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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: beamter123 am 22.06.2022 10:37

Titel: [BY] Doppelbeförderung Doppelbeförderungseignung A6 A7 A8
Beitrag von: beamter123 am 22.06.2022 10:37
Guten Morgen/Moin/Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Doppelbeförderung.

Aktuell bin ich noch in der Besoldungsgruppe A6 und seit 01.09.2020 Beamter auf Lebenszeit.
In meiner ersten Beurteilung habe ich 11 Punkte erhalten mit dem Vermerk "Doppelbeförderungseignung".

Nun habe ich mir die Frage gestellt, wann ich befördert werde (nach meiner bisherigen Recherche von A6 zu A7 mit 11 Punkten nach einer Mindestwartezeit von zwei Jahren) und wie wahrscheinlich eine Doppelbeförderung ist.
Die zu erreichende Punktzahl für A6 zu A8 liegt ja aktuell meines Wissens nach bei "-" Pkt. ?! Was bedeutet das? und ist dies überhaupt ausschlaggebend für die erste Beförderung (Regel-Beförderung ?) ?

Wann ist außerdem meine nächste Beurteilung und hat diese Auswirkungen auf meine erste Beförderung oder ist ausschließlich die erste Beurteilung von Bedeutung?

Das waren jetzt einige nicht unbedingt zusammenhängende Fragen und ich freue mich schon jetzt über eure Antworten.
Bitte entschuldigt etwaige Fehler in der Rechtschreibung oder Grammatik ;-)

Beste Grüße aus Bayern

Titel: Antw:[BY] Doppelbeförderung Doppelbeförderungseignung A6 A7 A8
Beitrag von: beamter123 am 18.07.2022 14:17

Hat hier niemand Informationen für mich?  :-\
Titel: Antw:[BY] Doppelbeförderung Doppelbeförderungseignung A6 A7 A8
Beitrag von: Organisator am 18.07.2022 14:53
Scheint wohl relativ speziell zu sein. Frag doch einfach mal deinen Beurteiler, das das bedeuten soll.
Titel: Antw:[BY] Doppelbeförderung Doppelbeförderungseignung A6 A7 A8
Beitrag von: emdy am 18.07.2022 19:51
Hat hier niemand Informationen für mich?  :-\

Ich schätze du hast keine Antworten bekommen, weil jede Behörde in diesen Fragen mit der Zeit ihren eigenen Hausstandard entwickelt und keiner mehr weiß warum dieses oder jenes so oder so gehandhabt wird. Solange es nicht offenkundig rechtswidrig ist, kann man nichts machen.

Wenn das Verhältnis zu deinem Chef gut ist, versuche über ihn etwas zu erfahren. Ansonsten wende dich an den Personalrat, der sollte umfangreich in die Beurteilungsrunden involviert sein. Die Personalverwaltung tätigt häufig sehr ungern Aussagen um keine Angriffsfläche für Beschwerden/Klagen zu liefern.

Ich wüsste nicht warum eine Beförderung etwas am Regelbeurteilungsintervall ändern sollte. Aber das Intervall unterscheidet sich auch von Behörde zu Behörde. Normalerweise sind es zwei Jahre.

Das heißt, du kannst, sofern es keine bayrischen Sonderwege gibt die ich nicht kenne, nach jeder Regelbeurteilung befördert werden, bis du das Endamt deiner Laufbahn erreicht hast.