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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dieselschweif am 27.11.2019 15:17
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Moin,
meine Arbeit hat sich in den letzten Jahren verändert. Zur Verstärkung soll jetzt ein zweiter eingestellt werden. Also habe ich alles aufgeschrieben was auf dieser Stelle zu tun ist. Daraus hat mein Chef eine neue TB für die Einstellung des neuen Kollegen mit der Personalstelle erstellt und das wurde von dem Zusändigen bewertet und ist? Genau: höherwertig.
Jetzt die Frage: wie stellt man es am schlausten an, das meine dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten zu denen werden, die in der neu erstellten Tätigkeitsbeschreibung stehen? Muss mein Chef mir das förmlich übertragen? Ist er der verlängerte Arm des Arbeitgebers? Oder muss er das beim AG beantragen?
Muss ich das vielleicht sogar beantragen mit der TB und einer Bestätiguing des Chefs oder wie funktioniert so etwas?
Lieben Gruß und Danke
Fähnlein Dieselschweif
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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf das Handeln einer Person, die namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Subalternes Führungspersonal ist dazu regelmäßig nicht befugt.
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Danke Spid!
Und wie bekommt diese Person das am sinnvollsten mit damit sie tätig wird? Wer ist hier Antragsteller? Und in welcher Form?
Gruß
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Wenn der AG nicht höchst dysfunktional ist, weiß der AG, welche Tätigkeiten durch wen ausgeübt werden sollen und trägt Sorge dafür, daß dies so ist und nimmt dann Änderungen vor, wenn solche erforderlich werden.
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Wenn der AG nicht höchst dysfunktional ist
Und wenn er wie im öD schon mal dysfunktional ist:
1. Deinen Chef überzeugen, eine neue TD zu erstellen.
2. Ihn damit zur Personalabteilung schicken, um Dir die neuen Auftragen übertragen zu lassen.
3. Über Höhergruppierung freuen :)
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Wenn 1.-3. nicht klappt oder lange dauert ggf. auf die ausgeschriebene höherwertige Stelle bewerben.
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Danke euch.
@spid: Die neue TB wurde nicht für meinen Posten geschrieben, sondern für eine neue Stelle. Das war auch Absicht, damit nicht auf meine jetzige TB geschielt wird. Wie soll der AG von sich aus erkennen können, das die auch für mich zutrifft?
Gruß
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Weil ein funktional organisierter AG weiß, welche Tätigkeiten in welchem Umfang anfallen.
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Wenn 1.-3. nicht klappt oder lange dauert ggf. auf die ausgeschriebene höherwertige Stelle bewerben.
Und bis dahin, nichts von den nicht auszuübenden Tätigkeiten machen. Darüber den AG und den Vorgesetzten in Kenntniss setzten
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Wenn Dein Chef im Beamtenverhältnis ist und noch eine hohe Karriereaffinität bei ihm vorhanden ist, kannst Du in aller Regel davon ausgehen, dass die eine Krähe der anderen kein Auge rauspickt. Unterm Strich ist er meist auch nur ein Vasall, der tut was ihm aufgetragen wird.
Ich drücke dennoch die Daumen, dass er vom üblichen Klischee abweicht und etwas bewegen kann.