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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: cherie am 07.06.2021 12:31

Titel: Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
Beitrag von: cherie am 07.06.2021 12:31
Servus, eine Kollegin teilte uns heute mit, dass sie nächsten Montag leider operiert werden muss und dann eine AU-Bescheinigung vom 14.6. bis einschlieich 14.7. einreicht. Geht das überhaupt? Danke. LG
Titel: Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
Beitrag von: Spid am 07.06.2021 12:34
Ja.
Titel: Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
Beitrag von: cherie am 07.06.2021 12:44
Aha. Gibt es dazu bitte irgendeine Rechtsgrundlage? Wie lange darf man denn max. am Stück krank geschrieben werden?
Titel: Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
Beitrag von: Lars73 am 07.06.2021 12:51
Ein Monat ist nach der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V" möglich. Der Regelfall sind 14 Tage. 
Titel: Antw:Länger als 2 Wochen auf einmal krank?
Beitrag von: Spid am 07.06.2021 12:58
Maßgeblich ist §5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG. Nach der Norm ist in der ärztlichen Bescheinigung die voraussichtliche Dauer der AU zu bescheinigen. Sofern sich der G-BA anmaßt, seine Mitglieder zu einem anderen Verhalten anzuhalten, stellt er sich übr das Gesetz - und bei einem Schadenseintritt, für den eine unzutreffende Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer ursächlich ist, könnte der ausstellende Arzt in Anspruch genommen werden. Und Privatärzte brauchen G-BA-RL ohnehin nicht zu interessieren.