Fg. 2 geschrieben? Oder waren das Tätigkeiten, die Dir nach der Überleitung aus dem BAT aber vor Einführung der EGO übertragen wurden und die dann zu einer Höhergruppierung führten? Macht aber hinsichtlich der übrigen Ausführungen zur Eingruppierung/Höhergruppierung keinen Unterschied.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.10.2019 20:19
Genau, die wurden mir dann 2012 übertragen. VG III, Fgr 2 hieß es dann nach der Höhergruppierung. Also dann bliebe es für mich in Zukunft bei der 13 im TVH ohne Aussicht auf eine 14? Habe das noch nicht so durchsteigen können mit TVH und TVA und den ganzen Anträgen 🤓
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 20:25
Bei unveränderter Tätigkeit bleibt es im TV-A bei E13.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 10.10.2019 20:30
Okay. Danke erstmal 👍
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Lady Wilmore am 11.10.2019 13:49
Tja.
Nicht nur Bauprojekte werden teurer...
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/explodierende-beraterkosten-fuer-reform-der-autobahnverwaltung-16428093.html (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/explodierende-beraterkosten-fuer-reform-der-autobahnverwaltung-16428093.html)


Nur dreimal so teuer....
Da ist ja dann für viele Bauprojekte noch Luft nach oben.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 12:05
@DiploMartin
Ja bitte?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: DiploMartin am 21.10.2019 12:08

Etwas misstrauisch bin ich noch, weil explizit erwähnt wurde, dass "betriebsbedingte Kündigungen" nur bis zum 31.12.2025 ausgeschlossen werden. Ab 01.01.2026 wären sie mithin für die AGB anzuwenden. Welche Gefahren entstehen uns hieraus? Klar- sehr theoretisch gibt es die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch schon im ÖD- aber dort ist sie quasi nicht umsetzbar. Bei einer GmbH könnte das anders aussehen, wenn die Konjunktur den Bach herunter geht und das Geschäftsergebnis im roten Bereich liegt?!







Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: DiploMartin am 21.10.2019 12:09
Gibt's dazu mittlerweile neue Informationen? Betroffen wären schließlich all diejenigen, die nicht von dem " besonderen Kündigungsschutz " abgesichert sind.

Danke im Voraus!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 12:09
@DiploMartin
Ja bitte?

Der hatte doch noch gar nichts geschrieben.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 12:11
Gibt's dazu mittlerweile neue Informationen? Betroffen wären schließlich all diejenigen, die nicht von dem " besonderen Kündigungsschutz " abgesichert sind.

Danke im Voraus!

Betriebsbedingte Kündigungen gibt es doch auch im öD - und zwar nicht als abstrakte Möglichkeit, sondern in alltäglicher Frequenz.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: DiploMartin am 21.10.2019 12:15
Aber es muss doch einen Grund geben, weswegen es an eine Frist ( 2025 ) gebunden ist.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 12:15
@DiploMartin
Ja bitte?

Der hatte doch noch gar nichts geschrieben.
Tja Spid, in diesem Punkt bin ich dir eindeutig überlegen!
Ich habe erahnt, das DiploMartin gleich etwas schreiben würde und habe schonmal vorsorglich nach, nein, vorgefragt  8)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 12:25
Aber es muss doch einen Grund geben, weswegen es an eine Frist ( 2025 ) gebunden ist.

Weil man nicht länger an den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gebunden sein möchte.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: DiploMartin am 21.10.2019 15:49
Ich verstehe was Du mir sagen möchtest und stimme Dir zu. Natürlich soll es auch im öffentlichen Dienst solche Fälle geben, bei denen es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen mag. Allerdings stelle ich mir die Frage, wie man auf diese Art und Weise für jüngere Menschen attraktiv erscheinen will. Wer gibt was "Sicheres" auf, um 5 oder Jahre später auf der Straße stehen zu "können". Tue mir zur Zeit echt schwer mit der Entscheidung...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 15:54
Die Beschäftigung im öD ist bei pauschaler Betrachtung nicht sicherer oder unsicherer als außerhalb.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 17:53
Aber für vile fühlt es sich sicherer an.... :-\
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 21.10.2019 18:41
Im Landesbetrieb Straßenbau NRW und dessen Vorgängerorganisationen hat es seit Gründung desselben kurz nach dem II. WK keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben- so viel dazu! In den übrigen Bundesländern gilt sicher Gleiches!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 19:03
Die Landesverwaltung NW - deren Teil ja der genannte Landesbetrieb ist - führt nach eigener Aussage keine Statistik über Kündigungsgründe oder -arten, weder für den Personalkörper des Landes insgesamt noch für Teile davon.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 21.10.2019 19:23
@Spid
Wie Viele Mitarbeiter pro 1000 Mitarbeiter werden denn im ÖD betriebsbedingt gekündigt- wo Du dich so gut auszukennen scheinst? Hast Du demgegenüber Vergleichswerte aus der freien Wirtschaft?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 19:43
Da ja bereits einer der größten AG im öD keine Statistik dazu führt, wie soll mir da eine Statistik für die Hunderte AG im öD zur Verfügung stehen. Das Thema ist schon erschöpfend ausdiskutiert worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110899.msg128396.html#msg128396

Und warum sollte ein Vergleich mit der „freien Wirtschaft“ - gemeint ist wohl die Privatwirtschaft - zielführend sein? Liegen Dir Erkenntnisse vor, daß sich die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen in Organisationen, in denen Staat und Selbstverwaltungskörperschaften als öffentlich-rechtlich organisierte AG auftreten, von denen in Organisationen, in denen Staat und Selbstverwaltungskörperschaften als privatrechtlich organisierte AG auftreten, signifikant unterschiede? Das wäre nämlich der hier relevante Vergleich!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: DiploMartin am 21.10.2019 20:07
Natürlich, rein faktisch betrachtet, kann man überall gekündigt werden. Allerdings wüsste ich auch keinen Fall hier im hiesigen Landesbetrieb für Straßenbau. Da brauche ich keine Statistik, Kollegen fragen reicht völlig.
Mein Gedankengang war folgender: Wechselt man aus der freien Wirtschaft in die Autobahn GmbH, kann man sich natürlich über diesen Kündigungsschutz bis 2025 freuen.
Allerdings:
Vielen jüngeren Kollegen sieht man die Verunsicherung was die Wechselbereitschaft angeht an.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 22.10.2019 12:51
Die Masse der mir bekannten Kündigungen im öD sind im Bereich:
Kantine, Reinigung, Hausmeister, .....
Auch untergekommen sind mir Labore und IT Abteilungen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 12:56
Ich kenne eine Hochschule, die, anstatt wie bisher die Bauherreneigenschaft selbst auszufüllen, von der Möglichkeit Gebrauch machte, dies der Landesbauverwaltung zu übertragen - und folgerichtig dem bislang dafür vorgehaltenen Personal betriebsbedingt kündigte.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 22.10.2019 18:24
@Spid

Entschuldigung- aber Du hast doch das Fass aufgemacht, indem Du die Behauptung in den Raum gestellt hast:

"Die Beschäftigung im öD ist bei pauschaler Betrachtung nicht sicherer oder unsicherer als außerhalb."

Wenn Du nun selbst zugibst, dass Dir keinerlei Statistiken vorliegen- wir kommst Du dann zu dieser Einschätzung- anhand eines Sonderfalles an einer Universität? Du lieferst selber keine Belege, möchtest aber, dass Deine Behauptung als die einzig richtige angesehen wird!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 19:03
Weder hätte ich dargelegt, meine Aussage Gründe sich auf den geschilderten Fall noch wäre die von Dir geforderte Statistik nützlich oder gar erforderlich, um meine Aussage zu belegen. Die von Dir geforderte Statistik ist für die Untersuchung der Sicherheit oder Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen sogar völlig ungeeignet - und steht zudem in keinerlei Zusammenhang mit meiner Aussage!

Die Sicherheit eines Beschäftigungsverhältnisses aus der Zahl der betriebsbedingten Kündigungen pro tausend Beschäftigungsverhältnissen schließen zu wollen, wäre ein klassischer ökologischer Fehlschluß. Meine Aussage läßt sich hingegen leicht an unstrittigen Fakten belegen: 1. Es gibt im öD betriebsbedingte Kündigungen. 2. Es gibt außerhalb des öD betriebsbedingte Kündigungen. 3. Es gibt auch die anderen sozial gerechtfertigten Kündigungen innerhalb wie außerhalb des öD. 4. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des öD gibt es sozial ungerechtfertigte Kündigungen. 5. Tarifliche Unkündbarkeit sowie Beendigungserschwernisse gibt es innerhalb wie außerhalb des öD.

Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.

Davon ab warst Du derjenige, der hier zuerst Belege forderte.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2019 15:19
Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.
Sofern man natürlich nur vergleichbare AGs außerhalb des öD betrachtet.
Die gefühlte höhere Sicherheit im öD (und ich glaube tatsächlich, dass man im öD "sicherer" bzgl. des Arbeitsplatzes ist) liegt mEn an der Art und Struktur der Führungskräfte, die einfach solche Konflikte scheuen, da es für sie ja auch keine Konsequenzen hat, wenn sie überbesetzte oder unnötige Abteilung durchschleifen.
Belege habe ich natürlichen ebenfalls keine. Ich habe nur Belege dafür, dass es Kündigungen im öD gibt (die Masse die ich mitverfolgen konnte waren betriebsbedingte).
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Drehrumbum am 03.11.2019 10:53
Nächste Woche haben wir mal wieder Märchenstunde mit der Geschäftsführung der Autobahn GmbH. Was mich umtreibt sind: Autobahn GmbH = jur. Rechtform (GmbH) = kein öffentlicher Dienst = meine bisherigen geldwerten Ersparnisse z.B. bei Versicherungen, Autokauf u.ä. wären dann weg, sollte ich wechseln. (ich weis, ich kaufe nicht jeden Tag ein Auto;-)) Nach 17 Jahren ÖD bin ich sicher unkündbar, zumindest bei einer ordentlichen Kündigung. Dieser Punkt ist für mich bei der Einigung (vstl. Überleitungsvertrag) zu schwammig behandelt. Genau, Thema Vertrag. Der TVL liegt in endgültiger Fassung vor, ich weis was ich habe. Der Manteltarifvertrag GmbH liegt nur in vorläufiger Fassung vor und die Einigung zur Überleitung liegt gar nicht als Vertrag vor. Das bestätigt eigentlich mein Gefühl, welches ich seit 3 Jahren habe, dass ich der GmbH nicht das Schwarze unter den Fingernägeln trauen kann. Das ist für mich keine Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel. Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen Gestellungsvertrag, nur kennt den keiner. Also die eine Seite ist nicht koscher und die andere auch nicht. Gestellungsvertrag: gültig für 2 Jahre und dann? Bei Gestellung darf ich ja nur noch 39 Stunden arbeiten, mein Vertrag TVL sind jedoch 40 Stunden, heißt das ich erhalte pro Woche eine Stunde weniger Lohn = im Jahr ca. 45 Stunden weniger Lohn = 1,5 Monatsgehälter??? Auch wenn ich gerade viele Kostenbeispiele gebracht habe, ich werde vstl. nicht wechseln, da ich einfach eine gewisse Planungssicherheit für mein Leben haben möchte. Und die sehe ich bei der GmbH nicht. Und beim Land... na ja, schlimmer kann es eigentlich nicht werden. Es ist die Wahl zwischen Pest und Cholera und nur eine Krankheit ist heilbar. Und zum Thema Bestandsschutz: Bei Gestellung weis ich zumindest wo ich für die nächsten 2 Jahre bin, danach...weis der Geier. Beim Wechsel zur GmbH werde ich sicher auch erst einmal an meinem jetzigen Standort sein, aber was kommt nach der Eingewöhnungsphase? Die Organisation soll ja dann reformiert werden. Also, brauchen Sie mich dann noch an diesem Standort oder muss ich in ein anderes Bundesland??? Sicher ist aktuell gar nichts, außer dass ich frustriert bin.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 11:45
Da es versicherungsmathematisch um die risikoaverse Zielgruppe - deren stereotype Überzeichnung Du in Deinem Beitrag entweder kunstvoll persiflierst oder halt eben so bist - geht, ist den Versicherern mit entsprechender Tarifen die Rechtsform des AG ebenso egal wie Anbietern entsprechender Bonus- und Rabattsysteme.

Was genau ist an „ Soweit Beschäftigte am Tag vor dem Betriebsübergang unkündbar sind, verbleibt es dabei.“ (§2 Abs. 4 Satz 5 EÜTV) ist jetzt „zu schwammig“? Oder den EÜTV nicht gelesen? Ach ja, Du hängst ja der postfaktischen Annahme an, der läge nicht vor. Ebenso wie Du glaubst, beim TV-L zu wissen, was Du hättest - was natürlich die vollständige Disponibilität aller tariflichen Regelungen durch die Tarifvertragsparteien ausblendet. Apropos TV-L: der läßt Deine jederzeitige landesweite Versetzung sowie die unbegrenzte und weltweite Gestellung an einen Dritten zu - und die Zuweisung an jeden beliebigen Dritten, die zwar Deiner Zustimmung bedarf, die Du aber nur aus wichtigem Grund verweigern darfst.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2019 11:51
Na da kann man ja nur hoffen, das jetzt keine Depressionen bei den Kollegen, die glauben der öD ist ein sicherer Hafen und man ist vor Veränderungen geschützt, ausbrechen.
In dem Zusammenhang, wenn deine Dienststelle aufgelöst wird und der öD keine Verwendung für deine Fähigkeiten hat, dann ist auch eine Kündigung nicht mehr so unendlich weit.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV-Ler am 03.11.2019 16:40
Bei Gestellung darf ich ja nur noch 39 Stunden arbeiten, mein Vertrag TVL sind jedoch 40 Stunden, heißt das ich erhalte pro Woche eine Stunde weniger Lohn = im Jahr ca. 45 Stunden weniger Lohn = 1,5 Monatsgehälter???
Finde den Fehler ...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Bastel am 04.11.2019 07:10
Ich möchte auch 1,5 Monatsgehälter für 45h Arbeit. Wo muss ich mich bewerben?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 04.11.2019 14:53
immer diese Kleinkariertheit.......
39 Stunden für das Gehalt in der Entgelttabelle TV-A
Warum bleibt ihr nicht alle beim Land, wenn euch der öff Dienst so wichtig ist.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 04.11.2019 16:46
Hauptsache, es jammert hinterher Niemand herum, der sich für einen Verbleib beim Land entscheidet, und dann zur Autobahn-GmbH gestellt wird, dass er für die selbe zu verrichtende Arbeit wesentlich weniger Lohn erhält und eine Stunde pro Woche länger arbeiten muss, als der AGB-Kollege, der ihm am Schreibtisch gegenüber sitzt.

Wenn man sich einmal ernsthaft die Einigungspapiere zu Gemüte führt, dann ist das Angebot der AGB sehr fair.

Wie ich heute von höherer Stelle erfahren habe, sieht es in NRW offenbar so aus, dass der künftige Rest-Landesbetrieb ohne die Autobahnen einen Personalüberschuss haben wird. Hier sind aus diesen Gründen Versetzungen oder die Gründung einer Auffanggesellschaft in meinen Augen sehr wahrscheinlich.

Da ist die AGB, falls denn versetzt wird, noch das kleinere Übel- denn dort wurde vereinbart, dass bei der Zuweisung eines neuen Dienstortes der 15km überschreitende Mehraufwand mit 30 Cent pro km vergütet wird- analog erfolgt eine Vergütung der Reisezeit.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Lady Wilmore am 04.11.2019 20:08

Da ist die AGB, falls denn versetzt wird, noch das kleinere Übel- denn dort wurde vereinbart, dass bei der Zuweisung eines neuen Dienstortes der 15km überschreitende Mehraufwand mit 30 Cent pro km vergütet wird- analog erfolgt eine Vergütung der Reisezeit.

Hat man bei der Zusammenlegung der Betriebssitze gesehen. Nach genau drei Jahren war Schluss. Entweder ist man bis dahin in die Nähe des neuen Dienstorts gezogen oder pendeln wurde zur Privatsache.

Und je nach Wohnort bzw. Dienstort kommen da Pendelzeiten jenseits von gut und böse zustande. Da relativiert sich dann auch die Mehrvergütung ganz schnell.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 05.11.2019 06:26
@Lady Wilmore

Die Gefahr, versetzt zu werden, ist doch aber mindestens genau so groß, wenn man beim Landesbetrieb bleibt. Ich glaube nicht, dass alle Standorte erhalten bleiben, wenn in den Dienstgebäuden 30% der Büros leerstehen. Ich war auch erst skeptisch, aber die AGB hat erst einmal geliefert- für mich als TVL-er gibt es wenige Gründe, nicht zu wechseln.
Für TVÖD-ler sieht es etwas anders aus- da sind die Vorteile des TV-Autobahn nur sehr gering!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: HerrRossi70 am 05.11.2019 08:05
@PanTau
Als TVÖD ler hat man m.E. Überhaupt keinen Vorteil.
26 statt 39 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ausgleichszulagen werden abgeschmolzen
Generelle Versetzbarkeit innerhalb Deutschlands
Kein Zeitguthabenmanagment
usw.

Echt eine Katastrophe für die ÖDler.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 05.11.2019 08:21
Im TVÖD geht die Entgeltfortzahlung nicht über die gesetzlichen 6 Wochen hinaus und zur Versetzbarkeit (einschl. Gestellung und Zuweisung) gilt dasselbe wie oben zum TV-L geschrieben.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: HerrRossi70 am 05.11.2019 10:31
Hmm,

Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 05.11.2019 10:39
Nein. Der Krankengeldzuschuß wird gem. §22 Abs. 3 MTV Autobahn GmbH unter den gleichen Bedingungen wie im TVÖD bis zum Ende der 39. Woche gezahlt.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: TV-Ler am 05.11.2019 10:48
Hmm,

Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?
"Aufstockung auf Entgeltniveau für 39 Wochen" gibt es weder im TV-L, noch im TVöD und auch nicht im TV-H.
Details siehe hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112824.0.html

Die dort angesprochene "Altregelung" führt zwar einerseits zur Aufstockung auf Entgeltniveau, das aber andererseits nur bis zum Ablauf der 26. Woche.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: HerrRossi70 am 05.11.2019 11:22
3) 1Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3) von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche
seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. 2Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungs- zeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.

Was verstehe ich dort nicht?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 05.11.2019 11:25
Den Umstand, daß 39 Wochen 39 Wochen sind - und nicht 26?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 05.11.2019 13:28
Da gab's mal diesen Spruch: "wer lesen kann ist klar im Vorteil"...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Zwackelmann am 07.11.2019 13:09

Hallo!

 

Ich bin derzeitig beim Land angestellt, habe allerdings noch einen "25Jahre alten Tarifvertrag" nach TVÖD-VKA.
Mein Verwendungsvorschlag ist Bund -> IGA, allerdings noch nicht spruchreif.

 In Stufe 9a/6 bekomme ich ab 2020 4125€.
Nach TV-A sind in entsprechender Stufe 4061€ vorgesehen.

Der Besitzstand bleibt, das ist klar.

Wie sieht es aber nach Tarifverhandlungen aus?
Steigerungen beim TVÖD-VKA spielen dann keine Rolle mehr?
Muss man warten bis der TV-A diese Differenz eingeholt hat?

(Die "Pauschale" über evt. 3.5%/2% Steigerung kenne ich schon)

 

Dankeschön!

Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 07.11.2019 13:51
Der TV-A ist ja so viel besser..... man will ja schließlich einen Wettbewerbsvorsprung bei den Fachkräften erzielen.  :o
Man liegt mit dem TVöD gleichauf, wenn weniger, dann gibt man wenigstens TVöD als garantierte Untergrenze. Fragt sich nur , wie lange es dauert, bis diese Regelung nicht mehr gilt und man unter den TVöD rutscht.

Naja, ernüchternd war der Blick bei allen Kollegen und mir, wenn man das reale Vorher-Nachher sieht. Einzig wirklich gut ist : 13. Gehalt zu 100%
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Zwackelmann am 07.11.2019 14:09
13. Monatsgehalt ist gut, allerdings ist die LOB Ausschüttung beim VKA höher als der garantierte Bonus bei der IGA.

"Gelockt" wird man nur vom Chef mit der Stufendurchlässigkeit.  :o

Leider ist die Frage damit noch nicht ganz beantwortet...

Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: nichts_tun am 08.11.2019 19:54
Der TV-A ist ein eigenständiges Tarifwerk und unabhängig von künftigen Tarifentwicklungen des TVöD-VKA bzw. -Bund.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 11.11.2019 15:01
@Zwackelmann

Auf der Personalversammlung hat heute ein Vertreter der Verdi Dein Problem angesprochen. Es wurde offenbar auch schon diskutiert, und war bei den Tarifverhandlungen wohl keinem so richtig bewusst. Der Verdi-Vertreter sprach davon, dass dieser Nachteil auf jeden Fall ausgeglichen wird, sodass Dein Entgelt dann bei einem Wechsel zum TV-A mindestens dem TVÖD-VKA entspricht. Er sprach auch davon, dass bei Inhabern der EG 9a mit bestimmten Tätigkeitsmerkmalen selbige in die EG 9b hochgestuft würden. Da müsstest Du Dich vielleicht noch mal genau bei einem Gewerkschafter erkundigen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Lady Wilmore am 11.11.2019 18:35
Verstehe ich das gerade richtig, dass ein Teil der Altverträge besser bezahlt ist, als der neue TV-A?
Gleichzeitig wird, auf dieser Kaffeefahrt, der Tarifvertrag als der große Wurf beworben und die Entwicklungsmöglichkeiten (defacto nicht vorhanden) über alle Maßen gelobt?

Und dadurch, dass es alte, besser vergütete Tarifverträge gibt, führt man bei den Angestellten wieder mehrere Tarifverträge und Strukturen ein?

Und Verdi hat von all dem nichts gewusst bzw. hat das Problem weder gesehen noch erkannt?
 :-X

Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 11.11.2019 18:59
E9a/6 ist im TV-Autobahn im Jahr ca. 394€ mehr als im TVÖD-VKA 2020.

Für die Hauptzielgruppe dürfte der TV-Autobahn doch sehr attraktiv sein, schließlich ist man im TV-L im Vergleich zu den anderen Tarifwerken im öD doch strukturell und entgelttechnisch hoffnungslos völlig abgehängt
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 11.11.2019 19:00
@Lady Wilmore,

Es handelt sich offenbar nur um eine Handvoll Mitarbeiter speziell in der Entgeltgruppe 9a. Mitarbeiter, die vor dem Wechsel von BAT auf TVÖD beim einem der Landschaftsverbände NRW beschäftigt waren, und dann in den TVÖD (Kommunal) über gingen.

Entwicklungsmöglichkeiten sind meines Erachtens- wenn natürlich nicht für alle Berufsgruppen, vorhanden. Im Betriebsdienst bekommen die Leute an der Front i.d.R. eine Entgeltgruppe mehr. On Top bekommen Mitarbeiter im Gefahrraum Autobahn eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom Arbeitgeber bezahlt.

Für die meisten Ingenieure (oder auch übergeleitete Techniker) ab EG 11 gibt es eine Entgeltgruppe mehr. Auch wird es künftig wesentlich einfacher für Techniker sein, eine Entgeltgruppe zu erreichen, für die ein FH-Studium nötig ist. Man kann auch einfacher Entgeltgruppen jenseits der 12 erreichen, ohne über ein Hochschulstudium zu verfügen.

In unserem Hause haben nun sogar TVÖD-Mitarbeiter ihre Wechselbereitschaft bekundet- die letzte Frage war bei vielen eigentlich nur noch, dass die VBL in ihrer jetzigen Form weitergeführt wird! Was heute auch noch einmal ganz deutlich auf der Personalversammlung gesagt wurde: Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter, die sich zur Autobahn GmbH stellen lassen, werden nicht offiziell- aber natürlich real nicht mehr vorhanden sein.



Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Straßenplaner am 11.11.2019 20:04
Ich lese auch seit einiger Zeit interessiert hier im Forum mit. Auch bei uns gab es heute eine Infoveranstaltung. Bei uns wurde die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung eher so dargestellt, dass diese für alle Angestellen egal ob im Außen- oder im Innendienst gelten soll. Zudem ist die Thematik, dass es für die "meisten" Ingenieure eine EG mehr gibt für mich neu. Ist das tatsächlich der Fall?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 11.11.2019 20:09
Schau mal- ich habe das schon einmal aufgedröselt- Da seine Exellenz und Hero-Member Spid den Sachverhalt so bestätigt hat, gehe ich davon aus, dass es gesetzt ist:

@Alterschlingel

Ich versuche es mal zu erklären. Sowohl im TV-L, als auch im TV-A gibt es Anlagen zum Tarifvertrag, in denen die Tätigkeitsmerkmale für die jeweiligen Entgeltgruppen und Berufsgruppen definiert sind- ich stelle das hier mal gegenüber:

Entgeltgruppe 11 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Entgeltgruppe 11 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.


Daraus folgt, sofern ich Spids Andeutungen richtig interpretiere, dass alle TB, die sich beim Übergang zur AGB in der TV-L Fallgruppe 11-2 befinden, bei der Autobahn GmbH auch in selbiger verbleiben werden. Die Fallgruppe 11-1 gibt es im TV-A der Autobahn GmbH nicht mehr- sie findet sich nun in der EG 12, TV-A, daraus folgt, dass alle TB, die sich in EG11, Fallgruppe 1 befinden, bei der AGB auf Antrag die EG 12 erhalten:

Entgeltgruppe 12 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Beim TVL kommt dann ab EG 12 die Formulierung der langjährigen Berufserfahrung und der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der durch den TB betreuten Projekte ins Spiel:


Entgeltgruppe 12 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferisch


Diese Formulierungen finden sich beim TV-A erst in der EG13, weshalb alle Ingenieure, die sich derzeit in TV-L 12 befinden, bei der AGB auf Antrag nach EG 13 kommen können:

Entgeltgruppe 13 TV-A
1. Ingenieurinnen und Ingenieure mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 heraushebt.
2. Ingenieurinnen und Ingenieure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.


Bei uns kam es heute so herüber, dass die BU-Versicherung nur für Mitarbeiter mit überwiegender Tätigkeit im "Gefahrraum Autobahn" gilt- also für den Betriebsdienst. So steht es meines Erachtens auch im TV!
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Beitrag von: Straßenplaner am 11.11.2019 20:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Bezeichnung "besondere Schwierigkeit" sticht beim Vergleich ja tatsächlich heraus. Für die Kollegen im Betriebsdienst wäre die BU nach meiner Einschätzung ja auch ein guter Punkt. Dennoch verwunderlich, dass wir hier unterschiedlich informiert werden..
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Beitrag von: straßenSH am 18.11.2019 14:36
Die BU wird es für alle Mitarbeiter der Autobahn geben. Info von letzter Woche in SH.

Der Beitrag für die Autobahn sinkt natürlich nicht unerheblich, wenn auch ein Paar weniger gefährdete versichert sind. Außerdem geht man so der Diskussion "Gefahrenbereich Autobahn" aus dem Weg.
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Beitrag von: Pan Tau am 18.11.2019 17:45
Danke für die Info- das ist ja mal eine gute Nachricht, die den Wechsel zur AGB noch attraktiver macht- das klang bei uns in NRW noch anders!
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Beitrag von: operator1 am 19.11.2019 10:47
Das habe ich definitiv auch anders verstanden.
Jeder der im Gefahrenbereich Autobahn arbeitet soll die BU bekommen, muss aber einen gewissen Teil seiner Arbeit dort verrichten.
Für Strassenwärter kein Thema, bei Werkstattpersonal sieht das schon wieder anders aus.
Als Richtwert wurde ein Zeitraum von mind. 8h in der Woche genannt.
Bauüberwacher könnten so auch in den Genuß kommen.
Aber das ALLE die BU bekommen wurde so nicht gesagt.
So ist mein Stand.
Aber vielleicht hat sich ja schon wieder etwas verändert ::)
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Beitrag von: Straßenplaner am 20.11.2019 20:07
Uns ist heute bei den derzeitigen Stellenanzeigen der Autobahn GmbH aufgefallen, dass hier sehr oft ein Uni- bzw. Masterabschluss notwendig ist. Wird nicht als große neue Errungenschaft angekündigt, dass es nicht ausschließlich auf den Abschluss sondern auch auf Erfahrung etc. ankommt? Ich hätte erwartet, dass solche Stellen offener bspw. für Dipl. Ing (FH) ausgeschrieben werden. Vielleicht lesen wir die Stellenausschreibungen aber auch falsch..
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Beitrag von: Spid am 20.11.2019 20:18
Stellenbesetzung und -ausschreibung waren und sind kein tariflicher Regelungsgegenstand der inredestehenden Tarifverträge.
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Beitrag von: Pan Tau am 21.11.2019 06:24
@Straßenplaner
Ja- die aktuellen Stellenausschreibungen haben auch in unserem Hause für Irritation gesorgt, stellen sie doch genau das Gegenteil dessen dar, was in den Info-Veranstaltungen und auch in den Flyern der Gewerkschaften etc. behauptet wurde.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 21.11.2019 10:25
Ich bin sicher, dass noch so einiges anders aussehen wird als es versprochen war. Den Anfang hat die für mich wirklich enttäuschende Entgelttabelle gemacht. Da hätte man doch gleich sagen können, wir nehmen die vom TVöD und Schluss.
Zur Hessentabelle ist es so gut wie kein erwähnenswerter Gewinn. Einzig die 100% Weihnachtsgeld sind deutlich besser als 60%.

Wie war das noch ? Attraktive Entgelttabellen, um Fachkräfte anzulocken. Am Ende bleibt es bei den Bedingungen des vorhandenen öD (TVöD)    ;D
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Beitrag von: suseliese am 26.11.2019 12:54
der Tarifvertrag tritt ab 1.10.2019 in Kraft und wie lange gilt er?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 13:01
Es ist eher unüblich, Tarifverträge auf eine bestimmte Zeit abzuschließen.
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Beitrag von: alterschlingel am 26.11.2019 13:15
Stand da nicht etwas mit 2025 ??? Kann jetzt gerade nicht nachschauen...
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Beitrag von: Lars73 am 26.11.2019 13:20
Stand da nicht etwas mit 2025 ??? Kann jetzt gerade nicht nachschauen...
Der Tarifvertrag ist unbefristet. Bestimmte Dinge können frühstens zum 31.12.2023 oder 31.12.2025 gekündigt werden.
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Beitrag von: Tarak am 26.11.2019 13:55
Uns ist heute bei den derzeitigen Stellenanzeigen der Autobahn GmbH aufgefallen, dass hier sehr oft ein Uni- bzw. Masterabschluss notwendig ist. Wird nicht als große neue Errungenschaft angekündigt, dass es nicht ausschließlich auf den Abschluss sondern auch auf Erfahrung etc. ankommt? Ich hätte erwartet, dass solche Stellen offener bspw. für Dipl. Ing (FH) ausgeschrieben werden. Vielleicht lesen wir die Stellenausschreibungen aber auch falsch..

Ich bin bei der Autobahn GmbH in einer Position angestellt die laut Stellenbeschreibung einen Akademischen Abschluss erfordert und mit E14 vergütet wird(Bachelor bzw Master), verfüge aber lediglich über eine abgeschlossene Berufsausbildung & Fachabitur. Ausschlaggebend war in dem Fall die Tatsache das ich bereits über viele Jahre Berufserfahrung verfüge.

Es scheint also das diese Kriterien zwar in der Ausschreibung jeweils drinnen stehen, Fachliche Kompetenz aber entsprechend hoch (bzw höher als formale Kriterien) bewertet wird.
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Beitrag von: alterschlingel am 26.11.2019 14:26
wow..... jetzt bin ich sprachlos !   :o
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Beitrag von: WasDennNun am 26.11.2019 16:06
Ich bin bei der Autobahn GmbH in einer Position angestellt die laut Stellenbeschreibung einen Akademischen Abschluss erfordert und mit E14 vergütet wird(Bachelor bzw Master), verfüge aber lediglich über eine abgeschlossene Berufsausbildung & Fachabitur. Ausschlaggebend war in dem Fall die Tatsache das ich bereits über viele Jahre Berufserfahrung verfüge.

Es scheint also das diese Kriterien zwar in der Ausschreibung jeweils drinnen stehen, Fachliche Kompetenz aber entsprechend hoch (bzw höher als formale Kriterien) bewertet wird.
Ist tariflich ja auch kein Problem, dass eine kompetente Person eine E14 Stelle, die einen Master/Diplom als Voraussetzung in der Person hat, besetzt und diese Tätigkeiten auch übertragen bekommt.
In der Regel bekommen solche Personen dann das Entgelt der E13 solange bis festgestellt wird, dass er ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne ist.
Schön wenn es Bereiche gibt, die das begreifen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 26.11.2019 17:11
Respekt, Tarak !!
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Beitrag von: Pan Tau am 26.11.2019 18:19
Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion scheinen bei der oben erwähnten 14er Stelle dann aber wohl eher nicht zu den geforderten fachlichen Kompetenzen gezählt zu haben ?!
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Beitrag von: WasDennNun am 26.11.2019 20:12
Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion scheinen bei der oben erwähnten 14er Stelle dann aber wohl eher nicht zu den geforderten fachlichen Kompetenzen gezählt zu haben ?!
Diese fachliche Kompetenz wird häufig bei den technischen Berufen überbewertet.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 28.11.2019 10:46
Stand da nicht etwas mit 2025 ??? Kann jetzt gerade nicht nachschauen...
Der Tarifvertrag ist unbefristet. Bestimmte Dinge können frühstens zum 31.12.2023 oder 31.12.2025 gekündigt werden.

Das heißt, ich wechsel zum 01.01.2021 zur Autobahn und bekomme dann bis 31.12.2025 KEINE Gehaltserhöhung laut Tarifverhandlungen?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Lars73 am 28.11.2019 10:55
Nein. Der Tarifvertrag enthält eine Regelung der das Entgelt an den TVöD (Bund) koppelt. Die dortigen Entgelttabelle wird angewendet (soweit der Vorsprung des MTV Autobahn GmbH aufgeholt ist). (Mit Sonderregelung für die E16 die es dort so nicht gibt).
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 28.11.2019 16:40
Es gab hier ja verschiedene Auffassungen über die Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Autobahn für seine Mitglieder zu zahlen gedenkt- hierzu kam von der Komba-Gewerkschaft heute folgende Information:

"70 Euro monatlicher Beitragsaufwand für eine Gruppenberufsunfähigkeitsversicherung mit Komponenten der Absicherung von Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit, Berufsunfall (einzeln oder in Kombination) für alle Bezieher von pauschalisierten Erschwerniszuschlägen, d. h. für Beschäftigte mit „nicht nur gelegentlicher Tätigkeit im Gefahrraum Autobahn“  Beschäftigte im Außendienst des Straßenbetriebsdienstes wie Straßenwärter, Streckenwarte und Straßenmeister  Beschäftigte im Kolonnendienst inklusive Fahrer sowie Bediener von Sonderfahrzeugen  Beschäftigte in Werkstätten bzw. Gehöften"

Es wird also nicht für alle Mitarbeiter der Autobahn eine derartige Versicherung vom AG abgeschlossen, sondern es erhält lediglich der Teil der Mitarbeiter, nämlich die im Gefahrraum Autobahn tätigen, diesen Bonus! So hatte ich es auf der Info-Veranstaltung auch verstanden!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Fristenfuchs am 29.11.2019 07:17
Das schürt doch nur wieder Neid. Ich höre schon die Bauüberwacher, aber auch die Vermesser, wie sie die gleiche Leistung auch für sich einfordern.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 29.11.2019 07:41
Wer von Neid und Mißgunst zerfressene AN hat, hat Fehler bei der Personalauswahl begangen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 29.11.2019 10:04
Naja, es geht in diesem Falle ja nicht um einen direkten Gehaltsbestandteil, sondern um eine nachvollziehbare Absicherung für den worst case. Und ich finde schon, dass diese Absicherung jedem zugute kommen sollte, der an der BAB arbeitet. Ob täglich oder einmal in der Woche - passieren kann immer was.

Und jeder (!), der berufsbedingt unmittelbar an der BAB zu tun hatte oder hat, weiß, wie gefährlich das Ganze wirklich ist. Das kann sich Ottonormalverbraucher überhaupt nicht wirklich vorstellen. Ich hatte da schon dermaßen beängstigende Szenen erlebt. Bin mittlerweile 12 Jahre an der BAB, weiß also wovon ich rede !

Neid und Missgunst kann vielleicht entstehen, wenn man erlebt, wie die Mitarbeiter rund um die Autobahnmeistereien höhergruppiert und zusätzlich noch stark bezulagt werden. Bei anderen tut sich gar nichts, oder wird sogar schlechter. Ich gönne den Jungs auf der BAB dies, bin also für meinen Teil nicht zerfressen von Missgunst. Frage mich nur manchmal, wie das einst gemeint war mit der Gründung einer GmbH , um deutliche Spielräume bei den Gehältern zu haben.
Aber das ist ein anderes Thema.....

Die Absicherung der Familien sollte für alle BAB-Mitarbeiter stattfinden !
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Fristenfuchs am 29.11.2019 10:48
Wahre Worte..
Wer jemals auf der A2 im Hubsteiger eine Brücke untersucht hat weiß genau wovon die Rede ist...
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Tarak am 01.12.2019 17:56
Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion scheinen bei der oben erwähnten 14er Stelle dann aber wohl eher nicht zu den geforderten fachlichen Kompetenzen gezählt zu haben ?!

Dafür gibts die Rechtschreibprüfung von Word. ;)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 02.12.2019 15:16
Du hast für Deinen Teil alles richtig gemacht, wenn sie dich einstellen auf ne E14 Stelle, Tarak. Warum solltest Du die Stelle nicht annehmen ?!
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 29.12.2019 23:20
wir bekommen ja in den nächsten Monaten die Schreiben nach Übergang §613a.
Was wird da drin stehen?

Schlagen die mir vor, wo ich sitzen werde und was ich zu tun habe? Und evtl. die Gehaltsgruppe?

Falls ich aber mit dem "Angebot" was die mir machen nicht zufrieden bin, also ich möchte (als Beispiel) statt Straßenplanung ein anderes Aufgabengebiet lieber machen, was kann ich dann tun?
Teile ich es dann denen in dem Schreiben nach §613a mit?
oder wie läuft das?

Kann man dann auch noch ein Gespräch nur mit einem selbst verlangen?

Leider werden wir nicht so aufgeklärt wie in den anderen Bundesländern vielleicht.

Danke im Vorraus
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 30.12.2019 10:41
Hallo Suselise,
auf der Seite der Autobahn-GmbH ist seit einigen Tagen ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Einzelheiten zum Unterrichtungsschreiben auch für Nichtjuristen erklärt werden:

https://www.autobahn.de/wp-content/uploads/2019/12/AB_Brosch_Info-Personalübergang_2019-12-19_final_Web.pdf

Bei uns soll es so laufen, dass man sogar Wünsche äußern kann, in welchen Bereich man künftig eingesetzt werden möchte- grundsätzlich bleibt aber erst mal jede*r in dem Bereich weiter tätig, in dem er/sie derzeit eingesetzt ist.

Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Tkiiela am 21.01.2020 15:26
Hallo zusammen,

bin neu hier und lese schon eifrig mit, aber verstehen muss man noch nicht alles. So auch das geschriebene im
aktuellen Ver.di Flyer 02/2020:

Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH?

Das hängt davon ab, ob die/der Beschäftigte Mitglied einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften (z.B. ver.di) ist oder nicht. Ist die/der Beschäftigte z.B. ver.di-Mitglied, findet nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz automatisch aufgrund beiderseitiger Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien das Tarifrecht der Autobahn
GmbH Anwendung. Gehört die/der Beschäftigte keiner vertragschließenden Gewerkschaft an, findet das Tarifrecht der Autobahn GmbH grundsätzlich keine Anwendung. Es verbleibt vielmehr gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1
BGB bei der Regelung im Arbeitsvertrag mit dem Land über die Geltung des Tarifrechts der Länder
(TV-L) bzw. des TV-H in Hessen bzw. des TVöD in Nordrhein-Westfalen.
Hierbei wird nach den Arbeitsvertragsmustern der Länder in aller Regel die Geltung des Tarifrechts
der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung vereinbart sein, sodass es sich um eine dynamische
Weitergeltung des Ländertarifrechts handelt. Das Tarifrecht der Autobahn GmbH findet für Nichtmitglieder nur dann Anwendung, wenn sie dies vertraglich mit der Autobahn GmbH vereinbaren.

Angenommen ich wäre evtl. oder auch vielleicht kein Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, bleib ich beim TV-L? Was bedeutet "vertraglich mit der Autobahn vereinbaren"?
Kann da wer was genaues dazu sagen bzw. erklären? Oder ist das nur Panikmache der Gewerkschaften?
Sind ja nicht alle 15000 organisiert.

Danke für eure Hilfe vorab
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.01.2020 15:36
Das bedeutet, daß Du - genau wie Du damals als nicht tarifgebundener AN - die dynamische Verweisung auf den TV-L/-H/ÖD mit Deinem AG verhandelt und vereinbart hast, Du dies nunmehr auch nach dem Betriebsübergang mit Deinem neuen AG tun mußt - sofern Du das möchtest. Der AG hat jedenfalls kein Interesse an einer Ungleichbehandlung tarifgebundener und -ungebundener AN und wird gerne zustimmen. Im Ggs. zu Gewerkschaftsmitgliedern hast Du jedoch die Wahl.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Tkiiela am 21.01.2020 16:19
Ok Danke. Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile oder ist das nur reine Formsache?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Spid am 21.01.2020 16:25
Neben dem Vorteil, daß Du die Wahl hast, ist es bloß eine Formalität. Ich gehe davon aus, daß der neue AG da ohnehin was vorbereitet, da es nahezu alle Beschäftigte betrifft.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Bastel am 22.01.2020 06:38
Der AG möchte nicht seine Mitarbeiter zu den Sozialisten treiben. Alles wird gut  ;)
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: suseliese am 26.02.2020 13:11
Im § 23 ETÜV geht es um einen Pauschalausgleich für nicht weitergeführte Leistungen:
Zitat:
1 Die Beschäftigten... haben Anspruch auf einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von monatlich 50,00 Euro für alle ab dem Betriebsübergang nicht mehr anwendbaren und in diesem Tarifvertrag nicht ausdrücklich geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art.

Was meinen sie mit "nicht mehr anwendbaren... Rechtspositionen"...
Wer bekommt denn den Ausgleichsbetrag?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 27.02.2020 10:42
Hallo Suselise,

die allgemeine Zulage von 50,00 Euro bekommt jeder Tarifbeschäftigte, der vom Landesbetrieb zur Autobahn-GmbH wechselt. Hauptsächlich geht es wohl darum, dass die Landesbetriebe für ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Diese soll bei der Autobahn nicht fortgeführt werden. Für die 50 Euro Bruttolohn kann man dann beispielsweise eine private Unfallversicherung abschließen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: alterschlingel am 28.02.2020 10:57
Haben die Landesbetriebe dies getan ? Ist mir in Hessen nicht bekannt, kann aber auch sein, dass ich dies einfach nicht weiß....

Wir erhalten jetzt in Hessen nach Änderung der EGO neue Zulagen (ehemals Techniker Zulage 23,- €, jetzt Zulage nach Anlage E TV-H ca 53,- €.). Diese Zulage wird es so bei der Autobahn GmbH wohl nicht mehr geben. Wird eine solche Zulage mit diesen "Pauschal 50,-" abgegolten oder gibt es dafür gar keinen Ersatz ?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 29.02.2020 10:04
@alterschlingel
Auf unserer Personalversammlung im letzten Jahr wurde uns das so vom HPR kommuniziert. GGf. wurde sie auch nur für bestimmte Mitarbeitergruppen, die im Gefahrraum Autobahn arbeiten, abgeschlossen?! Ist bei der Autobahn ja auch so- eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird demnach vom Arbeitgeber nur für die Mitarbeiter im Gefahrraum Autobahn abgeschlossen.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: syro am 05.03.2020 11:46
Hallo,

ist es mit dem TV-Autobahn möglich Fahrradleasing (JobRad o.Ä.) zu nutzen? Im TV-L gibt es ja keine Möglichkeit der Entgeldumwandlung.
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: operator1 am 28.04.2020 13:21
In NRW wurden die Schreiben zum Wechsel jetzt versendet.
Hat jemand schon etwas über den Gestellungsvertrag gehört/gelesen?

"Beschäftigte und Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a oder b haben Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags, wenn sie vertraglich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH vereinbaren."

Kann das jemand hier mal erklären? Was würde dann unter den Tisch fallen ?
Titel: Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Beitrag von: Pan Tau am 05.05.2020 12:40
@Operator

Wer sich lediglich gestellen lässt- also weiterhin unter dem Tarifvertrag eines Landes (TV-L oder TV-H) arbeitet, und mithin nicht wechselt, bekommt selbstverständlich auch 0,00 Euro Wechselprämie.

Das selbe gilt für Beamte, gleichwohl, ob sie sich gestellen lassen, oder ob sie zum FBA wechseln.

Wer den Mumm hat, den sog. "Status des Öffentlichen Dienstes" aufzugeben, und zur Autobahn GmbH unter Geltung des dortigen Tarifvertrages TV-A wechselt, der wird dafür mit dem Januargehalt 2021 mit einem Begrüßungsgeld von 1.500 Euro (Angestellte) belohnt.