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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PizzaTonno123 am 31.05.2019 12:00

Titel: Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: PizzaTonno123 am 31.05.2019 12:00
Hallo,

vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte:
Ich bin Sozialpädagoge und habe ein Jobangebot aus einem Jugendamt, ASD. EG S14 TVÖD SUE - soweit klar.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das annehme.
Zum Zeitpunkt der Einstellung würde ich etwas mehr als 3 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss haben.
Ich soll in Stufe 2 eingestuft werden - für Stufe 3 fehlt mir ein Jahr. Das wurde auch deutlich kommuniziert im Vorstellungsgespräch.
Ich mag eigentlich nicht einsehen, dass die 2 Jahre, die ich rechnerisch schon in Stufe 2 bin, komplett unter den Tisch fallen und Stufe 2 von vorne anfängt zu laufen. Vor allem weil sich das ja bei allen weiteren Höherstufungen durchzieht.

Sieht jemand Chancen oder Spielraum da zu verhandeln, dh zB Anerkennung von 2 Jahren in Stufe 2 und Höherstufung in 1 Jahr, oder eine Zulage/Fahrtkostenzuschuss/Zuschuss zu frei gewählten Fortbildungen o.ä.?

Oder muss ich, wenn ich die Stelle annehmen will, einfach in den sauren Apfel beißen?

Grundsätzlich gibt es in der Region gerade mehrere Stellenangebote aus Jugendämtern, vllt. ist ja bei dem einen mehr Spielraum als bei dem anderen...?

Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!
Titel: Antw:Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 12:05
Der AG hat tariflich die Möglichkeit, Dein Begehr zu erfüllen.
Titel: Antw:Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2019 12:33
Hier eine Argumentationshilfe:
§16 TVöD
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist


BTW: Wie ist die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 und 2 in der  EG S14 TVÖD SUE ? Bin zu faul zum selbst nach schauen.
Titel: Antw:Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: Micha E am 01.06.2019 13:10
Nach drei Jahren in Stufe 2 sollte man in die dritte Stufe aufsteigen.
Titel: Antw:Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: PizzaTonno123 am 01.06.2019 18:21
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

@MoinMoin:
also wenn ich den von dir zitierten § richtig verstehe, v.a.
" verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3"
könnte ich in Stufe 3 eingestuft werden, auch wenn ich die Stufenlaufzeit von Stufe 2 eigentlich noch nicht voll habe, oder?

Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 ist im TVÖD Sue nämlich 3 Jahre, d.h. eine Einstufung in Stufe 3 geht eigtl. erst nach insgesamt 4 Jahren (1 Jahre Stufe 1, 3 Jahre Stufe 2).

Titel: Antw:Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?
Beitrag von: Spid am 01.06.2019 18:35
Der Nutzer @MoinMoin hat eine für den Sachverhalt unbeachtliche Norm zitiert. Maßgeblich ist §1 Abs. 2 Sätze 1 bis 5 der Anlage zu § 56 BT-V.